
Für viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Norden und im Osten gibt es zum Jahresende spürbar mehr Geld – rückwirkend. Schleswig-Holstein hat seine Besoldung für 2025 und 2026 per Gesetz angehoben, die Nachzahlung soll mit den November-Bezügen kommen. Brandenburg will seine Grundgehaltstabellen zum 1. Januar 2026 neu festsetzen; das Geld soll mit den Dezember-Bezügen fließen, sofern der Landtag zustimmt. Hier liest du, was schon gilt und was erst geplant ist, wer automatisch profitiert, wer leer ausgeht – und was das für dein Grundgehalt in A 7, A 9 und A 13 bedeuten kann.
Stand: 5. Oktober 2026
Schleswig-Holstein: Das Anpassungsgesetz ist beschlossen und am 2. Oktober 2026 verkündet (GVOBl. Schl.-H. 2026/92) – es gilt. Brandenburg: Bisher gibt es nur einen Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/3322). Der Landtag muss ihn noch beschließen; bis dahin können sich alle Brandenburger Werte ändern.
Beträge aus Gesetzblatt, Landtagsdrucksachen und der amtlichen Tabelle der Zentralen Bezügestelle Brandenburg; die Beispielrechnungen sind eigene Rechnungen. Maßgeblich ist allein deine Bezügemitteilung. Diese Seite ist eine Erstinformation.
Der Anlass: ein Beschluss aus Karlsruhe
Ausgelöst hat die Entwicklung das Bundesverfassungsgericht. Sein Zweiter Senat hat mit Beschluss vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 20/17 u. a.) festgestellt, dass Berlin seine Beamtinnen und Beamten der A-Besoldung von 2008 bis 2020 ganz überwiegend nicht verfassungsgemäß bezahlt hat. Veröffentlicht wurde die Entscheidung am 19. November 2025 – es ist ein Beschluss, kein Urteil. Berlin muss bis zum 31. März 2027 nachbessern.
Unmittelbar bindet der Beschluss nur Berlin. Bundesweit wichtig sind aber die neuen Maßstäbe: Die unterste Besoldung muss künftig die sogenannte Prekaritätsschwelle erreichen, also 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens, gerechnet für eine vierköpfige Familie. Den früheren Vergleich mit der Grundsicherung hat das Gericht laut Kieler Gesetzesbegründung aufgegeben. Zusätzlich wird geprüft, ob die Besoldung seit 1996 mit Tariflöhnen, Nominallöhnen und Verbraucherpreisen Schritt gehalten hat. Brandenburg sieht sich über Art. 33 Abs. 5 GG mittelbar gebunden. Wie die übrigen Dienstherren 2026 erhöhen, zeigt unsere Übersicht zur Besoldungserhöhung 2026 nach Bundesland.
Schleswig-Holstein: Das Gesetz gilt, die Nachzahlung kommt im November
In Kiel ist alles entschieden. Der Landtag hat das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für 2025 bis 2027 am 18. September 2026 in zweiter Lesung einstimmig angenommen, verkündet wurde es am 2. Oktober 2026. Die Anpassung für 2025 wirkt ab 1. Januar 2025, die für 2026 ab 1. Januar 2026:
- 2025: Die Grundgehälter in A 6 bis A 15 wachsen um 3,2 Prozent, mindestens aber um 125 Euro im Monat – das deckt den gesamten mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst ab. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen steigen ebenfalls um 3,2 Prozent.
- 2026: Grundgehälter, Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen legen um weitere 4 Prozent zu.
- 2027: Ab 1. Januar 2027 kommen 3,8 Prozent hinzu – keine Nachzahlung, sondern eine laufende Erhöhung.
Für Familien in den unteren Gruppen wird zudem der Familienergänzungszuschlag nach § 45a SHBesG gezielt angehoben: 2026 überwiegend um 15 bis 25 Prozent, 2027 überwiegend um 12 bis 22 Prozent.
Einen Antrag brauchst du nicht. Schon am 4. Dezember 2025 hatte die Landesregierung zugesagt, die neuen Maßstäbe rückwirkend ab 2025 für sämtliche Beamte, Richter und Pensionäre umzusetzen – für 2025 ohne Antrag. Seit 2023 eingegangene, noch offene Anträge auf amtsangemessene Alimentation hat das Land ruhend gestellt. Das Finanzministerium will die höheren Bezüge samt Nachzahlung mit den November-Bezügen 2026 auszahlen. Das Abrechnungsverfahren KoPers rollt dafür jeden Monat seit Januar 2025 automatisch neu auf; da der November schon zum neuen Satz läuft, umfasst die Nachzahlung Januar 2025 bis Oktober 2026. Die Landesregierung nennt diese Rückrechnung selbst die größte Last, die KoPers je tragen musste – einzelne Korrekturen von Hand sind also wahrscheinlich.
Reicht dir die Erhöhung nicht, gilt für weitergehende Ansprüche laut Finanzministerium die bekannte Linie aus Karlsruhe: Entscheidend ist, ob du dich zeitnah mit einem Rechtsbehelf gegen die Höhe deiner Besoldung gewehrt hast. Einen pauschalen Verzicht darauf lehnte das Ministerium ab. Wie Ansprüche vor 2025 behandelt werden, geht aus den amtlichen Unterlagen nicht hervor.
Brandenburg: Neue Tabellen ab Januar 2026 – vorerst nur als Entwurf
In Potsdam ist das Verfahren noch offen. Die Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf am 1. September 2026 eingebracht (Drucksache 8/3322). Die erste Lesung war am 16. September, die Anhörung im Haushaltsausschuss am 24. September; am 1. Oktober hat sich der Ausschuss abschließend damit befasst. Zweite Lesung und Verkündung stehen aus. Nach einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur will der Landtag voraussichtlich noch im Oktober entscheiden, einen amtlichen Termin haben wir bis zum Stand dieses Beitrags nicht gefunden. Alles Folgende ist deshalb geplant und kann sich noch ändern.
Brandenburg will die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2026 neu festsetzen – mit neu gebauten Grundgehaltstabellen und gleichmäßigeren Abständen zwischen den Erfahrungsstufen. Den einmaligen Anpassungsbedarf in der A-Besoldung bezifferte das Finanzministerium nach dem Spitzengespräch vom 1. Juli 2026 auf sieben bis 17 Prozent. Die bisherige Tabelle gilt seit 1. Juli 2024 unverändert. Außerdem soll die erste Tarifstufe vom 1. April 2026 auf den 1. Januar 2026 vorgezogen werden.
Auszahlen soll die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB). Sie strebt an, die neuen Beträge rückwirkend ab 1. Januar 2026 mit den Dezember-Bezügen 2026 zu zahlen – ausdrücklich nur, wenn der Landtag zustimmt. Einen Antrag stellst du nicht: Die Tabellen gelten dann kraft Gesetzes, und auch die GdP Brandenburg betont in ihren FAQ, dass für die Erhöhung 2026 kein Widerspruch nötig ist. Die ZBB bittet, von Einzelanfragen abzusehen; informiert wird über deine personalaktenführende Dienststelle.
Für die Vergangenheit gilt etwas anderes. Die Zeit von 2004 bis Ende 2025 soll ein gesondertes Korrekturgesetz regeln, dessen Verfahren 2027 startet. Nach der Niederschrift des Spitzengesprächs sollen mögliche Nachzahlungen dafür aus Haushaltsgründen nur Widerspruchsführer und Kläger erhalten, Pensionäre zuerst. Über 2004 bis 30. November 2022 will man im dritten Quartal 2027 sprechen; für Dezember 2022 bis Ende 2025 behält sich das Land weitere Korrekturen vor. Ob ein jetzt noch eingelegter Widerspruch für frühere Jahre hilft, lässt sich den Unterlagen nicht entnehmen – das klärst du am besten mit deiner Gewerkschaft oder deinem Berufsverband.
Zwei Punkte betreffen den Polizeidienst direkt. Erstens soll der Familiensonderzuschlag nach § 40a BbgBesG wegfallen, den es nur in A 5 bis A 10 gab, also auch im mittleren Dienst. Zum Stichtag 1. August 2026 bekamen ihn lediglich fünf von rund 1.600 Berechtigten; bis 31. Dezember 2026 bewilligte Zuschläge sollen Bestandsschutz nach einer Übergangsregel haben. Zweitens will das Land die Wochenarbeitszeit vom 1. März 2027 bis 31. Juli 2032 von 40 auf 41 Stunden anheben. Ausgenommen sein sollen aber Beamtinnen und Beamte im Wechselschicht- oder Schichtdienst, im regelmäßigen Einsatzdienst nach der Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug sowie Disponentinnen und Disponenten in den Leitstellen.
Beispielrechnungen: Was beim Grundgehalt ankommen kann
Wie viel du konkret erhältst, hängt von Gruppe, Erfahrungsstufe, Familienstand, Zulagen und Teilzeit ab. Die Tabellen zeigen deshalb nur das Grundgehalt in Vollzeit. Für Schleswig-Holstein stammen die neuen Werte aus dem Gesetzblatt, die Ausgangswerte haben wir aus der Formel des Gesetzes (plus 3,2 Prozent, mindestens 125 Euro) zurückgerechnet. Alle Stufen findest du in der Besoldungstabelle Polizei Schleswig-Holstein und der Besoldungstabelle Polizei Brandenburg.
Schleswig-Holstein (Gesetz gilt) – eigene Beispielrechnung auf Basis der amtlichen Tabellen, nur Grundgehalt, gerundet
| Gruppe | bisher (zurückgerechnet) | ab 1/2025 | ab 1/2026 | Nachzahlung 1/2025–10/2026 |
|---|---|---|---|---|
| A 7, Stufe 2 (Einstieg mittlerer Dienst) | 3.039,98 € | 3.165,76 € (+125,78 €) | 3.292,39 € (+252,41 €) | rund 4.033 € |
| A 9, Stufe 11 (Endstufe) | 4.099,70 € | 4.230,89 € (+131,19 €) | 4.400,13 € (+300,43 €) | rund 4.579 € |
| A 13, Stufe 6 (Ausblick gehobener Dienst) | 5.317,60 € | 5.487,76 € (+170,16 €) | 5.707,27 € (+389,67 €) | rund 5.939 € |
Brandenburg (Entwurf, Drucksache 8/3322) – eigene Beispielrechnung auf Basis der amtlichen Tabellen, nur Grundgehalt, gerundet
| Gruppe | seit 7/2024 | Entwurf ab 1/2026 | Plus je Monat | Nachzahlung 1–11/2026* |
|---|---|---|---|---|
| A 7, Stufe 2 (Einstieg mittlerer Dienst) | 2.891,11 € | 3.340,72 € | +449,61 € (+15,6 %) | rund 4.946 € |
| A 9, Stufe 3 | 3.241,87 € | 3.766,76 € | +524,89 € (+16,2 %) | rund 5.774 € |
| A 9, Stufe 11 (Endstufe) | 4.099,95 € | 4.763,73 € | +663,78 € (+16,2 %) | rund 7.302 € |
| A 13, Stufe 5 (Ausblick gehobener Dienst) | 5.072,24 € | 5.954,64 € | +882,40 € (+17,4 %) | rund 9.706 € |
| A 13, Stufe 12 (Endstufe) | 6.244,61 € | 7.331,17 € | +1.086,56 € (+17,4 %) | rund 11.952 € |
* Annahme: Der Dezember wird schon zum neuen Satz gezahlt, nachgezahlt werden also elf Monate. Gilt nur, wenn der Landtag die Tabelle unverändert beschließt. Alle Beträge brutto.
In Brandenburg fällt der Sprung größer aus, weil die Tabelle seit Juli 2024 nicht angepasst wurde und nun in einem Schritt neu aufgesetzt wird. Schleswig-Holstein zahlt dafür länger nach – 22 statt elf Monate –, aber mit kleineren Prozentsätzen. Alle Beträge sind brutto; was ankommt, hängt von Steuerklasse und Abzügen ab. In Schleswig-Holstein wachsen Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen zusätzlich mit; die Brandenburger Zulagen haben wir nicht einzeln ausgewertet. Wie sich die Zulage grundsätzlich zusammensetzt, erklärt unser Beitrag zur Polizeizulage.
Praxisbeispiel: Jonas in Lübeck, Anna in Potsdam
Polizeikommissar Jonas Petersen (erfundenes Beispiel) ist 49 und versieht seinen Dienst in Lübeck. Er kam über den Aufstieg aus dem mittleren Dienst und steht in A 9 inzwischen in der Endstufe 11. Unternehmen muss er nichts: Mit den November-Bezügen rechnet KoPers seine Monate seit Januar 2025 neu ab – für 2025 je 131,19 Euro mehr Grundgehalt, für Januar bis Oktober 2026 je 300,43 Euro. Zusammen sind das nach unserer Rechnung rund 4.579 Euro brutto, allein aus dem Grundgehalt. Weil Jonas verheiratet ist und zwei Kinder hat, wächst auch sein Familienzuschlag mit: um 3,2 Prozent für 2025 und um 4 Prozent für 2026. Ab November stehen die höheren Beträge laufend auf seiner Abrechnung, im Januar 2027 folgen weitere 3,8 Prozent.
Polizeimeisterin Anna Schulze (ebenfalls erfunden) ist 24, ledig und fährt Streife im Wechselschichtdienst einer Wache in Potsdam, eingestuft in A 7, Erfahrungsstufe 2. Beschließt der Landtag den Entwurf unverändert, steigt ihr Grundgehalt rückwirkend ab Januar 2026 von 2.891,11 auf 3.340,72 Euro – 449,61 Euro mehr im Monat. Kommt das Geld wie angestrebt mit den Dezember-Bezügen, erhält sie für Januar bis November rund 4.946 Euro brutto nach. Einen Widerspruch braucht sie dafür nicht; für die Zeit vor 2026 bekäme sie nach dem bisherigen Plan nur etwas, wenn sie widersprochen hätte. Die angekündigte 41-Stunden-Woche soll für sie als Schichtdienstleistende nicht gelten.
Wer profitiert – und wer nicht
- Polizeianwärterinnen und -anwärter: In Schleswig-Holstein gibt es für 2025 keine Nachzahlung; die Anwärtergrundbeträge steigen um 60 Euro zum 1. April 2026, um weitere 60 Euro zum 1. März 2027 und um 30 Euro zum 1. Januar 2028. In Brandenburg sollen die Anwärterbezüge rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 60 Euro steigen. Mehr dazu unter Polizei-Ausbildung: Gehalt und Anwärterbezüge.
- Pensionärinnen und Pensionäre: In Schleswig-Holstein gelten alle Anpassungen auch für Versorgungsempfänger. In Brandenburg sollen die neuen Tabellen auch für alle gelten, die schon im Ruhestand sind, und für Hinterbliebene. Wie sich das Ruhegehalt berechnet, steht im Ratgeber zur Pension für Polizeibeamte.
- Tarifbeschäftigte bei der Polizei: Beide Gesetze erfassen nur Beamte, Richter und Versorgungsempfänger. Angestellte, etwa in Verwaltung oder Technik, fallen nicht darunter. Für sie gilt der Tarifabschluss der Länder vom 14. Februar 2026: 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, ab 1. April 2026, plus 2,0 Prozent ab 1. März 2027 und 1,0 Prozent ab 1. Januar 2028.
- Bundespolizei: Die Landesgesetze gelten nur für Beamte des jeweiligen Landes und seiner Kommunen, nicht für die Bundespolizei.
Häufige Fragen
Muss ich einen Antrag stellen, um die Nachzahlung zu bekommen?
Nein. Schleswig-Holstein zahlt für 2025 und 2026 automatisch nach. In Brandenburg gelten die neuen Tabellen nach dem Beschluss kraft Gesetzes ab Januar 2026, ohne Widerspruch. Nur für Brandenburger Altansprüche aus 2004 bis 2025 kommt es nach den bisherigen Plänen darauf an, ob du widersprochen oder geklagt hast.
Ist das Brandenburger Geld schon sicher?
Noch nicht. Am 5. Oktober 2026 liegt nur der Gesetzentwurf vor. Erst wenn der Landtag ihn beschlossen hat und er verkündet ist, gelten die neuen Beträge; auch die ZBB plant die Auszahlung unter diesem Vorbehalt. Bis dahin können sich die Tabellenwerte noch ändern.
Wann sehe ich das Geld auf dem Konto?
In Schleswig-Holstein will das Finanzministerium mit den November-Bezügen 2026 nachzahlen, in Brandenburg strebt die ZBB die Dezember-Bezüge 2026 an. Wegen der vielen rückgerechneten Monate sind Einzelkorrekturen möglich – prüfe deine Bezügemitteilung genau.
Steigt auch meine Polizeizulage?
In Schleswig-Holstein steigen die Amts- und Stellenzulagen um 3,2 Prozent für 2025 und um 4 Prozent für 2026; die einzelnen Beträge der Polizeizulage haben wir nicht gesondert ausgewertet. Für Brandenburg gibt es nur Entwurfswerte. Verlässlich ist deine nächste Bezügemitteilung.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- BVerfG: Pressemitteilung Nr. 105/2025
- BVerfG: Beschluss 2 BvL 20/17 u. a.
- GVOBl. Schl.-H. 2026/92 (PDF)
- Landtag SH: Drucksache 20/4501 (PDF)
- Landtag SH: Plenarprotokoll 20/128 (PDF)
- Landesregierung SH: Medieninformation 04.12.2025
- Landesregierung SH: Medieninformation 02.06.2026
- Landtag Brandenburg: Drucksache 8/3322 (PDF)
- Landtag Brandenburg: 36. Sitzung
- Landtag Brandenburg: Haushaltsausschuss
- Finanzministerium Brandenburg: Pressemitteilung 01.07.2026 (PDF)
- Finanzministerium Brandenburg: Ergebnisniederschrift (PDF)
- ZBB: Information 09.07.2026
- ZBB: Grundgehaltstabelle A ab 01.07.2024 (PDF)
- Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BRAVORS)
- GdP Brandenburg: FAQ (Gewerkschaft)
- Tagesspiegel/dpa (Presse)
