Nebentätigkeit als Polizist 2026: Was ist erlaubt?
Als Beamter gelten strenge Regeln für Nebentätigkeiten — hier erfährst du, was möglich ist und was nicht.
Grundprinzip: Genehmigungspflicht
Als Polizeibeamter unterliegt du dem Beamtenrecht. Jede entgeltliche Nebentätigkeit ist grundsätzlich genehmigungspflichtig und muss beim Dienstherrn beantragt werden (§ 97 ff. BBG / jeweiliges Landesbeamtengesetz).
Genehmigungspflichtige vs. genehmigte Tätigkeiten
| Tätigkeit | Genehmigung nötig? | Typisch genehmigt? |
|---|---|---|
| Selbstständigkeit (Gewerbe) | Ja | Nur wenn zeitlich begrenzt und dienstfern |
| Honorarvortrag / Seminar | Ja | Ja, bis zur Grenze |
| Sporttrainer / Schiedsrichter | Ja | Oft ja |
| Vermieter von Wohnraum | Nein (keine aktive Tätigkeit) | – |
| Social Media mit Werbung | Ja | Nur wenn kein Dienstbezug |
| Nebenjob im Sicherheitsdienst | Ja | Oft abgelehnt (Interessenkonflikt) |
| Ehrenamtliche Tätigkeit | Nein (anzeigepflichtig) | Immer erlaubt |
Einkommensgrenzen für Nebentätigkeiten
Genehmigungsfrei sind Nebentätigkeiten bis zu bestimmten Grenzen:
- Bundesbeamte: Bis 9.000 € / Jahr ohne Anzeigepflicht (§ 100 BBG)
- Landesbeamte: Variiert — meist 6.000–9.000 € / Jahr
- Überschreitung → Abführungspflicht des überschreitenden Betrags an den Dienstherrn
Was ist grundsätzlich verboten?
- Tätigkeiten, die zu Interessenkonflikten mit dem Polizeidienst führen
- Arbeit für Detekteien, private Sicherheitsdienste
- Tätigkeiten für Personen / Firmen, gegen die ermittelt wird
- Alles, was das Ansehen der Polizei gefährdet
⚠️ Social Media: Polizisten mit erkennbarem Dienstbezug (Uniform, Behördenname) brauchen für gesponserte Inhalte immer eine Genehmigung. Ohne Dienstbezug gilt die allgemeine Einkommensgrenze.
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