Besoldungstabelle Polizei Brandenburg
Grundgehalt A7 bis A13, Polizeizulage und Netto-Beispiel – Stand 2025/2026, ohne Gewähr
Wie hoch ist die Besoldung bei der Polizei in Brandenburg? Diese Übersicht zeigt die Grundgehälter der Besoldungsgruppen A7 bis A13 nach dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz (BbgBesG), erklärt die Polizeizulage und liefert ein realistisches Netto-Beispiel. So siehst du auf einen Blick, was im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst finanziell möglich ist – vom Berufseinstieg bis zur Endstufe.
Besoldung der Polizei in Brandenburg
Polizistinnen und Polizisten in Brandenburg sind Beamte des Landes und werden nach der Besoldungsordnung A bezahlt. Die Höhe des monatlichen Grundgehalts richtet sich nach zwei Faktoren: der Besoldungsgruppe, die dem Amt bzw. Dienstgrad entspricht, und der Erfahrungsstufe, die mit den Dienstjahren steigt. Wer neu einsteigt, startet in einer niedrigen Stufe und rückt automatisch auf.
Eine Brandenburger Besonderheit: Die Stufe 1 existiert nicht. Der mittlere Dienst beginnt in Besoldungsgruppe A7 ab Stufe 2, der gehobene Dienst je nach Gruppe erst in einer höheren Einstiegsstufe. Anders als in einigen anderen Bundesländern gibt es keinen Familienzuschlag für Ehepartner – Zuschläge fließen nur für Kinder.
Bei der Polizei Brandenburg wird überwiegend im gehobenen Dienst ausgebildet: Der Einstieg erfolgt nach dem dualen Studium direkt in A9. Im mittleren Dienst (A7 bis A9) sind vor allem langgediente Kräfte und bestimmte Verwendungen vertreten. Der Aufstieg von A9 bis A13 bildet die typische Karriereleiter des gehobenen Dienstes ab.
Die Besoldung wird regelmäßig angepasst. Zuletzt stiegen die Grundgehälter zum 1. Juli 2024 um 5,45 Prozent. Brandenburg überträgt das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes (TV-L) auf seine rund 32.500 Beamten: Zum 1. April 2026 folgt eine weitere Erhöhung um rund 2,8 Prozent, weitere Schritte sind für 2027 und 2028 vorgesehen.
Besoldungstabelle A7 bis A13
Die folgende Tabelle zeigt für jede Besoldungsgruppe das Grundgehalt in der Eingangsstufe und in der Endstufe – also die realistische Spanne über eine Laufbahn hinweg. Die Beträge verstehen sich als monatliches Bruttogrundgehalt ohne Zulagen.
| Besoldungsgruppe | Typischer Dienstgrad | Eingangsstufe (€/Monat) | Endstufe (€/Monat) |
|---|---|---|---|
| A7 | Polizeimeister (PM) | 2.891,11 € | 3.555,01 € |
| A8 | Polizeiobermeister (POM) | 3.064,87 € | 3.858,96 € |
| A9 | Polizeikommissar / Polizeihauptmeister | 3.241,87 € | 4.099,95 € |
| A10 | Polizeioberkommissar (POK) | 3.497,40 € | 4.588,66 € |
| A11 | Polizeihauptkommissar (PHK) | 4.033,69 € | 5.107,84 € |
| A12 | (Polizei-)Hauptkommissar | 4.541,26 € | 5.626,96 € |
| A13 | Erster Polizeihauptkommissar (EPHK) | 5.072,24 € | 6.244,61 € |
Stand: 1. Juli 2024 (Grundgehaltssätze, +5,45 %), gültig bis 31. Oktober 2025; zum 1. April 2026 folgt eine Anhebung um rund 2,8 %. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die amtliche Besoldungstabelle Brandenburgs (BbgBesG, Anlage 4; Quelle: Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg, zbb.brandenburg.de).
Polizeizulage & Netto
Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg eine Stellenzulage, umgangssprachlich Polizeizulage genannt. Nach aktuellem Stand beträgt sie ca. 63,69 € pro Monat nach einem Jahr Vollzugsdienst und ca. 127,38 € pro Monat nach zwei Jahren. Eine Anhebung auf 100 € bzw. 200 € wurde politisch angekündigt; maßgeblich ist die jeweils gültige Regelung.
Vom Brutto zum Netto: Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür fallen Lohnsteuer (ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) sowie Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung an, zu der das Land über die Beihilfe einen Teil der Kosten übernimmt. Wie viel netto übrig bleibt, hängt stark von Steuerklasse, Kinderzahl, Konfession und dem persönlichen PKV-Tarif ab – pauschale Netto-Angaben sind daher immer nur grobe Näherungen.
Praxisbeispiel: A9 im Vollzugsdienst
Ein Beispiel aus dem gehobenen Dienst: Eine Polizeikommissarin (A9) in der Eingangsstufe kommt auf rund 3.242 € Bruttogrundgehalt. Nach zwei Jahren Vollzugsdienst kommt die Polizeizulage von ca. 127 € hinzu, sodass sich ein Bruttobetrag von rund 3.369 € ergibt. Für eine ledige Beamtin ohne Kinder (Steuerklasse I) bleiben davon – je nach PKV-Tarif und Konfession – grob geschätzt etwa 2.400 bis 2.600 € netto im Monat. Mit steigender Erfahrungsstufe und beim Aufstieg in höhere Ämter wächst dieser Betrag deutlich.
Häufige Fragen
Wie viel verdient ein Polizist in Brandenburg?
Das hängt von Dienstgrad und Erfahrungsstufe ab. Zum Berufseinstieg im mittleren Dienst (A7, Polizeimeister) beträgt das Grundgehalt rund 2.891 € brutto im Monat. Im gehobenen Dienst steigt es mit A9 (Polizeikommissar) auf rund 3.242 € und mit A13 (Erster Polizeihauptkommissar) auf über 5.000 € brutto in der Eingangsstufe. Hinzu kommen die Polizeizulage und je nach Familienstand Zuschläge für Kinder.
Wie hoch ist die Polizeizulage in Brandenburg?
Die Stellenzulage für den Polizeivollzugsdienst beträgt nach aktuellem Stand ca. 63,69 € pro Monat nach einem Jahr Dienstzeit und ca. 127,38 € pro Monat nach zwei Jahren. Eine Anhebung auf 100 € bzw. 200 € war politisch angekündigt – maßgeblich ist die jeweils gültige Regelung.
Welcher Dienstgrad gehört zu welcher Besoldungsgruppe?
Grob gilt: A7 Polizeimeister, A8 Polizeiobermeister, A9 Polizeikommissar bzw. Polizeihauptmeister, A10 Polizeioberkommissar, A11 und A12 Polizeihauptkommissar sowie A13 Erster Polizeihauptkommissar. Die genaue Zuordnung kann je nach Laufbahn und Funktion abweichen.
Steigt die Besoldung in Brandenburg 2026?
Ja. Brandenburg überträgt das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes (TV-L) auf die Beamten. Nach der Erhöhung um 5,45 % seit dem 1. Juli 2024 folgt zum 1. April 2026 eine weitere Anhebung um rund 2,8 %. Die genauen neuen Beträge ergeben sich aus der dann gültigen amtlichen Besoldungstabelle.
