Besoldungstabelle Polizei Niedersachsen
Grundgehalt A7 bis A13, Erfahrungsstufen und Polizeizulage nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) – Stand 1. Februar 2025.
Wer sich für den Polizeiberuf in Niedersachsen interessiert oder bereits im Dienst ist, braucht verlässliche Zahlen zum Gehalt. Wie viel verdient man am Anfang, wie stark steigt die Besoldung mit den Jahren, und was bringt die Polizeizulage? Dieser Überblick zeigt die aktuelle Besoldungstabelle Niedersachsen für die Polizei – von der Einstiegsgruppe A9 bis zur Besoldungsgruppe A13 – und ordnet die wichtigsten Gehaltsbestandteile ein.
Besoldung der Polizei in Niedersachsen
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Niedersachsen werden nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) bezahlt – nicht nach der Bundesbesoldung. Grundlage ist die Besoldungsordnung A mit ihren Besoldungsgruppen (A7 bis A13) und den sogenannten Erfahrungsstufen. Innerhalb jeder Gruppe steigt das Grundgehalt mit zunehmender Diensterfahrung an: In den unteren Stufen erfolgt der Aufstieg alle zwei Jahre, später alle drei und schließlich alle vier Jahre bis zur Endstufe.
Ein wichtiger Punkt speziell für Niedersachsen: Der Einstieg in den Polizeivollzugsdienst erfolgt praktisch ausschließlich über das duale Studium im gehobenen Dienst. Absolventinnen und Absolventen starten daher in der Regel als Polizeikommissar/in in der Besoldungsgruppe A9. Der klassische mittlere Dienst (A7 / A8, Polizeimeister/in und Polizeiobermeister/in) wird nicht mehr neu besetzt und läuft aus – die Werte sind hier vor allem zur Einordnung noch aufgeführt. Höhere Ämter wie A11, A12 oder A13 werden über Beförderungen erreicht.
Neben dem monatlichen Grundgehalt gibt es in Niedersachsen eine jährliche Sonderzahlung, die mit den Dezemberbezügen ausgezahlt wird, sowie einen Sonderbetrag für Kinder. Die Besoldung wird regelmäßig an Tarifabschlüsse und die wirtschaftliche Entwicklung angepasst – zuletzt zum 1. Februar 2025 mit einer linearen Erhöhung um 5,5 Prozent. Die in diesem Artikel genannten Werte geben diesen Stand wieder.
Besoldungstabelle A7–A13 (Stand 1. Februar 2025)
Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Erfahrungsstufen des monatlichen Grundgehalts (in Euro, brutto) nach der niedersächsischen Besoldungsordnung A. Die Amtsbezeichnungen sind typische Zuordnungen im Polizeivollzugsdienst.
| Besoldungsgruppe (Amt) | Stufe 1 (Einstieg) | Stufe 5 | Stufe 8 | Endstufe |
|---|---|---|---|---|
| A7 – Polizeimeister/in (mittl. Dienst) | 2.926,51 € | 3.274,89 € | 3.486,41 € | 3.548,65 € |
| A8 – Polizeiobermeister/in | 3.014,88 € | 3.424,15 € | 3.684,59 € | 3.833,42 € |
| A9 – Polizeikommissar/in (Einstieg geh. Dienst) | 3.181,97 € | 3.612,57 € | 3.895,80 € | 4.068,31 € |
| A10 – Polizeioberkommissar/in | 3.392,91 € | 3.955,46 € | 4.332,01 € | 4.547,18 € |
| A11 – Polizeihauptkommissar/in | – | 4.333,38 € | 4.719,23 € | 5.049,96 € |
| A12 – Polizeihauptkommissar/in | – | 4.698,43 € | 5.158,43 € | 5.552,77 € |
| A13 – Erster PHK / Polizeirat/-rätin | – | 5.228,39 € | 5.725,16 € | 6.150,96 € |
Stand: Besoldungstabelle Niedersachsen gültig ab 1. Februar 2025 (nach linearer Erhöhung um 5,5 %). Die Endstufe entspricht bei A7 der Stufe 9, bei A8–A10 der Stufe 10 und bei A11–A13 der Stufe 11; A11–A13 beginnen nicht in Stufe 1, sondern werden über Beförderung erreicht. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die amtliche Besoldungstabelle Niedersachsens (NBesG). Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion / NLBV Niedersachsen.
Polizeizulage & Netto
Zum Grundgehalt kommt bei Polizeivollzugsbeamten die Stellenzulage für den Polizeivollzugsdienst (Nummer 2 der Anlage 11 NBesG) hinzu. Sie beträgt nach einer Dienstzeit von einem Jahr 63,69 € und nach zwei Jahren 127,38 € im Monat (Stand 1. Februar 2025). Hinzu kommt in vielen Verwendungen eine allgemeine Stellenzulage (Anlage 9 NBesG) von rund 100 bis 112 €. Weitere Bestandteile können der Familienzuschlag (z. B. bei Ehe oder Kindern) sowie Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst) sein.
Wie viel davon netto ankommt, lässt sich nicht pauschal sagen. Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, dafür aber Lohnsteuer sowie – meist über die private Krankenversicherung mit Beihilfe – ihre Krankenversicherung selbst. Praxisbeispiel: Bei einer Polizeikommissarin in A9, Stufe 1 (Grundgehalt 3.181,97 €) ergibt sich zusammen mit Polizeizulage und allgemeiner Stellenzulage ein Brutto von rund 3.350 bis 3.400 €. Als lediger, beihilfeberechtigter Beamter bleiben davon je nach Steuerklasse, Krankenversicherung und Familienstand grob rund 2.500 bis 2.700 € netto – dieser Wert ist ein Richtwert und kann im Einzelfall deutlich abweichen.
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Häufige Fragen
Wie viel verdient ein Polizist in Niedersachsen zu Beginn?
Der Einstieg erfolgt in der Regel im gehobenen Dienst als Polizeikommissar/in in Besoldungsgruppe A9. Das Grundgehalt beträgt in Stufe 1 rund 3.181,97 € brutto im Monat (Stand 1. Februar 2025), hinzu kommen die Polizeizulage und weitere Zulagen.
Wie hoch ist die Polizeizulage in Niedersachsen?
Die Stellenzulage für den Polizeivollzugsdienst nach Anlage 11 Nummer 2 NBesG beträgt nach einem Jahr Dienstzeit 63,69 € und nach zwei Jahren 127,38 € im Monat. Zusätzlich kann eine allgemeine Stellenzulage von rund 100 bis 112 € gezahlt werden.
In welcher Besoldungsgruppe starten Polizisten in Niedersachsen?
Der Einstieg erfolgt in Niedersachsen praktisch ausschließlich über das duale Studium im gehobenen Dienst und damit in Besoldungsgruppe A9. Der mittlere Dienst (A7 / A8) wird nicht mehr neu besetzt.
Was verdient ein Polizist in Niedersachsen in der Endstufe?
In der Endstufe liegt das Grundgehalt zum Beispiel bei A11 (Polizeihauptkommissar/in) bei rund 5.049,96 € und bei A13 (Erster PHK / Polizeirat) bei rund 6.150,96 € brutto im Monat – jeweils ohne Zulagen und ohne Gewähr.
