Besoldungstabelle Polizei Baden-Württemberg 2026: A7 bis A13 im Überblick

Besoldungstabelle Polizei Baden-Württemberg 2026

Grundgehalt A7 bis A13 nach Erfahrungsstufe, Polizeizulage und was Polizeibeamtinnen und -beamte im Südwesten 2026 verdienen.

Wer sich für den Polizeiberuf in Baden-Württemberg interessiert oder bereits im Dienst ist, will vor allem eines wissen: Was steht am Monatsende auf dem Konto? Polizistinnen und Polizisten sind hier Landesbeamte und werden nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) bezahlt. Diese Seite zeigt die Besoldungstabelle für die Polizei in Baden-Württemberg 2026 — die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen A7 bis A13 nach Erfahrungsstufe, dazu die Polizeizulage und einen Ausblick auf die Anpassung 2026.

Besoldung der Polizei in Baden-Württemberg

Die Bezahlung im öffentlichen Dienst der Länder folgt der sogenannten A-Besoldung. Anders als in vielen anderen Bundesländern hat Baden-Württemberg die untersten Besoldungsgruppen (A2 bis A6) im Landesdienst abgeschafft — die Grundgehälter beginnen daher erst ab A7. Für die Polizei sind vor allem A7 bis A13 relevant: Sie decken den mittleren und den gehobenen Dienst ab, A13 bildet zugleich den Einstieg in den höheren Dienst.

Innerhalb jeder Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt mit den Erfahrungsstufen: Wer länger im Dienst ist, klettert automatisch nach oben, ohne befördert werden zu müssen. Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Vollzugsbeamte die Polizeizulage sowie — je nach Familiensituation — den Familienzuschlag.

Für 2026 wird das Tarifergebnis der Länder (TV-L) auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Ein Gesetzentwurf des Landes vom 18. Juni 2026 sieht eine lineare Anhebung um 2,82 Prozent zum 1. April 2026 vor (rückwirkend), gefolgt von +2,0 Prozent zum 1. März 2027 und +1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung war das Besoldungsanpassungsgesetz noch nicht endgültig beschlossen; die Auszahlung soll vorgriffsweise erfolgen. Die folgenden 2026er-Beträge sind deshalb als gerundete Circa-Werte zu verstehen.

Besoldungstabelle A7–A13 (Grundgehalt nach Erfahrungsstufe)

Die Werte zeigen das Bruttogrundgehalt pro Monat (gerundete Circa-Angaben). Basis ist die amtliche Besoldungstabelle Baden-Württemberg mit Stand ab 1. Februar 2025 zuzüglich der geplanten linearen Anhebung um 2,82 Prozent zum 1. April 2026. A12 startet erst ab Stufe 2, A13 erst ab Stufe 3.

Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 3 Stufe 5 Stufe 8
A 7 3.221 € 3.408 € 3.595 € 3.795 €
A 8 3.302 € 3.542 € 3.780 € 4.020 €
A 9 3.480 € 3.736 € 3.991 € 4.255 €
A 10 3.737 € 4.064 € 4.392 € 4.726 €
A 11 4.108 € 4.444 € 4.788 € 5.135 €
A 12 4.790 € 5.205 € 5.623 €
A 13 5.331 € 5.782 € 6.234 €

Stand 2026, Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die amtliche Besoldungstabelle des Landes Baden-Württemberg. Quelle: amtliche Grundgehaltssätze des Landesamts für Besoldung und Versorgung (LBV) Baden-Württemberg (Stand ab 01.02.2025) sowie der Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung vom 18.06.2026. Einzelwerte gerundet und mit „ca.“ zu lesen.

Zulagen (Polizeizulage) & Netto

Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Polizeivollzugsbeamte in Baden-Württemberg die Polizeizulage. Sie beträgt nach aktuellem Stand rund 66,35 € im Monat nach einem Jahr und rund 132,69 € nach zwei Jahren im Vollzugsdienst. Hinzu kommt der Familienzuschlag für Verheiratete und für jedes Kind. Bei Schicht-, Nacht- und Wochenenddienst können weitere Erschwerniszulagen anfallen.

Beim Netto gilt eine Besonderheit: Beamte zahlen keine Sozialabgaben (keine Renten-, Arbeitslosen- oder gesetzliche Krankenversicherung), dafür aber Lohnsteuer und den Beitrag zur privaten Krankenversicherung, zu der das Land eine Beihilfe leistet. Als grobe Orientierung bleiben von einem A9-Grundgehalt (ca. 3.736 € brutto in Stufe 3) je nach Steuerklasse, Beihilfe und PKV-Beitrag netto oft rund 2.600 bis 2.900 € — die genaue Höhe hängt stark vom Einzelfall ab.

Einordnung der Dienstgrade

Welche Besoldungsgruppe zu welchem Dienstgrad gehört, hängt von der Laufbahn ab. Im mittleren Dienst reicht die Spanne etwa von A7/A8 (Polizeimeister/-in) bis A9 (Polizeihauptmeister/-in). Der gehobene Dienst startet mit A9/A10 (Polizeikommissar/-in) und führt über A11 und A12 bis A13 (Erste/r Polizeihauptkommissar/-in). Im höheren Dienst beginnt es bei A13 (Polizeirat/-rätin). Eine ausführliche Zuordnung findest du auf der Seite Polizei-Dienstgrade.

Praxisbeispiel

Eine Polizeikommissarin steigt im gehobenen Dienst in A9 ein. In Stufe 1 liegt ihr Grundgehalt 2026 bei rund 3.480 € brutto im Monat, nach zwei Jahren kommt die Polizeizulage von rund 132,69 € hinzu. Mit wachsender Erfahrung rückt sie in höhere Stufen auf und wird später nach A10 befördert — in A10 Stufe 5 sind es dann bereits rund 4.392 € Grundgehalt. Steigt sie weiter zur Polizeihauptkommissarin (A11/A12) auf, wächst das Grundgehalt zusätzlich, unabhängig von den regulären Erfahrungsstufen.

Häufige Fragen

Wie viel verdient ein Polizist in Baden-Württemberg 2026?

Das hängt von Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ab. Im mittleren Dienst (A7–A9) liegt das Grundgehalt 2026 je nach Stufe bei rund 3.220 bis 4.255 € brutto im Monat, im gehobenen Dienst (A9–A13) bei rund 3.480 bis 6.234 €. Dazu kommen die Polizeizulage und der Familienzuschlag. Alle Werte sind gerundete Circa-Angaben ohne Gewähr.

Ab welcher Besoldungsgruppe startet man bei der Polizei in Baden-Württemberg?

Baden-Württemberg hat die untersten Besoldungsgruppen A2 bis A6 im Landesdienst abgeschafft. Der Polizeiberuf beginnt daher im mittleren Dienst etwa bei A7/A8 (Polizeimeister/-in), im gehobenen Dienst bei A9/A10 (Polizeikommissar/-in).

Wie hoch ist die Polizeizulage in Baden-Württemberg?

Die Polizeizulage für den Vollzugsdienst beträgt nach aktuellem Stand rund 66,35 € im Monat nach einem Jahr und rund 132,69 € nach zwei Jahren. Sie wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt und gesondert geregelt.

Wann steigt die Besoldung in Baden-Württemberg 2026?

Ein Gesetzentwurf vom 18. Juni 2026 sieht eine lineare Anhebung um 2,82 Prozent zum 1. April 2026 vor (rückwirkend), danach +2,0 Prozent zum 1. März 2027 und +1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Das Besoldungsanpassungsgesetz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht endgültig beschlossen.

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