Heilfürsorge oder Beihilfe – was gilt für dich?
Als Polizeibeamter hast du je nach Bundesland und Laufbahngruppe Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe. Der Unterschied ist erheblich – und entscheidet darüber, wie du deine Krankenversicherung gestalten solltest.
- Heilfürsorge = Der Staat übernimmt alle Krankheitskosten direkt (kein Eigenanteil, keine PKV nötig)
- Beihilfe = Der Staat beteiligt sich an Krankheitskosten (50–80 %), du versicherst den Rest privat
Heilfürsorge – die Vollversorgung für Polizisten
In vielen Bundesländern erhalten Polizeibeamte im Vollzugsdienst (Schutzpolizei, Kriminalpolizei) unentgeltliche Heilfürsorge statt Beihilfe. Das bedeutet:
- Arzt- und Krankenhauskosten werden vollständig vom Dienstherrn getragen
- Kein Eigenbehalt, keine Rezeptgebühren
- Keine private Krankenversicherung notwendig (gesetzliche KV bleibt aber möglich)
- Im Krankheitsfall: Direkte Abrechnung über die Heilfürsorgestelle
Wichtig: Mit Übergang in den Verwaltungsdienst, bei Beförderung in bestimmte Gruppen oder beim Wechsel in den Ruhestand wechseln viele Bundesländer von Heilfürsorge auf Beihilfe. Eine Anwartschaftsversicherung sichert dann den späteren PKV-Einstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Bundesländer mit Heilfürsorge (Vollzugsdienst)
| Bundesland | Regelung | Hinweis |
|---|---|---|
| Bayern | Heilfürsorge | Vollzugsbeamte; Verwaltung: Beihilfe |
| Baden-Württemberg | Heilfürsorge | Vollzugsbeamte; Wechsel bei Pensionierung |
| Nordrhein-Westfalen | Heilfürsorge | Vollzugsdienst; ab 2023 teilweise Beihilfe-Option |
| Hessen | Heilfürsorge | Polizeivollzugsbeamte |
| Sachsen | Heilfürsorge | Vollzugsbeamte |
| Bundespolizei | Heilfürsorge | Bundespolizeibeamte im Vollzugsdienst |
| Berlin | Beihilfe | Kein Heilfürsorgesystem |
| Hamburg | Beihilfe | Kein Heilfürsorgesystem |
| Bremen | Beihilfe | — |
| Brandenburg | Beihilfe | — |
| Thüringen | Beihilfe | — |
Angaben ohne Gewähr – Regelungen können sich ändern. Bitte beim zuständigen Landesamt prüfen.
Beihilfe für Polizisten – wenn kein Heilfürsorgesystem gilt
Wo keine Heilfürsorge gewährt wird (oder nach dem Ausscheiden aus dem Vollzugsdienst), greift das klassische Beihilfesystem:
- Der Staat erstattet 50 % bis 80 % der anerkannten Krankheitskosten (Bemessungssatz)
- Die verbleibenden Kosten werden durch eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abgedeckt
- Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) sind über PKV-Zusatzbausteine versicherbar
Bemessungssatz je nach Familiensituation
| Situation | Bemessungssatz |
|---|---|
| Ledig, ohne berücksichtigungsfähige Angehörige | 50 % |
| Mit berücksichtigungsfähigem Ehegatten / Kind | 70 % |
| Für Kinder (beihilfeberechtigter Elternteil) | 80 % |
| Im Ruhestand (je nach Bundesland) | 70 % |
Anwartschaftsversicherung – unverzichtbar beim Übergang
Wer von Heilfürsorge auf Beihilfe wechselt (z. B. bei Pensionierung, Wechsel in die Verwaltung), steht vor einem Problem: Ohne Anwartschaftsversicherung muss beim PKV-Einstieg eine erneute Gesundheitsprüfung abgelegt werden. Vorerkrankungen können dann zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.
Eine Anwartschaft bei einer PKV sichert dir das Recht, ohne Gesundheitsprüfung in eine beihilfekonforme Vollversicherung zu wechseln. Kosten: meist 10–30 €/Monat während der Heilfürsorgezeit.
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Ob Heilfürsorge, Beihilfe oder Übergang – die richtige Absicherung hängt von deiner konkreten Situation ab. Unsere Partnerberater kennen die Besonderheiten der Polizei-Versorgung und erstellen dir eine kostenlose, unverbindliche Erstinformation.
