Dienstwaffe Polizei: Tragen, Recht & Verantwortung

Dienstwaffe Polizei: Tragen, Recht & Verantwortung

Dienstwaffe der Polizei

Modelle, Recht zum Schusswaffengebrauch und die Verantwortung dahinter.

Die Dienstwaffe ist Teil der Grundausstattung im Vollzugsdienst. Ihr Gebrauch ist rechtlich eng geregelt — der Schusswaffeneinsatz ist immer das letzte Mittel.

Gängige Dienstwaffen

  • Pistolen u. a. von Heckler & Koch (SFP9/P30), Walther (P99), SIG Sauer
  • Kaliber meist 9 mm
  • zusätzlich: Reizstoffsprühgerät, Schlagstock, teils Taser (DEIG)

Recht zum Schusswaffengebrauch

Der Schusswaffengebrauch ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig (unmittelbarer Zwang nach den Polizeigesetzen): zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben, als letztes Mittel, nach Androhung. Jeder Schuss wird untersucht.

⚠️ Jeder Schusswaffeneinsatz kann ein Strafverfahren nach sich ziehen — auch bei rechtmäßigem Handeln. Diensthaftpflicht und Rechtsschutz sind deshalb wichtig.

Diensthaftpflicht & Rechtsschutz

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