Teilzeit bei der Polizei: Was ist möglich?

Teilzeit bei der Polizei

Wann ist Teilzeit möglich und welche Auswirkungen hat sie auf Gehalt und Pension?

Teilzeitarbeit ist auch für Polizeibeamte möglich – allerdings unter strengeren Voraussetzungen als in der Privatwirtschaft. Als Beamter hast du kein allgemeines Recht auf Teilzeit, aber es gibt mehrere anerkannte Gründe.

Rechtliche Grundlage

Die Teilzeitregelungen für Polizeibeamte sind in den Landesbeamtengesetzen geregelt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:

  • Familienpflegezeit: Kinderbetreuung bis zum 18. Lebensjahr oder Pflege von Angehörigen
  • Altersteilzeit: Ab einem bestimmten Lebensalter (meist 55+)
  • Sonstige Teilzeit: Bei besonderem Interesse des Dienstherren oder individueller Bewilligung

Auswirkungen auf das Gehalt

Teilzeit-Anteil Gehalt Pension (Faustregel)
100 % (Vollzeit) Volles Grundgehalt + Zulagen Volle Pension
75 % ~75 % des Grundgehalts Reduzierte ruhegehaltsfähige Dienstzeit
50 % ~50 % des Grundgehalts Stark reduzierte Pension

Wichtig: Teilzeitjahre zählen anteilig für die ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Das reduziert langfristig die Pension.

Teilzeit und Polizeizulage

Die Polizeizulage wird bei Teilzeit anteilig gekürzt. Bei 75 % Teilzeit erhältst du auch nur 75 % der Zulage. Mehr zur Polizeizulage.

Altersteilzeit Polizei

Das sogenannte Blockmodell erlaubt es, zunächst vollständig weiterzuarbeiten und später die Freistellungsphase in Anspruch zu nehmen. Dieses Modell ist bei Polizisten besonders beliebt, da es eine frühere Freistellung bei reduziertem, aber konstantem Gehalt ermöglicht.

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