Polizeizulage 2026: Was ist das und wieviel bekommst du?

Polizeizulage 2026: Was ist das und wieviel bekommst du?

Zusatz zum Polizei-Grundgehalt: Wer hat Anspruch, wie hoch ist der Betrag — und was zählt noch dazu?

Was ist die Polizeizulage?

Die Polizeizulage (offiziell: Stellenzulage für Polizeibeamte) ist ein monatlicher Zuschlag zum Grundgehalt, der die besondere Belastung und Gefährdung des Polizeidienstes ausgleicht. Sie ist in den Besoldungsgesetzen des Bundes und der Länder geregelt.

Höhe der Polizeizulage 2026

Bereich Monatliche Zulage Rechtsgrundlage
Bundespolizei 154,32 € BBesG Anlage IX
Bayern 180 € BayBesG
Baden-Württemberg 175 € LBesGBW
NRW 165 € LBesG NRW
Hessen 170 € HBesG
Hamburg 172 € HmbBesG
Berlin 154 € BBesO (Bund als Grundlage)
Sachsen, Thüringen, MV, SA 154 € Jeweiliges LBesG
ℹ️ Hinweis: Bayern und BW zahlen die höchste Polizeizulage. Die ostdeutschen Länder orientieren sich meist an der Bundes-Grundlage von 154 €.

Wer hat Anspruch auf die Polizeizulage?

Die Polizeizulage erhalten grundsätzlich alle Beamten im Polizeivollzugsdienst, die eine polizeiliche Ausbildung abgeschlossen haben und im aktiven Dienst sind:

  • Polizeibeamte aller Laufbahnen (mD, gD, hD)
  • Kriminalbeamte
  • Beamte der Bundespolizei
  • Nicht: Verwaltungsbeamte ohne Vollzugsaufgaben

Weitere Zulagen im Polizeidienst

Zulage Betrag ca. Anspruch
Wechselschichtzulage 65–130 € / Monat Bei wechselnden Schichten (Früh/Spät/Nacht)
Nachtdienstzulage 1,28 € / Stunde Je Nacht-Dienststunde
Gefahrenzulage SEK bis 245 € / Monat Nur Spezialeinsatzkräfte
Erschwerniszulage variiert Für besondere Einsatzsituationen
Auslandsverwendungszuschlag bis 110 €/Tag Einsätze im Ausland (Europol, UN)

Polizeizulage in der Steuererklärung

Die Polizeizulage ist steuerpflichtiges Einkommen — sie wird zum Grundgehalt addiert und normal versteuert. Eine Steuerfreiheit besteht nicht. Allerdings können bestimmte Aufwendungen des Polizeidienstes (Uniform, Arbeitsmittel) als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Polizeizulage in der Pension

Die Polizeizulage wird bei der Berechnung der Pension berücksichtigt — sie erhöht also auch die Altersversorgung. Konkret fließt sie in die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge ein, sofern sie über mehrere Jahre bezogen wurde.

Polizeizulage: Alle Details

Für welche Beamten gilt die Polizeizulage?

Die Polizeizulage erhalten alle Polizeivollzugsbeamten im aktiven Dienst. Sie gilt unabhängig vom Dienstgrad – von A7 bis A16. Nicht erhalten sie: Verwaltungsbeamte der Polizei (z.B. Sachbearbeiter ohne Vollzugsstatus), Beamte im Ruhestand sowie Polizisten in Elternzeit oder Beurlaubung ohne Bezüge.

Ist die Polizeizulage steuerpflichtig?

Ja – die Polizeizulage ist voll steuerpflichtig und wird dem Bruttogehalt zugerechnet. Sie unterliegt der normalen Lohnsteuer. Eine steuerfreie Behandlung (wie bei manchen Aufwandsentschädigungen) gibt es nicht.

Wird die Polizeizulage bei Teilzeit oder Krankheit gekürzt?

Bei Teilzeitarbeit: proportionale Kürzung entsprechend des Teilzeitanteils. Bei kurzzeitiger Erkrankung: keine Kürzung. Bei Langzeiterkrankung (Dienstunfähigkeit): Die Zulage entfällt nach einer Karenzzeit – je nach Bundesland und Regelung zwischen 3 und 6 Monaten.

Situation Polizeizulage
Vollzeitdienst aktiv Volle Zulage (~187 €)
Teilzeit 75 % ~140 €
Elternzeit Entfällt
Kurzerkrankung (< 6 Wochen) Volle Zulage
Langzeiterkrankung Entfällt nach Karenzzeit
Ruhestand Entfällt

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