Besoldungstabelle Polizei Baden-Württemberg 2026: Gehalt nach Dienstgrad
Grundgehalt A7 bis A13 nach Erfahrungsstufe, Polizeizulage und was Polizeibeamtinnen und -beamte im Südwesten 2026 verdienen.
Wer sich für den Polizeiberuf in Baden-Württemberg interessiert oder bereits im Dienst ist, will vor allem eines wissen: Was steht am Monatsende auf dem Konto? Polizistinnen und Polizisten sind hier Landesbeamte und werden nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) bezahlt. Diese Seite zeigt die Besoldungstabelle für die Polizei in Baden-Württemberg 2026 — die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen A7 bis A13 nach Erfahrungsstufe, dazu die Polizeizulage und einen Ausblick auf die Anpassung 2026.
Besoldung der Polizei in Baden-Württemberg
Die Bezahlung im öffentlichen Dienst der Länder folgt der sogenannten A-Besoldung. Anders als in vielen anderen Bundesländern hat Baden-Württemberg die untersten Besoldungsgruppen (A2 bis A6) im Landesdienst abgeschafft — die Grundgehälter beginnen daher erst ab A7. Für die Polizei sind vor allem A7 bis A13 relevant: Sie decken den mittleren und den gehobenen Dienst ab, A13 bildet zugleich den Einstieg in den höheren Dienst.
Wie Einstellung, Krankenversicherung und Alltag im Landesdienst aussehen, beschreibt die Seite Polizist in Baden-Württemberg; wie sich Grundgehalt, Zulagen und Netto bundesweit zusammensetzen, der Überblick Polizei Gehalt im Überblick.
Innerhalb jeder Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt mit den Erfahrungsstufen: Wer länger im Dienst ist, klettert automatisch nach oben, ohne befördert werden zu müssen. Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Vollzugsbeamte die Polizeizulage sowie — je nach Familiensituation — den Familienzuschlag.
Für 2026 wird das Tarifergebnis der Länder (TV-L) auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Die lineare Anhebung um 2,82 Prozent zum 1. April 2026 wird seit den August-Bezügen 2026 vorgriffsweise ausgezahlt (Zustimmung des Finanzausschusses vom 2. Juli 2026); das Besoldungsanpassungsgesetz selbst ist noch nicht beschlossen und soll im Oktober 2026 in den Landtag eingebracht werden. Es folgen +2,0 Prozent zum 1. März 2027 und +1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Die folgenden 2026er-Beträge sind deshalb als gerundete Circa-Werte zu verstehen.
Besoldungstabelle A7–A13 (Grundgehalt nach Erfahrungsstufe)
Die Werte zeigen das Bruttogrundgehalt pro Monat (gerundete Circa-Angaben). Basis ist die amtliche Besoldungstabelle Baden-Württemberg mit Stand ab 1. Februar 2025 zuzüglich der seit August 2026 vorgriffsweise gezahlten linearen Anhebung um 2,82 Prozent zum 1. April 2026. A12 startet erst ab Stufe 2, A13 erst ab Stufe 3.
Worauf diese Tabelle beruht
Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg, Stand 1. April 2026 — einschließlich der linearen Anhebung um 2,82 Prozent.
Was sich ändert
Die Anhebung um 2,82 Prozent zum 1. April 2026 wird seit den August-Bezügen 2026 vorgriffsweise ausgezahlt (Beschluss des Finanzausschusses vom 2. Juli 2026); das Besoldungsanpassungsgesetz selbst soll im Oktober 2026 in den Landtag eingebracht werden und ist noch nicht beschlossen. Weitere Schritte: +2,0 Prozent zum 1. März 2027 und +1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.
Rechtsstand geprüft am 24. September 2026. Maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle des Dienstherrn.
| Besoldungsgruppe | Stufe 1 | Stufe 3 | Stufe 5 | Stufe 8 |
|---|---|---|---|---|
| A 7 | 3.220,85 € | 3.407,74 € | 3.594,68 € | 3.794,93 € |
| A 8 | 3.302,04 € | 3.541,57 € | 3.781,13 € | 4.020,67 € |
| A 9 | 3.480,07 € | 3.735,69 € | 3.991,30 € | 4.254,95 € |
| A 10 | 3.737,00 € | 4.064,51 € | 4.392,05 € | 4.726,51 € |
| A 11 | 4.108,34 € | 4.444,56 € | 4.787,90 € | 5.135,16 € |
| A 12 | – | 4.790,54 € | 5.205,14 € | 5.622,69 € |
| A 13 | – | 5.332,12 € | 5.783,02 € | 6.233,90 € |
Stand 2026, Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die amtliche Besoldungstabelle des Landes Baden-Württemberg. Quelle: amtliche Grundgehaltssätze des Landesamts für Besoldung und Versorgung (LBV) Baden-Württemberg (Stand ab 01.02.2025) sowie der Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung vom 18.06.2026. Einzelwerte gerundet und mit „ca.“ zu lesen.
Zulagen (Polizeizulage) & Netto
Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Polizeivollzugsbeamte in Baden-Württemberg die Polizeizulage. Sie beträgt nach aktuellem Stand rund 66,35 € im Monat nach einem Jahr und rund 132,69 € nach zwei Jahren im Vollzugsdienst. Hinzu kommt der Familienzuschlag für Verheiratete und für jedes Kind. Bei Schicht-, Nacht- und Wochenenddienst können weitere Erschwerniszulagen anfallen.
Beim Netto gilt eine Besonderheit: Beamte zahlen keine Sozialabgaben (keine Renten-, Arbeitslosen- oder gesetzliche Krankenversicherung), dafür aber Lohnsteuer und den Beitrag zur privaten Krankenversicherung, zu der das Land eine Beihilfe leistet. Als grobe Orientierung bleiben von einem A9-Grundgehalt (ca. 3.736 € brutto in Stufe 3) je nach Steuerklasse, Beihilfe und PKV-Beitrag netto oft rund 2.600 bis 2.900 € — die genaue Höhe hängt stark vom Einzelfall ab.
Dienstgrade und Besoldung bei der Polizei Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat seine Polizeilaufbahnen neu geordnet: Der mittlere Dienst beginnt im Eingangsamt Polizeiobermeister/-in (A 8), der gehobene Dienst nach dem Studium mit Polizei- oder Kriminaloberkommissar/-in (A 10). Die Ämter Polizeimeister/-in (A 7) und Polizeikommissar/-in (A 9) führt die Landesbesoldungsordnung nicht mehr. So hängen Dienstgrad, Schulterstücke und Gehalt zusammen:
| Dienstgrad | Laufbahn · Sterne | Besoldungsgruppe | Grundgehalt (erste – letzte Stufe) |
|---|---|---|---|
| Polizeiobermeister/-in – Eingangsamt | mittlerer Dienst · 3 Sterne | A 8 | 3.302,04 € (St. 1) – 4.100,47 € (St. 9) |
| Polizeihauptmeister/-in | mittlerer Dienst · 4 Sterne | A 9 | 3.480,07 € (St. 1) – 4.342,82 € (St. 9) |
| Erste/r Polizeihauptmeister/-in | mittlerer Dienst · 5 Sterne (mit Amtszulage 6) | A 10 | 3.737,00 € (St. 1) – 4.838,21 € (St. 9) |
| Polizei-/Kriminaloberkommissar/-in – Eingangsamt | gehobener Dienst · 2 Sterne | A 10 | 3.737,00 € (St. 1) – 4.838,21 € (St. 9) |
| Polizei-/Kriminalhauptkommissar/-in | gehobener Dienst · 3 Sterne | A 11 | 4.108,34 € (St. 1) – 5.368,64 € (St. 10) |
| Polizei-/Kriminalhauptkommissar/-in | gehobener Dienst · 4 Sterne | A 12 | 4.654,11 € (St. 2) – 5.901,07 € (St. 10) |
| Erste/r Polizei-/Kriminalhauptkommissar/-in | gehobener Dienst · 5 Sterne | A 13 | 5.332,12 € (St. 3) – 6.534,50 € (St. 10) |
| Polizei-/Kriminalrat/-rätin | höherer Dienst · 1 Stern | A 13 | 5.332,12 € (St. 3) – 6.534,50 € (St. 10) |
| Polizei-/Kriminaloberrat/-rätin | höherer Dienst · 2 Sterne | A 14 | 5.652,72 € (St. 3) – 7.211,94 € (St. 10) |
| Polizei-/Kriminaldirektor/-in | höherer Dienst · 3 Sterne | A 15 | 6.507,80 € (St. 4) – 8.114,92 € (St. 10) |
| Leitende/r Polizei-/Kriminaldirektor/-in | höherer Dienst · 4 Sterne | A 16 | 7.156,33 € (St. 4) – 9.015,04 € (St. 10) |
Grundgehalt nach der Tabelle ab 1. April 2026 (seit August 2026 vorgriffsweise gezahlt), ohne Polizeizulage und Familienzuschlag. Ämter: Landesbesoldungsordnung A (Anlage 1 zum Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg); Sterne laut Karriereseite der Polizei Baden-Württemberg. Alle Dienstgrade im Vergleich der Länder: Polizei-Dienstgrade.
Praxisbeispiel
Eine Polizeioberkommissarin steigt nach dem Studium im gehobenen Dienst in A10 ein – dem Eingangsamt in Baden-Württemberg. In Stufe 1 liegt ihr Grundgehalt 2026 bei 3.737,00 € brutto im Monat, nach zwei Jahren kommt die Polizeizulage von rund 132,69 € hinzu. Mit wachsender Erfahrung rückt sie in höhere Stufen auf – in A10 Stufe 5 sind es bereits 4.392,05 € Grundgehalt. Mit der Beförderung zur Polizeihauptkommissarin (A11, später A12) wächst das Grundgehalt zusätzlich, unabhängig von den regulären Erfahrungsstufen.
Warum diese Zahlen über die Dienstzeit hinaus zählen: Das Ruhegehalt bemisst sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen der letzten Jahre — die Tabelle oben ist damit auch die Grundlage der späteren Pension. Zulagen zählen dabei nur mit, soweit sie ausdrücklich ruhegehaltfähig sind. Wie sich daraus das Ruhegehalt errechnet, steht unter Pension für Polizeibeamte; was bei vorzeitigem Ausscheiden bleibt, unter Dienstunfähigkeit.
Häufige Fragen
Wie viel verdient ein Polizist in Baden-Württemberg 2026?
Das hängt von Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ab. Im mittleren Dienst (A7–A9) liegt das Grundgehalt 2026 je nach Stufe bei rund 3.220 bis 4.255 € brutto im Monat, im gehobenen Dienst (A9–A13) bei rund 3.480 bis 6.234 €. Dazu kommen die Polizeizulage und der Familienzuschlag. Alle Werte sind gerundete Circa-Angaben ohne Gewähr.
Ab welcher Besoldungsgruppe startet man bei der Polizei in Baden-Württemberg?
Baden-Württemberg hat die untersten Besoldungsgruppen A2 bis A6 im Landesdienst abgeschafft. Bei der Polizei beginnt der mittlere Dienst deshalb im Eingangsamt Polizeiobermeister/-in (A8), der gehobene Dienst mit Polizei- oder Kriminaloberkommissar/-in (A10).
Wie hoch ist die Polizeizulage in Baden-Württemberg?
Die Polizeizulage für den Vollzugsdienst beträgt nach aktuellem Stand rund 66,35 € im Monat nach einem Jahr und rund 132,69 € nach zwei Jahren. Sie wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt und gesondert geregelt.
Wann steigt die Besoldung in Baden-Württemberg 2026?
Die lineare Anhebung um 2,82 Prozent zum 1. April 2026 wird seit den August-Bezügen 2026 vorgriffsweise ausgezahlt, das Gesetz dazu wird im Oktober 2026 im Landtag erwartet; danach folgen +2,0 Prozent zum 1. März 2027 und +1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Das Besoldungsanpassungsgesetz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht endgültig beschlossen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Grundgehaltssätze auf dieser Seite stammen aus dem Besoldungsgesetz des Dienstherrn beziehungsweise den Tabellen des zuständigen Landesamts; Vergleichsportale wurden nicht als Quelle verwendet. Rechtsstand geprüft: September 2026.
- Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) mit Anlagen – landesrecht-bw.de
- Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV)
Was vom Gehalt bleibt, wenn der Dienst endet
Die Besoldung fällt bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit auf einen Bruchteil. Kostenlose Erstinformation anfordern:
