Besoldungstabelle Bundespolizei 2026

Bundesbesoldung nach BBesG: Grundgehalt A7–A13, Erfahrungsstufen und Polizeizulage für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei.

Wer bei der Bundespolizei Dienst tut, wird bundeseinheitlich bezahlt – nicht nach dem Recht eines einzelnen Bundeslandes. Grundlage ist das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), das in seiner Anlage IV die Grundgehaltssätze für alle Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten festlegt. Die folgende Besoldungstabelle Bund 2026 zeigt übersichtlich, was Angehörige der Bundespolizei je nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe an Grundgehalt erhalten – vom mittleren bis in den gehobenen Dienst.

Bundesbesoldung: Wer wird wie besoldet?

Ein wichtiger Punkt vorweg: Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sind Bundesbeamte und werden nach der Bundesbesoldung bezahlt – nicht nach der Landesbesoldung. Das unterscheidet sie von der Landespolizei, deren Gehälter jedes Bundesland in eigenen Landesbesoldungsgesetzen regelt. Für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei beim Deutschen Bundestag gilt einheitlich das BBesG.

Was Anwärterinnen und Anwärter während der Ausbildung erhalten und wie die Übernahme in A7 oder A9 abläuft, zeigt die Seite Bundespolizei-Ausbildung; wie sich Grundgehalt, Zulagen und Netto insgesamt zusammensetzen, der Überblick Polizei Gehalt im Überblick.

Die Bezahlung folgt der Besoldungsordnung A (der sogenannten A-Besoldung), einer aufsteigenden Gehaltstabelle. Zwei Faktoren bestimmen die Höhe: die Besoldungsgruppe (das Amt beziehungsweise der Dienstgrad) und die Erfahrungsstufe (im Wesentlichen die Dauer der Zugehörigkeit). Im mittleren Polizeivollzugsdienst startet man üblicherweise in A7 und kann bis A9 aufsteigen; der gehobene Dienst reicht von A9 bis A13. Mit jeder Beförderung steigt die Besoldungsgruppe, mit den Dienstjahren die Erfahrungsstufe.

Bundespolizei: Heilfürsorge gilt nur im aktiven Dienst

Als Polizeivollzugsbeamter der Bundespolizei erhältst du Heilfürsorge. Mit dem Ruhestand wirst du Versorgungsempfänger und bist dann beihilfeberechtigt: Die Beihilfe erstattet 70 % deiner Krankheitskosten, die übrigen 30 % musst du privat absichern. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einer kostenlosen Erstinformation zur Absicherung nach dem aktiven Dienst.

Erstinformation anfordern

Besoldungstabelle A7–A13 (Bund)

Die Tabelle zeigt die monatlichen Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A für den Bund. Sie beruht auf der amtlichen Anlage IV zum BBesG (gesetzlicher Stand 1. März 2024) zuzüglich der Abschlagszahlungen von 3,0 Prozent (seit 1. April 2025) und 2,8 Prozent (seit 1. Mai 2026), mit denen der Bund das Tarifergebnis im Vorgriff auf das noch ausstehende Anpassungsgesetz unter Vorbehalt überträgt.

Worauf diese Tabelle beruht
Bundesbesoldungsordnung A: Gesetzlich gilt weiterhin die Anlage IV BBesG in der Fassung vom 1. März 2024. Die Tabelle zeigt die seit Mai 2026 tatsächlich gezahlten Beträge — Anlage IV zuzüglich der Abschlagszahlungen von +3,0 Prozent (seit 1. April 2025) und +2,8 Prozent (seit 1. Mai 2026), die der Bund im Vorgriff auf das Anpassungsgesetz unter Vorbehalt leistet (Kabinettsbeschluss vom 3. September 2025).

Was sich ändert
Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG), das die Anpassung 2025/2026 gesetzlich festschreiben und die Grundgehaltstabelle umbauen soll (Wegfall der Erfahrungsstufe 1, einheitliche Stufenabstände, Einbau des bisherigen Ehegattenanteils), liegt bislang nur als Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom 14. April 2026 vor; ein Kabinettsbeschluss war bis September 2026 nicht belegt. Die Tabelle bildet den Entwurf bewusst nicht ab.

Rechtsstand geprüft am 24. September 2026. Maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle des Dienstherrn.

Gruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
A 7 3.138,37 € 3.230,07 € 3.350,86 € 3.474,50 € 3.595,28 € 3.717,53 € 3.809,21 € 3.900,87 €
A 8 3.307,17 € 3.417,78 € 3.573,45 € 3.730,64 € 3.887,77 € 3.996,91 € 4.107,50 € 4.216,64 €
A 9 3.551,63 € 3.660,77 € 3.832,50 € 4.007,09 € 4.178,78 € 4.295,50 € 4.416,92 € 4.535,33 €
A 10 3.785,90 € 3.935,78 € 4.152,63 € 4.370,42 € 4.592,27 € 4.746,67 € 4.901,02 € 5.055,47 €
A 11 4.295,50 € 4.524,81 € 4.752,65 € 4.981,98 € 5.139,35 € 5.296,74 € 5.454,13 € 5.611,55 €
A 12 4.589,29 € 4.860,59 € 5.133,38 € 5.404,66 € 5.593,53 € 5.779,40 € 5.966,76 € 6.157,12 €
A 13 5.343,23 € 5.598,03 € 5.851,33 € 6.106,15 € 6.281,51 € 6.458,41 € 6.633,75 € 6.806,11 €

Stand 2026, Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die amtliche Bundesbesoldungstabelle (BBesG). Quelle: BBesG Anlage IV (gesetze-im-internet.de), fortgeschrieben um die seit Mai 2026 gezahlten Abschläge (+3,0 % / +2,8 %). Rechtsstand: Abschlagszahlung unter Vorbehalt, die gesetzliche Regelung (BAlimentG) steht aus. Werte in Euro brutto pro Monat. Stand: September 2026.

Hinweis: Das geplante Bundesalimentationsgesetz sieht zusätzlich eine Strukturreform der Grundgehaltstabellen vor (unter anderem Wegfall der bisherigen Stufe 1 und eine höhere Eingangsbesoldung), ursprünglich zum 1. Mai 2026. Diese Reform liegt bislang nur als Referentenentwurf vor und ist nicht in Kraft; die oben genannten Werte geben die tatsächlich gezahlten Abschlagsbeträge wieder.

Polizeizulage & weitere Zulagen

Zum Grundgehalt kommen bei der Bundespolizei mehrere Zulagen hinzu. Zentral ist die Polizeizulage (Stellenzulage für den Polizeivollzugsdienst): Sie beträgt aktuell rund 228 Euro monatlich (ca., Stand 2025/2026) und wird an Beamtinnen und Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben gezahlt – neben der Bundespolizei etwa auch beim BKA, bei der Bundestagspolizei, den Feldjägern der Bundeswehr und zulagenberechtigten Zollbeamten. Seit Januar 2024 ist die Polizeizulage im Bund zudem wieder ruhegehaltfähig, wenn die zulageberechtigte Verwendung insgesamt mindestens zehn Jahre gedauert hat. Zwei Jahre genügen, wenn ein Dienstschaden ohne grobes Verschulden zum Tod, zur Dienstunfähigkeit oder zum Wechsel aus dem Polizeivollzugsdienst führt (Anlage I Vorbemerkung Nr. 3a BBesG).

Hinzu kommen je nach Verwendung weitere Bestandteile: die Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst), die Wechselschichtzulage, der Familienzuschlag für Verheiratete und Kinder sowie die vermögenswirksamen Leistungen. Diese Zulagen können das tatsächliche Bruttoeinkommen spürbar über das reine Grundgehalt hinaus anheben.

Bundespolizei: Pension erst nach fünf Dienstjahren

Beim Bund gibt es ein Ruhegehalt erst nach mindestens fünf Dienstjahren – außer die Dienstunfähigkeit geht auf eine Beschädigung im Dienst zurück. Wirst du vorher aus anderen Gründen dienstunfähig, wirst du entlassen und in der Regel nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einer kostenlosen Erstinformation zur Absicherung bei Dienstunfähigkeit.

Erstinformation anfordern

Dienstgrade & Aufstieg

Welche Besoldungsgruppe gilt, hängt vom Dienstgrad ab. Im mittleren Dienst reicht die Spanne vom Polizeimeister (A7) über den Polizeiobermeister (A8) bis zum Polizeihauptmeister (A9). Im gehobenen Dienst folgen Polizeikommissar (A9), Polizeioberkommissar (A10), Polizeihauptkommissar (A11/A12) und Erster Polizeihauptkommissar (A13). Der Aufstieg erfolgt über Beförderungen und den Wechsel der Laufbahngruppe. Details finden Sie auf unseren Seiten zum Bundespolizei-Gehalt und zu den Dienstgraden.

Praxisbeispiel: Eine Polizeihauptmeisterin (A9) im mittleren Dienst mit rund zehn Dienstjahren erreicht etwa Erfahrungsstufe 5. Ihr Grundgehalt liegt 2026 bei ca. 4.178,78 Euro monatlich. Rechnet man die Polizeizulage von rund 228 Euro sowie – bei entsprechendem Dienst – Schicht- und Erschwerniszulagen hinzu, ergibt sich ein deutlich höheres Bruttoeinkommen. Bei Verheirateten und Eltern kommt der Familienzuschlag zusätzlich obendrauf.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Grundgehaltssätze auf dieser Seite beruhen auf der Anlage IV zum Bundesbesoldungsgesetz und den seit Mai 2026 gezahlten Abschlägen; Vergleichsportale wurden nicht als Quelle verwendet. Rechtsstand geprüft: September 2026.


Warum diese Zahlen über die Dienstzeit hinaus zählen: Das Ruhegehalt bemisst sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen der letzten Jahre — die Tabelle oben ist damit auch die Grundlage der späteren Pension. Zulagen zählen dabei nur mit, soweit sie ausdrücklich ruhegehaltfähig sind. Wie sich daraus das Ruhegehalt errechnet, steht unter Pension für Polizeibeamte; was bei vorzeitigem Ausscheiden bleibt, unter Dienstunfähigkeit.

Häufige Fragen

Werden Bundespolizisten nach Bundes- oder Landesbesoldung bezahlt?

Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sind Bundesbeamte und werden ausschließlich nach der Bundesbesoldung (BBesG) bezahlt. Die Landesbesoldungsgesetze der einzelnen Bundesländer gelten für sie nicht – anders als für die Landespolizei.

Wie viel verdient man laut Besoldungstabelle Bund 2026?

Das Grundgehalt reicht 2026 je nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe von rund 3.138 Euro in A7 Stufe 1 bis über 6.800 Euro in A13 Stufe 8 (Zahlungsstand Mai 2026: Abschlag unter Vorbehalt, das Anpassungsgesetz ist noch nicht beschlossen). Hinzu kommen Polizeizulage und weitere Zulagen. Die Angaben sind ohne Gewähr, maßgeblich ist die amtliche Bundesbesoldungstabelle.

Wie hoch ist die Polizeizulage bei der Bundespolizei?

Die Polizeizulage beträgt aktuell rund 228 Euro monatlich (Stand 2025/2026, ca.). Sie wird für vollzugspolizeiliche Aufgaben gezahlt und zählt im Bund zur Pension, wenn die zulageberechtigte Verwendung insgesamt mindestens zehn Jahre gedauert hat (Anlage I Vorbemerkung Nr. 3a BBesG).

Was bedeuten die Erfahrungsstufen in der Besoldungstabelle?

Die Erfahrungsstufen (Stufe 1 bis 8) bilden die Dauer der Berufserfahrung ab. Mit steigender Dienstzeit rückt man in höhere Stufen auf, wodurch das Grundgehalt innerhalb derselben Besoldungsgruppe wächst.

Nach oben scrollen