Altersvorsorgedepot ab 2027: Was Polizeibeamte wissen müssen

Zum 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an die Stelle der Riester-Rente. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu – es ist geltendes Recht. Für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte ist die Reform aus einem Grund besonders interessant, der in allgemeinen Ratgebern untergeht: Die besondere Altersgrenze verschärft die Versorgungslücke gleich doppelt. Dieser Ratgeber erklärt die Förderung, den Vollzugsdienst-Effekt und die formale Hürde, an der Zulagen regelmäßig scheitern.

Der doppelte Effekt der besonderen Altersgrenze

Polizeivollzugsbeamte treten deutlich früher in den Ruhestand als andere Beamtengruppen – je nach Land und Laufbahn liegt die besondere Altersgrenze regelmäßig zwischen 60 und 62 Jahren. Das wirkt sich auf die Versorgung in zwei Richtungen aus, die sich gegenseitig verstärken:

Erstens weniger Dienstjahre. Der Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent setzt 40 anrechenbare Dienstjahre voraus. Wer mit 61 in den Ruhestand tritt und mit 24 in den Vollzugsdienst eingetreten ist, kommt auf 37 Jahre – der Satz fällt entsprechend niedriger aus. Wer später eingestiegen ist, etwa nach einer Ausbildung im anderen Beruf, verliert weiter.

Zweitens mehr Ruhestandsjahre. Die Versorgung muss über einen längeren Zeitraum reichen. Fünf bis sieben Jahre früher in den Ruhestand bedeutet fünf bis sieben Jahre länger Bezug – bei gleichzeitig niedrigerem Satz.

Genau diese Kombination macht eine kapitalgedeckte Zusatzvorsorge für den Vollzugsdienst relevanter als für die meisten anderen Beamtengruppen. Was ein früherer Ausstieg konkret kostet, rechnet der Ratgeber Altersvorsorge für Polizisten mit einem Beispiel vor.

Was das Altersvorsorgedepot ist

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot. Die bei Riester verpflichtende vollständige Beitragsgarantie entfällt – damit dürfen die Beiträge in Fonds und ETFs fließen. Der Gesetzgeber sieht drei Varianten vor: Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt, ein freies Depot mit bis zu 100 Prozent Aktienquote und ein vorkonfiguriertes Standarddepot. Für alle zertifizierten Verträge gilt ein Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten jährlich, im Verfahren von ursprünglich 1,5 Prozent verschärft.

Das ist der eigentliche Systemwechsel: Bisher standen sich geförderte Verträge mit Garantiezwang und ungeförderte ETF-Depots mit Renditechance gegenüber. Ab 2027 gibt es beides in einem Produkt.

Die Förderung im Überblick

Förderbaustein Höhe
Zulage auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr 50 Prozent = bis 180 Euro
Zulage auf 360,01 bis 1.800 Euro 25 Prozent = bis 360 Euro
Grundzulage maximal 540 Euro pro Jahr
Kinderzulage je Kind 100 Prozent auf bis zu 300 Euro Eigenbeitrag
Berufseinsteigerbonus unter 25 Jahren 200 Euro einmalig

Der Berufseinsteigerbonus verdient im Polizeikontext besondere Erwähnung: Wer direkt nach der Schule in den Vorbereitungsdienst geht, ist bei Übernahme häufig unter 25 – und damit in genau der Gruppe, für die der einmalige Bonus von 200 Euro vorgesehen ist. Zusammen mit dem langen Anlagehorizont bis zum Ruhestand ist ein früher Start der stärkste Hebel überhaupt.

Der Punkt, an dem Zulagen verloren gehen

Beamtinnen und Beamte sind beim Altersvorsorgedepot unmittelbar zulageberechtigt – ebenso wie Richter und Berufssoldaten. Es gibt jedoch eine Hürde, die ausschließlich sie betrifft.

Damit die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Zulage berechnen kann, braucht sie die Besoldungsdaten. Bei rentenversicherungspflichtigen Angestellten fließen diese automatisch. Bei Beamten nicht: Sie müssen gegenüber ihrer Besoldungsstelle ausdrücklich einwilligen, dass die Daten an die ZfA übermittelt werden dürfen. Diese Einwilligung ist fristgebunden.

Wird die Frist versäumt, entfällt die Förderung für den betreffenden Zeitraum – eine Wiedereinsetzung gelingt nur unter engen Voraussetzungen und hat die Gerichte bereits beschäftigt. In der Praxis ist das der häufigste Grund dafür, dass Beamte trotz laufendem Vertrag ohne Zulage dastehen. Reichen Sie die Einwilligung deshalb direkt nach Vertragsabschluss ein, nicht erst zum Jahresende, und heben Sie einen Eingangsnachweis auf.

Was mit bestehenden Riester-Verträgen geschieht

Ab dem 1. Januar 2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz: Sie laufen mit der bisherigen Förderung automatisch weiter, ohne Zutun. Weder wird gekündigt noch umgestellt, noch verliert angespartes Kapital an Wert.

Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist auf Antrag möglich, aber einmalig und unwiderruflich. Beim bisherigen Anbieter dürfen dafür höchstens 150 Euro berechnet werden, beim neuen einmalig höchstens 150 Euro Verwaltungsgebühr; erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Die Abwägung im Einzelnen behandelt der Ratgeber Riester behalten oder ins Altersvorsorgedepot wechseln.

Einordnung für den Vollzugsdienst

Die Pension bleibt die tragende Säule – daran ändert die Reform nichts. Sie deckt den Bedarf aber umso weniger vollständig, je früher der Ruhestand beginnt und je kürzer die anrechenbare Dienstzeit ausfällt. Das Altersvorsorgedepot ist ab 2027 der geförderte Weg, um diese Lücke kapitalgedeckt zu schließen, ohne die Renditebremse der alten Beitragsgarantie.

Sinnvoll ist jetzt: die eigene Versorgungslücke überschlagen, den voraussichtlichen Ruhestandsbeginn nach der für Sie geltenden Altersgrenze klären und einen realistischen monatlichen Sparbetrag festlegen. Wer 1.800 Euro im Jahr aufbringen kann, schöpft die volle Grundzulage aus; wer weniger einzahlt, profitiert überproportional von der ersten Förderstufe mit 50 Prozent.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Erstinformation und ersetzt keine individuelle Prüfung. Er enthält keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anbieter. Die besondere Altersgrenze und der Ruhegehaltssatz richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Amtliche Informationen zur Reform bietet das Bundesfinanzministerium.

Häufige Fragen

Sind Polizeibeamte beim Altersvorsorgedepot zulageberechtigt?

Ja. Beamtinnen und Beamte sind unmittelbar zulageberechtigt und können die staatliche Förderung vollständig nutzen. Voraussetzung ist eine ausdrückliche Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle, dass die Besoldungsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermittelt werden dürfen.

Warum ist Zusatzvorsorge im Vollzugsdienst besonders wichtig?

Wegen der besonderen Altersgrenze wirkt der frühere Ruhestand doppelt: Es werden weniger Dienstjahre für den Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent erreicht, der 40 anrechenbare Jahre voraussetzt, und gleichzeitig muss die Versorgung über mehr Ruhestandsjahre reichen. Beide Effekte vergrößern die Lücke.

Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro im Jahr: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Hinzu kommen bis zu 300 Euro je Kind sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für unter 25-Jährige.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Er läuft mit Bestandsschutz und der bisherigen Förderung automatisch weiter. Es gibt keine Zwangsumstellung und keine Entwertung des angesparten Kapitals. Lediglich neue Riester-Verträge sind ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr möglich. Ein freiwilliger Wechsel ist einmalig und unwiderruflich.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch bei voller Pension?

Wer die vollen 40 anrechenbaren Dienstjahre erreicht und den Höchstruhegehaltssatz erhält, ist vergleichsweise gut versorgt. Im Vollzugsdienst ist das wegen der besonderen Altersgrenze jedoch seltener der Fall als in anderen Laufbahnen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht; entscheidend ist die individuell errechnete Lücke.

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin gibt es keine zertifizierten Produkte, die sich vergleichen ließen. Die Zeit bis dahin lässt sich nutzen, um die eigene Versorgungslücke zu klären und bestehende Verträge zu sichten.

Nach oben scrollen