Besoldungstabelle Bundespolizei 2026
Bundesbesoldung nach BBesG: Grundgehalt A7–A13, Erfahrungsstufen und Polizeizulage für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei.
Wer bei der Bundespolizei Dienst tut, wird bundeseinheitlich bezahlt – nicht nach dem Recht eines einzelnen Bundeslandes. Grundlage ist das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), das in seiner Anlage IV die Grundgehaltssätze für alle Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten festlegt. Die folgende Besoldungstabelle Bund 2026 zeigt übersichtlich, was Angehörige der Bundespolizei je nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe an Grundgehalt erhalten – vom mittleren bis in den gehobenen Dienst.
Bundesbesoldung: Wer wird wie besoldet?
Ein wichtiger Punkt vorweg: Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sind Bundesbeamte und werden nach der Bundesbesoldung bezahlt – nicht nach der Landesbesoldung. Das unterscheidet sie von der Landespolizei, deren Gehälter jedes Bundesland in eigenen Landesbesoldungsgesetzen regelt. Für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei beim Deutschen Bundestag gilt einheitlich das BBesG.
Die Bezahlung folgt der Besoldungsordnung A (der sogenannten A-Besoldung), einer aufsteigenden Gehaltstabelle. Zwei Faktoren bestimmen die Höhe: die Besoldungsgruppe (das Amt beziehungsweise der Dienstgrad) und die Erfahrungsstufe (im Wesentlichen die Dauer der Zugehörigkeit). Im mittleren Polizeivollzugsdienst startet man üblicherweise in A7 und kann bis A9 aufsteigen; der gehobene Dienst reicht von A9 bis A13. Mit jeder Beförderung steigt die Besoldungsgruppe, mit den Dienstjahren die Erfahrungsstufe.
Besoldungstabelle A7–A13 (Bund)
Die Tabelle zeigt die monatlichen Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A für den Bund. Sie beruht auf der amtlichen Anlage IV zum BBesG (Stand 1. März 2024) zuzüglich der linearen Anpassungen um 3,0 Prozent (ab 1. April 2025) und 2,8 Prozent (ab 1. Mai 2026) aus der Übertragung des Tarifergebnisses.
| Gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A 7 | 3.138,37 € | 3.230,07 € | 3.350,86 € | 3.474,50 € | 3.595,28 € | 3.717,53 € | 3.809,21 € | 3.900,87 € |
| A 8 | 3.307,17 € | 3.417,78 € | 3.573,45 € | 3.730,64 € | 3.887,77 € | 3.996,91 € | 4.107,50 € | 4.216,64 € |
| A 9 | 3.551,63 € | 3.660,77 € | 3.832,50 € | 4.007,09 € | 4.178,78 € | 4.295,50 € | 4.416,92 € | 4.535,33 € |
| A 10 | 3.785,90 € | 3.935,78 € | 4.152,63 € | 4.370,42 € | 4.592,27 € | 4.746,67 € | 4.901,02 € | 5.055,47 € |
| A 11 | 4.295,50 € | 4.524,81 € | 4.752,65 € | 4.981,98 € | 5.139,35 € | 5.296,74 € | 5.454,13 € | 5.611,55 € |
| A 12 | 4.589,29 € | 4.860,59 € | 5.133,38 € | 5.404,66 € | 5.593,53 € | 5.779,40 € | 5.966,76 € | 6.157,12 € |
| A 13 | 5.343,23 € | 5.598,03 € | 5.851,33 € | 6.106,15 € | 6.281,51 € | 6.458,41 € | 6.633,75 € | 6.806,11 € |
Stand 2026, Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die amtliche Bundesbesoldungstabelle (BBesG). Quelle: BBesG Anlage IV (gesetze-im-internet.de), fortgeschrieben um die lineare Anpassung 2025/2026. Werte in Euro brutto pro Monat.
Hinweis: Mit dem geplanten Bundesalimentationsgesetz ist zum 1. Mai 2026 zusätzlich eine Strukturreform der Grundgehaltstabellen vorgesehen (unter anderem Wegfall der bisherigen Stufe 1 und eine höhere Eingangsbesoldung). Diese Reform lag zuletzt nur als Entwurf vor; die oben genannten Werte geben die linear angepasste Tabelle wieder.
Polizeizulage & weitere Zulagen
Zum Grundgehalt kommen bei der Bundespolizei mehrere Zulagen hinzu. Zentral ist die Polizeizulage (Stellenzulage für den Polizeivollzugsdienst): Sie beträgt aktuell rund 228 Euro monatlich (ca., Stand 2025/2026) und wird an Beamtinnen und Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben gezahlt – neben der Bundespolizei etwa auch beim BKA, bei der Bundestagspolizei, den Feldjägern der Bundeswehr und zulagenberechtigten Zollbeamten. Die Polizeizulage im Bund wurde zudem wieder ruhegehaltfähig gestellt und wirkt sich damit später auf die Pension aus.
Hinzu kommen je nach Verwendung weitere Bestandteile: die Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienst), die Wechselschichtzulage, der Familienzuschlag für Verheiratete und Kinder sowie die vermögenswirksamen Leistungen. Diese Zulagen können das tatsächliche Bruttoeinkommen spürbar über das reine Grundgehalt hinaus anheben.
Dienstgrade & Aufstieg
Welche Besoldungsgruppe gilt, hängt vom Dienstgrad ab. Im mittleren Dienst reicht die Spanne vom Polizeimeister (A7) über den Polizeiobermeister (A8) bis zum Polizeihauptmeister (A9). Im gehobenen Dienst folgen Polizeikommissar (A9), Polizeioberkommissar (A10), Polizeihauptkommissar (A11/A12) und Erster Polizeihauptkommissar (A13). Der Aufstieg erfolgt über Beförderungen und den Wechsel der Laufbahngruppe. Details finden Sie auf unseren Seiten zum Bundespolizei-Gehalt und zu den Dienstgraden.
Praxisbeispiel: Eine Polizeihauptmeisterin (A9) im mittleren Dienst mit rund zehn Dienstjahren erreicht etwa Erfahrungsstufe 5. Ihr Grundgehalt liegt 2026 bei ca. 4.178,78 Euro monatlich. Rechnet man die Polizeizulage von rund 228 Euro sowie – bei entsprechendem Dienst – Schicht- und Erschwerniszulagen hinzu, ergibt sich ein deutlich höheres Bruttoeinkommen. Bei Verheirateten und Eltern kommt der Familienzuschlag zusätzlich obendrauf.
Häufige Fragen
Werden Bundespolizisten nach Bundes- oder Landesbesoldung bezahlt?
Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sind Bundesbeamte und werden ausschließlich nach der Bundesbesoldung (BBesG) bezahlt. Die Landesbesoldungsgesetze der einzelnen Bundesländer gelten für sie nicht – anders als für die Landespolizei.
Wie viel verdient man laut Besoldungstabelle Bund 2026?
Das Grundgehalt reicht 2026 je nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe von rund 3.138 Euro in A7 Stufe 1 bis über 6.800 Euro in A13 Stufe 8. Hinzu kommen Polizeizulage und weitere Zulagen. Die Angaben sind ohne Gewähr, maßgeblich ist die amtliche Bundesbesoldungstabelle.
Wie hoch ist die Polizeizulage bei der Bundespolizei?
Die Polizeizulage beträgt aktuell rund 228 Euro monatlich (Stand 2025/2026, ca.). Sie wird für vollzugspolizeiliche Aufgaben gezahlt und ist im Bund ruhegehaltfähig.
Was bedeuten die Erfahrungsstufen in der Besoldungstabelle?
Die Erfahrungsstufen (Stufe 1 bis 8) bilden die Dauer der Berufserfahrung ab. Mit steigender Dienstzeit rückt man in höhere Stufen auf, wodurch das Grundgehalt innerhalb derselben Besoldungsgruppe wächst.
