Beihilfestellen Polizei – alle Anlaufstellen nach Bundesland

Die Beihilfestelle ist die zuständige Behörde, die deine Beihilfeanträge bearbeitet und die erstattungsfähigen Krankheitskosten auszahlt. Je nach Bundesland und ob du Landes- oder Bundespolizist bist, unterscheidet sich die zuständige Stelle.

Heilfürsorge statt Beihilfe? In Bundesländern mit Heilfürsorgesystem gibt es keine klassische Beihilfestelle – die Kosten werden direkt über die Polizeipräsidien oder Landesämter für Besoldung und Versorgung abgerechnet. Wende dich im Zweifel an deine Personalstelle.

Beihilfestellen nach Bundesland

Bundesland Zuständige Stelle Kontakt / Adresse
Baden-Württemberg Landesamt für Besoldung und Versorgung BW (LBV) Fellbacher Str. 20, 70736 Fellbach
lbv.beihilfe@lbv.bwl.de
Bayern Landesamt für Finanzen (LfF) – Dienststelle Ansbach Strüthstr. 5, 91522 Ansbach
poststelle@lff.bayern.de
Berlin Landesverwaltungsamt Berlin – Beihilfestelle Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin
beihilfe@lvwa.berlin.de
Brandenburg Landesamt für Finanzen Brandenburg (LFin) Steinstr. 104–106, 14480 Potsdam
www.lfinbb.de
Bremen Der Senator für Finanzen – Beihilfe Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen
Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg – Personalamt, Beihilfestelle Steckelhörn 12, 20457 Hamburg
beihilfe@personalamt.hamburg.de
Hessen Hessisches Competence Center (HCC) – Beihilfe Mainzer Str. 29, 65189 Wiesbaden
beihilfe@hcc.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern Serviceportal MV – Beihilfestelle im Landesamt für Finanzen Schloßstr. 9–11, 19053 Schwerin
Niedersachsen Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) Waterloostr. 4, 30169 Hannover
beihilfe@nlbv.niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV NRW) Derendorfer Allee 1, 40476 Düsseldorf
www.lbv.nrw.de
Rheinland-Pfalz Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz (LfF RLP) Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17, 56073 Koblenz
lff.beihilfe@lff.rlp.de
Saarland Landesamt für Zentrale Dienste – Beihilfe Hardenbergstr. 4, 66119 Saarbrücken
Sachsen Sächsisches Landesamt für Steuern und Finanzen (LASF) Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Beihilfe Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Schleswig-Holstein Landesbesoldungsamt Schleswig-Holstein (LBA) Berliner Allee 22, 24105 Kiel
lba@lba.landsh.de
Thüringen Thüringer Landesfinanzdirektion (TLFD) – Beihilfe Weimarplatz 4, 99423 Weimar
Bundespolizei / Bund Bundesverwaltungsamt (BVA) – Beihilfestelle 50728 Köln
beihilfe@bva.bund.de

Angaben ohne Gewähr. Adressen und Kontaktdaten können sich ändern – bitte vor Antragstellung auf der Website der jeweiligen Stelle verifizieren.

Was gehört in den Beihilfeantrag?

  • Ausgefüllter Beihilfeantrag (Formular der zuständigen Stelle)
  • Originalrechnungen (oder beglaubigte Kopien) mit Diagnose und Leistungsbeschreibung
  • Rezepte, Verordnungen, Krankenhausentlassungsbriefe (falls gefordert)
  • Nachweis über bereits geleistete Zahlungen (Kontoauszug)
  • Bei Krankenhausaufenthalt: Krankenhausrechnung + Belegarztrechnungen separat

Antragsfrist beachten

Beihilfeanträge müssen in der Regel innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der Rechnung eingereicht werden. Verpasse diese Frist nicht – danach erlischt der Anspruch.

Tipp: Viele Beihilfestellen bieten heute ein Online-Portal für die Antragsstellung an. Das beschleunigt die Bearbeitung erheblich und reduziert den Papieraufwand.

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PKV & Heilfürsorge Polizei – Erstinformation

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