Polizei Einstellungsvoraussetzungen 2026: Die Checkliste

Polizei Einstellungsvoraussetzungen 2026

Schulabschluss, Alter, Gesundheit, Eignung — die komplette Checkliste für deine Bewerbung.

Wer zur Polizei möchte, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Sie unterscheiden sich je nach Bundesland und Laufbahn — die Grundanforderungen sind aber überall ähnlich. Grob lassen sie sich in vier Gruppen einteilen: formale Kriterien wie Schulabschluss, Alter und Staatsangehörigkeit, gesundheitliche Anforderungen wie Sehkraft, BMI und allgemeine Belastbarkeit, charakterliche Eignung wie ein einwandfreies Führungszeugnis und ein stabiles Sozialverhalten sowie äußerliche Merkmale wie Mindestgröße und Tattoo-Regeln. Alle vier Bereiche werden im Auswahlverfahren getrennt geprüft — wer an einer Stelle deutlich abweicht, kann trotz guter Testergebnisse an anderer Stelle scheitern. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten bundesweiten Eckwerte zusammen und ordnet sie ein, damit du realistisch einschätzen kannst, ob deine persönliche Ausgangslage für eine Bewerbung passt. Wichtig vorab: Die Tabelle zeigt typische Werte, die in den meisten Bundesländern gelten. Verbindlich sind aber immer die Vorgaben deines konkreten Einstellungsamtes, denn einzelne Länder weichen bei Alter, Größe und Tattoo-Regelungen zum Teil deutlich vom bundesweiten Durchschnitt ab.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick

Kriterium Anforderung
Schulabschluss (mittl. Dienst) mind. Hauptschulabschluss + Berufsausbildung oder Mittlere Reife
Schulabschluss (geh. Dienst) Abitur oder Fachhochschulreife
Alter i. d. R. 16/17–~36 Jahre (je Bundesland)
Staatsangehörigkeit deutsch oder EU (je Bundesland)
Mindestgröße meist 160–165 cm (teils aufgehoben)
Gesundheit polizeidiensttauglich (Sehkraft, BMI, Psyche)
Führungszeugnis keine relevanten Vorstrafen
Führerschein oft Klasse B (teils während Ausbildung)

So liest du die Tabelle: Die linke Spalte nennt das Kriterium, die rechte die typische Anforderung, wie sie in den meisten Bundesländern angesetzt wird. Beim Schulabschluss entscheidet vor allem die angestrebte Laufbahn — mittlerer Dienst mit Hauptschulabschluss plus Ausbildung oder Mittlerer Reife, gehobener Dienst grundsätzlich mit Abitur oder Fachhochschulreife. Bei Alter und Staatsangehörigkeit gibt die Tabelle nur Richtwerte: Manche Länder öffnen den Dienst inzwischen auch für EU-Bürger, andere verlangen weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit oder zumindest die Bereitschaft, sie im Laufe der Ausbildung zu erwerben. Auch die Altersobergrenze ist kein starrer bundesweiter Wert, sondern kann je nach Land, Laufbahn und Vorerfahrung (etwa aus der Bundeswehr) variieren und im Einzelfall sogar angehoben werden. Bei Mindestgröße, Gesundheit und Führerschein gilt: Die Werte sind Orientierung, keine Garantie — abschließend entscheidet immer der Polizeiärztliche Dienst bzw. das jeweilige Einstellungsamt über die individuelle Eignung.

Alter und Staatsangehörigkeit im Detail

Die Altersgrenzen variieren stärker, als viele erwarten. Für den Berufseinstieg direkt nach der Schule liegt die Untergrenze meist bei 16 oder 17 Jahren, teils mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Obergrenze für die klassische Einstellung bewegt sich in vielen Ländern um die 30 bis 36 Jahre, wobei Zeiten aus Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder einer vorherigen Berufsausbildung häufig angerechnet werden und die Grenze nach oben verschieben können. Wer sich für den Quereinstieg oder eine spätere Laufbahn interessiert, findet dazu vertiefende Informationen in unserem Ratgeber zum Quereinstieg bei der Polizei. Bei der Staatsangehörigkeit ist die Rechtslage ebenfalls uneinheitlich: Einige Bundesländer verlangen für den Polizeivollzugsdienst zwingend die deutsche Staatsangehörigkeit, andere lassen unter bestimmten Voraussetzungen auch EU-Bürgerinnen und -Bürger zu. Wer unsicher ist, sollte diese Frage direkt beim zuständigen Einstellungsamt klären, bevor die Bewerbungsunterlagen zusammengestellt werden — mehr zum formalen Ablauf findest du in unserem Beitrag zur Polizei Bewerbung.

Gesundheitliche Voraussetzungen: Sehkraft, BMI und Belastbarkeit

Die polizeiärztliche Untersuchung ist neben dem schriftlichen und sportlichen Test einer der größten Stolpersteine im Auswahlverfahren. Geprüft werden unter anderem Herz-Kreislauf-System, Hörvermögen, Sehkraft und ein gesundes Körpergewicht im Verhältnis zur Körpergröße. Beim Sehvermögen gelten je nach Bundesland unterschiedliche Grenzwerte für die unkorrigierte und korrigierte Sehschärfe sowie für das Farbsehen — Details dazu erklärt unser Beitrag zum Polizei Sehtest. Beim Körpergewicht orientieren sich viele Polizeiärztliche Dienste am Body-Mass-Index (BMI) als groben Richtwert, ergänzt um eine individuelle Einschätzung der körperlichen Belastbarkeit. Ein BMI außerhalb des Richtbereichs kann zur Ablehnung führen, wird aber in der Regel zusammen mit dem restlichen Gesundheitsbild und dem Ergebnis des Sporttests bewertet. Wie die gesundheitliche Prüfung im Detail abläuft, beschreibt unser Artikel zur Gesundheitsprüfung bei der Polizei.

Rechenbeispiel: BMI grob einordnen
Ein Bewerber ist 1,82 m groß und wiegt 88 kg. Der BMI berechnet sich als Körpergewicht in Kilogramm geteilt durch die Körpergröße in Metern zum Quadrat: 88 ÷ (1,82 × 1,82) = 88 ÷ 3,3124 = ca. 26,6. Viele Polizeiärztliche Dienste orientieren sich an einem Richtwert von etwa 18 bis 27,5 (angelehnt an die PDV 300), bewerten Abweichungen aber im Zusammenhang mit dem restlichen Gesundheitsbild und dem Ergebnis des Sporttests — bei nachweislich sportlich-muskulösem Körperbau sind Ausnahmen möglich. Der Bewerber läge mit ca. 26,6 damit noch im Rahmen, allerdings nahe der oberen Grenze — ein Freibrief ist das nicht, denn die endgültige Einschätzung trifft immer der Polizeiärztliche Dienst im Einzelfall.

Persönliche Eignung

Neben den formalen Kriterien zählt die persönliche Eignung: Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit und ein einwandfreier Leumund. Über Tattoos, Mindestgröße und Sehstärke entscheiden eigene Regeln — dazu unten mehr. Ein zentraler Baustein ist außerdem das Führungszeugnis: Relevante Vorstrafen können eine Bewerbung ausschließen, wobei es auf Art, Schwere und zeitlichen Abstand der Tat ankommt. Wer unsicher ist, ob eine frühere Verfehlung die Bewerbung gefährdet, findet eine ausführliche Einordnung in unserem Beitrag Polizei trotz Vorstrafen oder Schulden?. Auch finanzielle Verhältnisse spielen in manchen Ländern eine Rolle, etwa bei einer laufenden Privatinsolvenz — hier lohnt sich ebenfalls ein Blick in denselben Ratgeber.

Mindestgröße, Optik und Tattoo-Regeln

Die Mindestgröße war lange ein hartes Ausschlusskriterium, wird inzwischen aber in mehreren Bundesländern gar nicht mehr starr vorgegeben oder nur noch als eines von mehreren Kriterien für die körperliche Eignung herangezogen. Wo feste Werte gelten, liegen sie meist zwischen 160 und 165 cm, wobei einzelne Länder auch nach Geschlecht differenzieren. Die genauen Regeln je Bundesland haben wir in unserem Beitrag Polizei Mindestgröße nach Bundesland zusammengestellt. Auch bei sichtbaren Tattoos gibt es keine bundesweit einheitliche Linie: Manche Länder lehnen Tattoos im sichtbaren Bereich (Hände, Hals, Gesicht) grundsätzlich ab, andere prüfen den Inhalt der Motive und lehnen nur verfassungsfeindliche, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Darstellungen ab. Was 2026 konkret erlaubt ist, erklärt unser Ratgeber Tattoos bei der Polizei.

💡 Tipp: Prüfe die exakten Werte immer beim Einstellungsamt deines Bundeslandes. Bayern, NRW und Co. weichen in Alter, Größe und Tattoo-Regeln teils deutlich voneinander ab.

Fitness und Auswahlverfahren

Neben den formalen und gesundheitlichen Kriterien musst du im Auswahlverfahren einen Sporttest bestehen, der Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination prüft. Die konkreten Übungen und Grenzwerte unterscheiden sich je nach Bundesland teils erheblich — einen Überblick findest du in unserem Beitrag Sporttest Polizei nach Bundesland. Wer sich frühzeitig auf die körperlichen Anforderungen vorbereitet, verschafft sich einen klaren Vorteil, denn ein durchgefallener Sporttest ist einer der häufigsten Gründe für ein Scheitern im Auswahlverfahren, obwohl die schriftlichen Tests bestanden wurden. Wie das gesamte Auswahlverfahren von der Bewerbung bis zur Einstellungszusage abläuft, erklärt unser Artikel Auswahlverfahren Polizei: Alle Phasen erklärt.

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Häufige Fragen zu den Polizei-Einstellungsvoraussetzungen

Welchen Schulabschluss braucht man für die Polizei?

Für den mittleren Dienst genügt ein Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung oder die Mittlere Reife. Der gehobene Dienst setzt Abitur oder Fachhochschulreife voraus.

Wie groß muss man für die Polizei sein?

Viele Länder verlangen rund 160–165 cm Mindestgröße, mehrere haben feste Vorgaben aber abgeschafft und prüfen die körperliche Eignung individuell.

Schließen Vorstrafen eine Polizeikarriere aus?

Relevante Eintragungen im Führungszeugnis führen in der Regel zum Ausschluss. Getilgte Jugendsünden sind oft unproblematisch – entscheidend sind Art, Schwere und Aktualität.

Bis zu welchem Alter kann man sich bei der Polizei bewerben?

Die Obergrenze liegt je nach Bundesland und Laufbahn meist zwischen 30 und rund 36 Jahren. Zeiten aus Wehrdienst oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung werden in vielen Ländern angerechnet und können die Grenze nach oben verschieben.

Ist eine Brille bei der Polizei ein Ausschlusskriterium?

Nicht grundsätzlich. Entscheidend sind die korrigierte und teils die unkorrigierte Sehschärfe sowie das Farbsehen, für die jedes Bundesland eigene Grenzwerte festlegt. Eine Sehhilfe allein führt in der Regel nicht zur Ablehnung.

Werden sichtbare Tattoos bei der Bewerbung akzeptiert?

Das hängt vom Bundesland und von Lage sowie Motiv des Tattoos ab. Manche Länder lehnen sichtbare Tattoos grundsätzlich ab, andere prüfen nur, ob der Inhalt verfassungsfeindlich, diskriminierend oder gewaltverherrlichend ist.

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