Pension Polizeibeamte 2026: Ruhegehalt, Berechnung & Versorgung

Pension Polizeibeamte 2026: Ruhegehalt, Berechnung & Versorgung

Wann können Polizisten in Rente gehen? Wie hoch ist das Ruhegehalt? Alles zur Pension für Polizeibeamte – Berechnung, Ruhegehaltssatz und Sonderregelungen.

Das Wichtigste zur Polizistenpension: Polizeibeamte können in der Regel ab dem 60. oder 62. Lebensjahr in den Ruhestand gehen – abhängig vom Bundesland und der Laufbahngruppe. Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % des letzten Grundgehalts und steigt auf bis zu 71,75 % nach maximal 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren.

Die Pension – amtlich: das Ruhegehalt – ist die Altersversorgung der Beamten und funktioniert grundlegend anders als die gesetzliche Rente. Polizeibeamte zahlen keine eigenen Rentenbeiträge; die Versorgung trägt der Dienstherr. Rechtsgrundlage ist beim Bund das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), die Bundesländer regeln die Versorgung ihrer Landespolizisten in eigenen Versorgungsgesetzen. Die Grundmechanik ist dabei überall ähnlich: Entscheidend sind die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge – im Kern das Grundgehalt der zuletzt erreichten Besoldungsgruppe und Stufe – sowie die Zahl der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre.

Für Polizeivollzugsbeamte gelten zwei Besonderheiten: Erstens greift eine besondere Altersgrenze, die den Ruhestand deutlich vor der allgemeinen Regelaltersgrenze ermöglicht. Zweitens erreichen viele Vollzugsbeamte wegen des frühen Diensteintritts trotz des früheren Ruhestands vergleichsweise hohe Ruhegehaltssätze. Dieser Beitrag erklärt die Altersgrenzen je Laufbahn, die Berechnungsformel mit einem durchgerechneten Beispiel sowie die wichtigsten Punkte zu Abschlägen, Mindestversorgung und zusätzlicher Altersvorsorge.

Rentenalter für Polizeibeamte: Ab wann ist der Ruhestand möglich?

Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen profitieren Polizeibeamte von einer niedrigeren Altersgrenze für den Ruhestand. Je nach Bundesland und Laufbahn gilt:

Laufbahn / Bereich Ruhestandsalter Regelung
Vollzugsbeamte (die meisten BL) 62 Jahre Besondere Altersgrenze
Vollzugsbeamte (Bayern, BW) 60 Jahre Erweiterte Sonderregelung
Bundespolizei / BGS 62 Jahre Bundesrecht
Höherer Dienst (Leitungsebene) 65–67 Jahre Allgemeine Altersgrenze

So ist die Tabelle zu lesen: Maßgeblich ist immer das Beamtenrecht des eigenen Dienstherrn – also des Bundeslandes oder des Bundes. Die besondere Altersgrenze gilt nur für den Polizeivollzugsdienst; Verwaltungsbeamte bei der Polizei arbeiten bis zur allgemeinen Altersgrenze. Einige Länder knüpfen den früheren Ruhestand zusätzlich an Voraussetzungen wie langjährigen Wechselschicht- oder Einsatzdienst oder staffeln die Grenze nach Geburtsjahrgängen. Den genauen Termin für den eigenen Fall nennt die Personalstelle.

Wie wird das Ruhegehalt berechnet?

Die Höhe des Ruhegehalts ergibt sich aus einer einfachen Formel:

Ruhegehalt = Ruhegehaltssatz × ruhegehaltsfähige Dienstzeit × letztes Grundgehalt

Der Ruhegehaltssatz

Für jedes vollendete Jahr der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit werden 1,79583 % des Ruhegehaltssatzes angerechnet. Das ergibt:

  • Nach 20 Jahren Dienst: ca. 35,9 % (Mindestversorgung greift bei ca. 35 %)
  • Nach 30 Jahren Dienst: ca. 53,87 %
  • Nach 40 Jahren Dienst: ca. 71,75 % (= gesetzliches Maximum)

Was zählt als „letztes Grundgehalt“?

Gemeint sind die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge: das Grundgehalt aus der zuletzt erreichten Besoldungsgruppe und Stufe – das letzte Amt muss dafür in der Regel mindestens zwei Jahre innegehabt worden sein –, dazu der Familienzuschlag der Stufe 1 sowie einzelne ausdrücklich für ruhegehaltfähig erklärte Zulagen. Erschwerniszulagen wie die Schichtzulage oder die Vergütung für Dienst zu ungünstigen Zeiten fallen im Ruhestand dagegen weg. Ob die Polizeizulage ruhegehaltfähig ist, regeln Bund und Länder unterschiedlich – hier lohnt der Blick in das eigene Besoldungs- und Versorgungsrecht. Die aktuellen Grundgehälter aller Länder zeigt der Vergleich Polizist-Gehalt nach Bundesland.

Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten: Was zählt mit?

Nicht jede Zeit im Berufsleben zählt automatisch als ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Folgende Zeiten werden berücksichtigt:

  • ✅ Aktive Beamtenzeit im Vollzugsdienst
  • ✅ Ausbildungszeiten (Studium Fachhochschule der Polizei)
  • ✅ Anerkannte Vordienstzeiten (z. B. Bundeswehrzeit)
  • ✅ Elternzeit (anteilig)
  • ❌ Zeiten als Angestellter (ohne Anrechnung)
  • ❌ Zeiten der Beurlaubung ohne Dienstbezüge

Die Anerkennung von Ausbildungs- und Vordienstzeiten erfolgt nicht automatisch, sondern durch die Versorgungsbehörde. Gerade wer Zeiten bei der Bundeswehr, in einem Angestelltenverhältnis oder in Teilzeit vorweist, sollte sich rechtzeitig eine Versorgungsauskunft geben lassen: Teilzeitjahre zählen nur anteilig, und jedes fehlende Dienstjahr kostet dauerhaft rund 1,8 Prozentpunkte beim Ruhegehaltssatz.

Mindestversorgung & Versorgungsabschläge

Beamte, die vor der regulären Altersgrenze in den Ruhestand treten, erhalten einen Versorgungsabschlag von 3,6 % pro Jahr – maximal 10,8 %. Wer mit 60 statt 62 in Rente geht, verliert also dauerhaft bis zu 7,2 % seines Ruhegehalts.

Mindestversorgung: Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, in jedem Fall aber mindestens ca. 1.600–1.800 € brutto (je nach Bundesland). Diese Mindestversorgung schützt vor zu niedrigen Pensionen nach kurzer Dienstzeit.

Praktisch bedeutet das: Der Abschlag trifft vor allem den vorgezogenen Ruhestand auf eigenen Antrag. Wer regulär mit Erreichen der für ihn geltenden besonderen Altersgrenze pensioniert wird, muss keinen Abschlag hinnehmen. Bei einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit gelten eigene Regeln – dort kann ebenfalls ein Abschlag anfallen, zugleich wird die Dienstzeit über eine Zurechnungszeit rechnerisch verlängert, damit die Versorgung nicht zu niedrig ausfällt.

Rechenbeispiel: Pension eines Polizeihauptkommissars (A11)

Wie die Formel in der Praxis wirkt, zeigt ein durchgerechnetes Beispiel. Ausgangspunkt ist ein Polizeihauptkommissar (A11) in Nordrhein-Westfalen, der die Endstufe (Stufe 12) erreicht hat – Grundgehalt laut Besoldungstabelle NRW: 5.256,99 € brutto monatlich (Stand: April 2026). Er wird nach 35 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren regulär pensioniert:

  • Schritt 1 – Ruhegehaltssatz: 35 × 1,79583 % = ca. 62,85 %
  • Schritt 2 – Monatliches Ruhegehalt: 62,85 % × 5.256,99 € = ca. 3.304 € brutto
  • Schritt 3 – Hinzu kommen ggf. Familienzuschlag und ruhegehaltfähige Zulagen; abgezogen werden Lohnsteuer sowie die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.

Das Beispiel rechnet bewusst nur mit dem Grundgehalt – je nach Familienstand und Landesrecht fällt die tatsächliche Versorgung etwas höher aus. Wer dagegen vor der besonderen Altersgrenze auf Antrag geht, muss den Versorgungsabschlag von 3,6 % pro Jahr gegenrechnen. In anderen Bundesländern liegt das A11-Endgrundgehalt etwas niedriger oder höher, die Rechenschritte bleiben identisch.

Hinterbliebene, Krankenversicherung & Zusatzvorsorge im Ruhestand

Die Beamtenversorgung endet nicht mit dem Tod des Pensionärs: Ehepartner und Kinder erhalten Witwen- bzw. Witwergeld und Waisengeld als Anteil des Ruhegehalts. Wie hoch diese Leistungen ausfallen und welche Fristen gelten, erklärt der Beitrag zur Hinterbliebenenversorgung bei Polizeibeamten.

Auch die Krankenversicherung ändert sich mit der Pensionierung: Die freie Heilfürsorge, die aktive Vollzugsbeamte in vielen Bundesländern erhalten, endet in der Regel mit dem Eintritt in den Ruhestand. Pensionäre wechseln dann in das System aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung; der Beihilfebemessungssatz für Versorgungsempfänger ist dabei vielfach höher als im aktiven Dienst (die Details unterscheiden sich je nach Bundesland). Wer diesen Wechsel nicht früh vorbereitet – etwa über eine Anwartschaftsversicherung –, riskiert im Alter deutlich höhere PKV-Beiträge.

Und schließlich die Lücke zwischen letztem Gehalt und Pension: Selbst der Höchstsatz von 71,75 % bedeutet gut ein Viertel weniger Einkommen als zuvor – vor Steuern und Krankenversicherungsbeiträgen. Eine ergänzende private Vorsorge ist deshalb auch für Beamte sinnvoll, je früher, desto günstiger.

Häufige Fragen zur Polizistenpension

Wann kann ein Polizist in Rente gehen?

Die meisten Vollzugsbeamten können mit 62 Jahren in den Ruhestand – in Bayern und Baden-Württemberg bereits mit 60. Das ist deutlich früher als die allgemeine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Wie viel Pension bekommt ein Polizist nach 40 Jahren?

Nach 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren erreicht man den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 %. Bei einem Grundgehalt von 4.000 € wären das ca. 2.870 € monatliche Pension brutto.

Ist die Polizeipension steuerpflichtig?

Ja. Pensionen werden vollständig als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert – anders als Renten, die nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Der Versorgungsfreibetrag reduziert die Steuerlast jedoch.

Gibt es einen Abschlag, wenn Polizisten mit 60 oder 62 in Pension gehen?

Nein, nicht bei regulärem Ruhestand: Wer die für ihn geltende besondere Altersgrenze erreicht, geht abschlagsfrei in Pension. Der Versorgungsabschlag von 3,6 % pro Jahr (maximal 10,8 %) fällt nur an, wenn der Ruhestand auf eigenen Antrag vor dieser Grenze beginnt.

Ist die Polizeizulage ruhegehaltfähig?

Das regeln Bund und Länder unterschiedlich: In einigen Bundesländern zählt die Polizeizulage zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen, bei anderen Dienstherren nicht. Maßgeblich ist das jeweilige Besoldungs- und Versorgungsrecht – im Zweifel gibt die Versorgungsbehörde oder die Personalstelle Auskunft.

Wie sind pensionierte Polizisten krankenversichert?

Die freie Heilfürsorge endet in der Regel mit der Pensionierung. Ruhestandsbeamte erhalten dann Beihilfe – für Versorgungsempfänger vielfach mit einem höheren Bemessungssatz als im aktiven Dienst – und versichern den Rest über eine private Krankenversicherung. Wer eine Anwartschaft abgeschlossen hat, sichert sich dafür günstigere Konditionen.

Was passiert bei Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze?

Wer wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird, erhält ebenfalls ein Ruhegehalt. Dabei wird eine Zurechnungszeit angerechnet, die die Dienstzeit rechnerisch verlängert; zugleich kann ein Versorgungsabschlag anfallen. Vor Ablauf der beamtenrechtlichen Wartezeit oder außerhalb des Beamtenverhältnisses droht dagegen eine deutliche Versorgungslücke.

Weiterführende Informationen

Gehalt & Besoldung Polizei | PKV & Heilfürsorge | Dienstunfähigkeit | Verbeamtung Voraussetzungen

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