Polizei Gehaltsrechner 2026: Alle Bundesländer

Polizei Gehaltsrechner 2026

Berechne dein Gehalt als Polizeibeamter – mit Polizeizulage, Familienzuschlag und Netto-Schätzung.

Mit dem Gehaltsrechner ermittelst du in wenigen Sekunden einen Richtwert für dein Einkommen im Polizeidienst – vom Polizeimeister im mittleren Dienst (A7) bis zum Polizei- oder Kriminalrat im höheren Dienst (A13). Wähle dazu einfach deinen Dienstherrn – eines der 16 Bundesländer oder den Bund (Bundespolizei) –, deine Besoldungsgruppe und deine Erfahrungsstufe aus; das Stufen-Feld zeigt dabei nur die Stufen an, die es bei deinem Dienstherrn für diese Besoldungsgruppe tatsächlich gibt. Zusätzlich berücksichtigt der Rechner die Polizeizulage, den Familienzuschlag, eine mögliche Schichtzulage sowie deine Steuerklasse und schätzt daraus dein monatliches Brutto- und Nettoeinkommen.

Wichtig vorab: Polizistinnen und Polizisten sind Beamte, ihr Gehalt heißt deshalb Besoldung. Sie richtet sich nicht nach einem Tarifvertrag, sondern nach dem Besoldungsgesetz des jeweiligen Dienstherrn. Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Bundesland seine Besoldung selbst fest – ein Polizeikommissar in Bayern verdient daher nicht dasselbe wie in Bremen oder Berlin. Einen ausführlichen Ländervergleich findest du im Beitrag Polizist Gehalt nach Bundesland. Der Rechner liefert bewusst Richtwerte: Verbindlich sind allein die amtliche Besoldungstabelle deines Landes und deine Bezügemitteilung.

Ergebnis

Grundgehalt brutto
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Familienzuschlag
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Gesamt brutto
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Netto (grobe Schätzung)
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* Grundgehälter: amtliche Tabellen (Stand je Land 2024–2026, Stand der Prüfung: September 2026); Stufen: amtliche Nummerierung des jeweiligen Dienstherrn; Zulagen/Netto: Richtwerte. Die Netto-Zahl ist eine grobe Schätzung ohne Gewähr – abhängig von Kirchensteuer, Freibeträgen und weiteren Faktoren. PKV-Kosten sind bei Beihilfe-Ländern nicht abgezogen; die Anrechnung der Heilfürsorge (Hamburg 1,4 %, Niedersachsen 1,3 %, Schleswig-Holstein 1 % des Grundgehalts) ist abgezogen. Der Rechner zeigt immer die aktuell gezahlte Tabelle: Hessen seit 01.07.2026; Rheinland-Pfalz seit 01.04.2026 (Landesgesetz vom 22.09.2026, GVBl. Nr. 29 vom 24.09.2026); Schleswig-Holstein bis zur Auszahlung im November 2026 nach der Tabelle 11/2024, danach automatisch die beschlossene Tabelle 2026; Bayern ab 01.10.2026 automatisch die Vorgriffswerte (+2,82 %, vorbehaltlich Gesetzesbeschluss). Bund: Zahlungsstand Mai 2026 (Abschlagszahlung, Anpassungsgesetz noch im Verfahren). Bremen: rechtlich geltende Tabelle ab 01.02.2025; gezahlt werden unter Vorbehalt rund 0,15 % mehr (Drs. 21/1996 in der Bürgerschaft).

So liest du das Ergebnis

Das Ergebnisfeld setzt dein Gehalt aus vier Bausteinen zusammen. Das Grundgehalt brutto ist der mit Abstand größte Posten: Es stammt centgenau aus der amtlichen Besoldungstabelle deines Dienstherrn und hängt nur von Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ab. Die Polizeizulage erhalten Polizeivollzugsbeamte für die besonderen Anforderungen des Vollzugsdienstes; ihre genaue Höhe regelt jeder Dienstherr selbst – der Rechner setzt jeweils den vollen Satz an, der in der Regel nach zwei Dienstjahren erreicht wird. Der Familienzuschlag kommt hinzu, wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, die Schichtzulage ist ein Näherungswert für Dienst zu ungünstigen Zeiten – also Nacht, Wochenende und Feiertag.

Bei der Netto-Schätzung gilt eine Besonderheit des Beamtenstatus: Polizisten zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, weshalb vom Brutto vergleichsweise viel übrig bleibt. Abgezogen wird im Wesentlichen die Lohnsteuer – der Rechner nähert sie bewusst nur grob mit einem Pauschalsatz an. Bei der Krankenversicherung kommt es auf dein Bundesland an: Einige Länder gewähren Polizeivollzugsbeamten freie Heilfürsorge, in anderen gilt Beihilfe plus private Krankenversicherung – dann musst du den PKV-Eigenanteil selbst vom Netto abziehen, der Rechner weist darauf im Ergebnisfeld hin. In Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein kannst du die Heilfürsorge unwiderruflich zugunsten der Beihilfe ablehnen; Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein rechnen dafür 1,4, 1,3 beziehungsweise 1 Prozent des Grundgehalts auf die Besoldung an – der Rechner zieht diesen Betrag in der Netto-Schätzung ab.

Erfahrungsstufen: je nach Bundesland ein anderes Modell

Der Rechner bildet die Stufenmodelle der Länder originalgetreu ab: Das Stufen-Feld wird je nach Dienstherr und Besoldungsgruppe dynamisch befüllt, sodass nur tatsächlich existierende Stufen wählbar sind. Denn die Modelle unterscheiden sich deutlich: Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und der Bund nutzen acht Erfahrungsstufen, Hessen seit 2026 nur noch die Stufen 2 bis 8, Baden-Württemberg führt seine Tabelle bis Stufe 10, Bayern nummeriert seine Grundgehaltsstufen von 2 bis 11, und Länder wie Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein kennen Tabellen bis Stufe 12. Viele Länder zählen dabei in einem gemeinsamen Raster, in dem höhere Besoldungsgruppen später einsteigen – die Eingangsstufe heißt deshalb nicht überall Stufe 1: In Bremen beginnt A9 zum Beispiel mit Stufe 2, in Thüringen mit Stufe 3. Der Rechner zeigt immer die amtliche Stufennummer. Gemeinsam ist allen Modellen: Du steigst mit wachsender Berufserfahrung automatisch auf – zunächst meist im Zwei-Jahres-, später im Drei- und Vier-Jahres-Rhythmus – und erreichst nach vielen Dienstjahren die Endstufe deiner Besoldungsgruppe. Die Grundgehälter im Rechner stammen direkt aus den amtlichen Besoldungstabellen (Stand je Land 2024–2026); Zulagen und Netto-Schätzung bleiben Richtwerte.

Rechenbeispiel: vom Polizeikommissar zum Polizeioberkommissar in Bayern

Ein Polizeikommissar startet im gehobenen Dienst in Besoldungsgruppe A9. Nach der Besoldungstabelle Bayern (gültig ab 1. Februar 2025 und bis 30. September 2026 gezahlt; ab 1. Oktober 2026 zahlt das Landesamt für Finanzen im Vorgriff 3.387,91 €, vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes, Drs. 19/12912) beträgt das Grundgehalt in der Eingangsstufe 3.294,99 € brutto im Monat – Bayern kennt in der A-Besoldung keine Stufe 1, die A9 beginnt mit Stufe 2 und endet in Stufe 10 mit 4.108,12 €.

So wirkt eine Beförderung: Wird der Beamte zum Polizeioberkommissar (A10) befördert und erreicht dort Stufe 6, steigt das Grundgehalt auf 4.154,52 €. Der Rechenweg: 4.154,52 € − 3.294,99 € = 859,53 € mehr pro Monat; aufs Jahr gerechnet sind das 859,53 € × 12 = 10.314,36 € brutto. In der Endstufe 10 der A10 liegt das bayerische Grundgehalt bei 4.572,23 €. Alle Werte sind Grundgehälter ohne Zulagen – Polizeizulage, Familienzuschlag und ggf. Schichtzulage kommen jeweils obendrauf.

Zulagen: was zum Grundgehalt dazukommt

Neben dem Grundgehalt besteht die Besoldung aus mehreren Zulagen, die der Rechner teils exakt, teils als Näherung abbildet. Die Polizeizulage steht Vollzugsbeamten in allen Ländern zu, fällt aber je Dienstherr unterschiedlich hoch aus – der Rechner setzt jeweils den vollen Satz nach zwei Dienstjahren an, von 127,38 € in Bremen bis 228 € beim Bund. Der Familienzuschlag honoriert Ehe und Kinder mit festen Monatsbeträgen. Wer im Wechselschichtdienst arbeitet, erhält zusätzlich Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten, deren Höhe von den tatsächlich geleisteten Nacht-, Wochenend- und Feiertagsstunden abhängt. Für besondere Verwendungen – etwa in Spezialeinheiten oder im Einsatz mit erhöhter Gefährdung – kann außerdem eine Erschwernis- oder Gefahrenzulage hinzukommen. Weil viele dieser Beträge einsatzabhängig sind, weist der Rechner sie bewusst als „ca.“-Werte aus.

Häufige Fragen zum Polizei-Gehaltsrechner

Wie genau ist der Polizei-Gehaltsrechner?

Die Grundgehälter stammen centgenau aus den amtlichen Besoldungstabellen (Stand je Land 2024–2026) und folgen dem realen Stufenmodell deines Dienstherrn. Zulagen und die vereinfachte Netto-Schätzung sind dagegen Richtwerte: Kirchensteuer, Freibeträge und dein individueller PKV-Beitrag sind nicht abgebildet. Verbindlich sind allein die amtliche Besoldungstabelle deines Bundeslands und deine Bezügemitteilung.

Warum verdienen Polizisten je nach Bundesland unterschiedlich?

Seit der Föderalismusreform 2006 ist die Besoldung Ländersache: Jedes Bundesland beschließt ein eigenes Besoldungsgesetz mit eigenen Tabellen, Erhöhungsrunden und Zulagen. Dadurch unterscheiden sich die Grundgehälter für dieselbe Besoldungsgruppe von Land zu Land um mehrere hundert Euro im Monat.

Was ist der Unterschied zwischen Grundgehalt und Besoldung?

Das Grundgehalt ist der Tabellenwert, der sich aus Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ergibt. Die Besoldung ist das Gesamtpaket: Grundgehalt plus Polizeizulage, Familienzuschlag sowie gegebenenfalls Schicht- und Erschwerniszulagen. Im Rechner entspricht „Gesamt brutto“ dieser Summe.

Wie viele Erfahrungsstufen gibt es bei der Polizei?

Das hängt vom Dienstherrn ab: Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und der Bund nutzen acht Erfahrungsstufen, Hessen seit 2026 die Stufen 2 bis 8, Baden-Württemberg bis zu zehn, Bayern nummeriert von 2 bis 11, und Länder wie NRW, Sachsen, Brandenburg oder Schleswig-Holstein führen Tabellen bis Stufe 12. Die Eingangsstufe ist deshalb nicht überall Stufe 1. Der Aufstieg erfolgt automatisch mit den Dienstjahren, meist im Zwei-, Drei- und Vier-Jahres-Rhythmus.

Zahlen Polizisten Sozialabgaben?

Als Beamte zahlen Polizisten keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung – deshalb ist ihr Netto im Verhältnis zum Brutto vergleichsweise hoch. Statt der gesetzlichen Rente erhalten sie später eine Pension. Bei der Krankenversicherung gilt je nach Bundesland freie Heilfürsorge oder Beihilfe plus private Krankenversicherung.

Gilt der Rechner auch für die Bundespolizei?

Ja – neben den 16 Landespolizeien enthält der Rechner auch den Bund (Bundespolizei) als eigenen Eintrag im Dienstherr-Feld. Bundespolizisten werden nach der Bundesbesoldungsordnung bezahlt, deren Grundgehälter vielfach über den Landestabellen liegen. Weitere Details findest du im Beitrag zum Bundespolizei-Gehalt.

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