
Der Polizeihauptkommissar (PHK) ist eine der zentralen Amtsbezeichnungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Wer dieses Amt erreicht, hat in der Regel bereits ein Studium und mehrere Dienstjahre hinter sich und trägt Verantwortung als Dienstgruppenleiter, Sachbearbeiter in Spezialdienststellen oder Führungskraft auf einer Polizeiwache. Die Besoldung bewegt sich je nach Planstelle in den Besoldungsgruppen A11 und A12. Dieser Ratgeber zeigt im Detail, wie sich das Gehalt aus Grundgehalt, Erfahrungsstufen und Zulagen zusammensetzt und wodurch sich A11 von A12 unterscheidet.
A11 und A12: Wo der Polizeihauptkommissar eingeordnet ist
Das Amt des Polizeihauptkommissars ist ein sogenanntes Spitzenamt des gehobenen Dienstes. Anders als beim Polizeikommissar (A9) oder Polizeioberkommissar (A10) ist der PHK auf zwei Besoldungsgruppen verteilt: Die Mehrzahl der Planstellen liegt bei A11, ein Teil bei A12. Welche Gruppe ein Beamter erreicht, hängt von der konkreten Planstelle, der Funktion und dem Bundesland ab. Eine A12-Stelle ist dabei nicht automatisch mit der Beförderung zum PHK verbunden, sondern setzt häufig eine besonders herausgehobene Funktion voraus, etwa als Leiter einer größeren Dienstgruppe oder als Sachgebietsleiter.
Welche Aufgaben hinter dem Amt stehen, prägt auch die Eingruppierung. Ein Polizeihauptkommissar führt häufig eine Dienstgruppe auf einer Wache, koordiniert Einsätze und Personal, bearbeitet anspruchsvolle Vorgänge oder leitet ein Sachgebiet in einer Spezialdienststelle. Mit der Verantwortung wächst der Anspruch an Führung, Organisation und rechtssichere Entscheidungen unter Zeitdruck. Genau diese herausgehobene Funktion ist der Grund, warum das Amt am oberen Ende des gehobenen Dienstes besoldet wird und ein Teil der Stellen sogar nach A12 bewertet ist. Die Beförderung zum PHK setzt in der Regel mehrere positive dienstliche Beurteilungen und eine entsprechend freie, höher bewertete Planstelle voraus.
Wichtig zu verstehen: Die Polizei ist Ländersache. Jedes Bundesland und der Bund (Bundespolizei, BKA) haben eigene Besoldungstabellen. Die hier genannten Werte stammen aus der Bundesbesoldungstabelle 2026 und dienen als Orientierung. In den Ländern können die Beträge nach oben oder unten abweichen, die Systematik mit Grundgehalt plus Erfahrungsstufen ist jedoch überall vergleichbar.
Grundgehalt nach Erfahrungsstufen (Tabelle)
Innerhalb jeder Besoldungsgruppe steigt das Gehalt mit den Erfahrungsstufen. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach Dienstzeit: in den unteren Stufen alle zwei Jahre, später in größeren Abständen. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Grundgehälter für A11 und A12 nach der Bundesbesoldung 2026 (brutto, ohne Zulagen).
| Erfahrungsstufe | A11 (PHK) | A12 (PHK) |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 4.295,50 € | 4.589,29 € |
| Stufe 2 | 4.524,81 € | 4.860,59 € |
| Stufe 3 | 4.752,65 € | 5.133,38 € |
| Stufe 4 | 4.981,98 € | 5.404,66 € |
| Stufe 5 | 5.139,35 € | 5.593,53 € |
| Stufe 6 | 5.296,74 € | 5.779,40 € |
| Stufe 7 | 5.454,13 € | 5.966,76 € |
| Stufe 8 | 5.611,55 € | 6.157,12 € |
Man erkennt: Schon in der Einstiegsstufe liegt A12 spürbar über A11, und über die gesamte Laufbahn summiert sich der Unterschied auf mehrere hundert Euro im Monat. Wer also frühzeitig eine A12-Planstelle erreicht, profitiert über Jahre.
Zulagen: Was zum Grundgehalt hinzukommt
Das Grundgehalt ist nur ein Teil der Bezüge. Hinzu kommen verschiedene Zulagen, die das Nettoeinkommen deutlich erhöhen können:
- Polizeizulage: aktuell rund 228 Euro monatlich; im Bund inzwischen anteilig ruhegehaltfähig, in den Ländern unterschiedlich geregelt.
- Wechselschicht- und Schichtzulage: rund 100 Euro monatlich bei regelmäßigem Wechselschichtdienst, im PHK-Alltag jedoch seltener, da viele eine Tagdienstfunktion haben.
- Erschwerniszulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Nacht, Wochenende, Feiertag).
- Familienzuschlag abhängig von Familienstand und Kinderzahl.
Gerade bei einem PHK mit Führungsverantwortung verschiebt sich das Verhältnis: Schichtzulagen fallen oft weg, dafür steigt das Grundgehalt durch die höhere Besoldungsgruppe.
Brutto ist nicht gleich Netto
Die Zahlen in der Tabelle sind Bruttowerte. Vom Grundgehalt gehen Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag ab. Beamte zahlen jedoch keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, was die Abzüge im Vergleich zu Angestellten spürbar senkt. Statt gesetzlicher Krankenversicherung steht vielen Polizeibeamten die freie Heilfürsorge zu, sodass im aktiven Dienst oft keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge anfallen. Unterm Strich bleibt einem Polizeihauptkommissar daher netto vergleichsweise viel vom Brutto. Was im Ruhestand auf einen zukommt, hängt vom Ruhegehaltssatz und der Krankenvorsorge ab. Hier lohnt früh ein Blick auf die PKV-Kosten für Beamte.
Warum die Beträge je nach Bundesland abweichen
Seit der Föderalismusreform regeln die Länder ihre Besoldung selbst. Die Spannweite zwischen dem besoldungsstärksten und dem besoldungsschwächsten Land kann bei gleicher Besoldungsgruppe mehrere hundert Euro im Monat betragen. Auch die Höhe und Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, die Sonderzahlung (früher Weihnachtsgeld) und die Regeln zur Wechselschichtzulage unterscheiden sich. Ein Polizeihauptkommissar in einem südlichen Bundesland kann daher bei identischer Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe anders dastehen als ein Kollege in einem Stadtstaat. Wer einen Wechsel oder eine Versetzung erwägt, sollte die konkreten Landeswerte vergleichen und dabei nicht nur das Grundgehalt, sondern auch Zulagen und Sonderzahlungen berücksichtigen.
Praxisbeispiel: Vom POK zum PHK
Kommissarin Sabine ist 39 Jahre alt, seit 16 Jahren im Polizeidienst und wird nach Jahren als Polizeioberkommissarin (A10) zur Polizeihauptkommissarin (A11) befördert. Sie befindet sich aufgrund ihrer Dienstzeit in Erfahrungsstufe 6. Ihr Grundgehalt steigt damit auf rund 5.297 Euro brutto. Hinzu kommt die Polizeizulage von etwa 228 Euro sowie ein Familienzuschlag, da sie zwei Kinder hat. Drei Jahre später übernimmt sie die Leitung eines Sachgebiets und wird auf eine A12-Planstelle gehoben: Ihr Grundgehalt klettert in Stufe 7 auf rund 5.967 Euro brutto. Allein der Wechsel von A11 nach A12 bringt ihr in dieser Konstellation über 600 Euro mehr Grundgehalt pro Monat.
Aufstieg: Was nach dem PHK kommt
Der Polizeihauptkommissar markiert die Spitze des gehobenen Dienstes. Wer weiter aufsteigen will, hat zwei Wege: Innerhalb des gehobenen Dienstes ist der Erste Polizeihauptkommissar (EPHK, A13) das nächste Ziel, eine besonders herausgehobene Funktionsstelle. Der Sprung in den höheren Dienst (ab A13 mit Ratsfunktion) setzt dagegen in der Regel ein weiteres Studium beziehungsweise den Aufstieg über die Polizeiakademie voraus. Die Konkurrenz um diese Stellen ist groß, da sie zahlenmäßig begrenzt sind.
Einen vollständigen Überblick über alle Dienstgrade und Besoldungsgruppen von der Anwärterzeit bis zum höheren Dienst findest du in unserem Ratgeber Polizist Gehalt & Dienstgrade. Wie der Einstieg in den gehobenen Kripo-Dienst aussieht, erklärt der Beitrag Kriminalkommissar Gehalt.
Fazit
Der Polizeihauptkommissar verdient je nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe zwischen rund 4.300 und 6.160 Euro Grundgehalt im Monat, ergänzt um Polizeizulage und weitere Zulagen. Der entscheidende Hebel für das Gehalt ist die Frage, ob die Planstelle bei A11 oder A12 liegt. Da die Besoldung Ländersache ist, lohnt immer ein Blick in die jeweils gültige Landestabelle. Wer seine konkrete Einordnung kennt und die passende Erfahrungsstufe abliest, kann sein Brutto verlässlich bestimmen und daraus mit Blick auf Steuer und Krankenvorsorge das Netto abschätzen.
Häufige Fragen
Wie viel verdient ein Polizeihauptkommissar 2026?
Das Grundgehalt liegt je nach Erfahrungsstufe und Besoldungsgruppe zwischen rund 4.300 Euro (A11, Stufe 1) und etwa 6.160 Euro brutto (A12, Stufe 8). Hinzu kommen die Polizeizulage von rund 228 Euro sowie je nach Dienst weitere Zulagen und der Familienzuschlag. Die genauen Beträge richten sich nach der Besoldungstabelle des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes.
Was ist der Unterschied zwischen A11 und A12 beim PHK?
Beide Besoldungsgruppen gehören zum Amt des Polizeihauptkommissars. A11 ist die häufigere Planstelle, A12 ist herausgehobenen Funktionen wie Sachgebiets- oder Dienstgruppenleitungen vorbehalten. Über die gesamte Laufbahn macht der Unterschied mehrere hundert Euro Grundgehalt pro Monat aus.
Wie schnell steigt man in den Erfahrungsstufen auf?
Der Aufstieg erfolgt automatisch nach Dienstzeit. In den unteren Stufen geht es alle zwei Jahre eine Stufe nach oben, in den höheren Stufen vergrößern sich die Abstände auf drei bis vier Jahre. Stufe 8 ist die Endstufe.
Ist die Polizeizulage beim Ruhegehalt mit eingerechnet?
Im Bund wurde die Polizeizulage anteilig ruhegehaltfähig gestellt. In den Bundesländern ist das unterschiedlich geregelt und nicht überall der Fall. Hier lohnt ein Blick in das jeweilige Landesbesoldungs- und Versorgungsrecht.
Kann ein Polizeihauptkommissar noch weiter aufsteigen?
Ja. Innerhalb des gehobenen Dienstes ist der Erste Polizeihauptkommissar (EPHK, A13) das nächste Amt. Der Wechsel in den höheren Dienst ist über ein zusätzliches Studium beziehungsweise den Aufstieg an der Polizeiakademie möglich, die Stellenzahl ist dort jedoch begrenzt.
