
Schichtzulage Polizei 2026: Nacht, Wochenende, Feiertag
Zusatzeinnahmen on top zum Grundgehalt: Alle Zulagen für Schichtdienst im Überblick.
Wer bei der Polizei im Schichtdienst arbeitet, bekommt für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden zusätzliches Geld — die sogenannten Erschwerniszulagen. Sie werden zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt und summieren sich über das Jahr schnell auf mehrere tausend Euro. Rechtsgrundlage ist für Bundesbeamte die Erschwerniszulagenverordnung (EZulV); die Länder haben eigene, weitgehend ähnliche Regelungen mit teils abweichenden Beträgen.
Diese Seite zeigt dir, welche Zulagen es im Polizei-Schichtdienst gibt, wie hoch sie 2026 ausfallen, wie sie steuerlich behandelt werden und was am Jahresende realistisch zusammenkommt. Wie der Schichtalltag bei der Polizei konkret abläuft — Dienstpläne, Rhythmen, Belastung —, liest du im Beitrag zum Schichtdienst bei der Polizei. Wichtig vorab: Schichtzulagen sind an die tatsächliche Dienstleistung geknüpft. Wer dauerhaft in den Innendienst oder in reinen Tagdienst wechselt, verliert den Anspruch — anders als beim Grundgehalt gibt es hier keinen Bestandsschutz.
Übersicht: Schicht- und Dienstzeitenentschädigungen
So liest du die Tabelle: Die ersten beiden Positionen (Wechselschichtzulage und Schichtzulage) sind monatliche Pauschalen — sie werden unabhängig von der genauen Stundenzahl gezahlt, schließen sich aber gegenseitig aus. Die Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden werden dagegen pro tatsächlich geleisteter Stunde abgerechnet und lassen sich mit den Pauschalen kombinieren. Ein Beamter im Wach- und Wechseldienst erhält also typischerweise die Wechselschichtzulage plus die Stundenzulagen für seine Nacht- und Wochenendstunden.
| Zulage | Betrag 2026 | Anspruch |
|---|---|---|
| Wechselschichtzulage | 130,76 €/Monat | Regelmäßig wechselnde Schichten (Früh/Spät/Nacht) |
| Schichtzulage | 64,77 €/Monat | Schichtdienst ohne Nachtschicht |
| Nachtdienstzulage | 1,28 €/Stunde | Je Stunde Dienst zwischen 21–06 Uhr |
| Sonntagszulage | 2,69 €/Stunde | Für jede Dienststunde am Sonntag |
| Feiertagszulage | 3,42 €/Stunde | Gesetzliche Feiertage |
| Überstundenvergütung | variiert | Nur wenn Freizeitausgleich nicht möglich |
Wechselschichtzulage vs. Schichtzulage — der Unterschied
Wechselschichtzulage (130,76 €): Nur wenn der Dienst regelmäßig sowohl Nacht-, Früh- als auch Spätschichten umfasst und dabei auch Wochenenden eingeschlossen sind. Klassisch: Streifendienst, Wach- und Wechseldienst.
Schichtzulage (64,77 €): Für Schichtdienst ohne nächtliche Anteile oder ohne vollständigen Wechselrhythmus — z. B. reine Früh-/Spätschicht.
In der Praxis entscheidet der Dienstplan über den Anspruch: Maßgeblich ist, ob die Nachtschichten regelmäßig und im geforderten Umfang anfallen. Wer längere Zeit abgeordnet wird oder in eine Funktion ohne Nachtdienst wechselt, fällt auf die niedrigere Schichtzulage zurück oder verliert den Anspruch ganz. Ein Blick in die Bezügemitteilung lohnt sich deshalb nach jedem Wechsel der Dienststelle oder des Dienstplans.
Nachtdienst: Wie viel kommt im Jahr zusammen?
Bei einem typischen Polizeibeamten im Streifendienst mit ~80 Nachtdienststunden pro Monat ergibt sich:
| Zulage | Berechnung | Monat | Jahr |
|---|---|---|---|
| Wechselschichtzulage | pauschal | 130 € | 1.560 € |
| Nachtdienstzulage | 80 h × 1,28 € | 102 € | 1.230 € |
| Sonntage ca. | 2× 8h × 2,69 € | 43 € | 516 € |
| Gesamt Zulagen | – | ~275 € | ~3.300 € |
So liest du die Tabelle: Alle Monats- und Jahreswerte sind gerundete Näherungswerte („ca.“) — der tatsächliche Betrag hängt vom Dienstplan des jeweiligen Monats ab, also davon, wie viele Nacht- und Sonntagsstunden wirklich angefallen sind. Nur die Wechselschichtzulage steht als Pauschale von vornherein fest. Feiertagsstunden sind in der Rechnung noch gar nicht enthalten und kommen on top.
Rechenbeispiel: Polizeihauptmeister (A9) bei der Bundespolizei
Ein Polizeihauptmeister der Besoldungsgruppe A9, Stufe 3, erhält nach der Besoldungstabelle der Bundespolizei ein Grundgehalt von 3.832,50 € brutto im Monat (Stand: Mai 2026). Im Wach- und Wechseldienst kommen in einem typischen Monat dazu:
- Wechselschichtzulage (Pauschale): 130,76 €
- Nachtdienstzulage: 80 Stunden × 1,28 € = 102,40 €
- Sonntagszulage: 2 Sonntage × 8 Stunden × 2,69 € = 43,04 €
Zulagen gesamt: 130,76 € + 102,40 € + 43,04 € = 276,20 € im Monat. Das Bruttoeinkommen steigt damit von 3.832,50 € auf 4.108,70 € — aufs Jahr gerechnet sind das 3.314,40 € zusätzlich (ca. 3.300 €). Nicht eingerechnet sind die Polizeizulage für den Vollzugsdienst sowie mögliche Feiertagsstunden, die den Betrag weiter erhöhen. Die Stundenwerte sind Durchschnittsannahmen — in Monaten mit vielen Nachtschichten liegt das Ergebnis entsprechend höher.
Sind Zulagen steuerpflichtig?
Ein oft unterschätzter Vorteil: Ein Teil der Zulagen kommt netto fast ungekürzt an. Der Gesetzgeber stellt Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei — für die pauschalen Schichtzulagen gilt das dagegen nicht:
- Nachtdienstzulage: Steuerfrei bis 25 % des Grundlohns (§3b EStG)
- Sonntagszulage: Steuerfrei bis 50 % des Grundlohns
- Feiertagszulage: Steuerfrei bis 125 % (Weihnachten/1.Mai: 150 %)
- Wechselschichtzulage: Voll steuerpflichtig
Praktisch heißt das: Die Stundenzulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienst liegen bei Polizisten regelmäßig deutlich unter diesen Grenzen und bleiben damit in voller Höhe steuerfrei — Sozialabgaben fallen bei Beamten ohnehin nicht an. Die Wechselschichtzulage und die Schichtzulage werden dagegen normal mit dem individuellen Steuersatz versteuert und erscheinen entsprechend gekürzt auf der Bezügemitteilung.
Alle Zulagen im Überblick: Was kommt on-top?
Die Schichtzulagen sind nur ein Baustein: Daneben gibt es weitere Zulagen, die das Einkommen im Vollzugsdienst erhöhen. Die wichtigste ist die Polizeizulage, die praktisch jeder aktive Vollzugsbeamte erhält; für besonders gefährliche Verwendungen kommt die Gefahrenzulage hinzu. Die folgende Tabelle nennt Richtwerte — die genauen Beträge unterscheiden sich je nach Dienstherr (Bund oder Land):
| Zulage | Betrag ca. | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Polizeizulage | 148–165 €/Monat | Aktiver Vollzugsdienst |
| Gefahrenzulage | 140–165 €/Monat | Konkreter Gefahreinsatz oder Pauschalregelung |
| Wechselschichtzulage | ca. 100–105 €/Monat | Regelmäßiger Schichtdienst inkl. Nacht/Wochenende |
| Nachtdienstzulage | Ca. 1,30–1,50 €/Stunde | Jede Stunde zwischen 20–06 Uhr |
| Sonntagszulage (steuerfrei) | Ca. 25 % des Grundstundenlohns | Sonn- und Feiertage |
Wichtig: Zulagen sind nicht ruhegehaltfähig — sie fließen nicht in die Pension ein. Bei der Altersvorsorge-Planung immer nur das Grundgehalt als Rentengrundlage rechnen. Wer über Jahre mehrere hundert Euro monatlich an Zulagen bezieht, sollte diese Lücke kennen: Mit dem Ruhestand fallen die Zulagen ersatzlos weg, während sich die Pension allein aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen berechnet.
Häufige Fragen zur Schichtzulage
Werden Zulagen auch bei Urlaub oder Krankheit gezahlt?
Urlaub: Ja — die Polizeizulage und die Wechselschichtzulage werden auch während des regulären Jahresurlaubs weitergezahlt. Krankheit: Bei kurzer Erkrankung in der Regel weiter; bei Langzeitkrankheit entfällt die Schichtzulage nach einiger Zeit (bundeslandspezifisch, oft ab 3–6 Monaten). Das ist ein relevanter Faktor bei der Finanzplanung für längere Ausfallzeiten.
Wie wird die Wechselschichtzulage berechnet?
Die Wechselschichtzulage ist eine Pauschalzulage — sie wird nicht pro Stunde berechnet, sondern monatlich pauschal gewährt, wenn man im sogenannten Wechselschichtdienst arbeitet (regelmäßig Früh-, Spät- und Nachtschichten, inkl. Wochenenden). Wer dauerhaft nur Tagdienst macht, verliert den Anspruch. Die Höhe variiert je nach Bundesland (ca. 100–120 €/Monat).
Sind Schichtzulagen steuerfrei?
Teilweise. Die Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden sind nach § 3b EStG innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei und kommen netto nahezu ungekürzt an. Die pauschale Wechselschichtzulage und die Schichtzulage sind dagegen voll steuerpflichtig.
Fließen Schichtzulagen in die Pension ein?
Nein. Schicht- und Erschwerniszulagen sind nicht ruhegehaltfähig — für die Pension zählen nur die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Wer im Schichtdienst dauerhaft mehrere hundert Euro Zulagen im Monat bezieht, sollte diese Differenz bei der privaten Altersvorsorge einplanen.
Gelten die Zulagen in allen Bundesländern in gleicher Höhe?
Nein. Die Beträge in den Tabellen gelten für die Bundespolizei und dienen als Richtwert. Die Länder haben eigene Erschwerniszulagen-Regelungen, die Beträge weichen je nach Bundesland leicht ab — teils auch nach oben. Maßgeblich ist immer die Regelung des jeweiligen Dienstherrn.
Welche Auswirkungen hat Schichtdienst langfristig auf die Gesundheit?
Wissenschaftlich belegt: dauerhafter Schichtdienst erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen, Magen-Darm-Probleme und psychische Erkrankungen (Burnout, Depression). Polizisten erkranken im Durchschnitt früher an diesen Krankheitsbildern als Nicht-Schichtarbeiter. Gegenmittel: regelmäßige Gesundheitsvorsorge, aktive Erholungstrategie (Schlafhygiene, Sport), und frühzeitige psychologische Unterstützung bei ersten Warnsignalen.
Polizei-Absicherung optimieren
Mit steigendem Gesamteinkommen durch Zulagen lohnt sich eine Überprüfung der PKV — jetzt informieren.
