Beihilfe für Psychotherapie: PTSD-Behandlung für Polizisten

Beihilfe für Psychotherapie als Polizist

Was zahlt der Staat bei PTSD und psychischen Erkrankungen – und was bleibt selbst zu zahlen?

Polizisten sind überdurchschnittlich häufig von psychischen Erkrankungen betroffen – insbesondere von PTSD (posttraumatische Belastungsstörung) nach traumatischen Einsätzen. Die Beihilfe übernimmt die Behandlungskosten anteilig.

Was zahlt die Beihilfe?

Parameter Details
Beihilfesatz 70 % der anerkannten Kosten (bei ledigen Beamten ohne Kind)
Mit Kind 80 % der anerkannten Kosten
Anerkannte Verfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte PT, analytische PT
Antrag Stunden vorab per Gutachterverfahren beantragen (Kurz-, Langzeittherapie)
Honorar Nach Psychotherapeutengebührenordnung (GoP) – Richtwert 1,0–2,3-fach

PTSD-spezifische Regelungen

Bei PTSD im Zusammenhang mit dem Polizeidienst kann zusätzlich zur Beihilfe die Unfallfürsorge (Dienstunfall) greifen, wenn die Erkrankung dienstlich bedingt ist. Dann übernimmt der Dienstherr ggf. 100 % der Kosten ohne Eigenanteil.

Wichtig: PTSD muss als Dienstunfallfolge anerkannt werden. Melde traumatische Einsatzerlebnisse daher zeitnah dem Dienstherrn.

Private Zusatzversicherung für Psychotherapie

Der verbleibende Eigenanteil (30 %) kann durch eine private Krankenversicherung (PKV) mit Beihilfeergänzungstarif abgedeckt werden. Besonders relevant:

  • Wähle einen Tarif ohne Wartezeit für psychische Erkrankungen
  • Achte auf ausreichend Stundenkontingent (Langzeittherapien haben 80–160 Stunden)
  • Einige Tarife bieten auch Coaching und Krisenintervention ohne Genehmigungsverfahren

Mehr zur Krankenversicherung für Polizisten: PKV + Beihilfe im Überblick.

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