Sabbatjahr für Polizisten
Mit dem Ansparmodell ein Jahr freinehmen – so funktioniert es
Ein Sabbatjahr ist auch für Polizeibeamte möglich – über das sogenannte Ansparmodell (auch Sabbatical-Modell). Es ist keine einfache Auszeit, sondern ein strukturiertes Teilzeitmodell mit angespartem Freizeitkonto.
Wie funktioniert das Ansparmodell?
Das Prinzip: Du arbeitest über mehrere Jahre mehr als nötig (oder nimmst weniger Urlaub) und „sparst“ diese Zeit an. Dann folgt die Freistellungsphase – das eigentliche Sabbatjahr. Das Gehalt wird über die gesamte Laufzeit gleichmäßig verteilt.
| Phase | Dauer | Gehalt |
|---|---|---|
| Ansparphase (Vollzeit) | 3 Jahre | 75 % des normalen Gehalts |
| Freistellungsphase | 1 Jahr | 75 % des normalen Gehalts |
| Gesamt | 4 Jahre | Gleichbleibendes Teilzeitgehalt |
Voraussetzungen und Antrag
- Genehmigung durch den Dienstherren – kein Rechtsanspruch
- Dienstliche Belange dürfen nicht entgegenstehen
- Antrag in der Regel 6–12 Monate im Voraus stellen
- Schriftliche Vereinbarung über Anspar- und Freistellungszeitraum
Auswirkungen auf Pension und Beihilfe
Während der Anspar- und Freistellungsphase gilt Beamtenstatus – du bist beihilfeberechtigt und sozialversichert. Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit wird anteilig berechnet.
Ein 4-Jahres-Sabbatical (3 Jahre Vollzeit + 1 Jahr frei) zählt pensionsrechtlich wie 3 Dienstjahre in Vollzeit. Das reduziert die spätere Pension leicht.
Sabbatical vs. Sonderurlaub
Sonderurlaub ohne Bezüge ist ebenfalls möglich (Beamtenurlaubsverordnung), führt aber zu Gehaltsausfall und Lücken in der Pension. Das Ansparmodell ist daher die deutlich bessere Option.
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