Pension Polizeibeamte 2026: Ruhegehalt, Berechnung & Versorgung

Pension Polizeibeamte 2026: Ruhegehalt, Berechnung & Versorgung

Wann können Polizisten in Rente gehen? Wie hoch ist das Ruhegehalt? Alles zur Pension für Polizeibeamte – Berechnung, Ruhegehaltssatz und Sonderregelungen.

Das Wichtigste zur Polizistenpension: Polizeibeamte können in der Regel ab dem 60. oder 62. Lebensjahr in den Ruhestand gehen – abhängig vom Bundesland und der Laufbahngruppe. Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % des letzten Grundgehalts und steigt auf bis zu 71,75 % nach maximal 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren.

Rentenalter für Polizeibeamte: Ab wann ist der Ruhestand möglich?

Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen profitieren Polizeibeamte von einer niedrigeren Altersgrenze für den Ruhestand. Je nach Bundesland und Laufbahn gilt:

Laufbahn / Bereich Ruhestandsalter Regelung
Vollzugsbeamte (die meisten BL) 62 Jahre Besondere Altersgrenze
Vollzugsbeamte (Bayern, BW) 60 Jahre Erweiterte Sonderregelung
Bundespolizei / BGS 62 Jahre Bundesrecht
Höherer Dienst (Leitungsebene) 65–67 Jahre Allgemeine Altersgrenze

Wie wird das Ruhegehalt berechnet?

Die Höhe des Ruhegehalts ergibt sich aus einer einfachen Formel:

Ruhegehalt = Ruhegehaltssatz × ruhegehaltsfähige Dienstzeit × letztes Grundgehalt

Der Ruhegehaltssatz

Für jedes vollendete Jahr der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit werden 1,79583 % des Ruhegehaltssatzes angerechnet. Das ergibt:

  • Nach 20 Jahren Dienst: ca. 35,9 % (Mindestversorgung greift bei ca. 35 %)
  • Nach 30 Jahren Dienst: ca. 53,87 %
  • Nach 40 Jahren Dienst: ca. 71,75 % (= gesetzliches Maximum)

Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten: Was zählt mit?

Nicht jede Zeit im Berufsleben zählt automatisch als ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Folgende Zeiten werden berücksichtigt:

  • ✅ Aktive Beamtenzeit im Vollzugsdienst
  • ✅ Ausbildungszeiten (Studium Fachhochschule der Polizei)
  • ✅ Anerkannte Vordienstzeiten (z. B. Bundeswehrzeit)
  • ✅ Elternzeit (anteilig)
  • ❌ Zeiten als Angestellter (ohne Anrechnung)
  • ❌ Zeiten der Beurlaubung ohne Dienstbezüge

Mindestversorgung & Versorgungsabschläge

Beamte, die vor der regulären Altersgrenze in den Ruhestand treten, erhalten einen Versorgungsabschlag von 3,6 % pro Jahr – maximal 10,8 %. Wer mit 60 statt 62 in Rente geht, verliert also dauerhaft bis zu 7,2 % seines Ruhegehalts.

Mindestversorgung: Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, in jedem Fall aber mindestens ca. 1.600–1.800 € brutto (je nach Bundesland). Diese Mindestversorgung schützt vor zu niedrigen Pensionen nach kurzer Dienstzeit.

Praxisbeispiel: Pension eines Polizeibeamten (A11)

Ein Polizeioberleutnant (A11) mit einem Grundgehalt von 3.800 € und 35 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren:

  • Ruhegehaltssatz: 35 × 1,79583 % = 62,85 %
  • Monatliche Pension: 62,85 % × 3.800 € = ca. 2.388 € brutto
  • Plus ggf. Kinderzuschlag im Ruhestand

Häufige Fragen zur Polizistenpension

Wann kann ein Polizist in Rente gehen?

Die meisten Vollzugsbeamten können mit 62 Jahren in den Ruhestand – in Bayern und Baden-Württemberg bereits mit 60. Das ist deutlich früher als die allgemeine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Wie viel Pension bekommt ein Polizist nach 40 Jahren?

Nach 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren erreicht man den maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 %. Bei einem Grundgehalt von 4.000 € wären das ca. 2.870 € monatliche Pension brutto.

Ist die Polizeipension steuerpflichtig?

Ja. Pensionen werden vollständig als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert – anders als Renten, die nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Der Versorgungsfreibetrag reduziert die Steuerlast jedoch.

Weiterführende Informationen

Gehalt & Besoldung Polizei | PKV & Heilfürsorge | Dienstunfähigkeit | Verbeamtung Voraussetzungen

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