Besoldungstabelle Polizei Sachsen-Anhalt 2026: A7 bis A13 im Überblick

Besoldungstabelle Polizei Sachsen-Anhalt

Grundgehalt A7 bis A13, Polizeizulage und Netto-Beispiele für den Polizeivollzugsdienst – Stand 2025/2026.

Wer sich für eine Laufbahn bei der Polizei Sachsen-Anhalt interessiert, will vor allem eines wissen: Was bleibt am Monatsende übrig? Die Bezahlung richtet sich nach dem Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBesG LSA) und hängt von Laufbahn, Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ab. Diese Seite fasst die aktuelle Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt für die Polizei von A7 bis A13 zusammen, erklärt die Polizeizulage und zeigt an einem Beispiel, wie sich das Gehalt zusammensetzt.

Besoldung der Polizei in Sachsen-Anhalt

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Sachsen-Anhalt werden nach der Besoldungsordnung A bezahlt. Das Grundgehalt ist der größte Baustein und steigt mit der Erfahrungsstufe an: Neu eingestellte Beamte starten in Stufe 1 und klettern im Laufe der Dienstjahre bis zur Endstufe. Der Aufstieg erfolgt zunächst in kürzeren, später in längeren Abständen – so wird Berufserfahrung schrittweise honoriert, unabhängig von einer Beförderung.

Die Laufbahn bestimmt die Einstiegsbesoldung. Der mittlere Polizeivollzugsdienst umfasst in Sachsen-Anhalt die Besoldungsgruppen A7 bis A9 (Polizeimeister bis Polizeihauptmeister). Der gehobene Dienst reicht vom Eingangsamt (A9/A10, Polizeikommissar) bis A13 (Erster Polizeihauptkommissar). Wer den Bachelor an der Fachhochschule der Polizei absolviert, startet direkt im gehobenen Dienst. Zum Grundgehalt kommen amtsunabhängige Bausteine hinzu: der Familienzuschlag für Verheiratete und für Kinder, die Polizeizulage sowie – je nach Verwendung – weitere Erschwerniszulagen etwa für Wechselschicht- und Nachtdienst.

Besoldungstabelle A7–A13

Die folgende Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt in der Eingangsstufe (Stufe 1) und in der Endstufe. Die Beträge basieren auf der Anpassung um 2,8 Prozent, die der Landtag rückwirkend zum 1. April 2026 beschlossen hat.

Besoldungsgruppe Stufe 1 (Einstieg) Endstufe
A7 2.978,12 € 3.688,86 €
A8 3.134,51 € 3.984,63 €
A9 3.308,03 € 4.219,19 €
A10 3.527,08 € 4.695,73 €
A11 3.992,24 € 5.206,36 €
A12 4.257,15 € 5.721,62 €
A13 4.952,80 € 6.334,74 €

Stand: 1. April 2026 (Grundgehalt Besoldungsordnung A, LBesG LSA), Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist ausschließlich die amtliche Besoldungstabelle Sachsen-Anhalts. Quelle: Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt / oeffentlicher-dienst-news.de.

Polizeizulage & Netto

Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Beamtinnen und Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben eine Stellenzulage (die sogenannte Polizeizulage nach Anlage 8 des LBesG LSA). Sie gleicht die Belastungen des Wechselschicht- und Nachtdienstes sowie die Verpflegungsmehraufwendungen aus. Die Zulage ist gestaffelt: nach einer Dienstzeit von einem Jahr beträgt sie ca. 76 € und nach zwei Jahren rund 153 € monatlich (Stand 2023). Eine wichtige Neuerung: Die Polizeizulage soll künftig wieder ruhegehaltfähig werden – vorausgesetzt, sie wurde mindestens zehn Jahre bezogen. Für besonders belastende Dienste können weitere Erschwerniszulagen hinzukommen, die das Land zum 1. Juli 2025 angehoben hat.

Vom Brutto gehen bei Beamten keine Sozialversicherungsbeiträge ab, wohl aber die Lohnsteuer sowie Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (abzüglich Beihilfe). Das Netto fällt daher im Verhältnis zum Brutto oft höher aus als bei Angestellten. Wie viel konkret übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Familienstand, Kinderzahl und dem individuellen Versicherungstarif ab – die genannten Werte sind daher als Spanne zu verstehen und ersetzen keine persönliche Bezügemitteilung.

Praxisbeispiel

Ein Beispiel zur Einordnung: Eine Polizeikommissarin im gehobenen Dienst, eingestuft in A9, Stufe 1, erhält ein Grundgehalt von rund 3.308 € im Monat (Stand 04/2026). Hinzu kommt nach zwei Dienstjahren die Polizeizulage von rund 153 €, sodass sich ein Bruttobezug von etwa 3.460 € ergibt – zuzüglich eines eventuellen Familienzuschlags bei Verheirateten oder mit Kindern.

Mit steigender Erfahrungsstufe und bei Beförderungen wächst das Gehalt deutlich: In A9 klettert das Grundgehalt bis zur Endstufe auf über 4.200 €, in A11 (Polizeihauptkommissar) sind in der Endstufe mehr als 5.200 € erreichbar. Über eine gesamte Laufbahn summieren sich Stufenaufstiege und Beförderungen so zu einem spürbaren Einkommensplus. Alle Angaben sind Bruttowerte und dienen nur der groben Orientierung.

Zu beachten ist außerdem, dass die genannten Beträge das monatliche Grundgehalt abbilden. Über das Jahr gerechnet kommen individuelle Bestandteile wie der Familienzuschlag, die Polizeizulage und mögliche vermögenswirksame Leistungen hinzu, während Steuer und Versicherungsbeiträge abgezogen werden. Für eine verbindliche Auskunft zur eigenen Besoldung ist stets die persönliche Bezügemitteilung des Landesamts maßgeblich.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt bei der Polizei in Sachsen-Anhalt?

Im mittleren Dienst startet man in A7, Stufe 1, mit einem Grundgehalt von rund 2.978 € brutto monatlich (Stand 04/2026). Im gehobenen Dienst (A9/A10) liegt das Einstiegsgrundgehalt bei etwa 3.308 € bis 3.527 €. Hinzu kommt die Polizeizulage nach der jeweiligen Dienstzeit.

Was verdient ein Polizist in A9 in Sachsen-Anhalt?

In der Besoldungsgruppe A9 reicht das Grundgehalt je nach Erfahrungsstufe von rund 3.308 € (Stufe 1) bis über 4.219 € (Endstufe) brutto im Monat, jeweils zuzüglich Polizeizulage und gegebenenfalls Familienzuschlag.

Wie hoch ist die Polizeizulage in Sachsen-Anhalt?

Die Stellenzulage für vollzugspolizeiliche Aufgaben beträgt nach einem Jahr Dienstzeit ca. 76 € und nach zwei Jahren rund 153 € monatlich (Stand 2023). Sie soll künftig wieder ruhegehaltfähig werden.

Wann steigt die Besoldung in Sachsen-Anhalt 2026?

Der Landtag hat eine Anpassung von 2,8 Prozent rückwirkend zum 1. April 2026 beschlossen. Die Werte in der Tabelle oben berücksichtigen diese Erhöhung bereits.

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