Besoldungstabelle Polizei Sachsen
Aktuelle Grundgehälter A7 bis A13, Polizeizulage und Netto-Faktoren im Freistaat Sachsen – Stand April 2026
Wer bei der Polizei Sachsen arbeitet oder eine Bewerbung plant, will vor allem eines wissen: Was landet am Monatsende auf dem Konto? Die Besoldung der sächsischen Polizei richtet sich nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz (SächsBesG) und ist reine Landessache – Sachsen legt seine Tabelle also selbst fest und weicht damit sowohl vom Bund als auch von den übrigen Ländern ab. Dieser Überblick zeigt die Grundgehälter der Besoldungsgruppen A7 bis A13 in der seit dem 1. April 2026 gültigen Fassung, erklärt das sächsische Stufensystem mit seinen zehn Erfahrungsstufen und ordnet ein, welche Zulagen zum Grundgehalt hinzukommen. Dazu gibt es ein Rechenbeispiel, das den Weg vom Tabellenwert zu den tatsächlichen Bezügen nachvollziehbar macht. Wer über die Tabelle hinaus auch Einstellung, Dienstalltag und Standorte im Blick haben will, findet im Porträt Polizist in Sachsen den größeren Rahmen.
Besoldung der Polizei in Sachsen
Die Bezüge sächsischer Polizeibeamter setzen sich aus dem Grundgehalt (abhängig von Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe), der Polizeizulage sowie gegebenenfalls Familienzuschlag und Schichtzulagen zusammen. Zuletzt wurden die Grundgehälter zum 1. April 2026 linear um 2,82 Prozent angehoben; die nächste gesetzlich bereits beschlossene Anpassung folgt zum 1. März 2027.
Bei der Polizei Sachsen gibt es zwei Einstiegswege. In der Laufbahngruppe 1.2 (früher mittlerer Dienst) folgt auf eine 36-monatige Ausbildung die Ernennung zum Polizeimeister in der Besoldungsgruppe A7; der Aufstieg reicht bis A9. In der Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst) führt ein 36-monatiges Studium zum Bachelor of Arts und zur Ernennung als Polizeikommissar in A9, mit Aufstiegsmöglichkeiten bis A13. Das Grundgehalt steigt innerhalb jeder Gruppe mit den Erfahrungsstufen, anfangs im Zwei-, später im Drei- und Vier-Jahres-Rhythmus.
Schon während Ausbildung und Studium fließt ein Anwärtergrundbetrag: rund 1.528 Euro für Polizeimeisteranwärter, rund 1.584 Euro für Kommissaranwärter der Laufbahngruppe 2.1 (Werte der Tabelle vom Februar 2025; durch die lineare Anpassung zum 1. April 2026 liegen die aktuellen Beträge etwas darüber).
Besoldungstabelle A7–A13
Die folgende Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt (brutto) je Besoldungsgruppe – vom Einstieg (erste Erfahrungsstufe) bis zur Endstufe. Die Polizeizulage und weitere Zulagen sind hier noch nicht enthalten.
So liest sich die Tabelle: Die Spalte „Grundgehalt Einstieg“ nennt die Erfahrungsstufe 1, die Spalte „Grundgehalt Endstufe“ die Stufe 10 – in Sachsen haben die Besoldungsgruppen A7 bis A13 jeweils zehn Erfahrungsstufen. Der Stufenaufstieg erfolgt nach § 25 SächsBesG zunächst alle zwei Jahre (bis Stufe 5), dann alle drei Jahre (Stufen 6 bis 9) und zuletzt nach vier Jahren. Wer neu eingestellt wird, startet also in der linken Spalte und arbeitet sich über die Dienstjahre automatisch nach rechts – Beförderungen in die nächste Besoldungsgruppe kommen hinzu.
| Besoldungsgruppe | Typisches Amt | Grundgehalt Einstieg | Grundgehalt Endstufe |
|---|---|---|---|
| A7 | Polizeimeister/-in | 2.953,25 € | 3.774,48 € |
| A8 | Polizeiobermeister/-in | 3.124,76 € | 4.102,49 € |
| A9 | Polizeihauptmeister/-in / Polizeikommissar/-in | 3.403,76 € | 4.452,28 € |
| A10 | Polizeioberkommissar/-in | 3.644,00 € | 4.983,41 € |
| A11 | Polizeihauptkommissar/-in | 4.154,09 € | 5.543,65 € |
| A12 | Polizeihauptkommissar/-in (A12) | 4.444,60 € | 6.103,87 € |
| A13 | Erster Polizeihauptkommissar/-in / Polizeirat/-rätin | 4.975,10 € | 6.770,46 € |
Stand: 1. April 2026, Grundgehaltssätze nach Anlage 5 SächsBesG in der ab 1. April 2026 gültigen Fassung (Monatsbeträge in Euro), Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist ausschließlich die amtliche Besoldungstabelle des Freistaats Sachsen.
Praktisch bedeuten die Werte: Bereits innerhalb einer Besoldungsgruppe wächst das Gehalt spürbar. In A9 liegen zwischen Einstieg (3.403,76 Euro) und Endstufe (4.452,28 Euro) gut 1.000 Euro brutto im Monat – ganz ohne Beförderung, allein durch Dienstjahre. Wer zusätzlich die Laufbahnleiter nach oben klettert, erreicht in der A13-Endstufe 6.770,46 Euro Grundgehalt. Auch der Unterschied zwischen den Laufbahnen ist sichtbar: Der Bachelor-Einstieg in A9 startet rund 450 Euro über dem A7-Einstieg der Laufbahngruppe 1.2. Für eine individuelle Hochrechnung mit Zulagen und Familiensituation eignet sich der Polizei-Gehaltsrechner.
Polizeizulage & Netto
Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Beamte im Polizeivollzugsdienst die Polizeivollzugsdienstzulage nach § 46 SächsBesG. Sie beträgt nach einer Dienstzeit von einem Jahr 75,00 Euro und nach zwei Jahren 150,00 Euro monatlich. Verheiratete erhalten zudem den Familienzuschlag der Stufe 1 (rund 272 Euro), je berücksichtigungsfähigem Kind kommt ein kinderbezogener Anteil hinzu (ca. 272 Euro für das erste Kind).
Für den typischen Wechsel- und Schichtdienst kommen Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten hinzu, etwa an Sonn- und Feiertagen (ca. 3,20 Euro je Stunde) oder in der Nacht (ca. 1,60 Euro je Stunde) – Details dazu im Beitrag Schichtzulage Polizei. Wie hoch das Netto ausfällt, hängt stark von der individuellen Situation ab: Steuerklasse, Kirchensteuer, Zahl der Kinder und Kosten der privaten Krankenversicherung mit Beihilfe. Da Beamte keine Sozialabgaben zahlen, bleibt vom Brutto anteilig mehr übrig als bei Angestellten – die eigene Krankenvorsorge muss man aber gegenrechnen. Was das konkret kostet und worauf Polizisten dabei achten sollten, erklärt der Ratgeber zur Krankenversicherung für Polizisten.
Rechenbeispiel
Eine Polizeikommissarin startet nach dem Bachelor-Studium in der Besoldungsgruppe A9, Erfahrungsstufe 1. Ihr Grundgehalt liegt zum Einstieg bei 3.403,76 Euro brutto (Tabelle oben, Stand 1. April 2026). Im ersten Dienstjahr kommt noch keine Polizeizulage hinzu, nach einem Jahr sind es 75 Euro, ab dem zweiten Jahr die vollen 150 Euro: 3.403,76 Euro + 150,00 Euro = 3.553,76 Euro brutto. Ist sie verheiratet, erhöht der Familienzuschlag der Stufe 1 von ca. 272 Euro die Bezüge auf rund 3.826 Euro brutto; Schicht- und Nachtdienstzulagen kommen je nach Einsatzplan obendrauf. Mit den Erfahrungsstufen wächst allein das Grundgehalt bis zur A9-Endstufe auf 4.452,28 Euro, mit weiteren Beförderungen bis zur A13-Endstufe auf 6.770,46 Euro (Werte teils ca., ohne Gewähr; maßgeblich ist die amtliche Besoldungstabelle Sachsens).
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Häufige Fragen zur Besoldungstabelle der Polizei Sachsen
Wie viel verdient ein Polizist in Sachsen im Einstieg?
Im Einstieg der Laufbahngruppe 1.2 (früher mittlerer Dienst) starten Polizeimeister und Polizeimeisterinnen in der Besoldungsgruppe A7 mit 2.953,25 Euro Grundgehalt im Monat. Wer das Bachelor-Studium der Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst) absolviert, wird als Polizeikommissar in A9 mit 3.403,76 Euro eingestellt. Hinzu kommen Polizeizulage und gegebenenfalls Familien- und Schichtzulagen (Stand 1. April 2026, ohne Gewähr).
Wie hoch ist die Polizeizulage in Sachsen?
Die Polizeivollzugsdienstzulage nach § 46 SächsBesG beträgt nach einer Dienstzeit von einem Jahr 75,00 Euro und nach zwei Jahren 150,00 Euro im Monat. Sie wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt.
Bis zu welcher Besoldungsgruppe kann ich bei der Polizei Sachsen aufsteigen?
In der Laufbahngruppe 1.2 reicht die Besoldung von A7 bis A9. In der Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst) führt der Weg von A9 bis A13. In der Endstufe erreicht A13 6.770,46 Euro Grundgehalt im Monat (Stand 1. April 2026); darüber liegt der höhere Dienst.
Wie schnell erreiche ich die nächste Erfahrungsstufe?
Die Besoldungsgruppen A7 bis A13 haben in Sachsen jeweils zehn Erfahrungsstufen. Der Aufstieg erfolgt nach § 25 SächsBesG zunächst im Zwei-Jahres-Rhythmus (bis Stufe 5), danach im Drei-Jahres-Rhythmus (Stufen 6 bis 9) und zuletzt nach vier Jahren in die Endstufe 10.
Wann wurde die Besoldung in Sachsen zuletzt erhöht?
Die aktuell gültige Tabelle gilt seit dem 1. April 2026; die Grundgehälter stiegen dabei linear um 2,82 Prozent. Gesetzlich bereits beschlossen sind zwei weitere Anpassungsschritte: zum 1. März 2027 (plus 2,0 Prozent) und zum 1. Januar 2028.
