Besoldungstabelle Polizei Brandenburg
Grundgehalt A7 bis A13 und Polizeizulage – gezahlte Tabelle ab 1. Juli 2024, Stand der Prüfung September 2026, ohne Gewähr
Wie hoch ist die Besoldung bei der Polizei in Brandenburg? Diese Übersicht zeigt die Grundgehälter der Besoldungsgruppen A7 bis A13 nach dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz (BbgBesG), erklärt die Polizeizulage und zeigt, wovon das Netto abhängt. So siehst du auf einen Blick, was im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst finanziell möglich ist – vom Berufseinstieg bis zur Endstufe.
Besoldung der Polizei in Brandenburg
Polizistinnen und Polizisten in Brandenburg sind Beamte des Landes und werden nach der Besoldungsordnung A bezahlt. Die Höhe des monatlichen Grundgehalts richtet sich nach zwei Faktoren: der Besoldungsgruppe, die dem Amt bzw. Dienstgrad entspricht, und der Erfahrungsstufe, die mit den Dienstjahren steigt. Wer neu einsteigt, startet in einer niedrigen Stufe und rückt automatisch auf.
Wie Einstellung, Krankenversicherung und Alltag im Landesdienst aussehen, beschreibt die Seite Polizist in Brandenburg; wie sich Grundgehalt, Zulagen und Netto bundesweit zusammensetzen, der Überblick Polizei Gehalt im Überblick.
Eine Brandenburger Besonderheit: Die Stufe 1 existiert nicht. Der mittlere Dienst beginnt in Besoldungsgruppe A7 ab Stufe 2, der gehobene Dienst je nach Gruppe erst in einer höheren Einstiegsstufe. Anders als in einigen anderen Bundesländern gibt es keinen Familienzuschlag für Ehepartner – Zuschläge fließen nur für Kinder.
Bei der Polizei Brandenburg wird überwiegend im gehobenen Dienst ausgebildet: Der Einstieg erfolgt nach dem dualen Studium direkt in A9. Im mittleren Dienst (A7 bis A9) sind vor allem langgediente Kräfte und bestimmte Verwendungen vertreten. Der Aufstieg von A9 bis A13 bildet die typische Karriereleiter des gehobenen Dienstes ab.
Die Besoldung wird regelmäßig angepasst. Zuletzt stiegen die Grundgehälter zum 1. Juli 2024 um 5,45 Prozent; diese Tabelle wird derzeit gezahlt. Eine Neufestsetzung rückwirkend zum 1. Januar 2026 – je nach Besoldungsgruppe rund 7 bis 18 Prozent – liegt dem Landtag als Gesetzentwurf vor (Drs. 8/3322 vom 1. September 2026). Die Zentrale Bezügestelle plant die Auszahlung mit den Dezember-Bezügen 2026 unter dem Vorbehalt des Landtagsbeschlusses; bis dahin sind die neuen Beträge Entwurfswerte.
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Besoldungstabelle A7 bis A13
Die folgende Tabelle zeigt für jede Besoldungsgruppe das Grundgehalt in der Eingangsstufe und in der Endstufe – also die realistische Spanne über eine Laufbahn hinweg. Die Beträge verstehen sich als monatliches Bruttogrundgehalt ohne Zulagen.
Worauf diese Tabelle beruht
Besoldungsordnung A Brandenburg, Stand 1. Juli 2024 — dies sind die aktuell tatsächlich gezahlten Grundgehaltssätze.
Was sich ändert
Hier steht eine ungewöhnlich große Anhebung an. Landesregierung und Gewerkschaften haben sich am 1. Juli 2026 auf eine Neufestsetzung der Besoldung geeinigt — rückwirkend zum 1. Januar 2026 und je nach Besoldungsgruppe zwischen rund 7 und 18 Prozent. Hintergrund ist die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. Der Gesetzentwurf (Drucksache 8/3322 vom 1. September 2026) liegt dem Landtag vor und ist noch nicht beschlossen. Die Zentrale Bezügestelle des Landes strebt die Auszahlung samt Nachzahlung mit den Dezember-Bezügen 2026 an. Die Werte in der Tabelle liegen entsprechend unter dem, was für 2026 zu erwarten ist.
Rechtsstand geprüft am 24. September 2026. Maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle des Dienstherrn.
| Besoldungsgruppe | Typischer Dienstgrad | Eingangsstufe (€/Monat) | Endstufe (€/Monat) |
|---|---|---|---|
| A7 | Polizeimeister (PM) | 2.891,11 € | 3.555,01 € |
| A8 | Polizeiobermeister (POM) | 3.064,87 € | 3.858,96 € |
| A9 | Polizeikommissar / Polizeihauptmeister | 3.241,87 € | 4.099,95 € |
| A10 | Polizeioberkommissar (POK) | 3.497,40 € | 4.588,66 € |
| A11 | Polizeihauptkommissar (PHK) | 4.033,69 € | 5.107,84 € |
| A12 | (Polizei-)Hauptkommissar | 4.541,26 € | 5.626,96 € |
| A13 | Erster Polizeihauptkommissar (EPHK) | 5.072,24 € | 6.244,61 € |
Stand: 1. Juli 2024 (Grundgehaltssätze, +5,45 %) – die aktuell gezahlte Tabelle; die Neufestsetzung ab 1. Januar 2026 ist noch Gesetzentwurf (Drs. 8/3322), Auszahlung im Dezember 2026 geplant. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die amtliche Besoldungstabelle Brandenburgs (BbgBesG, Anlage 4; Quelle: Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg, zbb.brandenburg.de).
Polizeizulage & Netto
Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg eine Stellenzulage, umgangssprachlich Polizeizulage genannt. Seit dem 1. August 2024 beträgt sie 100,00 € pro Monat nach einem Jahr Vollzugsdienst und 200,00 € pro Monat nach zwei Jahren (Anlage 8 BbgBesG, Nummer 8.1; Gesetz vom 20. Dezember 2023, GVBl. I Nr. 30).
Vom Brutto zum Netto: Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung. Abgezogen werden vor allem Lohnsteuer sowie gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei der Krankenversicherung gilt für Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg die freie Heilfürsorge (§ 114 LBG Bbg): Der Dienstherr trägt die Krankheitskosten, ein PKV-Beitrag fällt dafür nicht an. Wer auf die Heilfürsorge verzichtet, erhält dauerhaft und unwiderruflich Beihilfe und braucht dann eine private Restkostenversicherung; Beamten auf Widerruf steht der Verzicht nicht offen. Wie viel netto übrig bleibt, hängt deshalb von Steuerklasse, Kinderzahl, Konfession und dem gewählten Krankenversicherungsweg ab – pauschale Netto-Angaben sind nur grobe Näherungen.
Praxisbeispiel: A9 im Vollzugsdienst
Ein Beispiel aus dem gehobenen Dienst: Eine Polizeikommissarin (A9) in der Eingangsstufe kommt auf rund 3.242 € Bruttogrundgehalt. Nach zwei Jahren Vollzugsdienst kommt die Polizeizulage von 200 € hinzu (nach einem Jahr 100 €), sodass sich ein Bruttobetrag von rund 3.442 € ergibt. Wie viel davon netto bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Familienstand und dem Krankenversicherungsbeitrag ab – eine Näherung liefert der Polizei-Gehaltsrechner. Mit steigender Erfahrungsstufe und beim Aufstieg in höhere Ämter wächst dieser Betrag deutlich.
Warum diese Zahlen über die Dienstzeit hinaus zählen: Das Ruhegehalt bemisst sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen der letzten Jahre — die Tabelle oben ist damit auch die Grundlage der späteren Pension. Zulagen zählen dabei nur mit, soweit sie ausdrücklich ruhegehaltfähig sind. Wie sich daraus das Ruhegehalt errechnet, steht unter Pension für Polizeibeamte; was bei vorzeitigem Ausscheiden bleibt, unter Dienstunfähigkeit.
Häufige Fragen
Wie viel verdient ein Polizist in Brandenburg?
Das hängt von Dienstgrad und Erfahrungsstufe ab. Zum Berufseinstieg im mittleren Dienst (A7, Polizeimeister) beträgt das Grundgehalt rund 2.891 € brutto im Monat. Im gehobenen Dienst steigt es mit A9 (Polizeikommissar) auf rund 3.242 € und mit A13 (Erster Polizeihauptkommissar) auf über 5.000 € brutto in der Eingangsstufe. Hinzu kommen die Polizeizulage und je nach Familienstand Zuschläge für Kinder.
Wie hoch ist die Polizeizulage in Brandenburg?
Die Stellenzulage für den Polizeivollzugsdienst (Polizeizulage) beträgt seit dem 1. August 2024 100,00 € pro Monat nach einem Jahr Dienstzeit und 200,00 € pro Monat nach zwei Jahren (Anlage 8 BbgBesG, Nummer 8.1).
Welcher Dienstgrad gehört zu welcher Besoldungsgruppe?
Grob gilt: A7 Polizeimeister, A8 Polizeiobermeister, A9 Polizeikommissar bzw. Polizeihauptmeister, A10 Polizeioberkommissar, A11 und A12 Polizeihauptkommissar sowie A13 Erster Polizeihauptkommissar. Die genaue Zuordnung kann je nach Laufbahn und Funktion abweichen.
Steigt die Besoldung in Brandenburg 2026?
Voraussichtlich ja, aber noch nicht beschlossen: Nach der Erhöhung um 5,45 % zum 1. Juli 2024 liegt dem Landtag ein Gesetzentwurf zur Neufestsetzung rückwirkend ab 1. Januar 2026 vor (Drs. 8/3322 vom 1. September 2026, je nach Besoldungsgruppe rund 7 bis 18 %). Die Zentrale Bezügestelle plant die Auszahlung mit den Dezember-Bezügen 2026 unter dem Vorbehalt des Landtagsbeschlusses; die genauen Beträge stehen erst nach dem Beschluss fest.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Grundgehaltssätze auf dieser Seite stammen aus dem Besoldungsgesetz des Dienstherrn beziehungsweise den Tabellen des zuständigen Landesamts; Vergleichsportale wurden nicht als Quelle verwendet. Rechtsstand geprüft: September 2026.
- Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG) – bravors.brandenburg.de
- Anlage 4 BbgBesG – Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A
- Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB)
Was vom Gehalt bleibt, wenn der Dienst endet
Die Besoldung fällt bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit auf einen Bruchteil. Kostenlose Erstinformation anfordern:
