Fitnessanforderungen für aktive Polizisten
Welche Sporttests gelten während des Diensts und was passiert bei Nichtbestehen?
Die körperlichen Anforderungen enden nicht mit der Einstellungsprüfung. Aktive Polizeibeamte müssen je nach Bundesland und Einsatzbereich regelmäßige Sporttests absolvieren.
Regelungen je Bundesland
| Bundesland | Sporttest | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Bayern | Jährlicher Sporttest Pflicht (mit Ausnahmen im Alter) | Jährlich |
| NRW | Freiwilliger Leistungstest, keine Pflichttests | Optional |
| Berlin | Sporttest bei Bewerbung für Sonderverwendungen | Bedarfsorientiert |
| Baden-Württemberg | Jährliche Sportprüfung bis zum 50. Lebensjahr | Jährlich |
| Hamburg | Sporttest für Sonder- und Spezialeinsätze | Bedarfsorientiert |
Die laufenden Fitnessanforderungen variieren stark zwischen den Bundesländern. Informiere dich bei deinem jeweiligen Landesamt.
Typische Testdisziplinen im Dienst
- Ausdauer: 12-Minuten-Lauf (Cooper-Test) oder 3.000 m
- Kraft: Liegestütze, Klimmzüge, Sit-ups
- Schnelligkeit: 100 m Sprint
- Beweglichkeit: Standweitsprung, Rumpfbeugen
Konsequenzen bei Nichtbestehen
In Bundesländern mit Pflichttests kann Nichtbestehen zu eingeschränkter Verwendung führen – z.B. kein Außendienst, keine Sonderverwendungen. Eine direkte Gehaltskürzung oder Entlassung erfolgt in der Regel nicht, aber Karrierechancen können beeinträchtigt werden.
Trainingstipps für aktive Beamte
Polizeiliche Sportbeauftragte bieten an vielen Dienststellen Trainingszeiten während der Dienstzeit an. Die Teilnahme ist in vielen Ländern als Dienstsport genehmigungsfähig.
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