
Polizist Gehalt nach Dienstgrad 2026
Was verdienen PHK, POK, PK und KHK? Alle Dienstgrade mit Gehalt im Überblick.
Bei der Polizei ist das Gehalt direkt an den Dienstgrad gekoppelt: Jeder Rang — vom Polizeimeister bis zum Leitenden Polizeidirektor — ist einer festen Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung A zugeordnet. Wer wissen will, was ein PHK oder POK verdient, muss deshalb nur zwei Dinge kennen: die Besoldungsgruppe des Dienstgrads und die eigene Erfahrungsstufe. Dazu kommen Zulagen wie die Polizeizulage oder Zuschläge für Schicht- und Nachtdienst, die von der konkreten Verwendung abhängen. Wichtig: Die Besoldung ist Ländersache. Derselbe Dienstgrad wird in Bayern anders bezahlt als in Bremen — einen Überblick gibt der Gehaltsvergleich nach Bundesland. Diese Seite ordnet alle Dienstgrade den Besoldungsgruppen zu, zeigt typische Beförderungswege samt Zeithorizont und erklärt, wie Erfahrungsstufen das Grundgehalt auch ohne Beförderung automatisch anheben. Rangfolge und Abzeichen im Detail zeigt die Übersicht der Polizei-Dienstgrade.
Dienstgrade und Besoldung — Komplette Übersicht
So liest du die Tabelle: Die Spalte „Grundgehalt Stufe 1 (Bund)“ nennt das Einstiegs-Grundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe nach der Bundesbesoldung — amtliche Werte, Stand Mai 2026 — also das Grundgehalt ohne Zulagen, ohne Familienzuschlag und vor Steuern. Die Länder besolden nach eigenen Tabellen mit abweichenden Beträgen und Stichtagen, teils über, teils unter dem Bund; in Hamburg etwa beginnt A9 nach der Tabelle vom Februar 2025 bei 3.322,56 € brutto. Entscheidend ist das Muster hinter den Zahlen: Mit jedem Dienstgrad-Sprung wechselt die Besoldungsgruppe — und damit das komplette Gehaltsband.
| Dienstgrad | Kürzel | Laufbahn | Besoldung | Grundgehalt Stufe 1 (Bund) |
|---|---|---|---|---|
| Polizeimeister | PM | mD | A7 | 3.138,37 € |
| Polizeiobermeister | POM | mD | A8 | 3.307,17 € |
| Polizeihauptmeister | PHM | mD | A9m | 3.551,63 € |
| Polizeikommissar | PK | gD | A9 | 3.551,63 € |
| Polizeioberkommissar | POK | gD | A10 | 3.785,90 € |
| Polizeihauptkommissar | PHK | gD | A11 | 4.295,50 € |
| Erster Polizeihauptkommissar | EPHK | gD | A12 | 4.589,29 € |
| Polizeirat | PR | hD | A13 | 5.343,23 € |
| Polizeioberrat | POR | hD | A14 | 5.488,61 € |
| Polizeidirektor | PD | hD | A15 | 6.659,23 € |
| Ltd. Polizeidirektor | LtdPD | hD | A16 | 7.323,25 € |
Die Spalte „Laufbahn“ verrät zugleich den Zugangsweg: In den mittleren Dienst (mD) führt eine klassische Polizeiausbildung, in den gehobenen Dienst (gD) ein Bachelor-Studium an einer Polizeihochschule, in den höheren Dienst (hD) zusätzlich ein Master samt Auswahlverfahren. Der Einstieg entscheidet damit früh über das erreichbare Gehaltsband.
Wie lange dauert der Aufstieg?
Beförderungen sind bei der Polizei keine Automatik: Sie setzen eine freie Planstelle, eine entsprechende dienstliche Beurteilung und je nach Bundesland Mindestwartezeiten voraus. Die folgenden Zeitspannen sind deshalb Erfahrungswerte, keine Garantien.
| Von → Nach | Typ | Typische Dauer |
|---|---|---|
| PK → POK | Beförderung | 2–4 Jahre |
| POK → PHK | Beförderung | 4–8 Jahre |
| PHK → EPHK | Beförderung / Dienstposten | 5–10 Jahre |
| EPHK → PR (hD) | Aufstieg + Master | individuell, selten |
So liest du die Tabelle: „Beförderung“ bedeutet den Wechsel in die nächsthöhere Besoldungsgruppe innerhalb derselben Laufbahn. Der Schritt vom gehobenen in den höheren Dienst (EPHK → PR) ist dagegen ein Laufbahnwechsel — er erfordert in der Regel ein Masterstudium und ein eigenes Auswahlverfahren und bleibt entsprechend selten.
Erfahrungsstufen: Automatische Gehaltserhöhungen
Unabhängig von Beförderungen steigt das Grundgehalt automatisch durch Erfahrungsstufen. Wie viele Stufen es gibt, regelt jedes Bundesland selbst: Hamburg, Berlin, Hessen und Sachsen-Anhalt arbeiten mit 8 Stufen, Baden-Württemberg zählt bis Stufe 10, Bayern von Stufe 2 bis 11, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig-Holstein bis Stufe 12. Der Abstand zwischen Einstieg und Endstufe ist überall erheblich — am Beispiel Hamburg (Stand Februar 2025):
- A9 Stufe 1 → Stufe 8 (Endstufe): 3.322,56 € → 4.104,50 € (+781,94 €)
- A11 Stufe 1 → Stufe 8 (Endstufe): 3.991,44 € → 5.043,29 € (+1.051,85 €)
Der Stufenaufstieg folgt den Dienstjahren — anfangs meist im Zwei- oder Drei-Jahres-Rhythmus, in den oberen Stufen langsamer. Das konkrete Gehalt für Bundesland, Gruppe und Stufe liefert der Polizei-Gehaltsrechner.
Rechenbeispiel: Was bringt die Beförderung vom POK zum PHK?
Ein Polizeioberkommissar (A10) in Hamburg hat Erfahrungsstufe 5 erreicht. Sein Grundgehalt nach der Hamburger Tabelle (Stand Februar 2025): 4.138,03 € brutto im Monat. Nun wird er zum Polizeihauptkommissar (A11) befördert. Bleibt er — vereinfacht gerechnet — in Stufe 5, gilt künftig der A11-Wert von 4.582,54 € brutto.
Der Rechenweg: 4.582,54 € − 4.138,03 € = 444,51 € mehr pro Monat, aufs Jahr gerechnet ca. 5.334 € brutto. Zum Vergleich: Der reguläre Stufenaufstieg innerhalb von A10 — von Stufe 5 auf Stufe 6 — hätte 4.285,75 € − 4.138,03 € = 147,72 € monatlich gebracht. Die Beförderung ist in diesem Beispiel also rund dreimal so viel wert wie das Abwarten der nächsten Erfahrungsstufe.
Hinweis: Die genaue Stufenzuordnung nach einer Beförderung regelt das jeweilige Landesbesoldungsgesetz; Polizeizulage, Schichtzuschläge und Familienzuschlag kommen jeweils obendrauf. Die Werte gelten für Hamburg; in anderen Bundesländern fallen die Beträge etwas anders aus.
Die Karriereleiter: Von A7 bis A16
Die folgende Tabelle verdichtet die Karriereleiter von A7 bis A16 auf die wichtigsten Stationen — samt dem Weg (Ausbildung, Studium, Beförderung oder Aufstieg), über den die jeweilige Position erreicht wird.
| Dienstgrad | Besoldung | Bereich | Weg |
|---|---|---|---|
| Polizeimeister (PM) | A7 | Mittlerer Dienst (mD) | Ausbildung mD |
| Polizeihauptmeister (PHM) | A9m | mD | Beförderung nach Jahren |
| Polizeikommissar (PK) | A9 | Gehobener Dienst (gD) | Studium PD |
| Polizeihauptkommissar (PHK) | A11 | gD | Beförderung |
| Polizeirat (PR) | A13 | Höherer Dienst (hD) | Master/Aufstieg |
| Polizeidirektor (PD) | A15 | hD | Führungsposition |
| Leitender PD / Polizeipräsident | A16/B | hD/Politische Laufbahn | Top-Führung |
Praktisch bedeutet das: Wer direkt im gehobenen Dienst startet (Polizeikommissar, A9), überspringt die A7/A8-Phase des mittleren Dienstes komplett und erreicht mit normaler Beförderungsbiografie meist A11, teils A12. Der höhere Dienst ab A13 bleibt einer kleinen Gruppe vorbehalten — Führungsverantwortung und Masterabschluss vorausgesetzt.
Häufige Fragen zum Gehalt nach Dienstgrad
Kann man als Polizist ein monatliches Netto über 3.000 € erreichen?
Ja. Am sichersten gelingt das im höheren Dienst: Ein Polizeirat (A13, Stufe 5) in Hamburg kommt nach der dort aktuell gezahlten Tabelle (Stand Februar 2025) auf 5.613,71 € Grundgehalt brutto — da Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, bleiben davon je nach Steuerklasse und Krankenversicherung deutlich mehr als 3.000 € netto. Im gehobenen Dienst ist die Marke in den oberen Erfahrungsstufen (A11/A12) je nach Bundesland ebenfalls erreichbar, im mittleren Dienst meist nur mit Zulagen für Schicht- und Wochenenddienst.
Gibt es Gehaltsunterschiede zwischen gleichem Dienstgrad in verschiedenen Bundesländern?
Ja, die Abstände verschieben sich aber mit jeder Besoldungsrunde der Länder. In der A13-Endstufe liegen zwischen Baden-Württemberg (6.534,50 €, Stand April 2026) und Brandenburg (6.244,61 €, aktuell gezahlte Tabelle vom Juli 2024) rund 290 € brutto im Monat. Über ein Berufsleben summieren sich solche Differenzen auf fünfstellige Beträge. In die Gesamtrechnung gehören aber auch Lebenshaltungskosten, das Krankenversicherungssystem (Heilfürsorge oder Beihilfe — je nach Bundesland) und die Zulagenpraxis.
Wann beginnt die Gehaltssteigerung durch Dienstjahre zu stagnieren?
Die Erfahrungsstufen wachsen je nach Bundesland über rund 20 bis 28 Dienstjahre. Danach ist die Endstufe erreicht — je nach Land und Besoldungsgruppe z. B. Stufe 8 in Hamburg oder bis zu Stufe 12 in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Ab der Endstufe steigt das Grundgehalt nur noch durch allgemeine Besoldungsanpassungen. Wer nie befördert wird, stagniert deshalb langfristig — Beförderungen sind auf Dauer der stärkste Gehaltshebel.
Welcher Dienstgrad entspricht welcher Besoldungsgruppe?
Die Zuordnung ist bundesweit einheitlich aufgebaut: Polizeimeister A7, Polizeiobermeister A8, Polizeihauptmeister A9 (mittlerer Dienst); Polizeikommissar A9, Polizeioberkommissar A10, Polizeihauptkommissar A11, Erster Polizeihauptkommissar A12 (gehobener Dienst); Polizeirat A13, Polizeioberrat A14, Polizeidirektor A15, Leitender Polizeidirektor A16 (höherer Dienst).
Verdient man bei der Kriminalpolizei mehr als bei der Schutzpolizei?
Nein. Kriminalpolizei und Schutzpolizei nutzen dieselben Besoldungsgruppen — vom Kriminalmeister bis zum Kriminaldirektor entsprechen die Ränge exakt den Pendants der Schutzpolizei, nur die Bezeichnung unterscheidet sich. Gehaltsunterschiede entstehen allenfalls über den konkreten Dienstposten und über Zulagen, nicht über die Laufbahn selbst.
Zählen Zulagen zum Grundgehalt des Dienstgrads?
Nein, Zulagen kommen zusätzlich zum Grundgehalt: die Polizeizulage für Vollzugsbeamte, Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst sowie je nach Verwendung weitere Zulagen, etwa für Spezialeinheiten. Höhe und Voraussetzungen regelt jedes Bundesland beziehungsweise der Bund selbst — pauschale Beträge lassen sich daher nicht seriös nennen.
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