Polizeioberkommissar: Gehalt (A10)
Besoldungsgruppe A10 im gehobenen Dienst – so viel verdienen Polizeioberkommissarinnen und Polizeioberkommissare, welche Zulagen dazukommen und wie der Aufstieg verläuft.
Der Polizeioberkommissar (POK) ist ein Dienstgrad im gehobenen Polizeivollzugsdienst und wird der Besoldungsgruppe A10 zugeordnet. Wer wissen möchte, wie sich das Gehalt in dieser Stufe zusammensetzt, muss vor allem drei Faktoren kennen: das Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe, die verschiedenen Zulagen sowie das Bundesland beziehungsweise den jeweiligen Dienstherrn. Diese Seite ordnet den Dienstgrad ein, zeigt eine grobe Brutto-Orientierung und erklärt den Unterschied zwischen Brutto und Netto – ohne unrealistische Punktangaben, denn Besoldung ist gesetzlich geregelt und ändert sich regelmäßig.
Der Dienstgrad Polizeioberkommissar
Der Polizeioberkommissar gehört zum gehobenen Dienst der Polizei, den man in der Regel über ein duales Studium (Bachelor) erreicht. Innerhalb dieser Laufbahn ist der POK der zweite Dienstgrad: Man startet als Polizeikommissar (PK) in A9 und wird nach einigen Dienstjahren und bei entsprechender Bewährung zum Polizeioberkommissar befördert. Erkennbar ist der Dienstgrad an zwei Sternen auf der Schulterklappe der Polizeiuniform.
Zu den typischen Aufgaben eines POK gehören der operative Streifen- und Ermittlungsdienst, die Sachbearbeitung anspruchsvoller Vorgänge, die Aufnahme und Bearbeitung von Straftaten sowie zunehmend koordinierende Tätigkeiten. Je nach Behörde und Verwendung können Polizeioberkommissarinnen und Polizeioberkommissare auch als Dienstgruppen- oder stellvertretende Dienstgruppenleitung eingesetzt sein und damit erste Führungsverantwortung übernehmen.
Gehalt: Besoldungsgruppe A10 in allen Bundesländern und beim Bund
Das Gehalt eines Polizeioberkommissars richtet sich nach der Besoldungsgruppe A10 und der Erfahrungsstufe. Wie viele Stufen es gibt und in welcher Stufe ein Beamter beginnt, regelt jeder Dienstherr selbst — der Bund zählt von Stufe 1 bis 8, Bayern von Stufe 2 bis 10, Nordrhein-Westfalen von Stufe 3 bis 11. Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt automatisch mit den Dienstjahren, anfangs meist alle zwei, später alle drei oder vier Jahre. Die Tabelle zeigt für jeden Dienstherrn das Grundgehalt in der Eingangs- und in der Endstufe nach der aktuell gezahlten Tabelle:
| Dienstherr | A10 Eingangsstufe | A10 Endstufe | Tabellenstand |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 3.737,00 € (St. 1) | 4.838,21 € (St. 9) | 04/2026 |
| Bayern | 3.537,12 € (St. 2) | 4.572,23 € (St. 10) | 02/2025 |
| Berlin | 3.574,17 € (St. 1) | 4.793,28 € (St. 8) | 04/2026 |
| Brandenburg | 3.497,40 € (St. 3) | 4.588,66 € (St. 11) | 07/2024 |
| Bremen | 3.401,48 € (St. 2) | 4.538,37 € (St. 11) | 02/2025 |
| Hamburg | 3.537,46 € (St. 1) | 4.553,63 € (St. 8) | 02/2025 |
| Hessen | 3.685,70 € (St. 2) | 4.816,50 € (St. 8) | 07/2026 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 3.530,01 € (St. 2) | 4.568,33 € (St. 11) | 04/2026 |
| Niedersachsen | 3.492,91 € (St. 2) | 4.674,50 € (St. 11) | 04/2026 |
| Nordrhein-Westfalen | 3.693,51 € (St. 3) | 4.783,77 € (St. 11) | 04/2026 |
| Rheinland-Pfalz | 3.583,27 € (St. 2) | 4.775,80 € (St. 11) | 04/2026 |
| Saarland | 3.537,26 € (St. 2) | 4.646,78 € (St. 11) | 04/2026 |
| Sachsen | 3.644,00 € (St. 1) | 4.983,41 € (St. 10) | 04/2026 |
| Sachsen-Anhalt | 3.527,08 € (St. 1) | 4.695,73 € (St. 8) | 04/2026 |
| Schleswig-Holstein | 3.836,67 € (St. 2) | 4.890,41 € (St. 11) | 01/2026 (beschl., Auszahlung 11/2026) |
| Thüringen | 3.470,15 € (St. 3) | 4.581,50 € (St. 11) | 02/2025 |
| Bund (Bundespolizei) | 3.785,90 € (St. 1) | 5.055,47 € (St. 8) | Zahlungsstand 05/2026 |
Grundgehälter brutto ohne Zulagen nach den jeweils geltenden amtlichen Besoldungstabellen (Stand je Dienstherr in der Tabelle; Bund: Zahlungsstand Mai 2026, Anpassungsgesetz noch nicht verkündet; Schleswig-Holstein: Tabelle ab 01/2026 vom Landtag am 18.09.2026 beschlossen, Auszahlung ab November 2026; Rheinland-Pfalz: Tabelle ab 04/2026, Gesetz verkündet am 24.09.2026, seit September rückwirkend gezahlt). Die Eingangsstufe ist nicht überall „Stufe 1“ — mehrere Länder beginnen in Stufe 2, 3 oder höher. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Bezügemitteilung.
Bayern ab 1. Oktober 2026: Die bayerischen Beträge auf dieser Seite stammen aus der Tabelle vom 1. Februar 2025, die bis 30. September 2026 gezahlt wird. Ab 1. Oktober 2026 zahlt das Landesamt für Finanzen die Grundgehälter im Vorgriff um 2,82 % erhöht, die Polizeizulage steigt auf 95,74 € bzw. 191,52 € (bisher 93,11 € bzw. 186,27 €) – vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes (Drs. 19/12912). Die Vorgriffswerte stehen in der Besoldungstabelle Polizei Bayern.
Die Spanne ist erheblich: Zwischen dem niedrigsten und dem höchsten A10-Einstieg liegen rund 384,42 € im Monat, in der Endstufe sind die Unterschiede ähnlich groß. Ein Teil davon ist Rückstand: Länder mit älterem Tabellenstand (etwa Brandenburg mit Juli 2024) haben Anpassungen im Verfahren, die noch nicht ausgezahlt werden; Schleswig-Holstein zahlt seine beschlossene Tabelle 2026 erst ab November 2026 aus. Den Stand je Land erklärt die jeweilige Landesübersicht.
Zulagen & Netto
Zum Grundgehalt kommen bei Polizeivollzugsbeamten regelmäßig weitere Bestandteile hinzu. Der bekannteste ist die Polizeizulage, eine besondere Zulage für den Polizeivollzugsdienst; ob und in welcher Höhe sie gezahlt wird und ob sie ruhegehaltfähig ist, unterscheidet sich je nach Bundesland. Hinzu kommen typischerweise der Familienzuschlag (für Verheiratete und je Kind) sowie je nach Dienstherr Struktur- oder Amtszulagen und regionale Sonderzahlungen wie eine Ballungsraum- oder Hauptstadtzulage.
Beim Blick auf das Netto ist wichtig: Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und (in der Regel) Krankenversicherung. Stattdessen sind sie privat kranken- und pflegeversichert und erhalten Beihilfe zu den Krankheitskosten. Dadurch fällt der Abstand zwischen Brutto und Netto anders aus als bei Angestellten. Wie viel am Ende netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Familienstand, Kinderzahl, Kirchensteuer, Bundesland und den individuellen Versicherungsbeiträgen ab – eine pauschale Euro-Angabe wäre daher unseriös. Als grobe Faustregel liegt das Netto spürbar über der Hälfte des Bruttogehalts.
Einordnung & Aufstieg (A9 → A10 → A11/A12)
Der Polizeioberkommissar liegt gehaltlich und hierarchisch zwischen dem Polizeikommissar und dem Polizeihauptkommissar. Die Laufbahn im gehobenen Dienst lässt sich vereinfacht so darstellen:
| Dienstgrad | Besoldungsgruppe |
|---|---|
| Polizeikommissar (PK) | A9 |
| Polizeioberkommissar (POK) | A10 |
| Polizeihauptkommissar (PHK) | A11 / A12 |
Der Aufstieg von A10 nach A11 (Polizeihauptkommissar) ist das nächste Beförderungsamt in dieser Laufbahn und setzt eine entsprechende Planstelle sowie Bewährung voraus. Die Einstufung A12 kommt in bestimmten, höher bewerteten Funktionen mit zusätzlicher Führungsverantwortung hinzu. Für den Sprung in den höheren Dienst (ab A13) ist in der Regel ein weiteres Studium beziehungsweise ein Masterstudium erforderlich.
Praxisbeispiel
Ein konkretes Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: Eine Polizeioberkommissarin (A10) hat Erfahrungsstufe 5 erreicht und erhält nach der NRW-Tabelle (Stand 1. April 2026) ein Grundgehalt von 4.018,94 €. Dazu kommt die Polizeizulage von 130,56 € (voller Satz nach zwei Dienstjahren, Anlage 15 LBesG NRW). Rechenweg: 4.018,94 € + 130,56 € = 4.149,50 € brutto im Monat, vor Familienzuschlag, Schichtzulagen und Steuern. In Bayern läge dieselbe Beamtin in Stufe 5 bei 4.000,18 € plus 186,27 € Polizeizulage = 4.186,45 €.
Und so entwickelt sich der Weg dorthin: Eine Beamtin startet nach dem dualen Studium als Polizeikommissarin in A9. Nach mehreren Dienstjahren im Streifen- und Ermittlungsdienst und bei guter Beurteilung wird sie zur Polizeioberkommissarin (A10) befördert. Ihr Grundgehalt liegt nun je nach Erfahrungsstufe und Bundesland grob im Bereich der oben genannten Spanne; hinzu kommen Polizeizulage und – falls sie verheiratet ist oder Kinder hat – der Familienzuschlag. Bleibt sie im Dienst, steigt ihr Gehalt über die Erfahrungsstufen weiter an, und mit einer freien Planstelle rückt später die Beförderung zur Polizeihauptkommissarin (A11) in Reichweite. Das zeigt: Das POK-Gehalt ist kein fester Betrag, sondern ein Rahmen, der sich mit Dienstzeit, Familiensituation und Dienstort entwickelt.
Weiterführende Themen
Häufige Fragen
In welche Besoldungsgruppe fällt ein Polizeioberkommissar?
Der Polizeioberkommissar (POK) wird der Besoldungsgruppe A10 im gehobenen Polizeivollzugsdienst zugeordnet. Er liegt damit eine Stufe über dem Polizeikommissar (A9) und unter dem Polizeihauptkommissar (A11/A12).
Wie viel verdient ein Polizeioberkommissar netto?
Eine pauschale Netto-Angabe ist nicht seriös möglich, da sie von Steuerklasse, Familienstand, Kinderzahl, Bundesland und den privaten Versicherungsbeiträgen abhängt. Als grobe Faustregel liegt das Netto spürbar über der Hälfte des monatlichen Bruttogehalts der Besoldungsgruppe A10.
Was ist der Unterschied zwischen Polizeikommissar und Polizeioberkommissar?
Beide gehören zum gehobenen Dienst. Der Polizeikommissar (PK) ist der Einstiegsdienstgrad in A9, der Polizeioberkommissar (POK) das nächste Beförderungsamt in A10. Mit der Beförderung steigen in der Regel Verantwortung und Grundgehalt.
Bekommt ein Polizeioberkommissar eine Polizeizulage?
In der Regel ja: Polizeivollzugsbeamte erhalten meist eine Polizeizulage zusätzlich zum Grundgehalt. Höhe, Ausgestaltung und die Frage, ob sie ruhegehaltfähig ist, unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland und Dienstherr.
Was verdient ein Polizeioberkommissar in Bayern und NRW?
In Bayern liegt A10 zwischen 3.537,12 € (Stufe 2) und 4.572,23 € (Endstufe, Stand 02/2025), in Nordrhein-Westfalen zwischen 3.693,51 € und 4.783,77 € (Stand 04/2026). Dazu kommen die Polizeizulage (186,27 € in Bayern, 130,56 € in NRW nach zwei Dienstjahren) sowie Familienzuschlag und Schichtzulagen.
Wie viel verdient ein Polizeioberkommissar beim Bund?
Bei der Bundespolizei reicht A10 von 3.785,90 € in Stufe 1 bis 5.055,47 € in Stufe 8 (Zahlungsstand Mai 2026). Die Polizeizulage des Bundes beträgt 228 € nach zwei Dienstjahren (Anlage IX BBesG).
Was vom Gehalt bleibt, wenn der Dienst endet
Die Besoldung fällt bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit auf einen Bruchteil. Kostenlose Erstinformation anfordern:
