
Zahnzusatzversicherung bei freier Heilfürsorge
Was die Beihilfe übernimmt und wann eine Zahnzusatz sinnvoll ist
Je nach Dienstherr bekommst du als Polizeibeamter Beihilfe oder freie Heilfürsorge – in beiden Systemen bleibt beim Zahnersatz häufig ein Eigenanteil, den eine Zahnzusatzversicherung schließen kann.
Der Grund liegt im System: Die Beihilfe deines Dienstherrn übernimmt nur einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen – den Rest trägt deine private Krankenversicherung und im Zweifel dein eigenes Konto. Gerade beim Zahnersatz rechnen Beihilfestellen zudem oft nicht mit der tatsächlichen Rechnung, sondern mit begrenzten Zuschüssen. Hochwertige Versorgungen wie Keramikkronen oder Implantate reißen deshalb schnell ein Loch von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro in die Haushaltskasse.
Wichtig vorab: Ob du überhaupt Beihilfe erhältst oder stattdessen freie Heilfürsorge, hängt vom Bundesland ab. Auch mit freier Heilfürsorge – etwa in NRW – ist nicht alles abgedeckt: Beim Zahnersatz zahlt sie höchstens bis zur Höhe der Regelversorgung, die Mehrkosten einer höherwertigen Versorgung trägst du selbst. Welches System in deinem Land gilt, zeigt die Übersicht weiter unten. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Zahnleistungen die Beihilfe übernimmt, wo die typischen Lücken liegen und für wen sich eine Zahnzusatz rechnet – inklusive Rechenbeispiel.
Was zahlt die Beihilfe bei Zahnbehandlung?
Die folgende Übersicht zeigt typische Zahnleistungen und den Anteil, den die Beihilfe bei einem ledigen Beamten ohne Kinder üblicherweise übernimmt. Der konkrete Satz hängt von Bundesland und Familiensituation ab – mit Kindern steigt er in der Regel. Einen Ländervergleich findest du im Beitrag zum Beihilfebemessungssatz.
| Behandlung | Beihilfesatz (ledig ohne Kind) | Eigenanteil |
|---|---|---|
| Einfache Zahnfüllung | 50 % | 50 % |
| Zahnersatz (Krone) | 50 % des beihilfefähigen Betrags | Kann mehrere Hundert € betragen |
| Implantate | In der Regel nicht beihilfefähig | Volle Kosten selbst |
| Kieferorthopädie (Kinder) | 50 % bei medizinischer Notwendigkeit | 50 % |
| Professionelle Zahnreinigung (PZR) | Nicht beihilfefähig | Voll selbst |
So liest du die Tabelle: Der Beihilfesatz bezieht sich auf die beihilfefähigen Aufwendungen – nicht zwingend auf deine tatsächliche Rechnung. Beim Zahnersatz wird häufig nur ein Festzuschuss zugrunde gelegt, sodass dein realer Eigenanteil deutlich über den nominellen 50 Prozent liegen kann. Den verbleibenden Prozentanteil deckt normalerweise deine private Restkostenversicherung – aber nur, wenn dein PKV-Tarif Zahnleistungen in entsprechender Höhe vorsieht. Gerade günstige Einsteigertarife begrenzen Zahnersatz oft auf niedrige Erstattungssätze.
Implantate sind in den meisten Bundesländern grundsätzlich nicht beihilfefähig. Eine Zahnzusatzversicherung mit Implantatleistung kann hier wichtig sein.
Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatz lohnt sich für Polizisten vor allem dann, wenn:
- Regelmäßige PZR gewünscht wird (2× jährlich = ca. 150–200 € nicht beihilfefähig)
- Größere Zahnersatzmaßnahmen absehbar sind (Kronen, Brücken)
- Implantate in Frage kommen
- Kieferorthopädie für Kinder relevant ist
Umgekehrt gilt: Wer gesunde Zähne hat, keine Versorgungen plant und auf die PZR verzichtet, kann den Beitrag auch zurücklegen. Weil aber niemand weiß, wann eine Krone fällig wird – und Tarife für laufende oder bereits angeratene Behandlungen nicht mehr leisten –, spricht vieles für einen frühen Abschluss. Für Berufseinsteiger gehört das Thema deshalb auf die Prüfliste: Welche Absicherung ab Tag 1 sinnvoll ist, zeigt der Ratgeber Versicherungen für Polizeianwärter.
Was gute Tarife für Beamte bieten
Zahnzusatztarife unterscheiden sich erheblich – nicht nur beim Beitrag, sondern vor allem bei den Leistungsgrenzen. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, worauf du beim Vergleich achten solltest:
| Leistung | Guter Tarif | Basis-Tarif |
|---|---|---|
| Zahnersatz | 90–100 % der Gesamtkosten | 50–70 % der Gesamtkosten |
| Implantate | Inklusive | Ausgeschlossen |
| PZR | 2× jährlich inklusive | Nicht enthalten |
| Wartezeit | Keine (direkt nach Abschluss) | 3–8 Monate |
So liest du die Tabelle: Entscheidend ist die Zeile Zahnersatz – hier entstehen die höchsten Kosten. „90–100 % der Gesamtkosten“ bedeutet: Der Tarif stockt die Erstattung von Beihilfe und PKV so weit auf, dass zusammen bis zu diesem Anteil der Rechnung gedeckt ist. Achte zusätzlich auf die sogenannte Zahnstaffel: Fast alle Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren auf feste Höchstbeträge, erst danach gilt die volle Leistung.
Rechenbeispiel: Krone mit und ohne Zahnzusatzversicherung
Ein lediger Polizeikommissar benötigt eine Keramikkrone. Gesamtkosten laut Heil- und Kostenplan: ca. 1.200 €. Die Beihilfe übernimmt 50 % des beihilfefähigen Betrags; zusammen mit dem PKV-Tarif ergibt sich in diesem Beispiel eine Erstattung von 70 % der Rechnung:
- Erstattung ohne Zahnzusatz: 70 % von 1.200 € = 840 € → Eigenanteil: 1.200 € − 840 € = 360 €
- Mit Zahnzusatz (stockt auf 90 % der Gesamtkosten auf): 90 % von 1.200 € = 1.080 € → die Zusatzversicherung zahlt die Differenz von 1.080 € − 840 € = 240 € → Eigenanteil: nur noch 120 €
- Jahresbeitrag der Zahnzusatz: bei ca. 20 €/Monat rund 240 € im Jahr
In diesem Jahr hat sich der Tarif mit einer einzigen Krone also ungefähr selbst getragen (240 € Erstattung gegenüber ca. 240 € Beitrag). Sein eigentlicher Wert zeigt sich bei größeren Maßnahmen: Bei einer Brücke oder einem Implantat – das die Beihilfe in der Regel gar nicht bezuschusst – kann der Eigenanteil ohne Zusatzschutz schnell vierstellig werden. Alle Werte sind Näherungswerte; der tatsächliche Erstattungsmix hängt von Bundesland, Bemessungssatz und PKV-Tarif ab.
Zusammen mit Beihilfe und PKV lässt sich bei Zahnbehandlungen oft eine Kostendeckung von nahezu 100 % erreichen. Mehr zur Gesamtabsicherung Polizei.
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Was die Heilfürsorge beim Zahnersatz zahlt – und was nicht
Bei freier Heilfürsorge gibt es keinen Bemessungssatz wie in der Beihilfe – dafür eine andere Grenze: die Regelversorgung. Für die Bundespolizei steht sie in § 6 der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung: Übernommen werden die tatsächlichen Kosten der Regelversorgung mit Zahnersatz einschließlich Kronen und Suprakonstruktionen, wie sie auch die gesetzliche Krankenkasse als Standard vorsieht. Wählst du eine gleich- oder andersartige Versorgung – etwa eine vollkeramische statt einer metallischen Krone –, zahlt die Heilfürsorge höchstens einen Festzuschuss in Höhe von 100 Prozent der Regelversorgung. Die Mehrkosten trägst du selbst, und der Heil- und Kostenplan muss vorher vom Bundespolizeipräsidium genehmigt werden. Die Landesregelungen folgen demselben Prinzip, weichen im Detail aber ab; welche Vorschrift in deinem Land gilt, zeigt die Länderübersicht unten, die Bundesregeln im Ganzen die Seite Heilfürsorge bei der Bundespolizei.
Rechenbeispiel bei Heilfürsorge: Eine Polizeimeisterin der Bundespolizei braucht eine Krone. Die Regelversorgung – die metallische Krone – übernimmt die Heilfürsorge nach Genehmigung vollständig, sie zahlt dafür nichts. Entscheidet sie sich für eine Keramikkrone, bekommt sie weiterhin den Betrag der Regelversorgung als Festzuschuss; alles, was die Keramikversorgung darüber hinaus kostet, ist ihr Eigenanteil. Genau diesen Eigenanteil deckt eine Zahnzusatzversicherung, die auf Heilfürsorge- oder GKV-Versicherte zugeschnitten ist – anders als ein Beihilfe-Ergänzungstarif, der sich auf einen Prozentsatz der Beihilfe bezieht. Achte beim Tarif deshalb darauf, dass er die Differenz zur Regelversorgung erstattet und Implantate sowie Inlays einschließt.
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Heilfürsorge oder Beihilfe: die Regelung bei Bund und Ländern
Ob du im aktiven Dienst freie Heilfürsorge oder Beihilfe bekommst, entscheidet dein Dienstherr – und die Regeln gehen weit auseinander. In fünf Ländern und beim Bund gilt die Heilfürsorge ohne Wahlmöglichkeit, in fünf weiteren kannst du sie zugunsten der Beihilfe ablehnen, teils nur innerhalb von sechs Monaten. Bayern, Berlin und Thüringen gewähren sie im Kern nur in der Ausbildung, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland gar nicht für neue Beamte. Im Ruhestand erhalten alle Beihilfe.
| Dienstherr | Aktive Beamte | In der Ausbildung | Wahlrecht / Anrechnung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Bund (Bundespolizei) | Heilfürsorge | Heilfürsorge | kein Wahlrecht, keine Anrechnung | § 70 Abs. 2 BBesG, BPolHfV |
| Baden-Württemberg | Heilfürsorge | Heilfürsorge | kein Wahlrecht, keine Anrechnung | § 79 LBG BW, HVO |
| Bayern | Beihilfe; Heilfürsorge nur bei Einsätzen und Übungen | Heilfürsorge in der Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei (mit Gemeinschaftsunterkunft) | – | Art. 96 BayBesG, HeilfürsV; Art. 96 BayBG |
| Berlin | Beihilfe; Heilfürsorge bei besonderer Verwendung | Heilfürsorge nur im mittleren Dienst der Schutzpolizei, Kommissaranwärter Beihilfe | – | § 103 LBG Bln, HfVO; § 76 LBG Bln |
| Brandenburg | Heilfürsorge | Heilfürsorge (Verzicht erst nach der Ausbildung) | Verzicht jederzeit möglich, unwiderruflich | § 114 LBG Bbg, BbgPolHV |
| Bremen | Heilfürsorge | Heilfürsorge | kein Wahlrecht | § 111 BremBG, BremHfV |
| Hamburg | Heilfürsorge | Heilfürsorge (ohne Anrechnung) | Ablehnung unwiderruflich möglich; Anrechnung 1,4 % des Grundgehalts | § 112 HmbBG, HmbHFVO |
| Hessen | Beihilfe | Beihilfe | Heilfürsorge nur als auslaufender Besitzstand | § 80, § 120 Abs. 2 HBG |
| Mecklenburg-Vorpommern | Heilfürsorge | Heilfürsorge | kein Wahlrecht, keine Anrechnung | § 112 LBG M-V, PolHeilFürsVO |
| Niedersachsen | Heilfürsorge | Heilfürsorge | Verzicht unwiderruflich möglich; Anrechnung 1,3 % des Grundgehalts | § 114 NBG, HFB |
| Nordrhein-Westfalen | Heilfürsorge | Heilfürsorge | kein Wahlrecht, keine Anrechnung | § 112 Abs. 2 LBG NRW, FHVOPol |
| Rheinland-Pfalz | Beihilfe | Beihilfe | seit 1. Oktober 2017; Heilfürsorge nur Besitzstand | § 66, § 113a LBG RP |
| Saarland | Beihilfe | Beihilfe | keine Heilfürsorge-Regelung | § 67 SBG |
| Sachsen | Heilfürsorge | Heilfürsorge | kein Wahlrecht, keine Anrechnung | § 135 SächsBG, SächsHfVO |
| Sachsen-Anhalt | Heilfürsorge | Heilfürsorge | Ablehnung binnen 6 Monaten nach Einstellung, Probeernennung oder Versetzung; keine Anrechnung | §§ 3a, 3c BesVersEG LSA, HFVO LSA |
| Schleswig-Holstein | Heilfürsorge | Heilfürsorge (1 % des Anwärtergrundbetrags angerechnet) | Ablehnung binnen 6 Monaten; Anrechnung 1 % des Grundgehalts | § 112 LBG SH, HFVO |
| Thüringen | Beihilfe | Heilfürsorge im Vorbereitungsdienst (mittlerer und gehobener Dienst) | – | § 103 ThürBG, VVHFSThürPol; § 72 ThürBG |
Anrechnung = Betrag, der für die Heilfürsorge monatlich auf die Besoldung angerechnet wird. Wer die Heilfürsorge ablehnt oder auf sie verzichtet, erhält ab dem Folgemonat Beihilfe; ein Widerruf ist ausgeschlossen. Grundlage sind die Beamten- und Besoldungsgesetze sowie die Heilfürsorgevorschriften der Dienstherren, jeweils in der am 25. September 2026 geltenden Fassung (Rechtsstand geprüft am 25. September 2026).
Auch beim Zahnersatz ist die Heilfürsorge nicht grenzenlos. Wo die Vorschriften ihn ausdrücklich regeln, liegt die Obergrenze bei der Regelversorgung: Die Bundespolizei übernimmt deren tatsächliche Kosten (§ 6 BPolHfV), Nordrhein-Westfalen und Hamburg zahlen den doppelten befundbezogenen Festzuschuss, höchstens die tatsächlichen Kosten (§ 5 FHVOPol, HmbHFVO), Sachsen den Festzuschuss zu 100 Prozent, höchstens die Kosten der Regelversorgung (§ 7 SächsHfVO). Thüringen übernimmt für heilfürsorgeberechtigte Anwärter 75 Prozent der nach dem SGB V vorgesehenen Versorgung (Nr. 5.3 VVHFSThürPol). Wer eine höherwertige Versorgung wählt, zahlt überall die Differenz selbst – und ein Heil- und Kostenplan muss vorher genehmigt werden.
Rechenbeispiel Niedersachsen: Eine Polizeikommissarin in A9, Eingangsstufe 2, hat ein Grundgehalt von 3.281,97 € (Tabelle ab 1. April 2026). Für die Heilfürsorge werden ihr 1,3 Prozent davon angerechnet, also 42,67 € im Monat. Verzichtet sie, bekommt sie Beihilfe und muss den Rest privat versichern – ob sich das rechnet, hängt vor allem von ihrem Alter und ihrer Familienplanung ab, denn der Verzicht gilt für immer.
Was deckt die Beihilfe oder Heilfürsorge bei Zahn-Kosten?
Je nach Bundesland gilt für Polizeivollzugsbeamte Beihilfe oder freie Heilfürsorge – und das verändert die Rechnung beim Zahnarzt deutlich. Welche Regelung in deinem Land greift, zeigt die Länderübersicht oben; wie die Beihilfe funktioniert, erklärt die Seite Beihilfe für Polizisten. Die folgende Tabelle stellt beide Systeme bei typischen Zahnleistungen gegenüber:
| Behandlung | Beihilfe (ca.) | Heilfürsorge (je nach Land) |
|---|---|---|
| Standardfüllung | 50–80 % | 100 % |
| Zahnersatz (Krone, Brücke) | 50–70 % | bis zur Regelversorgung, nach genehmigtem Plan |
| Implantate | 50 % (teils) | Teils mit Genehmigung |
| Kieferorthopädie (Erwachsene) | Kaum | Begrenzt |
| Professionelle Reinigung | Nein | Nein (Eigenleistung) |
So liest du die Tabelle: Alle Prozentwerte sind Näherungswerte, denn die konkreten Sätze unterscheiden sich je nach Bundesland und Einzelfall. Erkennbar ist das Muster: Die Heilfürsorge deckt Standardbehandlungen in der Regel vollständig ab, verlangt bei Zahnersatz aber einen vorab eingereichten Heil- und Kostenplan. Die Beihilfe lässt dagegen in fast jeder Zeile eine Lücke – genau diese Lücke ist das Einsatzgebiet der Zahnzusatzversicherung. Auffällig auch: Die professionelle Zahnreinigung zahlst du in beiden Systemen selbst.
Für Beamte mit Beihilfe – in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland von Beginn an, in Bayern, Berlin und Thüringen nach der Ausbildung, außerdem für alle, die in Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein auf die Heilfürsorge verzichtet haben – ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll — sie schließt die verbleibende Lücke bei teurem Zahnersatz (Kronen, Implantate können schnell 2.000–5.000 € kosten).
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Polizisten
Brauche ich als NRW-Beamter (Heilfürsorge) eine Zahnzusatzversicherung?
Für Füllungen und die übliche Behandlung meist nicht. Beim Zahnersatz zahlt die NRW-Heilfürsorge den doppelten befundbezogenen Festzuschuss, also den Betrag der Regelversorgung, höchstens die tatsächlichen Kosten (§ 5 FHVOPol). Wählst du eine höherwertige Versorgung, etwa Vollkeramik statt der Regelversorgung, trägst du die Differenz selbst – genau diese Lücke schließt eine Zahnzusatzversicherung.
Wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
So früh wie möglich — die meisten Tarife haben Wartezeiten von 3–8 Monaten für Zahnersatz. Wer eine Krone in 3 Monaten braucht und jetzt abschließt, ist noch nicht abgesichert. Außerdem steigen die Prämien mit dem Alter. Früh einzusteigen ist deshalb meist am günstigsten; der Beitrag hängt von Eintrittsalter und Leistungsniveau ab.
Kann ich neben der Beihilfe und Zahnzusatz noch in der gesetzlichen KV bleiben?
Als Beamter bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversichert; mit Heilfürsorge brauchst du im aktiven Dienst keine eigene Krankenversicherung, mit Beihilfe in der Regel eine private Restkostenversicherung. Eine freiwillige gesetzliche Versicherung ist grundsätzlich möglich, einige Länder zahlen dafür auf Antrag eine pauschale Beihilfe (zum Beispiel Berlin und Thüringen). Eine Zahnzusatzversicherung kannst du in jedem Fall zusätzlich abschließen.
Was ist mit Kieferorthopädie bei Erwachsenen — wird das erstattet?
KFO bei Erwachsenen ist in der Beihilfe und auch in der Heilfürsorge nur in medizinisch indizierten Ausnahmefällen erstattungsfähig (z.B. schwere Fehlbisse). Ästhetische Korrekturen werden nicht übernommen. Eine Zahnzusatzversicherung schließt KFO bei Erwachsenen ebenfalls meist aus oder begrenzt die Erstattung auf einen Festbetrag. Wer als Erwachsener eine Kieferkorrektur plant, sollte das vorab mit der Beihilfestelle und dem Tarif klären.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für Polizisten?
Eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht. Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter und vom Leistungsniveau ab: Hochleistungstarife mit 100 % Zahnersatz und Implantatleistung kosten mehr als Basis-Tarife. Da die Prämien mit dem Eintrittsalter steigen, ist ein früher Abschluss meist die günstigste Variante.
Gilt die Zahnzusatzversicherung auch für Ehepartner und Kinder?
Nein, eine Familienmitversicherung wie in der GKV gibt es nicht — jede Person braucht einen eigenen Vertrag. Für beihilfeberechtigte Kinder gilt in der Regel ein höherer Bemessungssatz als für den Beamten selbst, die verbleibende Lücke ist also kleiner und Kindertarife sind entsprechend günstig. Ehepartner ohne eigenen Beamtenstatus sichern die Zahnlücke je nach eigener Krankenversicherung (GKV oder PKV) über einen passenden eigenen Tarif ab.
Kann die Versicherung mich wegen schlechter Zähne ablehnen?
Ja. Beim Abschluss werden Gesundheitsfragen gestellt: Fehlende, noch nicht ersetzte Zähne führen häufig zu Zuschlägen oder zur Ablehnung, und bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind grundsätzlich nicht versicherbar. Die Fragen musst du wahrheitsgemäß beantworten, sonst riskierst du den Versicherungsschutz. Auch deshalb gilt: möglichst abschließen, solange die Zähne gesund sind.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Für Landesbeamte gelten die Beihilfe- beziehungsweise Heilfürsorgevorschriften des jeweiligen Landes. Verlinkt sind die Bundesvorschriften und die wichtigsten Heilfürsorge-Normen der Länder aus der Übersicht oben (Abruf in den amtlichen Portalen am 25. September 2026).
- § 15 BBhV – Zahnärztliche Leistungen
- § 46 BBhV – Bemessungssätze der Beihilfe
- § 70 BBesG – Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte des Bundes
- § 79 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg – Heilfürsorge
- Art. 96 Bayerisches Besoldungsgesetz – Heilfürsorge
- § 103 Landesbeamtengesetz Berlin – Heilfürsorge
- § 114 Landesbeamtengesetz Brandenburg
- § 112 Hamburgisches Beamtengesetz
- § 114 Niedersächsisches Beamtengesetz – VORIS
- Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei NRW (FHVOPol)
- Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (§§ 66, 113a)
- Sächsische Heilfürsorgeverordnung (SächsHfVO)
- Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz Sachsen-Anhalt (§§ 3a, 3c)
- § 112 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein
- § 103 Thüringer Beamtengesetz
