Altersvorsorge für Polizisten 2026: Pension + Zusatz

Altersvorsorge für Polizisten 2026: Pension + Zusatzvorsorge

Polizisten genießen besondere Pensionsregelungen — aber reicht das oder lohnt sich private Vorsorge?

Die Beamtenpension: Grundprinzip

Polizeibeamte erhalten im Ruhestand eine Pension statt einer gesetzlichen Rente. Die Pension berechnet sich aus:

  • Ruhegehaltssatz: 1,79375 % × Dienstjahre (max. 71,75 % nach 40 Jahren)
  • Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge: Letztes Grundgehalt + ruhegehaltsfähige Zulagen
  • Mindestpension: 35 % der Dienstbezüge
Dienstjahre Ruhegehaltssatz Pension bei A11 Stufe 8 (ca.)
20 Jahre 35,88 % 1.421 €
30 Jahre 53,81 % 2.131 €
40 Jahre 71,75 % 2.843 €
Frühpension (Polizei, 25 J.) ca. 48 % 1.902 €

Frühpension bei Polizisten: Besondere Regelungen

Polizisten können unter bestimmten Umständen früher in Pension gehen als andere Beamte:

  • Dienstunfähigkeit: Unabhängig vom Alter — mit erhöhtem Unfallruhegehalt bei Dienstunfall
  • Antragsaltersgrenzen: In einigen Ländern Möglichkeit zur Frühpension ab 60 nach 35 Dienstjahren
  • Körperliche Verschleißregelungen: Bayern, BW haben spezielle Regelungen für körperlich belastete Beamte

Lohnt sich private Altersvorsorge für Polizisten?

Die Pension liegt typisch bei 60–70 % des letzten Gehalts. Da Polizisten zudem keine gesetzliche Rente haben und die Pension nicht von Kapitalmarktrenditen abhängt, ist die Grundversorgung vergleichsweise sicher. Dennoch kann private Vorsorge sinnvoll sein:

  • Versorgungslücke schließen: Bei Frühpension (25 Dienstjahre) fehlen bis zu 25 % Pension
  • Steuervorteil Rürup: Besonders für Beamte attraktiv (keine Rentenversicherung)
  • ETF-Sparpläne: Flexibler als klassische Rentenversicherung
  • Immobilien: Klassische Ergänzung zur Pension

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