Gefahrenzulage Polizei: Wer bekommt sie und wie viel?

Gefahrenzulage bei der Polizei

Wer bekommt sie, wie hoch ist sie und wie unterscheidet sie sich von der Polizeizulage?

Die Gefahrenzulage ist eine besondere Zulage für Polizeibeamte, die regelmäßig und planmäßig mit erhöhten körperlichen Risiken konfrontiert sind. Anders als das Grundgehalt, das sich aus Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ergibt, honoriert sie die konkrete Gefährdung im Dienst: Wer bei einer Spezialeinheit, in der Kampfmittelbeseitigung oder als Polizeitaucher arbeitet, trägt ein Berufsrisiko, das deutlich über dem des regulären Streifendienstes liegt. Genau dafür gibt es diesen finanziellen Ausgleich. Sie ist von der regulären Polizeizulage zu unterscheiden, die fast alle Vollzugsbeamten erhalten.

Im Alltag werden die beiden Begriffe allerdings oft vermischt: Viele Beamte meinen mit „Gefahrenzulage“ die allgemeine Polizeizulage. Diese Seite erklärt beide Zulagen, zeigt die Beträge für 2026, vergleicht die Bundesländer und rechnet an einem Beispiel vor, was am Monatsende zusammenkommt. Wer sein gesamtes Gehalt inklusive aller Zulagen durchrechnen möchte, kann dafür den Polizei-Gehaltsrechner nutzen. Neben der Gefahrenzulage existieren weitere Erschwerniszulagen, etwa die Schichtzulage für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste.

Gefahrenzulage vs. Polizeizulage

Die folgende Tabelle stellt beide Zulagen direkt gegenüber. So liest du sie: Die Polizeizulage ist die Standardzulage für den Polizeivollzugsdienst, die Gefahrenzulage kommt nur bei bestimmten, besonders gefährlichen Verwendungen hinzu. Beide Zulagen schließen sich nicht aus, sondern können nebeneinander gezahlt werden.

Polizeizulage Gefahrenzulage
Wer bekommt sie? Fast alle Polizeibeamten im Vollzugsdienst Nur bestimmte Tätigkeiten (z.B. SEK, Kampfmittelbeseitigung)
Höhe (2026) je nach Dienstherr 127,38–228,00 € monatlich (nach zwei Dienstjahren) je nach Land und Tätigkeit, z. B. Bayern SEK 334,46 € monatlich
Rechtsgrundlage § 42 BBesG, Anlage I Vorbem. Nr. 9 i. V. m. Anlage IX; Länder: eigenes Besoldungsrecht § 47 BBesG i. V. m. Erschwerniszulagenverordnung; Länder: eigene Verordnungen (z. B. § 14 BayZulV)
Pensionsrelevant? je nach Dienstherr (z. B. Bund: nach mindestens zehn Jahren zulageberechtigter Verwendung ja; NRW: ebenso, wenn sie bei Eintritt in den Ruhestand noch zusteht; Berlin: nein) Nein

Praktisch bedeutet die letzte Zeile: Die Gefahrenzulage ist als Erschwerniszulage nicht ruhegehaltfähig. Die Polizeizulage zählt dagegen beim Bund sowie in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein unter Bedingungen zur Pension, in der Regel nach mindestens zehn Jahren zulageberechtigter Verwendung (Bund: Anlage I Vorbemerkung Nr. 3a BBesG). In Bayern zählt sie, wenn sie bei Eintritt in den Ruhestand zusteht (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayBeamtVG); in den übrigen elf Ländern, etwa in Berlin, zählt sie nicht (Übersicht mit Rechtsgrundlagen). Wer seine Altersversorgung plant, sollte die Regel seines Dienstherrn prüfen.

Bayern ab 1. Oktober 2026: Die bayerischen Beträge auf dieser Seite stammen aus der Tabelle vom 1. Februar 2025, die bis 30. September 2026 gezahlt wird. Ab 1. Oktober 2026 zahlt das Landesamt für Finanzen die Grundgehälter im Vorgriff um 2,82 % erhöht; auch die Polizeizulage (95,74 € bzw. 191,52 €) und die Zulagen nach § 14 BayZulV steigen – im SEK auf 343,89 €, im MEK und USK auf 211,00 € (bisher 334,46 € bzw. 205,21 €) – vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes (Drs. 19/12912). Die Vorgriffswerte der Grundgehälter stehen in der Besoldungstabelle Polizei Bayern.

Wer hat Anspruch auf die Gefahrenzulage?

Die Gefahrenzulage wird für besonders gefährliche Tätigkeiten gewährt. Typische Beispiele:

  • SEK/MEK-Einsatzkräfte
  • Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD)
  • Taucher und Taucheinsatzkräfte
  • Hubschrauberbesatzungen
  • Diensthundeführer bei bestimmten Einsätzen

Gemeinsam ist diesen Verwendungen, dass die Gefährdung nicht gelegentlich, sondern regelmäßig und planmäßig zum Dienst gehört. Die Zulage ist dabei an die Tätigkeit gebunden: Wer die Verwendung wechselt oder verlässt, verliert in der Regel auch den Anspruch. Wie sich der Verdienst bei einer Spezialeinheit insgesamt zusammensetzt, zeigt der Beitrag zum SEK-Gehalt.

Höhe der Gefahrenzulage 2026

Die Höhe richtet sich nach der konkreten Tätigkeit und dem damit verbundenen Risiko. So liest du die Tabelle: Beträge stehen nur dort, wo sie amtlich belegt sind; im Übrigen hängt die Höhe von Dienstherr, Verwendung und Umfang der gefährlichen Tätigkeit ab.

Tätigkeit Monatliche Zulage
SEK/MEK-Einsätze Bayern: 334,46 € (SEK), 205,21 € (MEK) laut BayZulV § 14, ab 1. Oktober 2026 im Vorgriff 343,89 € bzw. 211,00 €; NRW: 300 € (Anhebung 2016)
Kampfmittelbeseitigung je nach Dienstherr
Polizeitaucher je nach Dienstherr
Hubschrauberbesatzung je nach Dienstherr

Gefahren- und Polizeizulage werden addiert. SEK-Beamte können also beide Zulagen gleichzeitig erhalten.

Zum Vergleich: Die reguläre Polizeizulage hängt vom Dienstherrn ab: Nach zwei Dienstjahren sind es 127,38 € (Bremen) bis 228,00 € (Bund) im Monat.

Rechenbeispiel: SEK-Beamter in Nordrhein-Westfalen

Wie wirken sich die Zulagen konkret aus? Das folgende Beispiel zeigt den Rechenweg für einen Polizeioberkommissar (Besoldungsgruppe A10) beim SEK in NRW, Erfahrungsstufe 7 — Grundgehalt laut Besoldungstabelle NRW (Stand: 1. April 2026):

Grundgehalt A10, Stufe 7 (NRW): 4.344,38 €

+ Polizeizulage (NRW, nach zwei Dienstjahren): 130,56 €

+ Zulage für Spezialeinheiten (NRW, laut Polizei NRW seit 2016): 300 €

= ca. 4.775 € brutto pro Monat

Die beiden Zulagen machen in diesem Beispiel zusammen ca. 431 € pro Monat aus (130,56 € + 300 €) — aufs Jahr gerechnet ca. 5.167 € brutto. Das ist ein spürbarer Unterschied zum Kollegen im Innendienst mit gleicher Besoldungsgruppe. Wichtig für die langfristige Planung: Die Zulage für Spezialeinheiten ist als Erschwerniszulage nicht ruhegehaltfähig. Die Polizeizulage zählt in NRW nach mindestens zehn Jahren zulageberechtigter Verwendung zur Pension, wenn sie bei Eintritt in den Ruhestand noch zusteht (§ 48 Abs. 5 LBesG NRW, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBeamtVG NRW). Für die spätere Versorgung zählt im Wesentlichen das Grundgehalt — Details dazu erklärt der Beitrag zur Pension für Polizeibeamte.

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Gefahrenzulage: Alle Fakten im Detail

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Regelungen zusammen. So liest du die Tabelle: Sie beschreibt den pauschalen Grundbetrag, wie er im Vollzugsdienst gezahlt wird — im alltäglichen Sprachgebrauch wird auch dieser Betrag häufig „Gefahrenzulage“ genannt. Entscheidend sind die Zeilen zu Krankheit und Ruhestand, denn dort gehen die Regeln der Dienstherren weit auseinander.

Aspekt Regelung
Grundbetrag 127,38–228,00 €/Monat nach zwei Dienstjahren (je nach Dienstherr)
Anspruchsberechtigung Polizeivollzugsbeamte (je nach Dienstherr auch Anwärter); Verwaltungsbeamte der Polizei nicht
Zeitlicher Beginn reduzierter Satz nach einem, voller Satz nach zwei Dienstjahren
Krankheit Entfällt bei längerer Krankschreibung (Bundesland-Regelungen)
Ruhestand je nach Dienstherr: beim Bund und in fünf Ländern unter Bedingungen ruhegehaltfähig (beim Bund nach mindestens zehn Jahren zulageberechtigter Verwendung), in den übrigen elf Ländern wie Berlin nicht

Die Polizeizulage ist eine monatliche Pauschale — keine Einzelfallvergütung und ohne Abstufung nach dem tatsächlichen Gefährdungsgrad. Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte der Polizei erhalten sie nicht. Für die Praxis heißt das: Der Betrag ist planbar, solange du im Polizeivollzugsdienst verwendet wirst; Zulagen für besondere Verwendungen wie SEK oder MEK entfallen dagegen, sobald du die Einheit verlässt.

Gefahrenzulage im Bundesland-Vergleich

Da die Besoldung Ländersache ist, unterscheiden sich auch die Zulagenbeträge von Land zu Land. Beim Vergleich zählen außerdem Faktoren jenseits der Zulagen — etwa zusätzliche Zulagen für Ballungsräume oder die Frage, ob das Land Heilfürsorge oder Beihilfe gewährt.

Belastbar vergleichen lässt sich die Polizeizulage: Nach zwei Dienstjahren zahlen die Dienstherren zwischen 127,38 € (Bremen) und 228,00 € (Bund) im Monat; alle Länder mit Rechtsgrundlage stehen in der Übersicht zur Polizeizulage. Für Gefahren- bzw. Erschwerniszulagen gibt es keinen einheitlichen Ländervergleich — Höhe und Voraussetzungen regeln Bund und Länder jeweils selbst, oft abhängig von der Verwendung.

Beim Nettoeffekt gilt: Die Gefahrenzulage ist steuerpflichtig — netto kommt also weniger an als der Bruttobetrag. Wie viel genau, hängt von Steuerklasse, Familienstand und der individuellen Gesamtbelastung ab. Wer die Zulage in seine Finanzplanung einbezieht, sollte deshalb mit dem Nettowert rechnen und nicht mit dem Bruttobetrag.

Häufige Fragen zur Gefahrenzulage

Bekomme ich die Gefahrenzulage auch im Krankheitsfall?

Das ist bundeslandabhängig. Die meisten Bundesländer zahlen die Gefahrenzulage für einen begrenzten Zeitraum bei Krankheit weiter (oft bis 3–6 Monate). Bei Langzeitkrankheit oder Dienstunfähigkeit entfällt sie. Das ist ein wichtiger Punkt für die Finanzplanung — wer auf die Gefahrenzulage angewiesen ist, sollte einen Puffer einkalkulieren.

Wird die Gefahrenzulage regelmäßig erhöht?

Das hängt vom Dienstherrn ab: In Berlin steigt die Polizeizulage mit den Besoldungsanpassungen, in Bayern steigen Polizeizulage und Sondereinsatzzulage mit (ab 1. Oktober 2026 im Vorgriff um 2,82 %); in Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizeizulage an den regelmäßigen Anpassungen nicht teil (§ 48 Abs. 3 LBesG NRW). Einen bundesweit einheitlichen Grundbetrag gibt es nicht.

Gilt die Gefahrenzulage auch für Verwaltungsbeamte bei der Polizei?

Nein — nur für Vollzugsbeamte im aktiven Außendienst. Wer in der Polizei in der IT, im Personalwesen oder in der Buchhaltung arbeitet, hat keinen Anspruch. Auch Beamte in Führungsrollen, die hauptsächlich Bürotätigkeit ausüben, verlieren teils den Anspruch. Im Zweifelsfall beim Personalrat nachfragen.

Ist die Gefahrenzulage ruhegehaltfähig?

Nein, soweit damit eine Erschwerniszulage gemeint ist, etwa für Spezialeinheiten: Sie fällt mit der Pensionierung weg und erhöht das Ruhegehalt nicht. Für die spätere Versorgung zählt im Wesentlichen das ruhegehaltfähige Grundgehalt. Wer die Zulage über Jahre bezieht, sollte diese Versorgungslücke bei der Altersvorsorge berücksichtigen. Anders die Polizeizulage, die im Alltag oft ebenfalls „Gefahrenzulage“ heißt: Sie zählt beim Bund und in fünf Ländern unter Bedingungen zur Pension, in den übrigen elf Ländern nicht.

Können Gefahrenzulage und Polizeizulage kombiniert werden?

Ja. Beide Zulagen werden addiert — ein SEK-Beamter kann also die reguläre Polizeizulage und zusätzlich die Zulage für Spezialeinheiten erhalten. Deren Höhe regelt jedes Land selbst – in Bayern sind es im SEK 334,46 € monatlich, in NRW wurde sie 2016 auf 300 € angehoben.

Wie hoch ist die Gefahrenzulage beim SEK?

Das hängt vom Land ab: In Bayern beträgt die Sondereinsatzzulage nach der Bayerischen Zulagenverordnung (§ 14) im SEK 334,46 € und im MEK 205,21 € monatlich; in NRW wurde die Zulage für die Spezialeinheiten laut einer Pressemitteilung der Polizei NRW 2016 auf 300 € angehoben. Für Kampfmittelbeseitiger, Polizeitaucher und Hubschrauberbesatzungen gelten je nach Dienstherr eigene Zulagensätze.

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