
Polizei Sehtest & Augen
Sehschärfe, Brille, Lasik, Farbsehen — welche Werte über die Tauglichkeit entscheiden.
Die Augen sind im Polizeidienst sicherheitsrelevant. Die polizeiärztliche Untersuchung prüft Sehschärfe, räumliches Sehen und Farbtüchtigkeit nach der Polizeidienstvorschrift (PDV 300).
Die wichtigsten Anforderungen
| Kriterium | Typische Anforderung |
|---|---|
| Sehschärfe unkorrigiert | oft mind. 0,3–0,5 je Auge |
| Sehschärfe korrigiert | mind. 1,0 (beidäugig) / 0,7 je Auge |
| Brille / Kontaktlinsen | erlaubt, sofern Korrekturgrenzen eingehalten |
| Lasik / Augen-OP | meist anerkannt nach Heilungs- & Wartezeit |
| Farbsehen | keine relevante Farbsehschwäche (Ishihara-Test) |
⚠️ Die genauen Grenzwerte unterscheiden sich je Bundesland und Laufbahn. Eine bestehende Augen-OP solltest du mit Befunden dokumentieren und früh ansprechen.
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