Altersvorsorge für Polizisten 2026: Pension + Zusatzvorsorge
Polizisten genießen besondere Pensionsregelungen — aber reicht das oder lohnt sich private Vorsorge?
Die Beamtenpension: Grundprinzip
Polizeibeamte erhalten im Ruhestand eine Pension statt einer gesetzlichen Rente. Die Pension berechnet sich aus:
- Ruhegehaltssatz: 1,79375 % × Dienstjahre (max. 71,75 % nach 40 Jahren)
- Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge: Letztes Grundgehalt + ruhegehaltsfähige Zulagen
- Mindestpension: 35 % der Dienstbezüge
| Dienstjahre | Ruhegehaltssatz | Pension bei A11 Stufe 8 (ca.) |
|---|---|---|
| 20 Jahre | 35,88 % | 1.421 € |
| 30 Jahre | 53,81 % | 2.131 € |
| 40 Jahre | 71,75 % | 2.843 € |
| Frühpension (Polizei, 25 J.) | ca. 48 % | 1.902 € |
Frühpension bei Polizisten: Besondere Regelungen
Polizisten können unter bestimmten Umständen früher in Pension gehen als andere Beamte:
- Dienstunfähigkeit: Unabhängig vom Alter — mit erhöhtem Unfallruhegehalt bei Dienstunfall
- Antragsaltersgrenzen: In einigen Ländern Möglichkeit zur Frühpension ab 60 nach 35 Dienstjahren
- Körperliche Verschleißregelungen: Bayern, BW haben spezielle Regelungen für körperlich belastete Beamte
Lohnt sich private Altersvorsorge für Polizisten?
Die Pension liegt typisch bei 60–70 % des letzten Gehalts. Da Polizisten zudem keine gesetzliche Rente haben und die Pension nicht von Kapitalmarktrenditen abhängt, ist die Grundversorgung vergleichsweise sicher. Dennoch kann private Vorsorge sinnvoll sein:
- Versorgungslücke schließen: Bei Frühpension (25 Dienstjahre) fehlen bis zu 25 % Pension
- Steuervorteil Rürup: Besonders für Beamte attraktiv (keine Rentenversicherung)
- ETF-Sparpläne: Flexibler als klassische Rentenversicherung
- Immobilien: Klassische Ergänzung zur Pension
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