Polizei-Ausbildung: Gehalt und Anwärterbezüge 2026
Was du in Ausbildung und Studium bei der Polizei bekommst – die amtlichen Anwärtergrundbeträge von Bundespolizei und allen 16 Ländern für den mittleren und gehobenen Dienst, mit Rechtsstand.
Wer bei der Polizei anfängt, bekommt vom ersten Tag an Geld – aber kein Ausbildungsgehalt im üblichen Sinn. Als Anwärterin oder Anwärter bist du Beamter auf Widerruf und erhältst Anwärterbezüge. Deren Kern ist der Anwärtergrundbetrag: ein fester Monatsbetrag, den jeder Dienstherr in seinem Besoldungsgesetz festlegt – ohne Erfahrungsstufen, abhängig nur davon, in welches Einstiegsamt du nach der Ausbildung kommst. Diese Seite zeigt die Beträge für den mittleren und den gehobenen Dienst bei allen 17 Dienstherren, erklärt, was dazukommt, und rechnet zwei Beispiele durch.
Rechtsstand der Tabelle
Die Beträge stammen aus den Besoldungsgesetzen und Gesetzblättern der Dienstherren beziehungsweise den Tabellen der Bezügestellen und wurden in zwei Runden gegen ein zweites Dokument geprüft. Gezeigt wird, was heute tatsächlich gezahlt wird; beschlossene oder angekündigte Beträge stehen in der letzten Spalte mit ihrem Status. Bund: Abschlag unter Vorbehalt, das Anpassungsgesetz ist nicht beschlossen. Baden-Württemberg: Die Erhöhung zum 1. April 2026 wird seit August im Vorgriff gezahlt. Bayern: Ab 1. Oktober 2026 zahlt das Landesamt für Finanzen im Vorgriff, vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes. Schleswig-Holstein: Das neue Gesetz ist beschlossen, aber noch nicht verkündet.
Rechtsstand geprüft am 25. September 2026. Diese Seite ist eine Erstinformation; verbindlich ist deine Bezügemitteilung.
Anwärtergrundbeträge 2026: Bund und Länder im Überblick
Maßgeblich ist das Einstiegsamt nach der Ausbildung. Im mittleren Dienst ist das in der Regel A 7 (Polizeimeister), im gehobenen Dienst A 9 (Polizeikommissar). Die Tabelle nennt deshalb den Betrag der Gruppe, in die A 7 beziehungsweise A 9 fällt, mit der Gruppenbezeichnung aus dem Gesetz. Eine Ausnahme ist Baden-Württemberg: Dort steigt die Polizei im mittleren Dienst mit A 8 und im gehobenen Dienst mit A 10 ein, gezeigt sind die dafür geltenden Gruppen. Der Bund gruppiert nicht nach Besoldungsgruppen, sondern nach Laufbahnen.
| Dienstherr | Mittlerer Dienst | Gehobener Dienst | Tabellenstand / Rechtsstand |
|---|---|---|---|
| Bund (Bundespolizei) | 1.560,06 € (mittlerer Dienst) | 1.846,85 € (gehobener Dienst) | Abschlag unter Vorbehalt seit Mai 2026 (gesetzlich 1.473,37 / 1.744,22 €) |
| Baden-Württemberg | 1.552,89 € (A 7 bis A 9) | 1.608,78 € (A 10 und A 11) | 04/2026, vorgriffsweise gezahlt (gesetzlich 1.492,89 / 1.548,78 €) |
| Bayern | 1.509,93 € (A 5 bis A 8) | 1.563,85 € (A 9 bis A 11) | 02/2025, gilt bis 30.09.2026; ab 01.10.2026 im Vorgriff 1.569,93 / 1.623,85 € |
| Berlin | 1.557,66 € (A 5 bis A 8) | 1.617,45 € (A 9 bis A 11) | 04/2026, in Kraft |
| Brandenburg | 1.518,37 € (A 5 bis A 8) | 1.571,43 € (A 9 bis A 11) | 07/2024; Anpassung 2026 im Landtag |
| Bremen | 1.457,11 € (A 6 bis A 8) | 1.513,45 € (A 9 bis A 11) | 02/2025; Neuregelung im Verfahren |
| Hamburg | 1.496,18 € (A 5 bis A 8) | 1.552,33 € (A 9 bis A 11) | 02/2025; Anpassung 2026 im Verfahren |
| Hessen | 1.561,14 € (A 6 bis A 8) | 1.634,81 € (A 9 bis A 11) | 07/2026 (Gesetz vom 03.09.2026) |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1.538,54 € (A 5 bis A 8) | 1.594,62 € (A 9 bis A 11) | 04/2026, in Kraft |
| Niedersachsen | 1.469,04 € (A 5 bis A 8) | 1.529,74 € (A 9 bis A 11) | 04/2026, in Kraft |
| Nordrhein-Westfalen | 1.559,78 € (A 5 bis A 8) | 1.615,68 € (A 9 bis A 11) | 04/2026, in Kraft |
| Rheinland-Pfalz | 1.571,65 € (A 5 bis A 8) | 1.627,85 € (A 9 bis A 11) | 04/2026 (verkündet am 24.09.2026) |
| Saarland | 1.483,52 € (A 6 bis A 8) | 1.537,21 € (A 9 bis A 11) | 04/2026, in Kraft |
| Sachsen | 1.588,41 € (A 6 bis A 8) | 1.643,69 € (A 9 bis A 11) | 04/2026, in Kraft |
| Sachsen-Anhalt | 1.518,94 € (A 5 bis A 8) | 1.572,82 € (A 9 bis A 11) | 04/2026, in Kraft |
| Schleswig-Holstein | 1.467,18 € (A 6 bis A 8) | 1.544,56 € (A 9 bis A 11) | 11/2024 gezahlt; ab 04/2026 beschlossen (1.527,18 / 1.604,56 €), Nachzahlung mit dem Novembergehalt 2026 |
| Thüringen | 1.492,02 € (A 6 bis A 8) | 1.552,32 € (A 9 bis A 11) | 02/2025; Anpassung 2026 im Landtag |
Monatsbeträge brutto, ohne Familienzuschlag, Polizeizulage und Sonderzuschläge. In mehreren Ländern stellt die Polizei nur noch im gehobenen Dienst ein; der Betrag für den mittleren Dienst ist dort für Polizeianwärter nicht einschlägig. Alle Angaben ohne Gewähr.
Unter den Ländern reicht die Spanne im mittleren Dienst von 1.457,11 € in Bremen bis 1.588,41 € in Sachsen, im gehobenen Dienst von 1.513,45 € in Bremen bis 1.643,69 € in Sachsen. Der Bund zahlt im gehobenen Dienst mit 1.846,85 € spürbar mehr, weil er alle Anwärter einer Laufbahn gleich behandelt. Mehrere Unterschiede sind nur eine Frage der Zeit: Länder mit älterem Tabellenstand haben ihre Anpassung für 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren. In den meisten Ländern steigen die Anwärtergrundbeträge zum 1. April 2026 um 60 Euro – teils schon in Kraft, teils erst im Entwurf.
Was zu den Anwärterbezügen gehört
Das Bundesbesoldungsgesetz beschreibt den Aufbau exemplarisch, die Länder regeln es ähnlich: Zu den Anwärterbezügen gehören der Anwärtergrundbetrag und gegebenenfalls Anwärtersonderzuschläge; daneben gibt es den Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen (§ 59 BBesG). Weitere Zulagen gibt es nur, wenn ein Gesetz das ausdrücklich vorsieht – und genau das ist bei der Polizeizulage der Fall.
Polizeizulage schon in der Ausbildung: Beim Bund und in allen 16 Ländern steht die Zulage für den Polizeivollzugsdienst nach dem Wortlaut der Besoldungsgesetze auch Anwärtern zu. Sie ist nach Dienstzeit gestaffelt: Im ersten Ausbildungsjahr gibt es meist noch nichts, nach einem Jahr den ersten Teilbetrag, nach zwei Jahren den vollen Satz. Brandenburg und Schleswig-Holstein weisen das für ihre Anwärter ausdrücklich so aus; das Saarland hat eine eigene Regel für die Mindestdienstzeit. Wie hoch die Zulage je Land ist, zeigt die Übersicht Polizeizulage.
Anwärtersonderzuschläge: Wo es an geeigneten Bewerbern fehlt, dürfen Dienstherren Zuschläge zahlen – beim Bund bis zu 90 Prozent des Anwärtergrundbetrags (§ 63 BBesG). Sie sind an eine Bedingung geknüpft: Wer nach der Ausbildung nicht mindestens fünf Jahre bleibt, muss den Zuschlag in der Regel zurückzahlen. Ob es in deinem Land einen gibt, steht in der Ausschreibung.
Krankenversicherung in der Ausbildung
Mit dem Beginn der Ausbildung endet in der Regel deine bisherige Familienversicherung. In den meisten Ländern und bei der Bundespolizei bekommst du schon als Anwärter freie Heilfürsorge, in Bayern nur während der Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei und in Berlin nur im mittleren Dienst. In Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gilt von Anfang an die Beihilfe; dann brauchst du eine private Krankenversicherung für den verbleibenden Anteil. Welche Regel wo gilt, steht in der Länderübersicht auf der Seite Heilfürsorge oder Beihilfe.
Zwei Rechenbeispiele
Brandenburg, mittlerer Dienst: Jonas beginnt seine Ausbildung zum Polizeimeister. Im ersten Jahr erhält er den Anwärtergrundbetrag von 1.518,37 €. Im zweiten Jahr kommt die Polizeizulage von 100,00 € dazu, zusammen 1.618,37 €; im dritten Jahr beträgt die Zulage 200,00 €, zusammen 1.718,37 € – genau diese Beträge nennt auch die Brandenburger Polizei für ihre Anwärter. Nach der Ausbildung wird er Polizeimeister in A 7 und startet in der Eingangsstufe mit 2.891,11 € Grundgehalt plus 200,00 € Polizeizulage (Tabelle Juli 2024; die Anpassung 2026 ist im Landtag).
Bundespolizei, gehobener Dienst: Lena studiert als Kommissaranwärterin. Sie erhält derzeit 1.846,85 € im Monat – den gesetzlichen Betrag plus die Abschläge unter Vorbehalt. Nach einem Jahr kommt die Polizeizulage von 95,00 € hinzu, nach zwei Jahren 228,00 €. Nach dem Studium steigt sie als Polizeikommissarin in A 9 mit 3.551,63 € Grundgehalt ein (Zahlungsstand Mai 2026) – plus Polizeizulage. Der Sprung vom Anwärtergrundbetrag zum ersten Grundgehalt ist also groß; plane die Monate davor entsprechend.
Wenn die Prüfung nicht klappt
Endet die Ausbildung mit dem Bestehen oder dem endgültigen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung, werden die Bezüge beim Bund bis zum Ende des laufenden Monats weitergezahlt (§ 60 BBesG). Verzögert sich die Ausbildung aus einem Grund, den du selbst zu vertreten hast, oder bestehst du eine Prüfung nicht, kann der Anwärtergrundbetrag gekürzt werden – beim Bund bis auf 30 Prozent des Anfangsgrundgehalts der Laufbahn (§ 66 BBesG). Ausnahmen gelten etwa bei genehmigtem Rücktritt von einer Prüfung und in Härtefällen. Die Länder haben vergleichbare Vorschriften.
In den ersten fünf Dienstjahren meist kein Ruhegehalt
Wirst du als Anwärter oder Beamter auf Probe dienstunfähig, bekommst du vor Ablauf der fünfjährigen Wartezeit in der Regel kein Ruhegehalt – es sei denn, die Dienstunfähigkeit geht auf einen Dienstunfall oder eine im Dienst erlittene Schädigung zurück; dann greift die Unfallfürsorge. Kostenlose Erstinformation anfordern:
Wie es nach der Ausbildung weitergeht, zeigen die Seiten Polizei-Ausbildung, Polizei-Studium und Ausbildung bei der Bundespolizei; die Grundgehälter der ersten Beförderungsämter stehen unter Polizeihauptmeister und Polizeiobermeister und im Polizei-Gehaltsrechner.
Häufige Fragen zum Gehalt in der Polizeiausbildung
Wie viel verdient man in der Ausbildung bei der Polizei?
Der Anwärtergrundbetrag liegt in den Ländern im mittleren Dienst zwischen 1.457,11 € (Bremen) und 1.588,41 € (Sachsen), im gehobenen Dienst zwischen 1.513,45 € (Bremen) und 1.643,69 € (Sachsen) brutto im Monat. Die Bundespolizei zahlt derzeit 1.560,06 € im mittleren und 1.846,85 € im gehobenen Dienst (Stand September 2026).
Bekommen Polizeianwärter die Polizeizulage?
Ja. Beim Bund und in allen Ländern steht die Polizeizulage nach dem Besoldungsgesetz auch Anwärtern zu. Sie richtet sich nach der Dienstzeit: meist nach einem Jahr ein Teilbetrag, nach zwei Jahren der volle Satz.
Bekommt man im Polizei-Studium mehr als in der Ausbildung?
In der Regel ja: Der Anwärtergrundbetrag für den gehobenen Dienst liegt in allen Ländern über dem des mittleren Dienstes, je nach Land um 50 bis 80 Euro im Monat, beim Bund deutlich mehr.
Muss ich Anwärterbezüge zurückzahlen, wenn ich abbreche?
Den Anwärtergrundbetrag nicht. Zurückzahlen musst du in der Regel nur Anwärtersonderzuschläge, wenn du die daran geknüpfte Bindungsfrist nicht einhältst.
Sind Anwärterbezüge steuerpflichtig?
Ja, sie sind Arbeitslohn. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen als Beamter auf Widerruf nicht an. Wie viel netto bleibt, hängt von Steuerklasse und Krankenversicherung ab.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Alle Beträge stammen aus den Besoldungsgesetzen, Gesetzblättern und Bezügetabellen der Dienstherren (Abruf am 25. September 2026, zweite Prüfung gegen ein weiteres Dokument). Vergleichsportale wurden nicht als Quelle verwendet.
- § 59 BBesG – Anwärterbezüge
- § 63 BBesG – Anwärtersonderzuschläge
- § 66 BBesG – Kürzung der Anwärterbezüge
- Anlage VIII BBesG – Anwärtergrundbetrag (Stand 1. März 2024)
- Anwärtergrundbeträge Bund – amtliche Fundstelle auf zoll.de
- Anwärtergrundbeträge Baden-Württemberg – amtliche Fundstelle auf lbv.landbw.de
- Anwärtergrundbeträge Bayern – amtliche Fundstelle auf gesetze-bayern.de
- Anwärtergrundbeträge Berlin – amtliche Fundstelle auf gesetze.berlin.de
- Anwärtergrundbeträge Brandenburg – amtliche Fundstelle auf bravors.brandenburg.de
- Anwärtergrundbeträge Bremen – amtliche Fundstelle auf transparenz.bremen.de
- Anwärtergrundbeträge Hamburg – amtliche Fundstelle auf landesrecht-hamburg.de
- Anwärtergrundbeträge Hessen – amtliche Fundstelle auf rv.hessenrecht.hessen.de
- Anwärtergrundbeträge Mecklenburg-Vorpommern – amtliche Fundstelle auf landesrecht-mv.de
- Anwärtergrundbeträge Niedersachsen – amtliche Fundstelle auf verkuendung-niedersachsen.de
- Anwärtergrundbeträge Nordrhein-Westfalen – amtliche Fundstelle auf recht.nrw.de
- Anwärtergrundbeträge Rheinland-Pfalz – amtliche Fundstelle auf upload.open.rlp.de
- Anwärtergrundbeträge Saarland – amtliche Fundstelle auf recht.saarland.de
- Anwärtergrundbeträge Sachsen – amtliche Fundstelle auf revosax.sachsen.de
- Anwärtergrundbeträge Sachsen-Anhalt – amtliche Fundstelle auf landesrecht.sachsen-anhalt.de
- Anwärtergrundbeträge Schleswig-Holstein – amtliche Fundstelle auf gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
- Anwärtergrundbeträge Thüringen – amtliche Fundstelle auf landesrecht.thueringen.de
