Besoldungstabelle Polizei Hessen

Grundgehalt A7 bis A13, Polizeizulage und Netto – Stand Juli 2026 (ohne Gewähr)

Wer bei der Polizei in Hessen arbeitet, wird nach dem Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG) bezahlt. Wie hoch das Gehalt ausfällt, hängt von der Besoldungsgruppe (dem Amt), der Erfahrungsstufe (den Dienstjahren) und Zulagen wie der Polizeizulage ab. Diese Seite gibt einen kompakten Überblick über die Besoldungstabelle Hessen von A 7 bis A 13, erklärt die Polizeizulage und zeigt an einem Praxisbeispiel, wie sich die Bruttobezüge zusammensetzen.

Besoldung der Polizei in Hessen

Hessen war bundesweit das erste Land, das für die Polizei ausschließlich die zweigeteilte Laufbahn eingeführt hat. Das bedeutet: Der Einstieg erfolgt nicht mehr im mittleren, sondern direkt im gehobenen Dienst. Nach dem dualen Studium an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HdM Wiesbaden) starten Nachwuchskräfte als Polizeikommissar/-in (A 9). Es folgen typischerweise:

Wie Einstellung, Krankenversicherung und Alltag im Landesdienst aussehen, beschreibt die Seite Polizist in Hessen; wie sich Grundgehalt, Zulagen und Netto bundesweit zusammensetzen, der Überblick Polizei Gehalt im Überblick.

  • Polizeikommissar/-in (PK) – Besoldungsgruppe A 9
  • Polizeioberkommissar/-in (POK) – A 10
  • Polizeihauptkommissar/-in (PHK) – A 11 und A 12
  • Erste/-r Polizeihauptkommissar/-in (EPHK) – A 13

Die Besoldungsgruppen A 7 und A 8 stammen aus dem früheren mittleren Dienst, der in Hessen ausläuft – sie sind im HBesG aber weiterhin geführt und daher der Vollständigkeit halber in der folgenden Tabelle enthalten. Innerhalb jeder Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt mit den Erfahrungsstufen an; die Endstufe wird nach mehreren Dienstjahren erreicht.

Besoldungstabelle A7–A13

Die folgenden Werte zeigen das monatliche Grundgehalt (brutto) für ausgewählte Erfahrungsstufen – Stufe 2 (Einstieg), Stufe 4 (Mitte) und die Endstufe 8. Sie berücksichtigen die Anhebung um 3,02 % (mindestens 110 Euro) zum 1. Juli 2026; die frühere Stufe 1 ist seit dem 1. Januar 2026 entfallen, Bestandsbeamte wurden in die Stufe 2 übergeleitet.

Worauf diese Tabelle beruht
Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG), Anlage IV — gültig seit dem 1. Juli 2026 nach dem Gesetz vom 3. September 2026 (GVBl. 2026 Nr. 57): Anhebung um 3,02 Prozent, mindestens 110 Euro. Die Erfahrungsstufe 1 ist zum 1. Januar 2026 entfallen; Eingangsstufe ist seitdem die Stufe 2.

Was sich ändert
Der Landtag hat das Anpassungsgesetz am 1. September 2026 beschlossen; die Bezügestelle beim Regierungspräsidium Kassel zahlt die neuen Beträge seit den August-Bezügen 2026 rückwirkend zum 1. Juli aus. Nächster Schritt: +2,8 Prozent zum 1. Oktober 2027 (bereits im Gesetz enthalten, in der Tabelle noch nicht abgebildet).

Rechtsstand geprüft am 24. September 2026. Maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle des Dienstherrn.

Besoldungsgruppe Stufe 2 (Eingangsstufe) Stufe 4 Endstufe (Stufe 8)
A 7 3.077,11 € 3.281,84 € 3.709,25 €
A 8 3.268,01 € 3.537,73 € 4.035,65 €
A 9 3.456,11 € 3.756,37 € 4.295,01 €
A 10 3.685,70 € 4.129,69 € 4.816,50 €
A 11 4.273,62 € 4.732,43 € 5.368,26 €
A 12 4.609,91 € 5.157,05 € 5.931,97 €
A 13 5.353,60 € 5.879,09 € 6.602,82 €

Rechtsstand: gültig seit 01.07.2026 (Gesetz vom 03.09.2026, GVBl. 2026 Nr. 57), alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist ausschließlich die amtliche Besoldungstabelle Hessens nach dem Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG), Anlage IV. Quelle: HBesG mit Anlage IV (Hessenrecht) / Regierungspräsidium Kassel – Bezügestelle. Stand: September 2026. Die vollständige Tabelle enthält die Erfahrungsstufen 2 bis 8.

Polizeizulage & Netto

Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Vollzugsbeamtinnen und -beamte die Polizeizulage. Sie wurde in Hessen zum 1. Januar 2025 um rund 22 % auf 160 € pro Monat erhöht. Die Zahlung ist gestaffelt: nach einem Jahr Dienst gibt es zunächst 80 €, ab dem zweiten Dienstjahr die vollen 160 € – und zwar dauerhaft über das gesamte Berufsleben. Neben der Polizeizulage können weitere Bestandteile hinzukommen, etwa der Familienzuschlag für Verheiratete und Kinder oder Zuschläge für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Nacht, Wochenende, Feiertag).

Wie viel netto übrig bleibt, lässt sich nicht pauschal sagen. Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung, sind dafür aber privat kranken- und pflegeversichert (mit Beihilfe des Dienstherrn). Das Netto hängt daher stark von Steuerklasse, Kirchensteuer, Familienstand und dem individuellen PKV-Beitrag ab. Eine Näherung für deine Situation liefert der Polizei-Gehaltsrechner.

Praxisbeispiel

Eine Polizeikommissarin (A 9), ledig, in der Eingangsstufe 2 im zweiten Dienstjahr erhält (Stand Juli 2026, ohne Gewähr):

  • Grundgehalt A 9 / Stufe 2: ca. 3.456 €
  • Polizeizulage: 160 €
  • Bruttobezüge gesamt: ca. 3.616 € pro Monat

Davon gehen Lohnsteuer sowie die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ab; wie viel netto bleibt, hängt von der individuellen Situation ab. Mit steigender Erfahrungsstufe, Beförderungen (A 10, A 11 …) und dem Familienzuschlag erhöht sich der Betrag deutlich. Die genauen Werte hängen immer vom Einzelfall ab – maßgeblich bleibt die amtliche Besoldungstabelle des Landes Hessen.

Weiterführende Themen

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt bei der Polizei in Hessen?

Der Einstieg erfolgt in Hessen im gehobenen Dienst in der Besoldungsgruppe A 9. Das Grundgehalt liegt dort bei rund 3.456 € brutto in der Eingangsstufe 2 (gültig seit 01.07.2026; die Stufe 1 ist entfallen). Hinzu kommt ab dem zweiten Dienstjahr die Polizeizulage von 160 € monatlich. Während des dualen Studiums werden zuvor Anwärterbezüge gezahlt.

Wie viel verdient ein Polizeikommissar (A 9) in Hessen?

Ein Polizeikommissar (PK) wird nach A 9 besoldet. Das Grundgehalt bewegt sich je nach Erfahrungsstufe zwischen ca. 3.456 € (Eingangsstufe 2) und ca. 4.295 € (Endstufe 8) brutto pro Monat, zuzüglich der Polizeizulage von 160 € (Stand Juli 2026, ohne Gewähr).

Wie hoch ist die Polizeizulage in Hessen 2025?

Die Polizeizulage in Hessen wurde zum 1. Januar 2025 um rund 22 Prozent auf 160 € pro Monat erhöht. Sie wird gestaffelt gezahlt: nach einem Jahr Dienst 80 € und ab dem zweiten Dienstjahr die vollen 160 € monatlich.

Gibt es bei der hessischen Polizei noch die Besoldungsgruppen A 7 und A 8?

Hessen war das erste Bundesland mit der ausschließlich zweigeteilten Laufbahn, der Einstieg erfolgt daher im gehobenen Dienst ab A 9. A 7 und A 8 stammen aus dem früheren mittleren Dienst, der ausläuft; im HBesG sind diese Gruppen aber weiterhin geführt.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Grundgehaltssätze auf dieser Seite stammen aus dem Besoldungsgesetz des Dienstherrn beziehungsweise den Tabellen des zuständigen Landesamts; Vergleichsportale wurden nicht als Quelle verwendet. Rechtsstand geprüft: September 2026.

Was vom Gehalt bleibt, wenn der Dienst endet

Die Besoldung fällt bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit auf einen Bruchteil. Kostenlose Erstinformation anfordern:

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Warum diese Zahlen über die Dienstzeit hinaus zählen: Das Ruhegehalt bemisst sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen der letzten Jahre — die Tabelle oben ist damit auch die Grundlage der späteren Pension. Zulagen zählen dabei nur mit, soweit sie ausdrücklich ruhegehaltfähig sind. Wie sich daraus das Ruhegehalt errechnet, steht unter Pension für Polizeibeamte; was bei vorzeitigem Ausscheiden bleibt, unter Dienstunfähigkeit.


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