Beihilfe für Polizisten – Heilfürsorge oder Beihilfe?

Heilfürsorge oder Beihilfe – was gilt für dich?

Als Polizeibeamter hast du je nach Bundesland und Laufbahngruppe Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe. Der Unterschied ist erheblich – und entscheidet darüber, wie du deine Krankenversicherung gestalten solltest.

Kurz erklärt:

  • Heilfürsorge = Der Staat übernimmt alle Krankheitskosten direkt (kein Eigenanteil, keine PKV nötig)
  • Beihilfe = Der Staat beteiligt sich an Krankheitskosten (50–80 %), du versicherst den Rest privat

Heilfürsorge – die Vollversorgung für Polizisten

In vielen Bundesländern erhalten Polizeibeamte im Vollzugsdienst (Schutzpolizei, Kriminalpolizei) unentgeltliche Heilfürsorge statt Beihilfe. Das bedeutet:

  • Arzt- und Krankenhauskosten werden vollständig vom Dienstherrn getragen
  • Kein Eigenbehalt, keine Rezeptgebühren
  • Keine private Krankenversicherung notwendig (gesetzliche KV bleibt aber möglich)
  • Im Krankheitsfall: Direkte Abrechnung über die Heilfürsorgestelle

Wichtig: Mit Übergang in den Verwaltungsdienst, bei Beförderung in bestimmte Gruppen oder beim Wechsel in den Ruhestand wechseln viele Bundesländer von Heilfürsorge auf Beihilfe. Eine Anwartschaftsversicherung sichert dann den späteren PKV-Einstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Bundesländer mit Heilfürsorge (Vollzugsdienst)

Bundesland Regelung Hinweis
Bayern Heilfürsorge Vollzugsbeamte; Verwaltung: Beihilfe
Baden-Württemberg Heilfürsorge Vollzugsbeamte; Wechsel bei Pensionierung
Nordrhein-Westfalen Heilfürsorge Vollzugsdienst; ab 2023 teilweise Beihilfe-Option
Hessen Heilfürsorge Polizeivollzugsbeamte
Sachsen Heilfürsorge Vollzugsbeamte
Bundespolizei Heilfürsorge Bundespolizeibeamte im Vollzugsdienst
Berlin Beihilfe Kein Heilfürsorgesystem
Hamburg Beihilfe Kein Heilfürsorgesystem
Bremen Beihilfe
Brandenburg Beihilfe
Thüringen Beihilfe

Angaben ohne Gewähr – Regelungen können sich ändern. Bitte beim zuständigen Landesamt prüfen.

Beihilfe für Polizisten – wenn kein Heilfürsorgesystem gilt

Wo keine Heilfürsorge gewährt wird (oder nach dem Ausscheiden aus dem Vollzugsdienst), greift das klassische Beihilfesystem:

  • Der Staat erstattet 50 % bis 80 % der anerkannten Krankheitskosten (Bemessungssatz)
  • Die verbleibenden Kosten werden durch eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abgedeckt
  • Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) sind über PKV-Zusatzbausteine versicherbar

Bemessungssatz je nach Familiensituation

Situation Bemessungssatz
Ledig, ohne berücksichtigungsfähige Angehörige 50 %
Mit berücksichtigungsfähigem Ehegatten / Kind 70 %
Für Kinder (beihilfeberechtigter Elternteil) 80 %
Im Ruhestand (je nach Bundesland) 70 %

Anwartschaftsversicherung – unverzichtbar beim Übergang

Wer von Heilfürsorge auf Beihilfe wechselt (z. B. bei Pensionierung, Wechsel in die Verwaltung), steht vor einem Problem: Ohne Anwartschaftsversicherung muss beim PKV-Einstieg eine erneute Gesundheitsprüfung abgelegt werden. Vorerkrankungen können dann zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.

Eine Anwartschaft bei einer PKV sichert dir das Recht, ohne Gesundheitsprüfung in eine beihilfekonforme Vollversicherung zu wechseln. Kosten: meist 10–30 €/Monat während der Heilfürsorgezeit.

Empfehlung: Wenn du Heilfürsorge erhältst und absehbar in die Beihilfe wechselst (z. B. durch Beförderung, Verwaltungswechsel oder Pensionierung), solltest du frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung prüfen. Lass dir ein unverbindliches Angebot machen – je früher, desto günstiger.

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Ob Heilfürsorge, Beihilfe oder Übergang – die richtige Absicherung hängt von deiner konkreten Situation ab. Unsere Partnerberater kennen die Besonderheiten der Polizei-Versorgung und erstellen dir eine kostenlose, unverbindliche Erstinformation.

PKV & Heilfürsorge Polizei – Erstinformation

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