Zahnzusatzversicherung für Polizisten
Was die Beihilfe übernimmt und wann eine Zahnzusatz sinnvoll ist
Polizeibeamte sind beihilfeberechtigt – das gilt auch für Zahnarztkosten. Dennoch bleibt ein erheblicher Eigenanteil, den eine Zahnzusatzversicherung schließen kann.
Was zahlt die Beihilfe bei Zahnbehandlung?
| Behandlung | Beihilfesatz (ledig ohne Kind) | Eigenanteil |
|---|---|---|
| Einfache Zahnfüllung | 70 % | 30 % |
| Zahnersatz (Krone) | 70 % des Festzuschusses | Kann mehrere Hundert € betragen |
| Implantate | In der Regel nicht beihilfefähig | Volle Kosten selbst |
| Kieferorthopädie (Kinder) | 70 % bei medizinischer Notwendigkeit | 30 % |
| Professionelle Zahnreinigung (PZR) | Nicht beihilfefähig | Voll selbst |
Implantate sind in den meisten Bundesländern grundsätzlich nicht beihilfefähig. Eine Zahnzusatzversicherung mit Implantatleistung kann hier wichtig sein.
Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatz lohnt sich für Polizisten vor allem dann, wenn:
- Regelmäßige PZR gewünscht wird (2× jährlich = ca. 150–200 € nicht beihilfefähig)
- Größere Zahnersatzmaßnahmen absehbar sind (Kronen, Brücken)
- Implantate in Frage kommen
- Kieferorthopädie für Kinder relevant ist
Was gute Tarife für Beamte bieten
| Leistung | Guter Tarif | Basis-Tarif |
|---|---|---|
| Zahnersatz | 90–100 % der Gesamtkosten | 50–70 % der Gesamtkosten |
| Implantate | Inklusive | Ausgeschlossen |
| PZR | 2× jährlich inklusive | Nicht enthalten |
| Wartezeit | Keine (direkt nach Abschluss) | 3–8 Monate |
Zusammen mit Beihilfe und PKV lässt sich bei Zahnbehandlungen oft eine Kostendeckung von nahezu 100 % erreichen. Mehr zur Gesamtabsicherung Polizei.
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