Nebentätigkeit als Polizist 2026: Was ist erlaubt?

Nebentätigkeit als Polizist 2026: Was ist erlaubt?

Als Beamter gelten strenge Regeln für Nebentätigkeiten — hier erfährst du, was möglich ist und was nicht.

Ob Fitnesstrainer am Wochenende, Honorarvortrag an der Volkshochschule oder ein kleines Gewerbe nebenbei: Viele Polizeibeamte überlegen, ihr Einkommen mit einer Nebentätigkeit aufzustocken. Anders als bei Angestellten reicht dafür aber keine formlose Rücksprache mit dem Chef. Als Beamter unterliegst du dem Beamtenrecht, das Nebentätigkeiten grundsätzlich genehmigungspflichtig macht und dir enge Grenzen setzt — sowohl bei den zulässigen Tätigkeiten als auch beim Einkommen. Hintergrund ist der Grundsatz, dass ein Beamter seine volle Arbeitskraft in erster Linie dem Dienstherrn schuldet und Interessenkonflikte mit dem Polizeidienst ausgeschlossen sein müssen. Wer eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung ausübt oder eine genehmigte Tätigkeit über die erlaubten Grenzen hinaus ausweitet, riskiert im schlimmsten Fall ein Disziplinarverfahren. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Tätigkeiten genehmigungspflichtig, anzeigepflichtig oder verboten sind, wie die Einkommensgrenzen funktionieren und worauf du bei der Beantragung achten solltest. Die konkreten Regelungen stehen im Bundesbeamtengesetz (bei Bundespolizisten) beziehungsweise im jeweiligen Landesbeamtengesetz (bei Landespolizisten) — Details unterscheiden sich daher von Bundesland zu Bundesland.

Grundprinzip: Genehmigungspflicht

Als Polizeibeamter unterliegt du dem Beamtenrecht. Jede entgeltliche Nebentätigkeit ist grundsätzlich genehmigungspflichtig und muss beim Dienstherrn beantragt werden (§ 97 ff. BBG / jeweiliges Landesbeamtengesetz).

Die Genehmigungspflicht dient nicht dazu, dir den Nebenverdienst zu verwehren, sondern soll sicherstellen, dass die Nebentätigkeit deine Dienstfähigkeit nicht beeinträchtigt und keinen Interessenkonflikt mit deiner Funktion als Polizeibeamter schafft. Wichtig ist, den Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit zu stellen — eine nachträgliche Genehmigung heilt eine bereits begonnene, ungenehmigte Nebentätigkeit nicht automatisch.

Genehmigungspflichtige vs. genehmigte Tätigkeiten

Tätigkeit Genehmigung nötig? Typisch genehmigt?
Selbstständigkeit (Gewerbe) Ja Nur wenn zeitlich begrenzt und dienstfern
Honorarvortrag / Seminar Ja Ja, bis zur Grenze
Sporttrainer / Schiedsrichter Ja Oft ja
Vermieter von Wohnraum Nein (keine aktive Tätigkeit)
Social Media mit Werbung Ja Nur wenn kein Dienstbezug
Nebenjob im Sicherheitsdienst Ja Oft abgelehnt (Interessenkonflikt)
Ehrenamtliche Tätigkeit Nein (anzeigepflichtig) Immer erlaubt

So liest du die Tabelle: Die mittlere Spalte zeigt, ob überhaupt ein Antrag nötig ist — bei den meisten entgeltlichen Tätigkeiten lautet die Antwort „Ja“. Die rechte Spalte zeigt, wie die Praxis meist entscheidet: Reine Vermögensverwaltung wie Vermietung braucht keine Genehmigung, weil sie keine „aktive“ Tätigkeit ist. Ehrenamtliche Arbeit ohne Vergütung ist grundsätzlich erwünscht und wird nur angezeigt. Kritisch wird es dort, wo eine fachliche oder örtliche Nähe zur Polizeiarbeit besteht — etwa im Sicherheitsdienst, wo Interessenkonflikte am wahrscheinlichsten sind.

Einkommensgrenzen für Nebentätigkeiten

Genehmigungsfrei sind Nebentätigkeiten bis zu bestimmten Grenzen:

  • Bundesbeamte: Bis 9.000 € / Jahr ohne Anzeigepflicht (§ 100 BBG)
  • Landesbeamte: Variiert — meist 6.000–9.000 € / Jahr
  • Überschreitung → Abführungspflicht des überschreitenden Betrags an den Dienstherrn

Diese Jahresgrenze ist von der 25-%-Grenze (mehr dazu in der FAQ weiter unten) zu unterscheiden: Sie bezieht sich auf die absolute Höhe der Nebeneinnahmen, während die 25-%-Regel sie ins Verhältnis zu deinem Grundgehalt setzt. Beide Grenzen können parallel greifen — maßgeblich ist die niedrigere. Eine Überschreitung bedeutet nicht automatisch ein Verbot: Meist bleibt die Tätigkeit erlaubt, der übersteigende Betrag muss aber abgeführt werden.

Rechenbeispiel

Ein Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A9) in Bayern, Grundgehaltsstufe 4, verdient laut Besoldungstabelle 3.535,90 € brutto im Monat. Er gibt nebenbei sechs Stunden pro Monat Fitnesstraining bei einem Sportverein und erhält dafür ca. 25 € pro Stunde, also 150 € im Monat beziehungsweise 1.800 € im Jahr.

  • 25-%-Grenze: 3.535,90 € × 0,25 = ca. 883,98 € im Monat. Die 150 € liegen weit darunter.
  • Jahresgrenze: 1.800 € liegen deutlich unter der üblichen Grenze von 6.000–9.000 € pro Jahr — eine Abführungspflicht entsteht hier nicht.

Würde derselbe Beamte sein Nebeneinkommen auf 800 € im Monat steigern, ergäbe das 800 € × 12 = 9.600 € im Jahr. Bei einer angenommenen Jahresgrenze von 9.000 € müsste er die Differenz von 9.600 € − 9.000 € = 600 € abführen. Die 25-%-Grenze wäre mit 800 € gegenüber 883,98 € noch knapp eingehalten, die Jahresgrenze aber überschritten — maßgeblich ist die niedrigere, bereits erreichte Grenze. Dieses Beispiel ersetzt keine individuelle Berechnung.

Was ist grundsätzlich verboten?

  • Tätigkeiten, die zu Interessenkonflikten mit dem Polizeidienst führen
  • Arbeit für Detekteien, private Sicherheitsdienste
  • Tätigkeiten für Personen / Firmen, gegen die ermittelt wird
  • Alles, was das Ansehen der Polizei gefährdet
⚠️ Social Media: Polizisten mit erkennbarem Dienstbezug (Uniform, Behördenname) brauchen für gesponserte Inhalte immer eine Genehmigung. Ohne Dienstbezug gilt die allgemeine Einkommensgrenze.

Genehmigungspflichtige vs. anzeigepflichtige Nebentätigkeiten

Kategorie Beispiele Verfahren
Anzeigepflichtig (keine Genehmigung nötig) Ehrenamt, Vereinsarbeit ohne Vergütung Formlose Mitteilung an Dienstherr
Genehmigungspflichtig Bezahlte Neben-jobs, Selbstständigkeit Antrag + Prüfung durch Personalstelle
Verboten Tätigkeit bei Presse/Medien ohne Erlaubnis, Detektiv-arbeit Keine Möglichkeit der Genehmigung
Automatisch genehmigt Literarische, wissenschaftliche Tätigkeit Nur Anzeige nötig, keine Prüfung

Der Schlüsseltest: Beeinträchtigt die Nebentätigkeit die Dienstfähigkeit oder kollidiert sie mit Polizei-Interessen? Wer z.B. als Security-Mitarbeiter arbeitet, kann in Interessenkonflikte geraten — das ist ein häufiger Ablehnungsgrund.

So liest du die Tabelle: Die vier Kategorien unterscheiden sich vor allem im Verfahren, nicht im Ergebnis für dich als Beamter. Bei anzeigepflichtigen und automatisch genehmigten Tätigkeiten reicht eine formlose Mitteilung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten durchlaufen dagegen eine echte Prüfung von Zeitumfang, Vergütung und möglichen Interessenkonflikten. Verbotene Tätigkeiten lassen sich grundsätzlich nicht genehmigen — der Interessenkonflikt ist hier strukturell angelegt, etwa bei presseähnlicher Tätigkeit oder Detektivarbeit.

Wie läuft die Beantragung praktisch ab?

Der Antrag geht in der Regel schriftlich an die Personalstelle deiner Dienststelle, häufig über ein Formular des Dienstherrn. Anzugeben sind mindestens Art der Tätigkeit, zeitlicher Umfang, Auftraggeber und erwartete Vergütung. Die Personalstelle prüft, ob die Tätigkeit mit deinen dienstlichen Pflichten vereinbar ist und ob ein Interessenkonflikt erkennbar ist. Du solltest die Tätigkeit erst nach schriftlicher Genehmigung aufnehmen. Ändert sich später Umfang, Auftraggeber oder Vergütung, ist meist eine erneute Anzeige oder ein neuer Antrag fällig. Bei Unsicherheit lohnt sich ein Vorgespräch mit dem Personalrat.

Häufige Fragen zur Nebentätigkeit

Kann ich als Polizist als Sicherheitsdienstleister selbstständig arbeiten?

Das ist problematisch — Sicherheitsdienstleistungen überschneiden sich mit polizeilichen Aufgaben und können Interessenkonflikte schaffen. Die meisten Bundesländer lehnen solche Genehmigungen ab, besonders wenn es um bewaffneten Schutz oder Personenschutz geht. Einige engere Bereiche (z.B. Türsteher-Aushilfe im privaten Umfeld) sind Grenzfälle. Vorab immer den Personalrat fragen.

Wie viele Stunden Nebentätigkeit sind maximal erlaubt?

In den meisten Bundesländern gilt: max. 8 Stunden/Woche, max. 25 % des Grundgehalts als Vergütung. Wer mehr verdient, muss die überschüssigen Einnahmen an den Dienstherr abführen. Das klingt hart, aber es verhindert, dass die Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit wird und die Dienstqualität leidet.

Muss ich eine genehmigte Nebentätigkeit neu beantragen, wenn sie sich ändert?

Ja — eine Genehmigung gilt für eine konkrete Tätigkeit in einem spezifischen Umfang. Änderungen (mehr Stunden, anderer Auftraggeber, andere Art) müssen neu angezeigt oder neu genehmigt werden. Wer das vergisst, riskiert ein nachträgliches Disziplinarverfahren.

Was passiert, wenn ich eine Nebentätigkeit ohne Genehmigung ausübe?

Eine ungenehmigte, genehmigungspflichtige Nebentätigkeit ist eine Dienstpflichtverletzung und kann ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen — von der Ermahnung bis, in schweren oder wiederholten Fällen, zu einschneidenderen Maßnahmen. Zusätzlich kann der Dienstherr erzielte Einnahmen zurückfordern. Deshalb gilt: im Zweifel vorab fragen statt nachträglich rechtfertigen.

Muss ich Einnahmen aus einer Nebentätigkeit versteuern?

Ja, Einkünfte aus einer genehmigten Nebentätigkeit unterliegen ganz normal der Einkommensteuer und gehören in die Steuererklärung — unabhängig davon, ob sie unter der beamtenrechtlichen Einkommensgrenze liegen. Beamtenrechtliche Grenze und steuerliche Behandlung sind zwei getrennte Themen.

Gilt die Genehmigungspflicht auch schon im Vorbereitungsdienst?

Ja, auch Polizeianwärter und Beamte auf Widerruf beziehungsweise auf Probe unterliegen der Genehmigungspflicht. Gerade in der Ausbildungsphase prüfen Dienstherren häufig genauer, ob eine Nebentätigkeit mit dem Ausbildungserfolg vereinbar ist.

Wer entscheidet über die Genehmigung meiner Nebentätigkeit?

Zuständig ist in der Regel die Personalstelle deiner Dienststelle beziehungsweise der Dienstherr. Bei Rückfragen oder einer Ablehnung kannst du den Personalrat einschalten — er berät und vermittelt, ersetzt aber nicht die Entscheidung des Dienstherrn.

Nebentätigkeiten hängen eng mit deinem Grundgehalt zusammen — wie sich dieses über Beförderungen und Stufen entwickelt, erfährst du im Ratgeber zum Aufstieg bei der Polizei. Wer stattdessen über weniger Arbeitszeit nachdenkt, findet Informationen zur Teilzeit bei der Polizei. Falls es doch einmal zum Streit über eine Genehmigung oder gar zu einem Disziplinarverfahren kommt, lohnt sich vorab der Blick auf eine Rechtsschutzversicherung für Polizisten. Unterstützung bietet oft auch die Polizeigewerkschaft GdP.

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