Heilfürsorge bei der Bundespolizei

Wer sie bekommt, was sie bezahlt, wo ihre Grenzen liegen – und warum du trotzdem an den Ruhestand denken solltest.

Als Polizeivollzugsbeamtin oder -beamter der Bundespolizei bist du weder gesetzlich noch privat krankenversichert: Der Bund übernimmt deine Krankheitskosten selbst – als freie Heilfürsorge. Das gilt vom ersten Tag der Ausbildung an, ohne Beitrag und ohne Wahlrecht. Was genau darin steckt, regelt seit 2014 die Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung, die zum 1. November 2025 zuletzt geändert wurde. Diese Seite fasst zusammen, was du davon im Alltag merkst – und wo du selbst vorsorgen musst.

Rechtsgrundlage
§ 70 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV) vom 22. Mai 2014, zuletzt geändert am 11. März 2025 (Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 80); die geänderte Fassung gilt für Leistungen ab dem 1. November 2025.

Rechtsstand geprüft am 24. September 2026. Diese Seite ist eine Erstinformation; maßgeblich sind Verordnung und Bescheid des Bundespolizeipräsidiums.

Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat

Nach § 70 Absatz 2 BBesG erhalten die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei und der Polizei beim Deutschen Bundestag Heilfürsorge. Anwärterinnen und Anwärter sind eingeschlossen – die Verordnung verpflichtet sie sogar ausdrücklich, sich polizeiärztlich behandeln zu lassen. Der Anspruch läuft auch während der Elternzeit und während einer Beurlaubung nach § 92 oder § 92b Bundesbeamtengesetz weiter, sofern du in dieser Zeit nicht über deinen Partner gesetzlich familienversichert bist.

Nicht erfasst sind dagegen deine Angehörigen: Die Heilfürsorge ist keine Familienversicherung. Ehepartner und Kinder sind über die Beihilfe des Bundes abgesichert und brauchen dafür eine ergänzende private oder eine eigene gesetzliche Krankenversicherung. Auch die Verwaltungsbeamten der Bundespolizei fallen nicht unter die Heilfürsorge, sondern unter die Beihilfe. Wie das Beihilfesystem im Detail funktioniert, erklärt der Überblick Beihilfe für Polizisten.

So funktioniert sie im Alltag: Sachleistung mit Karte

Die Heilfürsorge wird als Sachleistung erbracht. Du reichst keine Rechnungen ein und gehst nicht in Vorleistung, sondern legst in der Praxis deine Heilfürsorgekarte vor – eine elektronische Gesundheitskarte, die unter der Kassennummer 74860 abgerechnet wird. Für den Arzt bist du damit kein Privatpatient; abgerechnet wird auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, und auch Zuzahlungen und Belastungsgrenzen richten sich nach den Regeln des SGB V.

Als Hausärztin oder Hausarzt wählst du eine Praxis für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Bist du in einer Dienststelle mit eigenem polizeiärztlichem Dienst tätig, versorgt dich grundsätzlich die Polizeiärztin oder der Polizeiarzt; nur wenn dort vorübergehend niemand erreichbar ist oder ein Notfall vorliegt, kannst du direkt eine Vertragsarztpraxis aufsuchen – und musst den zuständigen Polizeiarzt darüber informieren. Genehmigungen und Abrechnungen laufen über das Referat 83 des Bundespolizeipräsidiums in Sankt Augustin.

Was die Heilfürsorge bezahlt

Der Leistungskatalog orientiert sich an dem der gesetzlichen Krankenkassen. § 4 BPolHfV zählt auf, was dazugehört:

  • Vorsorge und Früherkennung, medizinische Vorsorgeleistungen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft – zusätzlich 200 Euro je Schwangerschaft für weitere Vorsorge- und Früherkennungsleistungen;
  • ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel;
  • Krankenhausbehandlung mit den allgemeinen Krankenhausleistungen, Hospizleistungen, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe und Palliativversorgung;
  • medizinische Rehabilitation einschließlich Anschlussheilbehandlung, Fahrkosten sowie künstliche Befruchtung entsprechend § 27a SGB V;
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit – allerdings nur zur Hälfte des SGB-XI-Niveaus; die andere Hälfte deckt deine private Pflegepflichtversicherung, für die Heilfürsorgeberechtigte den halben Beitragssatz zahlen (§ 55 SGB XI).

Die Leistungen müssen nach der Verordnung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Notwendige nicht überschreiten – derselbe Maßstab, der auch für gesetzlich Versicherte gilt. Das Bundespolizeipräsidium kann in begründeten Einzelfällen darüber hinausgehen.

Die Grenzen: Zahnersatz, Hilfsmittel, Wahlleistungen

Zahnersatz: Übernommen werden die tatsächlichen Kosten der Regelversorgung – also Kronen, Brücken und Suprakonstruktionen in der Ausführung, die auch die gesetzliche Krankenkasse als Regelfall vorsieht. Entscheidest du dich für eine gleich- oder andersartige Versorgung, etwa eine vollkeramische Krone, gibt es höchstens einen Festzuschuss in Höhe von 100 Prozent der Regelversorgung; die Mehrkosten trägst du selbst. Zahnersatz, Parodontosebehandlungen und Kieferorthopädie müssen vorher vom Bundespolizeipräsidium genehmigt werden, das den Heil- und Kostenplan auch begutachten lassen kann. Genau diese Lücke zwischen Regelversorgung und Wunschversorgung ist der Grund, warum eine Zahnzusatzversicherung bei freier Heilfürsorge auch für Bundespolizisten ein Thema ist.

Hilfsmittel: Brillen, Einlagen oder orthopädische Hilfsmittel werden nach den Festbeträgen und Verträgen der Ersatzkassen abgerechnet; teurere Ausführungen gehen zu deinen Lasten. Endet der Anspruch auf Heilfürsorge, gehen weiter benötigte Hilfsmittel in dein Eigentum über, geleaste oder gemietete Geräte musst du zurückgeben.

Krankenhaus: Du hast Anspruch auf die allgemeinen Krankenhausleistungen – Chefarztbehandlung und Einzelzimmer sind Wahlleistungen und nicht enthalten. Behandelt wirst du in der Regel am Dienst- oder Wohnort; bei schweren oder längeren Erkrankungen kann der Polizeiarzt eine Verlegung in ein Krankenhaus nahe deinem Wohnort veranlassen. Für Aufenthalte im Ausland gelten eigene Regeln (§§ 15 bis 17 BPolHfV), die dienstliche Aufenthalte, private Reisen innerhalb der EU und Reisen in Drittstaaten unterschiedlich behandeln – vor einer privaten Fernreise solltest du klären, was abgedeckt ist.

Der Übergang in den Ruhestand: Heilfürsorge endet, Beihilfe beginnt

Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet die Heilfürsorge. Ab dann bist du Versorgungsempfänger und erhältst Beihilfe – beim Bund in der Regel 70 Prozent der beihilfefähigen Kosten (§ 46 BBhV). Die restlichen 30 Prozent musst du privat versichern, und zwar zu dem Beitrag und dem Gesundheitszustand, den du dann hast. Wer das erst mit Anfang 60 angeht, zahlt hohe Beiträge und riskiert Risikozuschläge oder Ausschlüsse. Die übliche Lösung ist eine Anwartschaftsversicherung, die du schon während der aktiven Zeit abschließt: Sie konserviert deinen Gesundheitszustand und baut – bei der großen Anwartschaft – bereits Alterungsrückstellungen auf. Was dich die private Restkostenversicherung im Ruhestand ungefähr kostet, zeigt die Seite PKV für Polizisten.

💡 Merke: Die Heilfürsorge deckt dich im aktiven Dienst nahezu vollständig – aber sie endet mit dem Dienst. Deine Angehörigen, dein Zahnersatz jenseits der Regelversorgung und dein Ruhestand brauchen eine eigene Lösung.

Praxisbeispiel: Lea, Anwärterin im mittleren Dienst

Lea beginnt im September ihre Ausbildung bei der Bundespolizei. Mit der Ernennung zur Polizeimeisteranwärterin bekommt sie ihre Heilfürsorgekarte; ihre bisherige gesetzliche Krankenversicherung endet. Bei einer Erkältung geht sie zum polizeiärztlichen Dienst ihres Aus- und Fortbildungszentrums, in den Semesterferien zu Hause zu ihrer Hausärztin – beides ohne Rechnung. Im zweiten Ausbildungsjahr braucht sie eine Krone: Die Regelversorgung übernimmt die Heilfürsorge nach Genehmigung des Heil- und Kostenplans vollständig, für die gewünschte Keramikausführung zahlt sie die Differenz selbst. Ihre neue Brille wird bis zum Festbetrag erstattet.

Ihr Freund ist Angestellter und gesetzlich versichert – für ihn ändert sich nichts, denn die Heilfürsorge kennt keine Familienversicherung. Lea schließt in der Ausbildung eine kleine Anwartschaft ab, damit sie später ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung wechseln kann. Und weil sie mit Anfang 20 kaum an die Pension denkt, notiert sie sich einen Termin: spätestens mit der Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe die Absicherung für den Fall der Dienstunfähigkeit zu prüfen.

Heilfürsorge oder Beihilfe: Wer bei der Bundespolizei was bekommt

Personengruppe System Was das bedeutet
Polizeivollzugsbeamte (auch Anwärter) Heilfürsorge Sachleistung ohne Beitrag, GKV-Niveau, Heilfürsorgekarte
Ehepartner, Kinder Beihilfe + Versicherung Beihilfe deckt einen Anteil, Rest über PKV oder eigene GKV
Verwaltungsbeamte der Bundespolizei Beihilfe + PKV wie andere Bundesbeamte, in der Regel 50 Prozent Beihilfe
Pensionierte Vollzugsbeamte Beihilfe + PKV in der Regel 70 Prozent Beihilfe, Rest private Restkostenversicherung

Wie die Länder das regeln – einige zahlen Heilfürsorge bis zur Pension, andere nur in der Ausbildung, manche gar nicht – zeigt der Überblick Freie Heilfürsorge nach Bundesland. Ein Wechsel von der Landes- zur Bundespolizei kann das System wechseln; prüfe das vor dem Dienstherrnwechsel. Und für den Fall der Fälle: Was Hinterbliebene erhalten, erklärt die Seite zur Hinterbliebenenversorgung.

Häufige Fragen zur Heilfürsorge der Bundespolizei

Muss ich mich als Bundespolizist krankenversichern?

Nein. Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei erhalten nach § 70 Absatz 2 BBesG Heilfürsorge und sind weder gesetzlich noch privat krankenversicherungspflichtig. Nötig ist nur eine private Pflegepflichtversicherung zum halben Beitragssatz. Für Angehörige gilt das nicht – sie brauchen eine eigene Absicherung über Beihilfe und Versicherung.

Zahlt die Heilfürsorge Zahnersatz?

Ja, die Regelversorgung – also Kronen, Brücken und Suprakonstruktionen in der Standardausführung – wird nach vorheriger Genehmigung durch das Bundespolizeipräsidium vollständig übernommen. Für höherwertigen Zahnersatz gibt es maximal einen Festzuschuss in Höhe der Regelversorgung, die Mehrkosten trägst du selbst.

Bin ich mit der Heilfürsorgekarte Privatpatient?

Nein. Die Karte ist eine elektronische Gesundheitskarte mit der Kassennummer 74860; abgerechnet wird auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Chefarztbehandlung und Einzelzimmer sind Wahlleistungen, die nicht enthalten sind.

Was passiert mit der Heilfürsorge in Elternzeit oder bei Beurlaubung?

Sie läuft weiter – während der Elternzeit und bei Beurlaubungen nach § 92 oder § 92b BBG, solange du nicht über deinen Partner gesetzlich familienversichert bist.

Was ändert sich mit der Pensionierung?

Die Heilfürsorge endet mit dem Ruhestand. Danach erhältst du Beihilfe, beim Bund in der Regel 70 Prozent, und musst die restlichen Kosten privat versichern. Eine Anwartschaftsversicherung während der aktiven Zeit sichert dir dafür den Zugang zur privaten Krankenversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Alle Angaben stammen aus dem Bundesbesoldungsgesetz, der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung und den Informationen der Bundespolizei; Vergleichsportale wurden nicht als Quelle verwendet. Rechtsstand geprüft: September 2026.

Anwartschaft und Absicherung für Bundespolizisten

Heilfürsorge endet mit dem Dienst – wer früh vorsorgt, sichert sich günstige Beiträge. Unverbindliche Erstinformation zu Anwartschaft, Zahnzusatz und Dienstunfähigkeit.

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