Besoldungstabelle Polizei Niedersachsen 2026: Gehalt nach Dienstgrad

Grundgehalt A7 bis A13, Erfahrungsstufen und Polizeizulage nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) – Stand 1. April 2026.

Wer sich für den Polizeiberuf in Niedersachsen interessiert oder bereits im Dienst ist, braucht verlässliche Zahlen zum Gehalt. Wie viel verdient man am Anfang, wie stark steigt die Besoldung mit den Jahren, und was bringt die Polizeizulage? Dieser Überblick zeigt die aktuelle Besoldungstabelle Niedersachsen für die Polizei – von der Einstiegsgruppe A9 bis zur Besoldungsgruppe A13 – und ordnet die wichtigsten Gehaltsbestandteile ein.

Besoldung der Polizei in Niedersachsen

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Niedersachsen werden nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) bezahlt – nicht nach der Bundesbesoldung. Grundlage ist die Besoldungsordnung A mit ihren Besoldungsgruppen (A7 bis A13) und den sogenannten Erfahrungsstufen. Innerhalb jeder Gruppe steigt das Grundgehalt mit zunehmender Diensterfahrung an: In den unteren Stufen erfolgt der Aufstieg alle zwei Jahre, später alle drei und schließlich alle vier Jahre bis zur Endstufe.

Wie Einstellung, Krankenversicherung und Alltag im Landesdienst aussehen, beschreibt die Seite Polizist in Niedersachsen; wie sich Grundgehalt, Zulagen und Netto bundesweit zusammensetzen, der Überblick Polizei Gehalt im Überblick.

Ein wichtiger Punkt speziell für Niedersachsen: Der Einstieg in den Polizeivollzugsdienst erfolgt praktisch ausschließlich über das duale Studium im gehobenen Dienst. Absolventinnen und Absolventen starten daher in der Regel als Polizeikommissar/in in der Besoldungsgruppe A9. Der klassische mittlere Dienst (A7 / A8, Polizeimeister/in und Polizeiobermeister/in) wird nicht mehr neu besetzt und läuft aus – die Werte sind hier vor allem zur Einordnung noch aufgeführt. Höhere Ämter wie A11, A12 oder A13 werden über Beförderungen erreicht.

Neben dem monatlichen Grundgehalt gibt es in Niedersachsen eine jährliche Sonderzahlung, die mit den Dezemberbezügen ausgezahlt wird, sowie einen Sonderbetrag für Kinder. Die Besoldung wird regelmäßig an Tarifabschlüsse und die wirtschaftliche Entwicklung angepasst – zuletzt zum 1. April 2026; die Tabellenwerte in diesem Artikel geben diesen Stand wieder. Zuvor waren die Grundgehälter zum 1. Februar 2025 linear um 5,5 Prozent gestiegen.

Besoldungstabelle A7–A13 (Stand 1. April 2026)

Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Erfahrungsstufen des monatlichen Grundgehalts (in Euro, brutto) nach der niedersächsischen Besoldungsordnung A. Die Amtsbezeichnungen sind typische Zuordnungen im Polizeivollzugsdienst.

Worauf diese Tabelle beruht
Niedersächsisches Besoldungsgesetz, Anlage 5, Stand 1. April 2026 — einschließlich der Anhebung um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro.

Was sich ändert
Die erste Stufe (1. April 2026) ist am 27. Mai 2026 beschlossen worden. Über die Schritte für 2027 und 2028 war zuletzt noch nicht abschließend entschieden.

Rechtsstand geprüft am 7. September 2026. Maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle des Dienstherrn.

Besoldungsgruppe (Amt) Eingangsstufe Stufe 5 Stufe 8 Endstufe
A7 – Polizeimeister/in (mittl. Dienst) 3.026,51 € 3.287,81 € 3.524,21 € 3.648,65 €
A8 – Polizeiobermeister/in 3.114,88 € 3.412,53 € 3.711,30 € 3.940,76 €
A9 – Polizeikommissar/in (Einstieg geh. Dienst) 3.281,97 € 3.593,44 € 3.920,35 € 4.182,22 €
A10 – Polizeioberkommissar/in 3.492,91 € 3.906,32 € 4.342,70 € 4.674,50 €
A11 – Polizeihauptkommissar/in 3.948,33 4.284,69 € 4.738,08 € 5.191,36 €
A12 – Polizeihauptkommissar/in 4.424,66 4.627,27 € 5.167,79 € 5.708,25 €
A13 – Erster PHK / Polizeirat/-rätin 4.937,05 5.155,93 € 5.739,55 € 6.323,19 €

Stand: Besoldungstabelle Niedersachsen gültig ab 1. April 2026. Die Stufe 1 ist in Niedersachsen nicht belegt: Eingangsstufe ist bei A7 bis A10 die Stufe 2, bei A11 die Stufe 3 und bei A12/A13 die Stufe 4; die Endstufe entspricht bei A7 der Stufe 10, bei A8–A10 der Stufe 11 und bei A11–A13 der Stufe 12. Die Spalten „Stufe 5“ und „Stufe 8“ nennen die amtlichen Stufen. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die amtliche Besoldungstabelle Niedersachsens (NBesG). Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion / NLBV Niedersachsen.

Polizeizulage & Netto

Zum Grundgehalt kommt bei Polizeivollzugsbeamten die Stellenzulage für den Polizeivollzugsdienst (Nummer 2 der Anlage 11 NBesG) hinzu. Sie beträgt nach einer Dienstzeit von einem Jahr 95,00 € und nach zwei Jahren 180,00 € im Monat (Anlage 12 NBesG, in dieser Höhe seit 1. Juli 2023; Rechtsstand geprüft am 25. September 2026) und steht auch Anwärterinnen und Anwärtern zu. Im gehobenen Dienst mit Einstieg in A9 kommt die allgemeine Stellenzulage nach Anlage 9 Nr. 2 NBesG hinzu: 115,20 € im Monat (Anlage 10 NBesG, gültig seit 1. April 2026). Weitere Bestandteile können der Familienzuschlag (z. B. bei Ehe oder Kindern) sowie Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst) sein.

Wie viel davon netto ankommt, lässt sich nicht pauschal sagen. Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, wohl aber Lohnsteuer. Polizeivollzugsbeamte in Niedersachsen erhalten freie Heilfürsorge; dafür werden monatlich 1,3 Prozent des Grundgehalts auf die Besoldung angerechnet (§ 114 NBG). Wer darauf verzichtet, wechselt dauerhaft in die Beihilfe und versichert den Rest privat. Hinzu kommt die private Pflegeversicherung. Praxisbeispiel: Bei einer Polizeikommissarin in A9, Eingangsstufe 2 (Grundgehalt 3.281,97 €, Tabelle ab 1. April 2026), kommen nach zwei Dienstjahren die Polizeizulage von 180,00 € und die allgemeine Stellenzulage von 115,20 € hinzu – zusammen 3.577,17 € brutto im Monat; davon werden 42,67 € (1,3 Prozent des Grundgehalts) für die Heilfürsorge angerechnet. Wie viel davon netto bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Familienstand und dem Krankenversicherungsbeitrag ab – eine Näherung liefert der Polizei-Gehaltsrechner.

Dienstgrade und Besoldung bei der Polizei Niedersachsen

In Niedersachsen beginnt der Polizeivollzugsdienst nach dem dreijährigen Studium im ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2: als Polizeikommissar/-in in A 9. Für diese Laufbahn gelten die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13. Die Ämter des früheren mittleren Dienstes (Polizeimeister/-in bis Polizeihauptmeister/-in) werden nicht mehr neu besetzt; die aktuelle Besoldungsordnung A führt sie nicht mehr auf.

Schutzpolizei Kriminalpolizei Besoldungsgruppe Grundgehalt (erste – letzte Stufe)
Polizeikommissar/-in – erstes Einstiegsamt Kriminalkommissar/-in A 9 3.281,97 € (St. 2) – 4.182,22 € (St. 11)
Polizeioberkommissar/-in Kriminaloberkommissar/-in A 10 3.492,91 € (St. 2) – 4.674,50 € (St. 11)
Polizeihauptkommissar/-in Kriminalhauptkommissar/-in A 11 3.948,33 € (St. 3) – 5.191,36 € (St. 12)
Polizeihauptkommissar/-in Kriminalhauptkommissar/-in A 12 4.424,66 € (St. 4) – 5.708,25 € (St. 12)
Erste/r Polizeihauptkommissar/-in Erste/r Kriminalhauptkommissar/-in A 13 4.937,05 € (St. 4) – 6.323,19 € (St. 12)

Grundgehalt nach der Tabelle ab 1. April 2026, ohne Polizeizulage und Familienzuschlag. Quellen: Besoldungsordnung A (Anlage 1 NBesG, Fassung ab 1. Januar 2026); Studieninformation der Polizei Niedersachsen. Mehr zu Rängen und Abzeichen: Polizei-Dienstgrade.

Häufige Fragen

Wie viel verdient ein Polizist in Niedersachsen zu Beginn?

Der Einstieg erfolgt in der Regel im gehobenen Dienst als Polizeikommissar/in in Besoldungsgruppe A9. Das Grundgehalt beträgt in der Eingangsstufe 2 rund 3.281,97 € brutto im Monat (Stand 1. April 2026), hinzu kommen die Polizeizulage und weitere Zulagen.

Wie hoch ist die Polizeizulage in Niedersachsen?

Die Stellenzulage für den Polizeivollzugsdienst nach Anlage 11 Nummer 2 NBesG beträgt nach einem Jahr Dienstzeit 95,00 € und nach zwei Jahren 180,00 € im Monat (Anlage 12 NBesG, seit 1. Juli 2023). Im gehobenen Dienst kommt die allgemeine Stellenzulage von 115,20 € hinzu (Anlage 10 NBesG, Stand 1. April 2026).

In welcher Besoldungsgruppe starten Polizisten in Niedersachsen?

Der Einstieg erfolgt in Niedersachsen praktisch ausschließlich über das duale Studium im gehobenen Dienst und damit in Besoldungsgruppe A9. Der mittlere Dienst (A7 / A8) wird nicht mehr neu besetzt.

Was verdient ein Polizist in Niedersachsen in der Endstufe?

In der Endstufe liegt das Grundgehalt zum Beispiel bei A11 (Polizeihauptkommissar/in) bei rund 5.191,36 € und bei A13 (Erster PHK / Polizeirat) bei rund 6.323,19 € brutto im Monat – jeweils ohne Zulagen und ohne Gewähr.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Grundgehaltssätze auf dieser Seite stammen aus dem Besoldungsgesetz des Dienstherrn beziehungsweise den Tabellen des zuständigen Landesamts; Vergleichsportale wurden nicht als Quelle verwendet. Rechtsstand geprüft: September 2026.

Was vom Gehalt bleibt, wenn der Dienst endet

Die Besoldung fällt bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit auf einen Bruchteil. Kostenlose Erstinformation anfordern:

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Warum diese Zahlen über die Dienstzeit hinaus zählen: Das Ruhegehalt bemisst sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen der letzten Jahre — die Tabelle oben ist damit auch die Grundlage der späteren Pension. Zulagen zählen dabei nur mit, soweit sie ausdrücklich ruhegehaltfähig sind. Wie sich daraus das Ruhegehalt errechnet, steht unter Pension für Polizeibeamte; was bei vorzeitigem Ausscheiden bleibt, unter Dienstunfähigkeit.


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