Beihilfe für Psychotherapie als Polizist
Was zahlt der Staat bei PTSD und psychischen Erkrankungen – und was bleibt selbst zu zahlen?
Polizisten sind überdurchschnittlich häufig von psychischen Erkrankungen betroffen – insbesondere von PTSD (posttraumatische Belastungsstörung) nach traumatischen Einsätzen. Die Beihilfe übernimmt die Behandlungskosten anteilig.
Was zahlt die Beihilfe?
| Parameter | Details |
|---|---|
| Beihilfesatz | 70 % der anerkannten Kosten (bei ledigen Beamten ohne Kind) |
| Mit Kind | 80 % der anerkannten Kosten |
| Anerkannte Verfahren | Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte PT, analytische PT |
| Antrag | Stunden vorab per Gutachterverfahren beantragen (Kurz-, Langzeittherapie) |
| Honorar | Nach Psychotherapeutengebührenordnung (GoP) – Richtwert 1,0–2,3-fach |
PTSD-spezifische Regelungen
Bei PTSD im Zusammenhang mit dem Polizeidienst kann zusätzlich zur Beihilfe die Unfallfürsorge (Dienstunfall) greifen, wenn die Erkrankung dienstlich bedingt ist. Dann übernimmt der Dienstherr ggf. 100 % der Kosten ohne Eigenanteil.
Wichtig: PTSD muss als Dienstunfallfolge anerkannt werden. Melde traumatische Einsatzerlebnisse daher zeitnah dem Dienstherrn.
Private Zusatzversicherung für Psychotherapie
Der verbleibende Eigenanteil (30 %) kann durch eine private Krankenversicherung (PKV) mit Beihilfeergänzungstarif abgedeckt werden. Besonders relevant:
- Wähle einen Tarif ohne Wartezeit für psychische Erkrankungen
- Achte auf ausreichend Stundenkontingent (Langzeittherapien haben 80–160 Stunden)
- Einige Tarife bieten auch Coaching und Krisenintervention ohne Genehmigungsverfahren
Mehr zur Krankenversicherung für Polizisten: PKV + Beihilfe im Überblick.
