Gefahrenzulage Polizei: Wer bekommt sie und wie viel?

Gefahrenzulage bei der Polizei

Wer bekommt sie, wie hoch ist sie und wie unterscheidet sie sich von der Polizeizulage?

Die Gefahrenzulage ist eine besondere Zulage für Polizeibeamte, die regelmäßig und planmäßig mit erhöhten körperlichen Risiken konfrontiert sind. Sie ist von der regulären Polizeizulage zu unterscheiden.

Gefahrenzulage vs. Polizeizulage

Polizeizulage Gefahrenzulage
Wer bekommt sie? Fast alle Polizeibeamten im Vollzugsdienst Nur bestimmte Tätigkeiten (z.B. SEK, Kampfmittelbeseitigung)
Höhe (2026) ~187 € monatlich Bis ~326 € monatlich je nach Tätigkeit
Rechtsgrundlage § 42 BBesG / Landesgesetze § 43 BBesG / Anlage IX BBesG
Pensionsrelevant? Nein Nein

Wer hat Anspruch auf die Gefahrenzulage?

Die Gefahrenzulage wird für besonders gefährliche Tätigkeiten gewährt. Typische Beispiele:

  • SEK/MEK-Einsatzkräfte
  • Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD)
  • Taucher und Taucheinsatzkräfte
  • Hubschrauberbesatzungen
  • Diensthundeführer bei bestimmten Einsätzen

Höhe der Gefahrenzulage 2026

Tätigkeit Monatliche Zulage (ca.)
SEK/MEK-Einsätze bis 326 €
Kampfmittelbeseitigung bis 280 €
Polizeitaucher bis 240 €
Hubschrauberbesatzung bis 200 €

Gefahren- und Polizeizulage werden addiert. SEK-Beamte können also beide Zulagen gleichzeitig erhalten.

Zum Vergleich: Die reguläre Polizeizulage beträgt 2026 ca. 187 € monatlich für alle Vollzugsbeamten.

Gesamtverdienst als Polizist prüfen – Erstinformation anfordern

Erstinformation anfordern

Nach oben scrollen