Besoldungstabelle Polizei Sachsen 2026: A7 bis A13 im Überblick

Besoldungstabelle Polizei Sachsen

Aktuelle Grundgehälter A7 bis A13, Polizeizulage und Netto-Faktoren im Freistaat Sachsen – Stand Februar 2025

Wer bei der Polizei Sachsen arbeitet oder eine Bewerbung plant, will vor allem eines wissen: Was landet am Monatsende auf dem Konto? Die Besoldung der sächsischen Polizei richtet sich nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz (SächsBesG) und ist reine Landessache – Sachsen legt seine Tabelle also selbst fest. Dieser Überblick zeigt die Grundgehälter der Besoldungsgruppen A7 bis A13, die Polizeizulage und die wichtigsten Faktoren für das Netto (Stand 1. Februar 2025).

Besoldung der Polizei in Sachsen

Die Bezüge sächsischer Polizeibeamter setzen sich aus dem Grundgehalt (abhängig von Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe), der Polizeizulage sowie gegebenenfalls Familienzuschlag und Schichtzulagen zusammen. Zuletzt wurden die Bezüge zum 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent angehoben.

Bei der Polizei Sachsen gibt es zwei Einstiegswege. In der Laufbahngruppe 1.2 (früher mittlerer Dienst) folgt auf eine 36-monatige Ausbildung die Ernennung zum Polizeimeister in der Besoldungsgruppe A7; der Aufstieg reicht bis A9. In der Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst) führt ein 36-monatiges Studium zum Bachelor of Arts und zur Ernennung als Polizeikommissar in A9, mit Aufstiegsmöglichkeiten bis A13. Das Grundgehalt steigt innerhalb jeder Gruppe mit den Erfahrungsstufen, anfangs im Zwei-, später im Drei- und Vier-Jahres-Rhythmus.

Schon während Ausbildung und Studium fließt ein Anwärtergrundbetrag: rund 1.528 Euro für Polizeimeisteranwärter, rund 1.584 Euro für Kommissaranwärter der Laufbahngruppe 2.1 (Stand Februar 2025).

Besoldungstabelle A7–A13

Die folgende Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt (brutto) je Besoldungsgruppe – vom Einstieg (erste Erfahrungsstufe) bis zur Endstufe. Die Polizeizulage und weitere Zulagen sind hier noch nicht enthalten.

Besoldungsgruppe Typisches Amt Grundgehalt Einstieg Grundgehalt Endstufe
A7 Polizeimeister/-in 2.872,25 € 3.670,96 €
A8 Polizeiobermeister/-in 3.039,06 € 3.989,97 €
A9 Polizeihauptmeister/-in / Polizeikommissar/-in 3.310,41 € 4.330,17 €
A10 Polizeioberkommissar/-in 3.544,06 € 4.846,73 €
A11 Polizeihauptkommissar/-in 4.040,16 € 5.391,61 €
A12 Polizeihauptkommissar/-in (A12) 4.322,70 € 5.936,46 €
A13 Erster Polizeihauptkommissar/-in / Polizeirat/-rätin 4.838,65 € 6.584,77 €

Stand: 1. Februar 2025, Grundgehaltssätze nach SächsBesG (Monatsbeträge in Euro), Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist ausschließlich die amtliche Besoldungstabelle Sachsens. Quelle: dbb Besoldungstabelle Freistaat Sachsen, gültig ab 1. Februar 2025.

Polizeizulage & Netto

Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Beamte im Polizeivollzugsdienst die Polizeivollzugsdienstzulage nach § 46 SächsBesG. Sie beträgt nach einer Dienstzeit von einem Jahr 75,00 Euro und nach zwei Jahren 150,00 Euro monatlich. Verheiratete erhalten zudem den Familienzuschlag der Stufe 1 (rund 272 Euro), je berücksichtigungsfähigem Kind kommt ein kinderbezogener Anteil hinzu (ca. 272 Euro für das erste Kind).

Für den typischen Wechsel- und Schichtdienst kommen Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten hinzu, etwa an Sonn- und Feiertagen (ca. 3,20 Euro je Stunde) oder in der Nacht (ca. 1,60 Euro je Stunde). Wie hoch das Netto ausfällt, hängt stark von der individuellen Situation ab: Steuerklasse, Kirchensteuer, Zahl der Kinder und Kosten der privaten Krankenversicherung mit Beihilfe. Da Beamte keine Sozialabgaben zahlen, bleibt vom Brutto anteilig mehr übrig als bei Angestellten – die eigene Krankenvorsorge muss man aber gegenrechnen.

Praxisbeispiel

Eine Polizeikommissarin startet nach dem Bachelor-Studium in der Besoldungsgruppe A9. Ihr Grundgehalt liegt zum Einstieg bei rund 3.310 Euro brutto. Im ersten Dienstjahr kommt noch keine, ab dem zweiten Jahr die volle Polizeizulage von 150 Euro hinzu – macht rund 3.460 Euro brutto. Ist sie verheiratet, erhöht der Familienzuschlag von rund 272 Euro die Bezüge auf etwa 3.730 Euro; Schicht- und Nachtdienstzulagen kommen je nach Einsatzplan obendrauf. Mit weiteren Beförderungen wächst das Grundgehalt bis zur A13-Endstufe auf über 6.500 Euro (alle Werte ca., ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche Besoldungstabelle Sachsens).

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Häufige Fragen

Wie viel verdient ein Polizist in Sachsen im Einstieg?

Im Einstieg der Laufbahngruppe 1.2 (früher mittlerer Dienst) starten Polizeimeister und Polizeimeisterinnen in der Besoldungsgruppe A7 mit rund 2.872 Euro Grundgehalt im Monat. Wer das Bachelor-Studium der Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst) absolviert, wird als Polizeikommissar in A9 mit rund 3.310 Euro eingestellt. Hinzu kommen Polizeizulage und gegebenenfalls Familien- und Schichtzulagen (Stand 1. Februar 2025, ohne Gewähr).

Wie hoch ist die Polizeizulage in Sachsen?

Die Polizeivollzugsdienstzulage nach § 46 SächsBesG beträgt nach einer Dienstzeit von einem Jahr 75,00 Euro und nach zwei Jahren 150,00 Euro im Monat. Sie wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt (Stand 1. Februar 2025).

Bis zu welcher Besoldungsgruppe kann ich bei der Polizei Sachsen aufsteigen?

In der Laufbahngruppe 1.2 reicht die Besoldung von A7 bis A9. In der Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst) führt der Weg von A9 bis A13. In der Endstufe erreicht A13 rund 6.585 Euro Grundgehalt im Monat; darüber liegt der höhere Dienst.

Wann wurde die Besoldung in Sachsen zuletzt erhöht?

Die aktuell gültige Tabelle trat zum 1. Februar 2025 in Kraft; die Bezüge stiegen dabei um 5,5 Prozent. Diese Werte gelten bis 31. März 2026, danach folgt turnusgemäß eine neue Besoldungstabelle.

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