Was Polizisten dürfen – 8 Rechte, die viele nicht kennen

Als Polizeibeamter hast du nicht nur besondere Pflichten – sondern auch Rechte, die dir als Beamtem ausdrücklich zustehen. Viele davon kennt kaum jemand. Wir erklären, was du darf, fordern kannst und in deinem Interesse nutzen solltest.

1. Du darfst Mitglied einer Partei oder Gewerkschaft sein

Beamte – auch Polizisten – haben das volle politische Grundrecht auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Du darfst einer Partei, einer Gewerkschaft (z. B. der GdP) oder einem politischen Verein angehören. Was du nicht darfst: im Dienst oder in Uniform parteipolitisch auftreten oder Aussagen machen, die das Vertrauen in deine Neutralität erschüttern. Außerhalb des Dienstes bist du weitgehend frei.

2. Du darfst eine Nebentätigkeit ausüben – mit Genehmigung

Eine Nebentätigkeit ist für Polizisten grundsätzlich erlaubt. Sie muss genehmigt werden (bei kurzfristig erlaubten Tätigkeiten nur angezeigt), darf den Dienst nicht beeinträchtigen und keine Interessenkonflikte erzeugen. Erlaubt sind z. B. Honorar-Vorträge, Schreiben, Immobilienverwaltung, selbständige Tätigkeit in einem anderen Beruf – solange die Stundengrenzen eingehalten werden.

3. Du darfst rechtswidrige Befehle verweigern

Das ist vielen nicht bewusst: Du bist nicht verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Befehle auszuführen. Wer einen solchen Befehl befolgt, obwohl er die Rechtswidrigkeit erkennt oder erkennen konnte, haftet selbst. Das Beamtenrecht (§ 36 BeamtStG) schützt dich, wenn du einen rechtswidrigen Befehl ablehnst – sofern du dies unverzüglich und mit Begründung anzeigst.

4. Du darfst Widerspruch gegen behördliche Entscheidungen einlegen

Ob Beförderungsentscheidung, Beurteilung, Versetzung oder Beihilfebescheid – du hast als Beamter das Recht auf Widerspruch. Die Frist beträgt in der Regel 1 Monat ab Zustellung. Danach ist der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Gerade bei Beihilfeablehnungen lohnt ein Widerspruch oft – viele Bescheide werden wegen formaler Fehler korrigiert.

5. Du darfst bei Dienstunfall umfangreiche Leistungen beanspruchen

Bei einem anerkannten Dienstunfall stehen dir als Polizist weitergehende Leistungen zu als einem normalen Arbeitnehmer: Heilbehandlungskosten, Unfallausgleich, Unfallruhegehalt – je nach Dienstunfähigkeitsgrad und Bundesland. Die Anerkennung als Dienstunfall muss aktiv beantragt werden, sie geschieht nicht automatisch. Lass dich dazu beraten – insbesondere ob eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung die Lücken im Dienstunfallrecht schließt.

6. Du darfst Schutzausrüstung verlangen

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende Schutzausrüstung für deinen Einsatz. Gefährdungsbeurteilungen müssen durchgeführt werden. Wenn Schutzausrüstung fehlt oder unzureichend ist, kannst du das dienstlich anzeigen – du bist nicht verpflichtet, dich ohne adäquaten Schutz in Gefahr zu begeben.

7. Du darfst Aktien kaufen, Immobilien vermieten und investieren

Polizisten unterliegen keinem generellen Verbot, privat zu investieren. Aktien, ETFs, Immobilien, Kryptowährungen – all das ist als Privatperson erlaubt. Einschränkungen gibt es nur dort, wo ein Interessenkonflikt mit deiner Dienstaufgabe entsteht (z. B. Aktien von Unternehmen, über die du dienstlich zu entscheiden hast) oder wenn die Vermögensverwaltung den Umfang einer erlaubnispflichtigen Nebentätigkeit erreicht.

8. Du darfst im Ruhestand weiterhin PKV nutzen – und profitierst dann besonders

Mit Pensionierung steigt dein Beihilfebemessungssatz in vielen Bundesländern auf 70 % (von 50 % im aktiven Dienst). Wer bereits privat krankenversichert ist, muss entsprechend nur noch 30 % über seine PKV absichern – die Prämie sinkt oft erheblich. Das ist ein häufig unterschätzter Vorteil der privaten Krankenversicherung für Beamte.

Wer als Vollzugsbeamter Heilfürsorge bezogen hat und nun in den Ruhestand wechselt, sollte außerdem frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung abschließen – um die PKV ohne neue Gesundheitsprüfung nutzen zu können.

Deine Absicherung im Blick behalten
Viele dieser Rechte werden erst relevant, wenn etwas passiert – ein Dienstunfall, eine Erkrankung, ein Widerspruchsverfahren. Die richtige Kombination aus Beihilfe, PKV, Rechtsschutz und Dienstunfähigkeitsversicherung schützt dich für alle Fälle. Unsere Partnerberater geben dir eine kostenlose, unverbindliche Erstinformation.

PKV & Heilfürsorge Polizei – Erstinformation

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