
Die freie Heilfürsorge ist eine der wertvollsten, aber auch am häufigsten missverstandenen Leistungen im Polizeidienst. Anders als die meisten Beamten erhalten Polizeivollzugsbeamte in vielen Bundesländern ihre Krankheitskosten nicht über die Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung, sondern direkt vom Dienstherrn. Dieser Überblick erklärt, was die freie Heilfürsorge umfasst, welche Länder sie gewähren und worauf Sie spätestens vor dem Ruhestand achten sollten. Es handelt sich um eine reine Erstinformation, keine Beratung im versicherungsrechtlichen Sinne.
Was ist freie Heilfürsorge?
Freie Heilfürsorge bedeutet, dass der Dienstherr die Kosten für Krankheit, Verletzung und Gesundheitsvorsorge während des aktiven Dienstes vollständig übernimmt. Der Polizeibeamte zahlt dafür weder einen Beitrag noch reicht er Rechnungen ein – abgerechnet wird in der Regel nach dem Sachleistungsprinzip, ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gedanke dahinter: Wer im Streifendienst, bei der Bereitschaftspolizei oder im Spezialeinsatz täglich besonderen körperlichen Risiken ausgesetzt ist, soll sich um die medizinische Versorgung keine Gedanken machen müssen.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Beihilfe: Die Beihilfe erstattet nur einen prozentualen Anteil der Kosten (meist 50 bis 70 Prozent), den restlichen Teil deckt eine private Krankenversicherung ab. Die freie Heilfürsorge hingegen trägt 100 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten – allerdings nur für den Beamten selbst. Ehepartner und Kinder sind über die Beihilfe abzusichern und benötigen einen ergänzenden Krankenversicherungsschutz. Auch rechtlich ist die Heilfürsorge eine Besonderheit: Sie ist Ausdruck der besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber Beamten, die ihre Gesundheit im Vollzugsdienst überdurchschnittlich beanspruchen.
Welche Länder gewähren freie Heilfürsorge?
Da die Polizei in Deutschland Ländersache ist, regelt jedes Bundesland die Heilfürsorge eigenständig – hinzu kommt die Bundespolizei. Das führt zu einem uneinheitlichen Bild. Grob lassen sich drei Gruppen unterscheiden: Länder mit durchgehender Heilfürsorge bis zur Pensionierung, Länder mit Heilfürsorge nur während der Ausbildung und Länder ganz ohne freie Heilfürsorge.
| Modell | Länder / Dienstherren (Stand 2026) |
|---|---|
| Durchgehend (Ausbildung bis Pension) | Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sowie die Bundespolizei |
| Nur während der Ausbildung (danach Beihilfe + PKV) | Bayern, Berlin, Brandenburg, Thüringen |
| Keine freie Heilfürsorge (durchgehend Beihilfe) | Hessen, Saarland; Rheinland-Pfalz (Ausnahme: Dienst bei der Bereitschaftspolizei) |
Wer den Dienstherrn wechselt – etwa von der Landespolizei zur Bundespolizei oder bei einem Umzug in ein anderes Bundesland –, sollte unbedingt prüfen, wie die Heilfürsorge im neuen Land geregelt ist. Ein Wechsel von einem Heilfürsorge-Land in ein Beihilfe-Land kann bedeuten, dass plötzlich eine private Krankenversicherung benötigt wird. Da Heilfürsorgeverordnungen regelmäßig angepasst werden – die Bundespolizei etwa hat ihre Verordnung zuletzt überarbeitet –, lohnt sich vor wichtigen Entscheidungen ein Blick in die aktuelle Fassung des jeweiligen Dienstherrn.
Welche Leistungen sind enthalten?
Der Leistungskatalog orientiert sich am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Enthalten sind in der Regel ärztliche und fachärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte (allgemeine Pflegeklasse), verschreibungspflichtige Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Rehabilitation sowie zahnärztliche Grundversorgung. Auch Behandlungen im europäischen Ausland sind meist abgedeckt. Da nach dem Sachleistungsprinzip abgerechnet wird, entstehen dem Beamten in der Regel keine Zuzahlungen.
Nicht oder nur eingeschränkt enthalten sind dagegen Komfortleistungen: Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, hochwertiger Zahnersatz, Implantate, professionelle Zahnreinigung oder Sehhilfen. Wer hier ein höheres Niveau wünscht, kann diese Lücken über eine private Zusatzversicherung schließen. Ein Überblick über mögliche Bausteine lässt sich unverbindlich anfordern.
Der kritische Punkt: Übergang in den Ruhestand
Die freie Heilfürsorge endet mit dem Eintritt in den Ruhestand. Pensionierte Polizeibeamte fallen dann in das normale Beihilfesystem zurück – die Beihilfe übernimmt im Ruhestand meist 70 Prozent der Kosten. Für die verbleibenden 30 Prozent wird eine private Krankenversicherung benötigt. Und genau hier entsteht das wohl wichtigste Risiko der freien Heilfürsorge.
Wer jahrzehntelang Heilfürsorge genoss und sich nie privat versichert hat, müsste im Ruhestand zu den dann geltenden, altersbedingt hohen Beiträgen in die PKV eintreten – und das nach einer Gesundheitsprüfung, die bei Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen kann. Die Lösung ist eine sogenannte Anwartschaftsversicherung. Mit ihr sichern sich aktive Beamte schon während der Heilfürsorge-Zeit das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Eintrittsalter-Vorteil in die PKV zu wechseln. Man unterscheidet die kleine Anwartschaft, die vor allem die Gesundheitsprüfung konserviert, und die große Anwartschaft, die zusätzlich Alterungsrückstellungen aufbaut und den späteren Beitrag dämpft.
Praxisbeispiel: Anwartschaft frühzeitig sichern
Polizeihauptmeister M. (28) tritt seinen Dienst in Nordrhein-Westfalen an und erhält freie Heilfürsorge. Da er erst in rund 35 Jahren pensioniert wird, denkt er zunächst nicht an die Zeit danach. Sein Kollege weist ihn jedoch auf die Anwartschaft hin. M. fordert mehrere Angebote an und schließt eine Anwartschaftsversicherung ab. Der Effekt: Sein Eintrittsalter für die spätere PKV wird auf 28 Jahre eingefroren und sein heutiger Gesundheitszustand konserviert. Tritt M. mit 63 in den Ruhestand, kann er ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Beihilfeergänzungstarif wechseln – zu deutlich günstigeren Konditionen, als wenn er erst dann erstmals eine PKV beantragt hätte. Eine spätere Diabetes-Diagnose mit 50 hätte ohne Anwartschaft zu Risikozuschlägen führen können; mit Anwartschaft bleibt sie für den späteren Wechsel unschädlich. Die monatlichen Kosten der Anwartschaft sind dabei überschaubar und stehen in keinem Verhältnis zu den Beiträgen, die ein ungesicherter Quereinstieg in die PKV im Alter verursachen würde.
Heilfürsorge oder Beihilfe – was ist besser?
Im aktiven Dienst ist die freie Heilfürsorge für die meisten Polizeibeamten ein echter Vorteil: Es fallen keine Beiträge an, es gibt keine Eigenanteile und kein Papierkram mit Rechnungen. Wer ausschließlich die Standardversorgung nutzt, fährt damit oft günstiger als ein Kollege im Beihilfesystem, der für seinen Resttarif in der privaten Krankenversicherung monatlich Beiträge zahlt. Der Nachteil zeigt sich erst später und an den Rändern des Leistungskatalogs: Komfortleistungen fehlen, Angehörige sind nicht eingeschlossen, und der Übergang in den Ruhestand will geplant sein.
Beamte in Bayern, Berlin, Brandenburg und Thüringen erleben den Systemwechsel sogar schon früher – nämlich nach der Ausbildung. Sie wechseln von der Heilfürsorge in die Beihilfe und benötigen ab diesem Zeitpunkt eine private Krankenversicherung für den Resttarif. Wer in einem dieser Länder Dienst tut, sollte den Wechsel rechtzeitig einplanen und sich frühzeitig einen Überblick über mögliche Tarife verschaffen.
Worauf Sie achten sollten
Drei Punkte sind für Polizeibeamte mit freier Heilfürsorge zentral. Erstens: Klären Sie, ob Ihr Bundesland die Heilfürsorge durchgehend oder nur in der Ausbildung gewährt – das entscheidet darüber, ob und ab wann Sie eine private Krankenversicherung benötigen. Zweitens: Sorgen Sie über eine Anwartschaft für den Übergang in den Ruhestand vor, am besten möglichst früh, solange Sie gesund sind und das Eintrittsalter niedrig ist. Drittens: Denken Sie an Ehepartner und Kinder, die über die Beihilfe und eine ergänzende Krankenversicherung abzusichern sind. Wer hierzu einen unverbindlichen Überblick möchte, kann jederzeit ein Angebot anfordern – wir liefern Ihnen eine reine Erstinformation, keine Beratung.
Mehr zur privaten Krankenversicherung im Beihilfesystem lesen Sie unter PKV-Kosten für Beamte. Wie sich Besoldung und Versorgung insgesamt zusammensetzen, zeigt unsere Übersicht Polizist Gehalt & Dienstgrade.
Häufige Fragen
In welchen Bundesländern gibt es freie Heilfürsorge bis zur Pension?
Durchgehend von der Ausbildung bis zur Pensionierung gewähren sie Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sowie die Bundespolizei. Bayern, Berlin, Brandenburg und Thüringen gewähren sie nur während der Ausbildung.
Sind Ehepartner und Kinder über die freie Heilfürsorge mitversichert?
Nein. Die freie Heilfürsorge gilt ausschließlich für den Polizeibeamten selbst. Angehörige werden über die Beihilfe abgesichert und benötigen eine ergänzende private Krankenversicherung.
Was passiert mit der Heilfürsorge im Ruhestand?
Mit dem Ruhestand endet die freie Heilfürsorge. Pensionäre fallen in das Beihilfesystem zurück; die Beihilfe übernimmt meist 70 Prozent, die restlichen 30 Prozent deckt eine private Krankenversicherung. Eine rechtzeitig abgeschlossene Anwartschaft sichert den Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Welche Leistungen sind in der freien Heilfürsorge nicht enthalten?
Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, hochwertiger Zahnersatz, Implantate, professionelle Zahnreinigung und Sehhilfen sind meist nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt. Diese Lücken lassen sich über eine private Zusatzversicherung schließen.
Warum ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll?
Sie friert das Eintrittsalter und den aktuellen Gesundheitszustand ein. So kann der Beamte im Ruhestand ohne neue Gesundheitsprüfung und zu günstigeren Konditionen in eine private Krankenversicherung wechseln, selbst wenn zwischenzeitlich Vorerkrankungen aufgetreten sind.
