Gefahrenzulage bei der Polizei
Wer bekommt sie, wie hoch ist sie und wie unterscheidet sie sich von der Polizeizulage?
Die Gefahrenzulage ist eine besondere Zulage für Polizeibeamte, die regelmäßig und planmäßig mit erhöhten körperlichen Risiken konfrontiert sind. Sie ist von der regulären Polizeizulage zu unterscheiden.
Gefahrenzulage vs. Polizeizulage
| Polizeizulage | Gefahrenzulage | |
|---|---|---|
| Wer bekommt sie? | Fast alle Polizeibeamten im Vollzugsdienst | Nur bestimmte Tätigkeiten (z.B. SEK, Kampfmittelbeseitigung) |
| Höhe (2026) | ~187 € monatlich | Bis ~326 € monatlich je nach Tätigkeit |
| Rechtsgrundlage | § 42 BBesG / Landesgesetze | § 43 BBesG / Anlage IX BBesG |
| Pensionsrelevant? | Nein | Nein |
Wer hat Anspruch auf die Gefahrenzulage?
Die Gefahrenzulage wird für besonders gefährliche Tätigkeiten gewährt. Typische Beispiele:
- SEK/MEK-Einsatzkräfte
- Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD)
- Taucher und Taucheinsatzkräfte
- Hubschrauberbesatzungen
- Diensthundeführer bei bestimmten Einsätzen
Höhe der Gefahrenzulage 2026
| Tätigkeit | Monatliche Zulage (ca.) |
|---|---|
| SEK/MEK-Einsätze | bis 326 € |
| Kampfmittelbeseitigung | bis 280 € |
| Polizeitaucher | bis 240 € |
| Hubschrauberbesatzung | bis 200 € |
Gefahren- und Polizeizulage werden addiert. SEK-Beamte können also beide Zulagen gleichzeitig erhalten.
Zum Vergleich: Die reguläre Polizeizulage beträgt 2026 ca. 187 € monatlich für alle Vollzugsbeamten.
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