Was Polizisten dürfen – 8 Rechte, die viele nicht kennen

Was Polizisten dürfen – 8 Rechte, die viele nicht kennen

Als Polizeibeamter unterliegst du besonderen Pflichten – der Dienstpflicht zur Neutralität, zum Gehorsam gegenüber rechtmäßigen Weisungen, zur Verschwiegenheit. Über diese Pflichten wird viel gesprochen, über die Kehrseite kaum: die Rechte, die dir als Beamtem im Polizeidienst ausdrücklich zustehen. Manche davon ergeben sich aus dem Beamtenstatusgesetz, andere aus landesrechtlichen Regelungen oder aus deiner Fürsorgepflicht als Dienstherr gegenüber dir. Viele Kolleginnen und Kollegen kennen diese Rechte nicht – und verzichten deshalb unnötig auf Ansprüche, die ihnen zustehen, oder fügen sich Anordnungen, die sie eigentlich hinterfragen dürften.

In diesem Beitrag stellen wir acht Rechte vor, die im Polizeialltag besonders relevant sind: von der politischen Betätigung über Nebentätigkeiten bis zur Absicherung bei Dienstunfall und im Ruhestand. Zu jedem Punkt erklären wir, was er in der Praxis bedeutet und wo die Grenzen liegen. Am Ende zeigen wir an einem Rechenbeispiel, wie sich der veränderte Beihilfebemessungssatz im Ruhestand auf deine private Absicherung auswirkt, und beantworten die häufigsten Fragen dazu.

1. Du darfst Mitglied einer Partei oder Gewerkschaft sein

Beamte – auch Polizisten – haben das volle politische Grundrecht auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Du darfst einer Partei, einer Gewerkschaft (z. B. der GdP) oder einem politischen Verein angehören. Was du nicht darfst: im Dienst oder in Uniform parteipolitisch auftreten oder Aussagen machen, die das Vertrauen in deine Neutralität erschüttern. Außerhalb des Dienstes bist du weitgehend frei. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bringt zudem oft Zugang zu Rechtsberatung und Interessenvertretung bei Personalratsthemen mit sich.

2. Du darfst eine Nebentätigkeit ausüben – mit Genehmigung

Eine Nebentätigkeit ist für Polizisten grundsätzlich erlaubt. Sie muss genehmigt werden (bei kurzfristig erlaubten Tätigkeiten nur angezeigt), darf den Dienst nicht beeinträchtigen und keine Interessenkonflikte erzeugen. Erlaubt sind z. B. Honorar-Vorträge, Schreiben, Immobilienverwaltung, selbständige Tätigkeit in einem anderen Beruf – solange die Stundengrenzen eingehalten werden. Wer eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung ausübt, riskiert ein Disziplinarverfahren – auch dann, wenn die Tätigkeit an sich unproblematisch gewesen wäre. Der Antrag lohnt sich deshalb auch bei vermeintlichen Kleinigkeiten.

3. Du darfst rechtswidrige Befehle verweigern

Das ist vielen nicht bewusst: Du bist nicht verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Befehle auszuführen. Wer einen solchen Befehl befolgt, obwohl er die Rechtswidrigkeit erkennt oder erkennen konnte, haftet selbst. Das Beamtenrecht (§ 36 BeamtStG) schützt dich, wenn du einen rechtswidrigen Befehl ablehnst – sofern du dies unverzüglich und mit Begründung anzeigst. Die Remonstrationspflicht verlangt dabei zunächst, Bedenken gegenüber dem Vorgesetzten zu äußern; besteht dieser auf der Anordnung, musst du dich an die nächsthöhere Ebene wenden. Nur bei offenkundiger Rechtswidrigkeit – etwa bei strafbaren Handlungen – entfällt die Gehorsamspflicht sofort. Kommt es dennoch zu einem Verfahren, ist das ein Fall für ein Disziplinarverfahren, in dem geprüft wird, ob deine Einschätzung vertretbar war.

4. Du darfst Widerspruch gegen behördliche Entscheidungen einlegen

Ob Beförderungsentscheidung, Beurteilung, Versetzung oder Beihilfebescheid – du hast als Beamter das Recht auf Widerspruch. Die Frist beträgt in der Regel 1 Monat ab Zustellung. Danach ist der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Gerade bei Beihilfeablehnungen lohnt ein Widerspruch oft – viele Bescheide werden wegen formaler Fehler korrigiert. Wichtig ist, den Widerspruch schriftlich, fristgerecht und mit einer nachvollziehbaren Begründung einzureichen; pauschale Ablehnungen ohne Begründung haben vor Gericht kaum Bestand. Formulare und Fristen dazu findest du in unserer Übersicht zu Beihilfe-Formularen und dem Widerspruchsverfahren.

5. Du darfst bei Dienstunfall umfangreiche Leistungen beanspruchen

Bei einem anerkannten Dienstunfall stehen dir als Polizist weitergehende Leistungen zu als einem normalen Arbeitnehmer: Heilbehandlungskosten, Unfallausgleich, Unfallruhegehalt – je nach Dienstunfähigkeitsgrad und Bundesland. Die Anerkennung als Dienstunfall muss aktiv beantragt werden, sie geschieht nicht automatisch. Informiere dich dazu – insbesondere ob eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung die Lücken im Dienstunfallrecht schließt. Wer den Unfall nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist meldet und dokumentiert, riskiert, dass spätere Folgeschäden nicht mehr anerkannt werden – melde einen Vorfall deshalb im Zweifel immer.

6. Du darfst Schutzausrüstung verlangen

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende Schutzausrüstung für deinen Einsatz. Gefährdungsbeurteilungen müssen durchgeführt werden. Wenn Schutzausrüstung fehlt oder unzureichend ist, kannst du das dienstlich anzeigen – du bist nicht verpflichtet, dich ohne adäquaten Schutz in Gefahr zu begeben. Dieses Recht hängt eng mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zusammen. Wird eine Mängelanzeige ignoriert, kannst du dich an den Personalrat oder die zuständige Fachaufsicht wenden.

7. Du darfst Aktien kaufen, Immobilien vermieten und investieren

Polizisten unterliegen keinem generellen Verbot, privat zu investieren. Aktien, ETFs, Immobilien, Kryptowährungen – all das ist als Privatperson erlaubt. Einschränkungen gibt es nur dort, wo ein Interessenkonflikt mit deiner Dienstaufgabe entsteht (z. B. Aktien von Unternehmen, über die du dienstlich zu entscheiden hast) oder wenn die Vermögensverwaltung den Umfang einer erlaubnispflichtigen Nebentätigkeit erreicht. Reine Vermögensverwaltung im eigenen Namen zählt in der Regel nicht als genehmigungspflichtige Nebentätigkeit. Sobald du aber gewerblich handelst oder für Dritte tätig wirst, greift wieder Punkt 2 dieser Liste.

8. Du darfst im Ruhestand weiterhin PKV nutzen – und profitierst dann besonders

Mit Pensionierung steigt dein Beihilfebemessungssatz in vielen Bundesländern auf 70 % (von 50 % im aktiven Dienst). Wer bereits privat krankenversichert ist, muss entsprechend nur noch 30 % über seine PKV absichern – die Prämie sinkt oft erheblich. Das ist ein häufig unterschätzter Vorteil der privaten Krankenversicherung für Beamte. Diese Regelung gilt vor allem für Beamte, die bereits im aktiven Dienst über die Beihilfe abgesichert waren – nicht für Vollzugsbeamte mit freier Heilfürsorge, denn dort greift beim Übergang in den Ruhestand ein anderes System. Was Beamte in der PKV konkret zahlen, zeigt unser Beitrag zu PKV-Kosten für Beamte.

Wer als Vollzugsbeamter Heilfürsorge bezogen hat und nun in den Ruhestand wechselt, sollte außerdem frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung abschließen – um die PKV ohne neue Gesundheitsprüfung nutzen zu können.

Rechenbeispiel: Wie sich der höhere Beihilfebemessungssatz im Ruhestand auswirkt

Ein vereinfachtes, rein illustratives Rechenbeispiel mit angenommenen Werten (keine offiziellen Tarifzahlen, sondern ein Modellfall) zeigt, was der Sprung von 50 % auf 70 % Beihilfebemessungssatz bedeutet:

Angenommen, deine PKV-Vollversicherung kostet insgesamt 600 Euro im Monat. Im aktiven Dienst mit einem Beihilfebemessungssatz von 50 % musst du die andere Hälfte selbst über deinen PKV-Tarif absichern: 600 Euro × 50 % = 300 Euro monatlicher PKV-Beitrag. Steigt dein Beihilfebemessungssatz mit der Pensionierung auf 70 %, verringert sich dein eigener Anteil auf 30 %: 600 Euro × 30 % = 180 Euro monatlicher PKV-Beitrag. Die Ersparnis läge in diesem Modellfall bei 300 Euro − 180 Euro = ca. 120 Euro im Monat, also ca. 1.440 Euro im Jahr. In der Realität hängt die tatsächliche Ersparnis von deinem konkreten Tarif, eventuellen Beitragsanpassungen im Alter und dem in deinem Bundesland geltenden Bemessungssatz ab – der Rechenweg zeigt aber, warum sich ein Blick auf die eigene PKV-Struktur vor dem Ruhestand lohnt.

Häufige Fragen zu Rechten von Polizeibeamten

Darf ich als Polizist in einer Partei aktiv sein?

Ja, die politische Vereinigungsfreiheit gilt auch für Beamte. Im Dienst und in Uniform musst du dich allerdings politisch neutral verhalten und darfst keine Aussagen treffen, die Zweifel an deiner Unparteilichkeit wecken.

Brauche ich für jede Nebentätigkeit eine Genehmigung?

Nicht jede Tätigkeit ist genehmigungspflichtig – manche müssen nur angezeigt werden. Grundsätzlich gilt aber: Im Zweifel vorher klären, denn eine ungenehmigte, aber genehmigungspflichtige Nebentätigkeit kann disziplinarrechtliche Folgen haben.

Was passiert, wenn ich einen rechtswidrigen Befehl befolge?

Wer eine erkennbar rechtswidrige Anordnung ausführt, haftet grundsätzlich selbst mit. Deshalb solltest du Bedenken remonstrieren, also gegenüber dem Vorgesetzten und im Zweifel der nächsthöheren Ebene anzeigen, bevor du handelst.

Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Beihilfebescheid Widerspruch einzulegen?

In der Regel gilt eine Frist von einem Monat ab Zustellung des Bescheids. Danach kannst du grundsätzlich noch den Weg zum Verwaltungsgericht gehen, solltest die Monatsfrist aber nicht ungenutzt verstreichen lassen.

Muss ich einen Dienstunfall sofort melden?

Ja, eine zeitnahe Meldung ist wichtig, damit der Vorfall als Dienstunfall anerkannt werden kann. Wird die Meldung versäumt, kann die spätere Anerkennung von Folgeschäden erschwert oder unmöglich werden.

Darf ich als Polizeibeamter privat Aktien oder Immobilien besitzen?

Ja, private Vermögensanlagen sind grundsätzlich erlaubt. Problematisch wird es nur bei konkreten Interessenkonflikten mit deiner dienstlichen Tätigkeit oder wenn die Vermögensverwaltung den Umfang einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit annimmt.

Warum sinkt meine PKV-Prämie mit der Pensionierung?

Weil sich dein Beihilfebemessungssatz erhöht – in vielen Bundesländern von 50 % im aktiven Dienst auf 70 % im Ruhestand. Da die Beihilfe dann einen größeren Anteil deiner Krankheitskosten übernimmt, muss deine PKV entsprechend weniger absichern.

Deine Absicherung im Blick behalten
Viele dieser Rechte werden erst relevant, wenn etwas passiert – ein Dienstunfall, eine Erkrankung, ein Widerspruchsverfahren. Die richtige Kombination aus Beihilfe, PKV, Rechtsschutz und Dienstunfähigkeitsversicherung schützt dich für alle Fälle. Unsere Partnerberater geben dir eine kostenlose, unverbindliche Erstinformation.

PKV & Heilfürsorge Polizei – Erstinformation

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