Besoldungstabelle Polizei Hamburg
Grundgehalt A7 bis A13, Erfahrungsstufen und Polizeizulage – kompakt für den Polizeivollzugsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg
Wer im Polizeivollzugsdienst in Hamburg arbeitet, wird nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz (HmbBesG) besoldet – also nach Landesrecht, nicht nach dem Bund. Diese Besoldungstabelle Hamburg zeigt die Grundgehälter der Besoldungsgruppen A7 bis A13 mit ihren Erfahrungsstufen und erklärt, wie sich Polizeizulage und Netto auf das monatliche Gehalt auswirken. Alle Angaben sind auf den Polizeidienst zugeschnitten und beruhen auf belegten Werten.
Besoldung der Polizei in Hamburg
Hamburg besoldet seine Beamtinnen und Beamten eigenständig. Zum 1. Februar 2025 wurden die Grundgehälter um 5,5 Prozent angehoben. Die Höhe des Gehalts hängt von zwei Faktoren ab: der Besoldungsgruppe (sie steigt mit jeder Beförderung) und der Erfahrungsstufe (sie steigt automatisch mit der Dienstzeit).
Im Polizeivollzugsdienst sind die typischen Zuordnungen: A7 Polizeimeister/-in (PM), A8 Polizeiobermeister/-in (POM), A9 Polizeihauptmeister/-in bzw. Polizeikommissar/-in (PK), A10 Polizeioberkommissar/-in (POK), A11/A12 Polizeihauptkommissar/-in (PHK) und A13 Erste/-r Polizeihauptkommissar/-in (EPHK). Eine Besonderheit Hamburgs: Die frühere jährliche Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) ist seit 2012 dauerhaft in das monatliche Grundgehalt eingerechnet – es gibt also keine separate Jahressonderzahlung wie in manchen anderen Ländern.
Der Berufsweg beginnt für die meisten Nachwuchskräfte im Studium bzw. in der Ausbildung mit deutlich niedrigeren Anwärterbezügen; erst mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe greift die reguläre Besoldungstabelle. Innerhalb einer Besoldungsgruppe steigt man anschließend mit wachsender Erfahrung stufenweise auf – die Aufstiege erfolgen in festen Zeitabständen (anfangs schneller, später in größeren Intervallen) und sind unabhängig von einer Beförderung. Eine Beförderung hebt dagegen die Besoldungsgruppe an und bringt so den größeren Gehaltssprung.
Besoldungstabelle A7–A13 (Stand 01.02.2025)
Die folgende Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt (brutto, in Euro) je Erfahrungsstufe. Zulagen wie die Polizeizulage sind hier noch nicht enthalten.
| Gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A 7 | 3.651,24 | 3.760,03 | 3.869,29 | 3.977,95 | 4.087,14 | 4.196,20 | 4.298,44 | 4.372,57 |
| A 8 | 3.835,64 | 3.965,47 | 4.095,01 | 4.226,29 | 4.357,76 | 4.479,52 | 4.601,47 | 4.710,08 |
| A 9 | 3.987,07 | 4.123,21 | 4.259,38 | 4.398,98 | 4.538,34 | 4.674,59 | 4.810,62 | 4.925,40 |
| A 10 | 4.244,95 | 4.429,42 | 4.613,44 | 4.799,57 | 4.965,64 | 5.142,90 | 5.323,51 | 5.464,36 |
| A 11 | 4.789,73 | 4.950,92 | 5.131,16 | 5.315,10 | 5.499,05 | 5.682,97 | 5.866,91 | 6.051,95 |
| A 12 | 5.326,85 | 5.515,76 | 5.704,74 | 5.893,66 | 6.082,63 | 6.271,60 | 6.460,54 | 6.639,56 |
| A 13 | 5.927,09 | 6.129,46 | 6.331,81 | 6.534,12 | 6.736,45 | 6.938,80 | 7.141,12 | 7.338,64 |
Grundgehalt brutto/Monat in Euro, Stand 01.02.2025 (gültig bis 31.03.2026), ohne Gewähr – maßgeblich ist die amtliche Besoldungstabelle Hamburgs nach dem HmbBesG. Quelle: Öffentlicher-Dienst.info / dbb Besoldungstabelle Hamburg 2025.
Polizeizulage & Netto
Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Vollzugsbeamtinnen und -beamte eine Polizeizulage (Stellenzulage). In Hamburg wurde sie deutlich erhöht: Seit dem 1. August 2025 beträgt sie rund 170 € pro Monat; im ersten Dienstjahr wird die Hälfte (ca. 85 €) gezahlt. Zum 1. August 2026 soll sie auf ca. 180 € steigen. Damit liegt Hamburg etwa auf dem Niveau Berlins und über vielen Flächenländern (Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die amtliche Regelung).
Neben der Polizeizulage können je nach Aufgabe weitere Zulagen hinzukommen, etwa für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Schicht- und Wechselschichtdienst) oder besondere Verwendungen. Diese sind stark einzelfallabhängig und hier nicht mit festen Beträgen ausgewiesen – maßgeblich sind die jeweiligen amtlichen Regelungen.
Vom Bruttobetrag geht netto einiges ab – allerdings zahlen Beamte keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Wie viel netto übrig bleibt, hängt stark von Steuerklasse, Krankenversicherung (meist private Absicherung plus Beihilfe), Kinderzahl und Kirchensteuer ab. Als grobe Orientierung bleiben je nach Konstellation etwa 65 bis 72 % des Bruttobetrags übrig – eine belastbare Zahl liefert nur eine individuelle Berechnung oder ein aktueller Besoldungsrechner.
Praxisbeispiel: Polizeikommissar in Hamburg
Ein Polizeikommissar (PK, Besoldungsgruppe A9) in Erfahrungsstufe 3 hat ein Grundgehalt von 4.259,38 € brutto im Monat (Stand 01.02.2025). Hinzu kommt seit August 2025 die Polizeizulage von rund 170 €. Das ergibt ein monatliches Brutto von etwa 4.429 €. Netto verbleiben daraus – abhängig von Steuerklasse, Beihilfe/PKV und Kinderzahl – grob geschätzt rund ca. 2.900 bis 3.200 €. Mit steigender Erfahrungsstufe und weiteren Beförderungen (A10, A11/A12, A13) wächst das Gehalt spürbar. Die genannten Netto-Werte sind bewusst als Spanne mit „ca.“ angegeben, weil die individuellen Abzüge stark variieren.
Weiterführende Themen
- Polizei-Dienstgrade im Überblick – welche Besoldungsgruppe zu welchem Dienstgrad gehört.
- A13-Gehalt in der Polizei – was Erste Polizeihauptkommissare verdienen.
Häufige Fragen
Wie viel verdient ein Polizist in Hamburg?
Das Grundgehalt richtet sich nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Ein Polizeimeister (A7) startet bei rund 3.651 € brutto im Monat, ein Erster Polizeihauptkommissar (A13) erreicht bis zu etwa 7.339 € (Stand 01.02.2025, ohne Gewähr). Hinzu kommt die Polizeizulage.
Wie hoch ist die Polizeizulage in Hamburg?
Die Polizeizulage beträgt seit dem 1. August 2025 rund 170 € pro Monat; im ersten Dienstjahr wird die Hälfte (ca. 85 €) gezahlt. Zum 1. August 2026 soll sie auf etwa 180 € steigen.
Welche Besoldungsgruppe hat ein Polizeikommissar in Hamburg?
Ein Polizeikommissar (PK) wird in der Regel nach Besoldungsgruppe A9 des gehobenen Dienstes besoldet. Mit weiteren Beförderungen folgen A10 (POK), A11/A12 (PHK) und A13 (EPHK).
Sind die Angaben der Besoldungstabelle verbindlich?
Nein. Die Werte dienen der Orientierung und sind ohne Gewähr. Maßgeblich ist ausschließlich die amtliche Besoldungstabelle Hamburgs nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz (HmbBesG).
