Polizei Gehaltserhöhung 2026: Was ändert sich für Beamte?

Besoldungserhöhung 2026 nach Bundesland

Wo die Erhöhung schon gezahlt wird, wo sie beschlossen, im Vorgriff oder nur ein Entwurf ist – alle 17 Dienstherren mit Rechtsstand, Nachzahlung und Link zur Tabelle. Stand: 24. September 2026.

Wer bei der Polizei arbeitet, bekommt die Besoldungserhöhung 2026 nicht überall zur gleichen Zeit – und nicht überall in gleicher Höhe. Neun Dienstherren zahlen die neue Tabelle bereits nach verkündetem Gesetz, zwei zahlen sie im Vorgriff, einer hat sie beschlossen und zahlt erst im November, und in fünf Fällen gibt es bisher nur einen Gesetzentwurf. Dieser Beitrag ordnet alle 17 Dienstherren ein und sagt dir, was auf deiner Bezügemitteilung heute steht und was noch kommt.

Rechtsstand geprüft am 24. September 2026. Neu an diesem Tag: Rheinland-Pfalz hat sein Anpassungsgesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet (Nr. 29 vom 24.09.2026), die Tabelle ab 1. April 2026 gilt damit endgültig. Schleswig-Holstein ist seit dem 18. September beschlossen, aber noch nicht verkündet. Bayern zahlt ab 1. Oktober im Vorgriff.

Beträge in diesem Beitrag stammen ausschließlich aus Gesetzblättern, Drucksachen und den Tabellen der Landesämter. Maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle deines Dienstherrn.

Warum die Erhöhung nicht überall gleichzeitig kommt

Beamtinnen und Beamte haben keinen Tarifvertrag. Ihr Grundgehalt steht in einem Besoldungsgesetz, und seit der Föderalismusreform 2006 erlässt jedes Land dieses Gesetz selbst; für die Bundespolizei gilt das Bundesbesoldungsgesetz. Ein Tarifabschluss für die Angestellten wirkt deshalb nie automatisch. Er wird erst dann Gehalt, wenn der Landtag oder der Bundestag ein Anpassungsgesetz beschließt und dieses im Gesetzblatt verkündet ist.

Für die Länder ist 2026 der Tarifabschluss der Länder vom Februar 2026 die Vorlage. Die meisten übertragen ihn in drei Schritten: rund 2,8 Prozent – mindestens aber 100 Euro – ab dem 1. April 2026, dann 2,0 Prozent ab März 2027 und 1,0 Prozent ab Januar 2028. Einige Länder weichen davon ab. Berlin hat 3,8 Prozent beschlossen, Rheinland-Pfalz 3,3 Prozent, Hessen verhandelt ohnehin eigenständig und zahlt seit Juli 3,02 Prozent. Bayern überträgt mit sechs Monaten Verzögerung zum 1. Oktober.

Dazu kommt ein zweiter Treiber: die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein bessern ihre Tabellen deshalb rückwirkend und deutlich über den Tarifabschluss hinaus nach – in Brandenburg je nach Besoldungsgruppe um rund 7 bis 18 Prozent, in Schleswig-Holstein mit zusätzlichen 3,2 Prozent für 2025. Der Bund arbeitet an einem eigenen Gesetz, dem Bundesalimentationsgesetz, das bislang nur als Referentenentwurf existiert.

Vier Rechtsstände – und was sie für dein Konto bedeuten

Ob du das Geld schon hast, hängt weniger von der Höhe als vom Verfahrensstand ab. Vier Stufen musst du unterscheiden:

  • In Kraft: Das Gesetz ist verkündet, die neue Tabelle gilt und wird gezahlt. Wenn das Gesetz rückwirkend gilt, ist die Nachzahlung entweder schon erfolgt oder terminiert.
  • Beschlossen, nicht verkündet: Der Landtag hat abgestimmt, das Gesetzblatt fehlt noch. Die Bezügestelle zahlt bis dahin nach der alten Tabelle. Das ist im September 2026 die Lage in Schleswig-Holstein.
  • Vorgriff: Die Bezügestelle zahlt die höheren Beträge, bevor das Gesetz beschlossen ist – unter dem Vorbehalt, dass der Landtag so entscheidet. Baden-Württemberg macht das seit August, Bayern ab Oktober. Beim Bund heißt dasselbe Prinzip Abschlag.
  • Entwurf: Regierung oder Senat haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, gezahlt wird noch nichts Neues. Das gilt für Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen und für das Anpassungsgesetz des Bundes; in Bremen wird allerdings auf Grundlage der Senatsentscheidung vom 7. Oktober 2025 schon unter Vorbehalt rund 0,15 % mehr gezahlt.
💡 Merke: „Beschlossen“ heißt nicht „ausgezahlt“, und „Vorgriff“ heißt nicht „gesetzlich sicher“. Auf unseren Tabellenseiten steht deshalb bei jedem Land, welche Tabelle tatsächlich gezahlt wird und woran die Zahlung rechtlich hängt.

Übersicht: Besoldungserhöhung 2026 bei allen 17 Dienstherren

Die Tabelle zeigt je Dienstherr, welche Grundgehaltstabelle im September 2026 tatsächlich gezahlt wird, wie der Rechtsstand ist und was als Nächstes ansteht. Der Link führt zur vollständigen Grundgehaltstabelle A7 bis A13 des jeweiligen Landes.

Dienstherr Was aktuell gezahlt wird Rechtsstand 24.09.2026 Nächster Schritt Grundgehälter
Baden-Württemberg Tabelle ab 01.04.2026 (+2,82 %), seit den August-Bezügen 2026 gezahlt Vorgriff
Finanzausschuss 02.07.2026 hat der vorgriffsweisen Zahlung zugestimmt; das Gesetz liegt dem Landtag noch nicht vor
Gesetzentwurf im Landtag (Oktober 2026 erwartet); +2,0 % zum 01.03.2027, +1,0 % zum 01.01.2028 Tabelle
Bayern Tabelle ab 01.02.2025 (gilt bis 30.09.2026) Entwurf / Vorgriff
Gesetzentwurf Drs. 19/12912 (15.07.2026); das Landesamt für Finanzen zahlt ab 01.10.2026 +2,82 % im Vorgriff, vorbehaltlich der Verabschiedung
Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes 29.09.2026, danach Plenum und Verkündung Tabelle
Berlin Tabelle ab 01.04.2026 (+3,8 %) in Kraft
Gesetz vom 03.06.2026, GVBl. Nr. 18 vom 16.06.2026; Tabellen bekannt gemacht am 23.06.2026
+2,0 % zum 01.03.2027 Tabelle
Brandenburg Tabelle ab 01.07.2024 Entwurf
Drs. 8/3322 (01.09.2026) im Landtag: Neufestsetzung rückwirkend zum 01.01.2026, je nach Gruppe rund +7 bis +18 %
Landtagsbeschluss; Auszahlung samt Nachzahlung mit den Dezember-Bezügen 2026 geplant Tabelle
Bremen Tabelle ab 01.02.2025 (rechtlich geltend); unter Vorbehalt rund 0,15 % mehr (3,80 statt 3,65 % ab 01.12.2024) Entwurf
Gesetzentwurf Drs. 21/1996 (15.09.2026): +2,5 % rückwirkend zum 01.01.2024, +3,8 % zum 01.12.2024, +2,8 % zum 01.04.2026; Bürgerschaft hat am 23.09.2026 die Nachtragshaushalte beschlossen, das Gesetz selbst steht aus (weitere Sitzungen 11.11. und 09.12.2026)
Beschluss der Bürgerschaft und Verkündung; Nachzahlung für November/Dezember 2026 angekündigt Tabelle
Bund (Bundespolizei) Anlage IV BBesG (Stand 01.03.2024) plus Abschläge +3,0 % (seit 04/2025) und +2,8 % (seit 05/2026) Entwurf / Abschlag
Abschläge unter Vorbehalt (Kabinettsbeschluss 03.09.2025); Anpassungsgesetz (BAlimentG) nur Referentenentwurf vom 14.04.2026
Kabinettsbeschluss und Bundestag; erst dann wird der Abschlag zur gesetzlichen Tabelle Tabelle
Hamburg Tabelle ab 01.02.2025 Entwurf
Senatsentwurf vom 09.06.2026: +2,8 % (mindestens 100 €) rückwirkend zum 01.04.2026, +2,0 % zum 01.03.2027, +1,0 % zum 01.01.2028
Beschluss der Bürgerschaft; rückwirkende Auszahlung für 2026 vorgesehen Tabelle
Hessen Tabelle ab 01.07.2026 (+3,02 %, mindestens 110 €); Erfahrungsstufe 1 entfallen in Kraft
Landtag 01.09.2026, Gesetz vom 03.09.2026, GVBl. 2026 Nr. 57
+2,8 % zum 01.10.2027 Tabelle
Mecklenburg-Vorpommern Tabelle ab 01.04.2026 (+2,8 %, mindestens 100 €) in Kraft
Anpassungsgesetz vom Landtag beschlossen und verkündet
+2,0 % zum 01.03.2027, +1,0 % zum 01.01.2028 Tabelle
Niedersachsen Tabelle ab 01.04.2026 (+2,8 %, mindestens 100 €) in Kraft
erste Stufe am 27.05.2026 beschlossen
weitere Schritte für 2027 und 2028 vorgesehen Tabelle
Nordrhein-Westfalen Tabelle ab 01.04.2026 in Kraft
Landesbesoldungsgesetz NRW, Tabelle ab 01.04.2026 in Kraft
+2,0 % zum 01.03.2027, +1,0 % zum 01.01.2028 Tabelle
Rheinland-Pfalz Tabelle ab 01.04.2026 (+3,3 %); seit der September-Abrechnung 2026 rückwirkend gezahlt in Kraft
Landesgesetz vom 22.09.2026 (LBVAnpG 2026/2027/2028), GVBl. Nr. 29 vom 24.09.2026
+2,0 % zum 01.03.2027, +1,0 % zum 01.01.2028 Tabelle
Saarland Tabelle ab 01.04.2026 (+2,8 %, mindestens 100 €) in Kraft
Anpassung zum 01.04.2026 in Kraft
+2,0 % zum 01.03.2027, +1,0 % zum 01.01.2028 Tabelle
Sachsen Tabelle ab 01.04.2026 (+2,82 %) in Kraft
Anpassungsgesetz Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 in Kraft
+2,0 % zum 01.03.2027, weiterer Schritt 2028 Tabelle
Sachsen-Anhalt Tabelle ab 01.04.2026 (+2,8 %) in Kraft
Anpassung zum 01.04.2026 in Kraft
weitere Schritte für 2027 und 2028 vorgesehen Tabelle
Schleswig-Holstein Tabelle ab 01.11.2024 (wird bis zur Auszahlung weiter gezahlt) beschlossen, Verkündung offen
Landtag 18.09.2026 (Drs. 20/4501): +3,2 % rückwirkend zum 01.01.2025, +4,0 % zum 01.01.2026, +3,8 % zum 01.01.2027; Verkündung im GVOBl. steht aus
Verkündung; Auszahlung samt Nachzahlung mit den November-Bezügen 2026 Tabelle
Thüringen Tabelle ab 01.02.2025 Entwurf
Drs. 8/3723 im Haushalts- und Finanzausschuss: +2,8 % (mindestens 100 €) zum 01.04.2026, +2,0 % zum 01.03.2027, +1,0 % zum 01.01.2028
Abstimmung im Plenum vom 07. bis 09.10.2026 erwartet Tabelle

Prozentangaben beziehen sich auf das Grundgehalt. Stand: 24. September 2026, alle Angaben ohne Gewähr. Wie sich die Länder beim Einstiegsgehalt A9 unterscheiden, zeigt der Ländervergleich Polizei; die Zusammensetzung aus Grundgehalt, Zulagen und Netto erklärt der Überblick Polizeibeamter Gehalt.

Praxisbeispiel: Was die Erhöhung für eine Polizeikommissarin (A9) bedeutet

Lena ist Polizeikommissarin in Schleswig-Holstein, Besoldungsgruppe A9, Eingangsstufe 2. Auf ihrer Bezügemitteilung für September 2026 steht ein Grundgehalt von 3.335,77 Euro – die Tabelle vom November 2024, weil das neue Gesetz noch nicht verkündet ist. Nach der vom Landtag beschlossenen Tabelle ab 1. Januar 2026 liegt A9 Stufe 2 bei 3.599,72 Euro, also 263,95 Euro mehr im Monat.

Kommt die Auszahlung wie angekündigt mit den November-Bezügen, bekommt Lena die Differenz für Januar bis Oktober 2026 nachgezahlt: 10 × 263,95 Euro = 2.639,50 Euro brutto. Hinzu kommt die rückwirkende Anhebung um 3,2 Prozent für das Jahr 2025, die hier nicht mitgerechnet ist. Eine Nachzahlung wird in einem Betrag versteuert – netto bleibt davon spürbar weniger, als der Bruttobetrag vermuten lässt.

Ihr Kollege Jonas in Bayern, ebenfalls A9 Stufe 2, hat im September 3.294,99 Euro Grundgehalt nach der Tabelle vom Februar 2025. Ab 1. Oktober 2026 zahlt das Landesamt für Finanzen 3.387,91 Euro im Vorgriff – 92,92 Euro mehr, aber unter dem Vorbehalt, dass der Landtag das Gesetz so beschließt. Eine Nachzahlung gibt es in Bayern nicht, weil die Erhöhung erst zum 1. Oktober greift.

Zum Vergleich die Länder mit verkündetem Gesetz: In Hessen liegt A9 in der Eingangsstufe 2 seit Juli bei 3.456,11 Euro, in Rheinland-Pfalz seit April bei 3.401,05 Euro, in Berlin in Stufe 1 bei 3.352,48 Euro. Was davon netto bleibt, rechnet dir der Polizei-Gehaltsrechner aus – er nutzt für jedes Land die Tabelle, die aktuell tatsächlich gezahlt wird.

Die Dienstherren im Einzelnen

In Kraft: neun Dienstherren zahlen die neue Tabelle

Hessen hat mit dem Gesetz vom 3. September 2026 (GVBl. 2026 Nr. 57) die Grundgehälter um 3,02 Prozent (mindestens 110 Euro) mit Wirkung vom 1. Juli 2026 angehoben und zugleich die Erfahrungsstufe 1 gestrichen – Einsteiger beginnen jetzt in Stufe 2. Zum 1. Oktober 2027 folgen 2,8 Prozent. Rheinland-Pfalz zahlt seit der September-Abrechnung 3,3 Prozent mehr, rückwirkend zum 1. April 2026; seit dem 24. September 2026 ist das Landesgesetz vom 22. September verkündet. Berlin hat 3,8 Prozent zum 1. April 2026 beschlossen und im Juni verkündet. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland haben die Anpassung zum 1. April 2026 in Kraft gesetzt; in den meisten dieser Länder folgen 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.

Beschlossen: Schleswig-Holstein zahlt im November nach

Der Landtag in Kiel hat am 18. September 2026 ein Paket beschlossen, das über den Tarifabschluss hinausgeht: 3,2 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2025, 4,0 Prozent zum 1. Januar 2026 und 3,8 Prozent zum 1. Januar 2027. Verkündet ist das Gesetz noch nicht. Das Finanzministerium plant die Auszahlung samt Nachzahlung mit den November-Bezügen 2026; bis dahin gilt auf der Bezügemitteilung die Tabelle vom November 2024. Die beschlossenen Werte findest du bereits auf der Tabellenseite Schleswig-Holstein.

Vorgriff: Baden-Württemberg und Bayern

In Baden-Württemberg hat der Finanzausschuss des Landtags am 2. Juli 2026 zugestimmt, die 2,82 Prozent zum 1. April 2026 vorgriffsweise auszuzahlen; seit den August-Bezügen sind sie auf dem Konto. Das Besoldungsanpassungsgesetz selbst soll erst im Oktober 2026 in den Landtag kommen. Bayern überträgt den Abschluss zum 1. Oktober 2026 mit 2,82 Prozent. Der Gesetzentwurf (Drucksache 19/12912) liegt seit Juli vor, der zuständige Ausschuss berät am 29. September; das Landesamt für Finanzen wendet die neuen Tabellen ab Oktober im Vorgriff an. Bis zum 30. September gilt die Tabelle vom Februar 2025.

Entwurf: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen und der Bund

Brandenburg plant die größte Anhebung: Der Gesetzentwurf (Drucksache 8/3322) setzt die Besoldung rückwirkend zum 1. Januar 2026 neu fest, je nach Gruppe um rund 7 bis 18 Prozent; die Zentrale Bezügestelle strebt die Auszahlung mit den Dezember-Bezügen an. Gezahlt wird bis dahin die Tabelle vom Juli 2024. Bremen bündelt im Gesetzentwurf, den der Senat am 4. August 2026 beschlossen und am 15. September als Drucksache 21/1996 in die Bürgerschaft eingebracht hat, eine rückwirkende Korrektur um 2,5 Prozent ab Januar 2024 mit 2,8 Prozent ab April 2026; die Nachzahlung ist für November/Dezember 2026 angekündigt, die Bürgerschaft hat am 23. September zunächst die Nachtragshaushalte beschlossen. Schon jetzt zahlt Bremen auf Grundlage der Senatsentscheidung vom 7. Oktober 2025 unter Vorbehalt rund 0,15 Prozent mehr als die geltende Tabelle (3,80 statt 3,65 Prozent ab Dezember 2024). Hamburg hat den Entwurf im Juni vorgelegt (2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, ab April 2026), Thüringen berät die Drucksache 8/3723 im Haushalts- und Finanzausschuss und will im Oktober-Plenum abstimmen. Beim Bund schließlich gilt gesetzlich weiter die Tabelle von 2024; gezahlt werden seit Mai 2026 Abschläge von insgesamt 3,0 und 2,8 Prozent, bis das Bundesalimentationsgesetz beschlossen ist.

Polizeizulage: Sie steigt oft mit

Viele Anpassungsgesetze heben neben dem Grundgehalt auch die Stellenzulagen an. Schleswig-Holstein passt die Polizeizulage zum 1. Januar 2026 an und zahlt auch sie im November nach, Bayern hebt sie zum 1. Oktober 2026 im Vorgriff um 2,82 Prozent an, Berlin bereits per Gesetz zum 1. März 2027. Ob und wie deine Zulage betroffen ist, steht in der jeweiligen Anlage des Anpassungsgesetzes – die Details je Land findest du auf der Zulagen-Seite.

Was du jetzt tun solltest

  • Bezügemitteilung prüfen: Vergleiche das ausgewiesene Grundgehalt mit der Tabelle deines Landes und achte auf Stufe und Tabellenstand.
  • Nachzahlung einplanen, nicht verplanen: In Schleswig-Holstein, Bremen und Brandenburg stehen Nachzahlungen an; Termin und Höhe sind erst mit Verkündung sicher.
  • Vorgriffszahlungen richtig einordnen: In Bayern und Baden-Württemberg ist der Betrag da, das Gesetz noch nicht – Rückforderungen sind unwahrscheinlich, aber die Zahlung steht formal unter Vorbehalt.
  • Absicherung nachziehen: Mit steigendem Grundgehalt steigt auch die Lücke, die eine Dienstunfähigkeit reißen würde – ein guter Anlass, den Schutz zu prüfen.

Häufige Fragen zur Besoldungserhöhung 2026

Wann steigt die Polizeibesoldung 2026?

Das hängt vom Dienstherrn ab. In Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist die Erhöhung 2026 in Kraft und wird gezahlt. Baden-Württemberg zahlt sie seit August im Vorgriff, Bayern ab Oktober. Schleswig-Holstein hat sie beschlossen und zahlt im November nach. In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen und beim Bund liegt bisher nur ein Gesetzentwurf vor.

Ist die Erhöhung in Schleswig-Holstein schon auf dem Konto?

Nein. Der Landtag hat das Gesetz am 18. September 2026 beschlossen, verkündet ist es noch nicht. Bis zur Auszahlung wird nach der Tabelle vom November 2024 gezahlt; mit den November-Bezügen 2026 sollen die neuen Beträge samt Nachzahlung kommen.

Was bedeutet „Vorgriff“ bei Bayern und Baden-Württemberg?

Die Bezügestelle zahlt die höheren Beträge bereits aus, bevor der Landtag das Gesetz verabschiedet hat. Rechtlich beruht die Zahlung bis dahin nur auf dem Gesetzentwurf und steht unter Vorbehalt. In Baden-Württemberg läuft das seit August 2026, in Bayern ab Oktober 2026.

Bekommen Bundespolizisten 2026 mehr Geld?

Ja, aber als Abschlag: Seit Mai 2026 zahlt der Bund auf die gesetzliche Tabelle von 2024 insgesamt 3,0 plus 2,8 Prozent unter Vorbehalt. In A9 Stufe 1 sind das 3.551,63 Euro statt 3.354,26 Euro. Das Anpassungsgesetz (BAlimentG) ist bisher nur ein Referentenentwurf.

Woher stammen die Zahlen in diesem Beitrag?

Ausschließlich aus amtlichen Quellen: Gesetz- und Verordnungsblätter, Landtagsdrucksachen mit Tabellenanlagen sowie Veröffentlichungen der Landesämter für Finanzen. Jede Tabelle wurde in zwei Runden gegen zwei Dokumente geprüft. Rechtsstand: 24. September 2026.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Alle Beträge und Verfahrensstände in diesem Beitrag stammen aus Gesetzblättern, Landtagsdrucksachen und den Tabellen der Landesämter für Finanzen beziehungsweise Bezügestellen; Vergleichsportale wurden nicht als Quelle verwendet. Rechtsstand geprüft: 24. September 2026.

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