Polizeirat werden
Der Weg in den höheren Dienst – Voraussetzungen, Studium und Gehalt
Der Polizeirat gehört zum höheren Dienst (hD) der Polizei. Es ist die zweithöchste Laufbahngruppe und beginnt in der Regel auf Besoldungsstufe A13. Die Position entspricht dem Einstieg in das Polizeimanagement.
Zwei Wege zum Polizeirat
| Weg | Voraussetzung | Dauer | Einstieg |
|---|---|---|---|
| Direkteinstieg | Masterabschluss (Rechtswissenschaft, Verwaltung, Kriminologie) | 5+ Jahre Studium | A13 Polizeirat |
| Aufstieg aus gD | Polizeikommissar (gD), Auswahlverfahren, Masterstudium | 3–4 Jahre berufsbegleitend | A13 Polizeirat |
Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol)
Das klassische Instrument für den Aufstieg ist das Masterstudium an der DHPol in Münster. Das Studium dauert 2 Jahre und schließt mit dem Master of Arts (Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement) ab. Zugang über Auswahlverfahren der Bundesländer.
Gehalt als Polizeirat
| Dienstgrad | Besoldung | Grundgehalt (ca.) |
|---|---|---|
| Polizeirat | A13 | ~5.200 € brutto |
| Polizeioberrat | A14 | ~5.700 € brutto |
| Polizeidirektor | A15 | ~6.400 € brutto |
| Leitender Polizeidirektor | A16 | ~7.100 € brutto |
Im höheren Dienst entfällt die Polizeizulage in einigen Bundesländern oder wird auf bestimmte Verwendungen begrenzt. Details variieren je Bundesland.
Aufgaben eines Polizeirats
Polizeiräte übernehmen Führungsaufgaben: Leitung von Dezernaten, Sachgebieten oder Revieren. Sie sind für Personal, Ressourcen und strategische Planung zuständig – weniger im operativen Einsatz, mehr in Verwaltung und Führung.
Als nächste Stufe steht der weitere Aufstieg bis A16 offen.
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