Nebentätigkeit als Polizist 2026: Was ist erlaubt?

Nebentätigkeit als Polizist 2026: Was ist erlaubt?

Als Beamter gelten strenge Regeln für Nebentätigkeiten — hier erfährst du, was möglich ist und was nicht.

Grundprinzip: Genehmigungspflicht

Als Polizeibeamter unterliegt du dem Beamtenrecht. Jede entgeltliche Nebentätigkeit ist grundsätzlich genehmigungspflichtig und muss beim Dienstherrn beantragt werden (§ 97 ff. BBG / jeweiliges Landesbeamtengesetz).

Genehmigungspflichtige vs. genehmigte Tätigkeiten

Tätigkeit Genehmigung nötig? Typisch genehmigt?
Selbstständigkeit (Gewerbe) Ja Nur wenn zeitlich begrenzt und dienstfern
Honorarvortrag / Seminar Ja Ja, bis zur Grenze
Sporttrainer / Schiedsrichter Ja Oft ja
Vermieter von Wohnraum Nein (keine aktive Tätigkeit)
Social Media mit Werbung Ja Nur wenn kein Dienstbezug
Nebenjob im Sicherheitsdienst Ja Oft abgelehnt (Interessenkonflikt)
Ehrenamtliche Tätigkeit Nein (anzeigepflichtig) Immer erlaubt

Einkommensgrenzen für Nebentätigkeiten

Genehmigungsfrei sind Nebentätigkeiten bis zu bestimmten Grenzen:

  • Bundesbeamte: Bis 9.000 € / Jahr ohne Anzeigepflicht (§ 100 BBG)
  • Landesbeamte: Variiert — meist 6.000–9.000 € / Jahr
  • Überschreitung → Abführungspflicht des überschreitenden Betrags an den Dienstherrn

Was ist grundsätzlich verboten?

  • Tätigkeiten, die zu Interessenkonflikten mit dem Polizeidienst führen
  • Arbeit für Detekteien, private Sicherheitsdienste
  • Tätigkeiten für Personen / Firmen, gegen die ermittelt wird
  • Alles, was das Ansehen der Polizei gefährdet
⚠️ Social Media: Polizisten mit erkennbarem Dienstbezug (Uniform, Behördenname) brauchen für gesponserte Inhalte immer eine Genehmigung. Ohne Dienstbezug gilt die allgemeine Einkommensgrenze.

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