Polizeizulage 2026: Was ist das und wieviel bekommst du?

Polizeizulage 2026: Was ist das und wieviel bekommst du?

Zusatz zum Polizei-Grundgehalt: Wer hat Anspruch, wie hoch ist der Betrag — und was zählt noch dazu?

Was ist die Polizeizulage?

Die Polizeizulage (offiziell: Stellenzulage für Polizeibeamte) ist ein monatlicher Zuschlag zum Grundgehalt, der die besondere Belastung und Gefährdung des Polizeidienstes ausgleicht. Sie ist in den Besoldungsgesetzen des Bundes und der Länder geregelt.

Praktisch bedeutet das: Die Polizeizulage wird jeden Monat zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt und erscheint als eigener Posten auf der Bezügemitteilung. Anders als Erschwerniszulagen — etwa für Nachtdienst oder Wechselschicht — hängt sie nicht davon ab, welche Dienste du im jeweiligen Monat tatsächlich geleistet hast. Entscheidend ist allein der Status als Polizeivollzugsbeamter im aktiven Dienst. Die Zulage läuft deshalb auch in Monaten mit reinem Tagdienst, im Urlaub und während kurzer Erkrankungen unverändert weiter.

Da Besoldung Ländersache ist, unterscheidet sich die Höhe je nach Dienstherr: Der Bund zahlt einen bundesgesetzlich festgelegten Betrag, die Länder haben eigene Sätze in ihren Landesbesoldungsgesetzen. Das Grundgehalt selbst richtet sich nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe — wer sein Gesamtgehalt inklusive Zulagen überschlagen möchte, kann dafür den Polizei-Gehaltsrechner nutzen.

Höhe der Polizeizulage 2026

So liest du die Tabelle: Die Übersicht zeigt die monatliche Polizeizulage in Euro (brutto) für den Bund und ausgewählte Bundesländer sowie die jeweilige Rechtsgrundlage. Die Beträge kommen zusätzlich zum Grundgehalt deiner Besoldungsgruppe hinzu und gelten unabhängig von Dienstgrad und Erfahrungsstufe — ein Polizeimeister erhält also denselben Zulagenbetrag wie ein Erster Polizeihauptkommissar desselben Dienstherrn.

Bereich Monatliche Zulage Rechtsgrundlage
Bundespolizei 154,32 € BBesG Anlage IX
Bayern 180 € BayBesG
Baden-Württemberg 175 € LBesGBW
NRW 165 € LBesG NRW
Hessen 170 € HBesG
Hamburg 172 € HmbBesG
Berlin 154 € BBesO (Bund als Grundlage)
Sachsen, Thüringen, MV, SA 154 € Jeweiliges LBesG
ℹ️ Hinweis: Bayern und BW zahlen die höchste Polizeizulage. Die ostdeutschen Länder orientieren sich meist an der Bundes-Grundlage von 154 €.

Die Spannweite zwischen den Dienstherren ist überschaubar — zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Satz liegen weniger als 30 € im Monat. Für die Wahl des Dienstherrn wiegen Unterschiede beim Grundgehalt deutlich schwerer. Da Besoldungsgesetze regelmäßig angepasst werden, ist verbindlich immer das aktuelle Besoldungsgesetz deines Dienstherrn bzw. deine Bezügemitteilung.

Wer hat Anspruch auf die Polizeizulage?

Die Polizeizulage erhalten grundsätzlich alle Beamten im Polizeivollzugsdienst, die eine polizeiliche Ausbildung abgeschlossen haben und im aktiven Dienst sind:

  • Polizeibeamte aller Laufbahnen (mD, gD, hD)
  • Kriminalbeamte
  • Beamte der Bundespolizei
  • Nicht: Verwaltungsbeamte ohne Vollzugsaufgaben

Entscheidend ist also der Vollzugsstatus, nicht die Behörde oder die konkrete Verwendung: Auch wer als Vollzugsbeamter zeitweise im Innendienst oder im Stab arbeitet, behält den Anspruch in der Regel.

Weitere Zulagen im Polizeidienst

Die Polizeizulage ist nicht die einzige Gehaltskomponente neben dem Grundgehalt. Je nach Verwendung und Dienstplan kommen weitere Zulagen hinzu — sie schließen sich gegenseitig nicht aus, sondern werden nebeneinander gezahlt. Wer im Wechselschichtdienst arbeitet, erhält also Polizeizulage und Wechselschichtzulage. Details zu Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschlägen findest du im Beitrag zur Schichtzulage bei der Polizei.

So liest du die Tabelle: Die Beträge sind Orientierungswerte („ca.“) — die genaue Höhe hängt vom Dienstherrn und der konkreten Einsatzsituation ab. Manche Zulagen werden pauschal pro Monat gezahlt (z. B. Wechselschichtzulage), andere pro geleisteter Stunde (Nachtdienst) oder pro Tag (Auslandsverwendung).

Zulage Betrag ca. Anspruch
Wechselschichtzulage 65–130 € / Monat Bei wechselnden Schichten (Früh/Spät/Nacht)
Nachtdienstzulage 1,28 € / Stunde Je Nacht-Dienststunde
Gefahrenzulage SEK bis 245 € / Monat Nur Spezialeinsatzkräfte
Erschwerniszulage variiert Für besondere Einsatzsituationen
Auslandsverwendungszuschlag bis 110 €/Tag Einsätze im Ausland (Europol, UN)

Gerade der Auslandsverwendungszuschlag kann das Einkommen während einer Mission deutlich erhöhen — er wird allerdings nur für die Dauer der Auslandsverwendung gezahlt.

Rechenbeispiel: Polizeizulage im Monatsgehalt

Wie stark die Polizeizulage das Monatsgehalt tatsächlich verändert, zeigt ein konkreter Fall. Angenommen wird ein Polizeihauptmeister (Besoldungsgruppe A9) in Bayern mit Erfahrungsstufe 5, der im Wechselschichtdienst einer Einsatzhundertschaft arbeitet. Sein Grundgehalt ergibt sich aus der Besoldungstabelle Bayern (gültige Tabelle ab Februar 2025, Stand 2026):

  • Grundgehalt A9, Stufe 5 (Bayern): 3.656,39 €
  • Polizeizulage Bayern: + 180,00 €
  • Zwischensumme: 3.836,39 €
  • Wechselschichtzulage (bei entsprechendem Dienstplan): + ca. 130,00 €
  • Monatsbrutto gesamt: ca. 3.966,39 €

Der Rechenweg: 3.656,39 € + 180,00 € = 3.836,39 €; zuzüglich der Wechselschichtzulage von ca. 130,00 € ergeben sich ca. 3.966,39 € brutto. Die Polizeizulage allein macht in diesem Beispiel knapp 5 Prozent des Grundgehalts aus — aufs Jahr gerechnet exakt 2.160 € (12 × 180 €). Nicht berücksichtigt sind individuelle Bestandteile wie Familienzuschlag oder weitere Erschwerniszulagen; alle Beträge sind Bruttowerte vor Steuern.

Polizeizulage in der Steuererklärung

Die Polizeizulage ist steuerpflichtiges Einkommen — sie wird zum Grundgehalt addiert und normal versteuert. Eine Steuerfreiheit besteht nicht. Allerdings können bestimmte Aufwendungen des Polizeidienstes (Uniform, Arbeitsmittel) als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wie viel von der Zulage netto übrig bleibt, hängt von der individuellen Steuerklasse und dem übrigen Einkommen ab — pauschale Aussagen sind hier nicht möglich.

Polizeizulage in der Pension

Die Polizeizulage wird bei der Berechnung der Pension berücksichtigt — sie erhöht also auch die Altersversorgung. Konkret fließt sie in die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge ein, sofern sie über mehrere Jahre bezogen wurde. Die genauen Voraussetzungen sind je nach Dienstherr unterschiedlich geregelt — maßgeblich ist das Versorgungsrecht des Bundes bzw. deines Bundeslandes. Wie sich das Ruhegehalt insgesamt berechnet, erklärt der Beitrag zur Pension für Polizeibeamte.

Polizeizulage: Alle Details

Für welche Beamten gilt die Polizeizulage?

Die Polizeizulage erhalten alle Polizeivollzugsbeamten im aktiven Dienst. Sie gilt unabhängig vom Dienstgrad – von A7 bis A16. Nicht erhalten sie: Verwaltungsbeamte der Polizei (z.B. Sachbearbeiter ohne Vollzugsstatus), Beamte im Ruhestand sowie Polizisten in Elternzeit oder Beurlaubung ohne Bezüge.

Ist die Polizeizulage steuerpflichtig?

Ja – die Polizeizulage ist voll steuerpflichtig und wird dem Bruttogehalt zugerechnet. Sie unterliegt der normalen Lohnsteuer. Eine steuerfreie Behandlung (wie bei manchen Aufwandsentschädigungen) gibt es nicht.

Wird die Polizeizulage bei Teilzeit oder Krankheit gekürzt?

Bei Teilzeitarbeit: proportionale Kürzung entsprechend des Teilzeitanteils. Bei kurzzeitiger Erkrankung: keine Kürzung. Bei Langzeiterkrankung (Dienstunfähigkeit): Die Zulage entfällt nach einer Karenzzeit – je nach Bundesland und Regelung zwischen 3 und 6 Monaten.

So liest du die Übersicht: Die folgende Tabelle zeigt typische Lebenssituationen und ihre Wirkung auf die Polizeizulage. Die Euro-Angaben sind gerundete Beispielwerte („~“) zur Veranschaulichung — verbindlich ist der Betrag deines Dienstherrn aus der Tabelle oben. Das Grundprinzip: Die Zulage folgt dem Beschäftigungsumfang. Wer etwa auf 75 % reduziert, erhält drei Viertel des Zulagenbetrags; was bei reduzierter Arbeitszeit sonst noch gilt, zeigt der Beitrag Teilzeit bei der Polizei.

Situation Polizeizulage
Vollzeitdienst aktiv Volle Zulage (~187 €)
Teilzeit 75 % ~140 €
Elternzeit Entfällt
Kurzerkrankung (< 6 Wochen) Volle Zulage
Langzeiterkrankung Entfällt nach Karenzzeit
Ruhestand Entfällt

Wird die Polizeizulage auch während des Studiums oder der Ausbildung gezahlt?

Nein — die Polizeizulage gilt für verbeamtete Vollzugsbeamte im aktiven Dienst. Während des Studiums (Anwärterstatus) wird sie nicht gezahlt. Nach der Ernennung zum Beamten auf Probe (nach Studienabschluss) beginnt die Zahlung. Das ist ein relevanter Unterschied: Anwärterbezüge sind niedriger als das spätere Gehalt inkl. Polizeizulage.

Häufige Fragen zur Polizeizulage

Wie hoch ist die Polizeizulage 2026?

Je nach Dienstherr liegt die Polizeizulage bei etwa 154 bis 180 € im Monat. Der Bund zahlt 154,32 € (BBesG Anlage IX), Bayern mit 180 € den höchsten Satz; viele ostdeutsche Länder orientieren sich am Bundesbetrag von 154 €.

Ist die Polizeizulage steuerfrei?

Nein. Die Polizeizulage ist voll steuerpflichtig und wird zusammen mit dem Grundgehalt der Lohnsteuer unterworfen. Eine steuerfreie Behandlung wie bei manchen Aufwandsentschädigungen gibt es nicht.

Erhalten Polizeianwärter die Polizeizulage?

Nein. Während des Studiums bzw. der Ausbildung (Anwärterstatus) wird die Polizeizulage nicht gezahlt. Der Anspruch beginnt erst mit der Ernennung zum Beamten auf Probe nach abgeschlossener polizeilicher Ausbildung.

Wird die Polizeizulage bei Teilzeit gekürzt?

Ja, sie wird proportional zum Beschäftigungsumfang gekürzt: Bei einer Teilzeitquote von 75 % gibt es drei Viertel des Zulagenbetrags. Bei kurzzeitiger Erkrankung läuft die Zulage dagegen unverändert weiter.

Zählt die Polizeizulage zur Pension?

Die Polizeizulage fließt in die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge ein, sofern sie über mehrere Jahre bezogen wurde, und erhöht damit die spätere Pension. Die genauen Voraussetzungen regelt das Versorgungsrecht des jeweiligen Dienstherrn.

Können Polizeizulage und Schichtzulagen gleichzeitig bezogen werden?

Ja. Die Polizeizulage ist eine Stellenzulage für den Vollzugsdienst, Wechselschicht- und Nachtdienstzulagen sind Erschwerniszulagen für konkrete Dienste. Beide Zulagenarten werden nebeneinander gezahlt, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bekommen Verwaltungsbeamte der Polizei die Polizeizulage?

Nein. Anspruch haben nur Beamte im Polizeivollzugsdienst. Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte bei Polizeibehörden erhalten die Zulage nicht — auch dann nicht, wenn sie in derselben Dienststelle arbeiten.

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