
Polizei Dienstgrade
Vom Polizeimeister bis zum Präsidenten — alle Ränge, Abzeichen und Besoldung.
Die Dienstgrade der Polizei zeigen auf einen Blick, welche Laufbahn ein Beamter durchlaufen hat und welche Verantwortung mit seinem Rang verbunden ist. Erkennbar sind sie an den Schulterstücken: Anzahl und Farbe der Sterne sowie zusätzliche Streifen markieren die Stufe innerhalb der Laufbahn. In Deutschland gliedert sich die Polizei traditionell in drei Laufbahngruppen — mittlerer, gehobener und höherer Dienst —, wobei einige Bundesländer inzwischen ausschließlich in den gehobenen Dienst einstellen, während andere Länder und die Bundespolizei weiterhin regulär im mittleren Dienst ausbilden. Jedem Dienstgrad ist zugleich eine Besoldungsgruppe zugeordnet, sodass sich am Rang unmittelbar ablesen lässt, in welcher Gehaltsspanne sich ein Beamter bewegt. Die genauen Bezeichnungen unterscheiden sich leicht je Bundesland und zwischen Landes- und Bundespolizei, das Grundprinzip — Rang steigt mit Erfahrung, Verantwortung und Besoldungsgruppe — ist jedoch bundesweit gleich. Die folgenden Tabellen zeigen die gängigen Dienstgrade je Laufbahn mit Abzeichen und zugehöriger Besoldungsgruppe.
Direkt zum Abschnitt: Mittlerer Dienst · Gehobener Dienst · Höherer Dienst · Gehalt je Dienstgrad · Beförderungsdauer · Erfahrungsstufen · Abzeichen · Häufige Fragen
Dienstgrade: PM · POM · PHM · PK · POK · PHK · EPHK · PR · POR · PD · LtdPD
Mittlerer Dienst
Der mittlere Dienst bildet historisch den Einstieg in die Polizeilaufbahn und beginnt mit der Besoldungsgruppe A7. In einigen Bundesländern — etwa Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz — ist diese Laufbahn für Neueinstellungen geschlossen, dort werden Bewerber direkt in den gehobenen Dienst (Bachelorstudium) eingestellt; viele andere Länder und die Bundespolizei stellen dagegen weiterhin im mittleren Dienst ein. Wer im mittleren Dienst tätig ist, durchläuft die Stufen vom Polizeimeister ohne Sternabzeichen über den Polizeiobermeister mit einem Stern bis zum Polizeihauptmeister mit zwei Sternen. Die Besoldung steigt dabei von A7 auf A9, ein Wechsel in den gehobenen Dienst ist über den sogenannten Aufstieg möglich.
| Dienstgrad | Abzeichen | Besoldung |
|---|---|---|
| Polizeimeister | — | A7 |
| Polizeiobermeister | 1 Stern | A8 |
| Polizeihauptmeister | 2 Sterne | A9 |
Was Polizeiobermeister und Polizeihauptmeister bei Bund und Ländern tatsächlich verdienen – Grundgehalt je Stufe, Polizeizulage und Amtszulage –, zeigt die Seite Polizeihauptmeister und Polizeiobermeister: Gehalt.
Gehobener Dienst
Der gehobene Dienst ist in vielen Landespolizeien heute der Regeleinstieg, teils sogar der einzige. Wer das Bachelorstudium an einer Hochschule der Polizei erfolgreich abschließt, startet als Polizeikommissar in Besoldungsgruppe A9 und trägt einen silbernen Stern auf der Schulterklappe. Mit steigender Erfahrung und nach entsprechender Bewährungszeit folgt der Aufstieg zum Polizeioberkommissar (A10, zwei Sterne) und weiter zum Polizeihauptkommissar, der je nach Funktion und Bundesland in A11 oder A12 eingruppiert ist und drei Sterne trägt. An der Spitze des gehobenen Dienstes steht der Erste Polizeihauptkommissar in A13, erkennbar an drei Sternen mit zusätzlichem Streifen — dieser Rang ist meist mit einer Führungsfunktion, etwa als Dienstgruppenleiter, verbunden.
| Dienstgrad | Abzeichen | Besoldung |
|---|---|---|
| Polizeikommissar | 1 Stern (silber) | A9 |
| Polizeioberkommissar | 2 Sterne | A10 |
| Polizeihauptkommissar | 3 Sterne | A11/A12 |
| Erster Polizeihauptkommissar | 3 Sterne + Streifen | A13 |
Höherer Dienst
Der höhere Dienst ist die Laufbahn für Führungskräfte mit abgeschlossenem Masterstudium oder vergleichbarer Qualifikation und beginnt in Besoldungsgruppe A13. Wer diesen Weg einschlägt, startet als Polizeirat und übernimmt in der Regel von Beginn an Leitungsaufgaben, etwa als Dezernats- oder Abteilungsleiter. Über den Polizeioberrat (A14) und den Polizeidirektor (A15) führt die Laufbahn bis zum Leitenden Polizeidirektor (A16). An der Spitze einer Polizeibehörde steht der Polizeipräsident, dessen Besoldung nicht mehr nach der A-, sondern nach der B-Besoldung erfolgt — einer Besoldungsordnung ohne Erfahrungsstufen, bei der die Höhe des Grundgehalts allein von der Behördengröße und Verantwortung abhängt.
| Dienstgrad | Besoldung |
|---|---|
| Polizeirat | A13 |
| Polizeioberrat | A14 |
| Polizeidirektor | A15 |
| Leitender Polizeidirektor | A16 |
| Polizeipräsident | B-Besoldung |
Dienstgrade und Besoldung: Was verdient man?
Jeder Dienstgrad ist einer Besoldungsgruppe zugeordnet – vom Polizeimeister (A7) bis zum Polizeipräsidenten (B-Besoldung). Innerhalb jeder Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt zusätzlich mit der Erfahrungsstufe: Zahl und Zuschnitt der Stufen unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich — manche Länder kommen mit acht Stufen aus, andere nummerieren bis Stufe 12 —, der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt automatisch nach festen Zeitabständen von meist zwei bis vier Jahren. Ein Polizeikommissar in A9 verdient in Stufe 2 also spürbar weniger als ein Kollege im gleichen Rang, der bereits Stufe 8 erreicht hat. Hinzu kommt die Polizeizulage, die alle Polizeivollzugsbeamten unabhängig vom Dienstgrad erhalten, sowie gegebenenfalls weitere Zulagen etwa für Schicht- oder Wechseldienst. Eine vollständige Übersicht über die Zusammenhänge zwischen Rang und Verdienst bietet der Abschnitt Gehalt je Dienstgrad weiter unten, Details zur Zulage selbst liefert die Seite Polizeizulage.
Rechenbeispiel: Vom Berufseinstieg bis zum Hauptkommissar
Wie stark sich Dienstgrad und Erfahrungsstufe auf das Gehalt auswirken, zeigt ein Rechenbeispiel anhand der bayerischen Besoldungstabelle (Stand 01.02.2025, gezahlt bis 30.09.2026; ab 1. Oktober 2026 zahlt Bayern im Vorgriff 2,82 % mehr). Ein Polizeikommissar (A9) verdient dort in der ersten erreichbaren Stufe (Stufe 2) ein Grundgehalt von ca. 3.294,99 Euro brutto im Monat. Erreicht derselbe Beamte im Laufe seiner Karriere den Rang Polizeihauptkommissar (A12) und dort etwa Stufe 8, liegt das Grundgehalt bei ca. 5.177,76 Euro brutto. Die Differenz zwischen Berufseinstieg und dieser späteren Karrierestufe beträgt damit rechnerisch ca. 1.882,77 Euro brutto im Monat (5.177,76 € − 3.294,99 € = 1.882,77 €) — ein Effekt, der sich aus zwei Komponenten zusammensetzt: dem Sprung über mehrere Besoldungsgruppen (A9 auf A12) und dem gleichzeitigen Aufstieg durch die Erfahrungsstufen. In beiden Fällen kommt die Polizeizulage noch obendrauf, sie ist in den genannten Werten nicht enthalten. Die genauen Beträge unterscheiden sich je Bundesland; eine Übersicht für Bayern liefert die Besoldungstabelle Polizei Bayern.
Gehalt je Dienstgrad: Besoldungsgruppe und Einstiegsgehalt
Wer wissen will, was ein Polizeioberkommissar oder ein Polizeihauptkommissar verdient, braucht zwei Angaben: die Besoldungsgruppe des Dienstgrads und die eigene Erfahrungsstufe. Die Tabelle ordnet alle gängigen Dienstgrade ihrer Besoldungsgruppe zu und nennt als Anker das Grundgehalt der Stufe 1 nach der Bundesbesoldung (amtliche Werte, Zahlungsstand Mai 2026) — brutto, ohne Polizeizulage, ohne Familienzuschlag. Die Länder besolden nach eigenen Tabellen mit abweichenden Beträgen und Stichtagen; die Spalte zeigt deshalb das Muster, nicht das Gehalt in jedem Bundesland. Den Wert für dein Land, deine Gruppe und deine Stufe liefert der Polizei-Gehaltsrechner; die Zusammensetzung aus Grundgehalt, Zulagen und Netto erklärt der Überblick Polizei Gehalt im Überblick.
| Dienstgrad | Kürzel | Laufbahn | Besoldung | Grundgehalt Stufe 1 (Bund) |
|---|---|---|---|---|
| Polizeimeister | PM | mD | A7 | 3.138,37 € |
| Polizeiobermeister | POM | mD | A8 | 3.307,17 € |
| Polizeihauptmeister | PHM | mD | A9 | 3.551,63 € |
| Polizeikommissar | PK | gD | A9 | 3.551,63 € |
| Polizeioberkommissar | POK | gD | A10 | 3.785,90 € |
| Polizeihauptkommissar | PHK | gD | A11 | 4.295,50 € |
| Erster Polizeihauptkommissar | EPHK | gD | A12 | 4.589,29 € |
| Polizeirat | PR | hD | A13 | 5.343,23 € |
| Polizeioberrat | POR | hD | A14 | 5.488,61 € |
| Polizeidirektor | PD | hD | A15 | 6.659,23 € |
| Leitender Polizeidirektor | LtdPD | hD | A16 | 7.323,25 € |
Die Spalte „Laufbahn“ verrät zugleich den Zugangsweg: In den mittleren Dienst (mD) führt die Polizeiausbildung, in den gehobenen Dienst (gD) das Bachelorstudium an einer Polizeihochschule, in den höheren Dienst (hD) zusätzlich der Master an der Deutschen Hochschule der Polizei samt Auswahlverfahren. Der Einstieg entscheidet damit früh über das erreichbare Gehaltsband. Der Polizeihauptmeister (A9 mD) und der Polizeikommissar (A9 gD) teilen sich die Besoldungsgruppe — der Kommissar hat aber die gesamte Laufbahn bis A13 vor sich, der Hauptmeister hat das Ende seiner Laufbahn erreicht.
Wie lange dauert der Aufstieg zum nächsten Dienstgrad?
Beförderungen sind keine Automatik. Sie setzen eine freie Planstelle, eine entsprechende dienstliche Beurteilung und je nach Bundesland Mindestwartezeiten voraus. Die folgenden Zeitspannen sind Erfahrungswerte aus der Praxis, keine Garantien:
| Von → Nach | Art | Typische Dauer |
|---|---|---|
| PK → POK | Beförderung | 2–4 Jahre |
| POK → PHK | Beförderung | 4–8 Jahre |
| PHK → EPHK | Beförderung / Dienstposten | 5–10 Jahre |
| EPHK → PR (hD) | Laufbahnwechsel + Master | individuell, selten |
„Beförderung“ heißt hier der Wechsel in die nächsthöhere Besoldungsgruppe innerhalb derselben Laufbahn. Der Schritt vom gehobenen in den höheren Dienst ist dagegen ein Laufbahnwechsel: Er verlangt in der Regel das Masterstudium und ein eigenes Auswahlverfahren und bleibt entsprechend selten. Welche Wege es gibt, beschreibt Aufstieg bei der Polizei.
Erfahrungsstufen: Gehalt steigt auch ohne Beförderung
Unabhängig von Beförderungen wächst das Grundgehalt automatisch mit den Dienstjahren. Wie viele Stufen es gibt, regelt jedes Land selbst: Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt arbeiten mit 8 Stufen, Hessen seit 2026 mit den Stufen 2 bis 8 (die Stufe 1 ist entfallen), Baden-Württemberg zählt bis Stufe 10, Bayern von Stufe 2 bis 11, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig-Holstein bis Stufe 12. Der Abstand zwischen Einstieg und Endstufe ist überall erheblich — am Beispiel Hamburg (Tabelle Stand Februar 2025):
- A9, Stufe 1 → Stufe 8 (Endstufe): 3.322,56 € → 4.104,50 € (+781,94 € im Monat)
- A11, Stufe 1 → Stufe 8 (Endstufe): 3.991,44 € → 5.043,29 € (+1.051,85 € im Monat)
Der Stufenaufstieg folgt festen Zeitabständen — anfangs meist alle zwei oder drei Jahre, in den oberen Stufen langsamer. Ab der Endstufe steigt das Grundgehalt nur noch durch allgemeine Besoldungsanpassungen; wer nie befördert wird, stagniert deshalb langfristig.
Rechenbeispiel: Was bringt die Beförderung vom POK zum PHK?
Ein Polizeioberkommissar (A10) in Hamburg hat Erfahrungsstufe 5 erreicht; sein Grundgehalt nach der Hamburger Tabelle (Stand Februar 2025) beträgt 4.138,03 € brutto im Monat. Wird er zum Polizeihauptkommissar (A11) befördert und bleibt — vereinfacht gerechnet — in Stufe 5, gilt künftig der A11-Wert von 4.582,54 €. Der Rechenweg: 4.582,54 € − 4.138,03 € = 444,51 € mehr im Monat, aufs Jahr rund 5.334 € brutto. Zum Vergleich: Der nächste Stufenaufstieg innerhalb von A10 (Stufe 5 → 6) hätte 4.285,75 € − 4.138,03 € = 147,72 € gebracht. Die Beförderung ist in diesem Beispiel also rund dreimal so viel wert wie das Abwarten der nächsten Erfahrungsstufe. Die konkrete Stufenzuordnung nach einer Beförderung regelt das jeweilige Landesbesoldungsgesetz; Polizeizulage, Schichtzuschläge und Familienzuschlag kommen jeweils obendrauf.
Dienstgrade bei Bundes- und Landespolizei
Das Rangsystem ist bundesweit ähnlich aufgebaut, die Bezeichnungen unterscheiden sich aber leicht: Einige Länder und die Bundespolizei nutzen abweichende Amtsbezeichnungen, die Zuordnung zu mittlerem, gehobenem und höherem Dienst bleibt jedoch gleich. Bei der Bundespolizei etwa tragen einzelne Dienstgrade eigene Bezeichnungen, die sich in Details von denen mancher Landespolizeien unterscheiden, ohne dass sich Laufbahnstruktur oder Besoldungslogik grundsätzlich ändern. Wer zwischen Bundesländern wechselt oder von der Landes- zur Bundespolizei übertritt, wird in der Regel in eine vergleichbare Besoldungsgruppe eingestuft, auch wenn sich die Amtsbezeichnung selbst ändert. Auch der Weg zum nächsthöheren Dienstgrad – etwa vom mittleren in den gehobenen Dienst oder vom gehobenen in den höheren Dienst – ist bundesweit möglich, unterliegt aber je nach Bundesland unterschiedlichen formalen Voraussetzungen.
Unabhängig vom Dienstgrad beginnen viele Beamte ihre Laufbahn in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei, wo Züge und Gruppen von Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes geführt werden.
Abzeichen: Sterne, Farben und Streifen richtig lesen
Der Dienstgrad steht auf den Schulterklappen beziehungsweise Aufschiebeschlaufen. Zwei Merkmale genügen, um ihn einzuordnen: die Farbe der Sterne zeigt die Laufbahngruppe, die Anzahl der Sterne den Rang innerhalb der Laufbahn.
- Blaue Sterne — mittlerer Dienst, vom Polizeimeister bis zum Polizeihauptmeister.
- Silberne Sterne — gehobener Dienst, vom Polizeikommissar bis zum Ersten Polizeihauptkommissar.
- Goldene Sterne — höherer Dienst, vom Polizeirat bis zum Leitenden Polizeidirektor; die Spitzenämter der B-Besoldung sind zusätzlich am Eichenlaub erkennbar.
Innerhalb einer Laufbahn steigt die Zahl der Sterne mit jedem Dienstgrad. Die genaue Zuordnung ist Ländersache: Ob der Einstiegsdienstgrad einer Laufbahn mit einem Stern oder ohne Stern beginnt und ob Führungsfunktionen durch Streifen markiert werden, weicht zwischen den Ländern und der Bundespolizei im Detail ab — die Tabellen oben zeigen die verbreitete Systematik. Die Bundespolizei ist zusätzlich am Bundesadler auf dem Ärmel erkennbar. Wie die Uniform insgesamt aufgebaut ist und warum sie heute blau statt grün ist, erklärt der Ratgeber Polizeiuniform in Deutschland.
Was der Dienstgrad für die Pension bedeutet
Der Dienstgrad ist nicht nur eine Frage der Schulterklappe: Über die zugehörige Besoldungsgruppe bestimmt er die Höhe des späteren Ruhegehalts. Maßgeblich sind dabei die Bezüge der letzten Dienstjahre und die ruhegehaltfähige Dienstzeit — nicht der Durchschnitt über die gesamte Laufbahn. Eine Beförderung kurz vor dem Ruhestand wirkt deshalb anders als eine früh im Berufsleben. Wie sich das Ruhegehalt zusammensetzt, steht unter Pension für Polizeibeamte; was bei vorzeitigem Ausscheiden gilt, unter Dienstunfähigkeit.
Häufige Fragen zu Polizei-Dienstgraden
Was ist der höchste Dienstgrad bei der Polizei?
Im höheren Dienst reicht die Laufbahn vom Polizeirat (A13) bis zum Polizeipräsidenten (B-Besoldung). Der konkrete Spitzendienstgrad hängt von der Behördengröße ab.
Woran erkennt man den Dienstgrad eines Polizisten?
An den Schulterstücken: Sterne und deren Farbe zeigen Laufbahn und Rang. Im gehobenen Dienst sind die Sterne silbern, die Zahl steigt mit dem Rang. Zusätzliche Streifen kennzeichnen Führungsfunktionen wie den Ersten Polizeihauptkommissar.
Wie viele Dienstgrade gibt es bei der Polizei?
Über alle drei Laufbahnen hinweg gibt es rund ein Dutzend Dienstgrade – vom Polizeimeister bis zum Polizeipräsidenten. Die genaue Zahl und die Bezeichnungen unterscheiden sich leicht je Bundesland.
Sind die Dienstgrade in allen Bundesländern gleich?
Die grundsätzliche Struktur aus mittlerem, gehobenem und höherem Dienst ist bundesweit gleich, einzelne Amtsbezeichnungen und die genaue Zuordnung von Rängen zu Besoldungsgruppen können je nach Bundesland und bei der Bundespolizei aber leicht abweichen.
Wie hängen Dienstgrad und Besoldungsgruppe zusammen?
Jedem Dienstgrad ist eine feste Besoldungsgruppe zugeordnet, innerhalb derer das Gehalt zusätzlich mit der Erfahrungsstufe steigt. Der Dienstgrad zeigt also die Laufbahnstufe, die Besoldungsgruppe zusammen mit der Erfahrungsstufe bestimmt das konkrete Grundgehalt.
Kann man als Polizist ein monatliches Netto über 3.000 € erreichen?
Ja. Am sichersten gelingt das im höheren Dienst: Ein Polizeirat (A13, Stufe 5) in Hamburg kommt nach der dort gezahlten Tabelle (Stand Februar 2025) auf 5.613,71 € Grundgehalt brutto — da Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, bleiben davon je nach Steuerklasse und Krankenversicherung deutlich mehr als 3.000 € netto. Im gehobenen Dienst ist die Marke in den oberen Erfahrungsstufen (A11/A12) je nach Bundesland ebenfalls erreichbar, im mittleren Dienst meist nur mit Zulagen für Schicht- und Wochenenddienst.
Verdient derselbe Dienstgrad in jedem Bundesland gleich viel?
Nein. Die Abstände verschieben sich mit jeder Besoldungsrunde der Länder. In der A13-Endstufe liegen zwischen Baden-Württemberg (6.534,50 €, Stand April 2026) und Brandenburg (6.244,61 €, gezahlte Tabelle vom Juli 2024) rund 290 € brutto im Monat. In die Gesamtrechnung gehören aber auch Lebenshaltungskosten, das Krankenversicherungssystem (Heilfürsorge oder Beihilfe) und die Zulagenpraxis.
Verdient man bei der Kriminalpolizei mehr als bei der Schutzpolizei?
Nein. Kriminal- und Schutzpolizei nutzen dieselben Besoldungsgruppen — vom Kriminalmeister (A7) bis zum Kriminaldirektor (A15). Unterschiede im Verdienst entstehen nur dadurch, dass Kriminaldienststellen häufiger im gehobenen Dienst angesiedelt sind, nicht durch den Dienstzweig selbst.
In den ersten fünf Dienstjahren meist kein Ruhegehalt
Wirst du als Anwärter oder Beamter auf Probe dienstunfähig, bekommst du vor Ablauf der fünfjährigen Wartezeit in der Regel kein Ruhegehalt – es sei denn, die Dienstunfähigkeit geht auf einen Dienstunfall oder eine im Dienst erlittene Schädigung zurück – dann greift die Unfallfürsorge. Kostenlose Erstinformation anfordern:
