
Krankheitskosten sind für Polizeibeamte anders geregelt als für die meisten Arbeitnehmer: Statt der gesetzlichen Krankenversicherung mit Arbeitgeberzuschuss greift die Fürsorgepflicht des Dienstherrn – entweder als Heilfürsorge oder als Beihilfe. Welches System für dich gilt, hängt vor allem von deinem Bundesland und davon ab, ob du im Polizeivollzugsdienst oder in der Verwaltung arbeitest. Diese Weiche stellt sich oft schon am ersten Diensttag – und sie entscheidet darüber, ob du überhaupt eine private Krankenversicherung brauchst und welche Vorsorge du für den Ruhestand treffen solltest.
Auf dieser Seite bekommst du den Überblick: den Unterschied zwischen Heilfürsorge und Beihilfe, die Regelungen nach Bundesland, die Bemessungssätze je nach Familiensituation, ein durchgerechnetes Praxisbeispiel und die wichtigste Vorsorgemaßnahme für den Systemwechsel – die Anwartschaftsversicherung. Was die Absicherung über PKV und Restkostentarife konkret kostet, haben wir in einem eigenen Beitrag aufgeschlüsselt.
Heilfürsorge oder Beihilfe – was gilt für dich?
Als Polizeibeamter hast du je nach Bundesland und Laufbahngruppe Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe. Der Unterschied ist erheblich – und entscheidet darüber, wie du deine Krankenversicherung gestalten solltest.
- Heilfürsorge = Der Staat übernimmt alle Krankheitskosten direkt (kein Eigenanteil, keine PKV nötig)
- Beihilfe = Der Staat beteiligt sich an Krankheitskosten (50–80 %), du versicherst den Rest privat
Heilfürsorge – die Vollversorgung für Polizisten
In neun Bundesländern – Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – sowie bei der Bundespolizei erhalten Polizeibeamte im Vollzugsdienst (Schutzpolizei, Kriminalpolizei) unentgeltliche Heilfürsorge statt Beihilfe. In Brandenburg gilt seit dem 01.01.2019 ebenfalls grundsätzlich freie Heilfürsorge, dort allerdings mit einem Wahlrecht zugunsten der Beihilfe (die Erklärung ist unwiderruflich). Heilfürsorge bedeutet:
- Arzt- und Krankenhauskosten werden vollständig vom Dienstherrn getragen
- Kein Eigenbehalt, keine Rezeptgebühren
- Keine private Krankenversicherung notwendig (gesetzliche KV bleibt aber möglich)
- Im Krankheitsfall: Direkte Abrechnung über die Heilfürsorgestelle
Wichtig: Mit Übergang in den Verwaltungsdienst, bei Beförderung in bestimmte Gruppen oder beim Wechsel in den Ruhestand wechseln viele Bundesländer von Heilfürsorge auf Beihilfe. Eine Anwartschaftsversicherung sichert dann den späteren PKV-Einstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Heilfürsorge oder Beihilfe nach Bundesland (Vollzugsdienst)
So liest du die Tabelle: Die Spalte „Regelung“ zeigt das System, das im jeweiligen Land für Polizeivollzugsbeamte den Regelfall bildet; die Spalte „Hinweis“ nennt die wichtigste Einschränkung – meist gilt Heilfürsorge nur für den Vollzugsdienst. In den sechs Beihilfe-Ländern – Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen – erhalten aktive Polizeivollzugsbeamte dagegen Beihilfe plus private Restkostenversicherung; Brandenburg ist das Wahlrecht-Land (grundsätzlich freie Heilfürsorge nach § 114 LBG Bbg, unwiderrufliche Wahl der Beihilfe möglich). Beachte die Ausnahmen für die Ausbildung: In Bayern und Thüringen erhalten Anwärter während des Vorbereitungsdienstes bzw. Studiums freie Heilfürsorge, in Berlin gilt das nur für den mittleren Dienst der Schutzpolizei während der Ausbildung – frage im Zweifel bei deiner Einstellungsbehörde nach. Eine ausführliche Länderübersicht mit Leistungsumfang findest du im Beitrag zur freien Heilfürsorge bei der Polizei.
| Bundesland | Regelung | Hinweis |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Heilfürsorge | Vollzugsbeamte inkl. Anwärter (§ 79 LBG BW); Wechsel zur Beihilfe bei Pensionierung |
| Bayern | Beihilfe | Aktive Vollzugsbeamte: Beihilfe (Art. 96 BayBG); Anwärter: freie Heilfürsorge während der Ausbildung |
| Berlin | Beihilfe | Ausnahme: mittlerer Dienst der Schutzpolizei erhält während der Ausbildung Heilfürsorge (§ 103 LBG Berlin) |
| Brandenburg | Heilfürsorge (Wahlrecht) | Seit 01.01.2019 grundsätzlich frei (§ 114 LBG Bbg); unwiderrufliche Wahl der Beihilfe möglich |
| Bremen | Heilfürsorge | Vollzugsbeamte inkl. Anwärter (§ 111 BremBG) |
| Hamburg | Heilfürsorge | Vollzugsbeamte inkl. Anwärter (§ 112 HmbBG) |
| Hessen | Beihilfe | Durchgängig Beihilfe, auch für Anwärter (§ 80 HBG) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Heilfürsorge | Vollzugsbeamte inkl. Anwärter (§ 112 LBG M-V) |
| Niedersachsen | Heilfürsorge | Vollzugsbeamte inkl. Anwärter (§ 114 NBG) |
| Nordrhein-Westfalen | Heilfürsorge | Vollzugsdienst inkl. Kommissaranwärter (§ 112 Abs. 2 LBG NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Beihilfe | Heilfürsorge nur als Bestandsschutz für Altfälle (§ 113a LBG RLP) |
| Saarland | Beihilfe | Durchgängig Beihilfe, auch für Anwärter (§ 67 SBG) |
| Sachsen | Heilfürsorge | Vollzugsbeamte inkl. Anwärter (§ 135 SächsBG) |
| Sachsen-Anhalt | Heilfürsorge | Vollzugsbeamte inkl. Anwärter (§ 3a BesVersEG LSA) |
| Schleswig-Holstein | Heilfürsorge | Vollzugsbeamte inkl. Anwärter (§ 112 LBG SH) |
| Thüringen | Beihilfe | Anwärter: freie Heilfürsorge im Vorbereitungsdienst (§ 103 ThürBG) |
| Bundespolizei | Heilfürsorge | Bundespolizeibeamte im Vollzugsdienst |
Angaben ohne Gewähr – Regelungen können sich ändern. Bitte beim zuständigen Landesamt prüfen.
Praktisch bedeutet das: Wer in einem Heilfürsorge-Land im Vollzugsdienst arbeitet, zahlt für die eigene Krankenbehandlung während der aktiven Dienstzeit in der Regel nichts – braucht aber trotzdem einen Plan für Familie und Ruhestand, denn die Heilfürsorge gilt nur für den Beamten selbst und endet spätestens mit der Pensionierung.
Beihilfe für Polizisten – wenn kein Heilfürsorgesystem gilt
Wo keine Heilfürsorge gewährt wird (oder nach dem Ausscheiden aus dem Vollzugsdienst), greift das klassische Beihilfesystem:
- Der Staat erstattet 50 % bis 80 % der anerkannten Krankheitskosten (Bemessungssatz)
- Die verbleibenden Kosten werden durch eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abgedeckt
- Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) sind über PKV-Zusatzbausteine versicherbar
Bemessungssatz je nach Familiensituation
So liest du die Tabelle: Der Bemessungssatz gibt an, welchen Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten dein Dienstherr übernimmt – den Rest deckst du über deine private Restkostenversicherung ab. Der Satz hängt nicht vom Dienstgrad ab, sondern von der Familiensituation: Wer heiratet oder Kinder bekommt, rutscht typischerweise von 50 % auf 70 %. Details regelt die jeweilige Landesbeihilfeverordnung; einen Ländervergleich findest du in der Übersicht zum Beihilfebemessungssatz für Polizisten.
| Situation | Bemessungssatz |
|---|---|
| Ledig, ohne berücksichtigungsfähige Angehörige | 50 % |
| Mit berücksichtigungsfähigem Ehegatten / Kind | 70 % |
| Für Kinder (beihilfeberechtigter Elternteil) | 80 % |
| Im Ruhestand (je nach Bundesland) | 70 % |
Wichtig für die Praxis: Der Bemessungssatz bezieht sich nur auf die beihilfefähigen Kosten – bestimmte Leistungen werden nur bis zu Höchstgrenzen oder gar nicht anerkannt. Deine private Restkostenversicherung sollte deshalb „beihilfekonform“ gestaltet sein, also exakt die Lücke füllen, die die Beihilfe lässt. Eingereicht werden die Belege bei der zuständigen Beihilfestelle deines Bundeslandes.
Rechenbeispiel: So wirkt der Bemessungssatz in der Praxis
Ein Polizeioberkommissar ist verheiratet und hat ein Kind. Damit liegt sein persönlicher Bemessungssatz bei 70 %, für sein Kind gelten 80 %. Nun fallen zwei Rechnungen an, die von der Beihilfestelle in voller Höhe als beihilfefähig anerkannt werden:
- Zahnbehandlung des Beamten: 2.400 €
Beihilfe: 70 % von 2.400 € = 1.680 €
Restkosten: 2.400 € − 1.680 € = 720 € → übernimmt die beihilfekonforme PKV (30-%-Resttarif) - Kinderarzt- und Arzneikosten des Kindes: 300 €
Beihilfe: 80 % von 300 € = 240 €
Restkosten: 300 € − 240 € = 60 € → übernimmt der PKV-Tarif des Kindes (20-%-Resttarif)
Von insgesamt 2.700 € Behandlungskosten trägt der Dienstherr in diesem Beispiel also 1.920 € – bei passender Restkostenversicherung zahlt die Familie im Idealfall nichts aus eigener Tasche. Real kann die Erstattung geringer ausfallen, wenn Teile der Rechnung nicht oder nur bis zu Höchstsätzen beihilfefähig sind; die Werte sind deshalb eine Idealrechnung.
Anwartschaftsversicherung – unverzichtbar beim Übergang
Wer von Heilfürsorge auf Beihilfe wechselt (z. B. bei Pensionierung, Wechsel in die Verwaltung), steht vor einem Problem: Ohne Anwartschaftsversicherung muss beim PKV-Einstieg eine erneute Gesundheitsprüfung abgelegt werden. Vorerkrankungen können dann zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.
Eine Anwartschaft bei einer PKV sichert dir das Recht, ohne Gesundheitsprüfung in eine beihilfekonforme Vollversicherung zu wechseln. Kosten: meist 10–30 €/Monat während der Heilfürsorgezeit. Wie die kleine und die große Anwartschaft funktionieren und für wen sich welche Variante lohnt, erklären wir ausführlich im Beitrag zur PKV-Anwartschaft für Polizisten.
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Ob Heilfürsorge, Beihilfe oder Übergang – die richtige Absicherung hängt von deiner konkreten Situation ab. Unsere Partnerberater kennen die Besonderheiten der Polizei-Versorgung und erstellen dir eine kostenlose, unverbindliche Erstinformation.
PKV & Heilfürsorge Polizei – Erstinformation
Häufige Fragen zur Beihilfe für Polizisten
Woher weiß ich, ob für mich Heilfürsorge oder Beihilfe gilt?
Maßgeblich sind Bundesland und Laufbahn: In neun Ländern (Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) erhalten Polizeivollzugsbeamte Heilfürsorge, in Brandenburg Heilfürsorge mit Wahlrecht zugunsten der Beihilfe; in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen gilt für aktive Vollzugsbeamte Beihilfe. Verwaltungsbeamte erhalten überall Beihilfe. Verbindliche Auskunft geben deine Ernennungsunterlagen sowie die zuständige Heilfürsorge- oder Beihilfestelle deines Dienstherrn.
Muss ich mich bei Heilfürsorge trotzdem zusätzlich versichern?
Ja, in zwei Punkten: Die Pflegeversicherung ist auch für Heilfürsorgeberechtigte verpflichtend und muss separat abgeschlossen werden, da die Heilfürsorge das Pflegerisiko nicht abdeckt. Außerdem ist eine Anwartschaftsversicherung dringend zu empfehlen, damit du später ohne Gesundheitsprüfung in eine beihilfekonforme PKV wechseln kannst.
Was passiert mit der Heilfürsorge bei der Pensionierung?
Die Heilfürsorge endet in der Regel mit dem Ruhestand. Ab dann gilt das Beihilfesystem – je nach Bundesland meist mit 70 % Bemessungssatz für Versorgungsempfänger. Den Rest musst du privat absichern; ohne vorher abgeschlossene Anwartschaft drohen dabei Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge.
Sind Ehepartner und Kinder über die Heilfürsorge mitversichert?
Nein. Die Heilfürsorge gilt nur für den Beamten selbst. Berücksichtigungsfähige Ehepartner und Kinder werden über die Beihilfe des Dienstherrn abgesichert und benötigen für den Rest eine eigene private Restkostenversicherung oder eine gesetzliche Absicherung, etwa über eine eigene Berufstätigkeit.
Kann ich als Polizeibeamter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?
Möglich ist das, in den meisten Bundesländern aber unwirtschaftlich: Du zahlst den vollen GKV-Beitrag allein, ohne Arbeitgeberzuschuss, und lässt die Beihilfe weitgehend ungenutzt. Einige Bundesländer bieten inzwischen eine pauschale Beihilfe als Zuschuss zur GKV an – ob das für dich gilt, hängt vom Land ab.
Gibt es eine Tendenz, dass mehr Bundesländer Heilfürsorge einführen?
Vereinzelt ja: Brandenburg hat zum 01.01.2019 die freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte eingeführt (§ 114 LBG Bbg, mit unwiderruflichem Wahlrecht zugunsten der Beihilfe). Eine flächendeckende Ausweitung ist dennoch nicht erkennbar – Länder wie Hessen und das Saarland bleiben durchgängig beim Beihilfesystem, denn Heilfürsorge ist administrativ aufwendiger und für den Staat teurer als Beihilfe. Die Gewerkschaft GdP kämpft für den Erhalt der Heilfürsorge, aber Beamte in Heilfürsorge-Bundesländern sollten diesen Vorteil nicht als dauerhaft gesichert betrachten.
