
Aufstieg bei der Polizei 2026: Von A7 bis A16
Beförderungen, Laufbahnwechsel und Führungspositionen — der vollständige Karriereweg erklärt.
Der Aufstieg bei der Polizei ist der Weg vom Einstiegsamt bis in die Spitzenpositionen der Landes- und Bundespolizei — von der Streife im mittleren Dienst (A7) bis zur Behördenleitung im höheren Dienst. Anders als in vielen anderen Berufen ist der Karriereweg bei der Polizei klar strukturiert: Es gibt feste Laufbahngruppen, geregelte Beförderungsvoraussetzungen und definierte Übergänge zwischen den Ebenen. Wer weiß, wie das System funktioniert, kann gezielter planen — ob es um das nächste Beförderungsamt, den Sprung in eine Führungsposition oder den anspruchsvollen Wechsel zwischen den Laufbahngruppen geht.
Diese Seite gibt einen Überblick über die drei Laufbahngruppen, die formalen Voraussetzungen für jede Beförderung, die Möglichkeiten zum Aufstieg zwischen den Laufbahnen sowie realistische Zeiträume, mit denen du je nach Bundesland und Dienstgrad rechnen solltest. Wichtig vorab: Aufstieg ist bei der Polizei kein Automatismus. Er hängt von freien Planstellen, der eigenen dienstlichen Beurteilung und — je nach Laufbahnwechsel — von zusätzlichen Prüfungen oder einem Studium ab. Wer die Grundlagen kennt, kann seine Karriereplanung realistischer gestalten und weiß, welche Schritte tatsächlich in der eigenen Hand liegen.
Die drei Laufbahngruppen im Überblick
| Laufbahn | Einstieg | Endstufe regulär | Aufstieg möglich bis |
|---|---|---|---|
| Mittlerer Dienst (mD) | A7 (PM) | A9m (PHM) | A13 via Aufstieg |
| Gehobener Dienst (gD) | A9 (PK) | A12 (EPHK) | A16 via Direktaufstieg hD |
| Höherer Dienst (hD) | A13 (PR) | A16 (LtdPD) | B3 (Inspekteur) |
Die Tabelle zeigt, wie die drei Laufbahngruppen zusammenhängen: Jede Gruppe hat ein Einstiegsamt, eine reguläre Endstufe, die die meisten Beamten ohne Laufbahnwechsel erreichen, sowie eine theoretische Obergrenze, die nur über einen Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe erreichbar ist. Wer beispielsweise im mittleren Dienst als PM (A7) einsteigt, kommt regulär bis zur Endstufe A9m (PHM) — für A13 und höher ist ein Laufbahnwechsel in den gehobenen oder höheren Dienst nötig. Genau diese Wechsel werden in den folgenden Abschnitten erklärt.
Beförderungsvoraussetzungen
Jede Beförderung erfordert:
- Mindestdienstzeit in der aktuellen Besoldungsgruppe (meist 2–5 Jahre)
- Dienstliche Beurteilung — mind. ‚Gut‘ oder ‚Sehr gut‘
- Freie Planstelle in der höheren Besoldungsgruppe
- Auswahl nach Eignung, Befähigung, fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG)
Diese vier Punkte gelten grundsätzlich für jede Beförderung — unabhängig davon, ob es um den nächsten Schritt innerhalb einer Laufbahngruppe geht oder um den anspruchsvolleren Wechsel in eine höhere Laufbahn. Fehlt eine freie Planstelle, nützt selbst die beste Beurteilung nichts: Ohne Stelle keine Beförderung, auch wenn die fachliche Eignung längst vorliegt. Genau das ist einer der Hauptgründe, warum sich die Aufstiegsgeschwindigkeit zwischen den Bundesländern und sogar zwischen einzelnen Dienststellen so stark unterscheidet.
Aufstieg in den gehobenen Dienst (mD → gD)
Polizisten im mittleren Dienst können unter bestimmten Bedingungen in den gehobenen Dienst aufsteigen:
- Mind. 5 Jahre Diensterfahrung im mD
- Überdurchschnittliche Beurteilungen
- Aufstiegsprüfung oder -studium absolvieren
- Verfügbare Aufstiegsstellen im jeweiligen Bundesland
Der Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst ist der häufigste Laufbahnwechsel bei der Polizei, auch weil die meisten Bundesländer inzwischen überwiegend im gehobenen Dienst einstellen. Für Beamte, die noch im mittleren Dienst begonnen haben, bleibt er der klassische Weg, um über A9m hinaus weiter aufzusteigen — ohne diesen Wechsel ist bei A9m regulär Schluss. Wie sich das Gehalt entlang der einzelnen Dienstgrade entwickelt, zeigt die Übersicht zum Polizist-Gehalt nach Dienstgrad.
Führungspositionen: Was kommt nach A12?
| Position | Typische Aufgabe | Besoldung |
|---|---|---|
| Dienstgruppenleiter | Leitung einer Schichtgruppe (~15 Beamte) | A11/A12 |
| Sachbearbeiter speziell | Fachexperte, Sonderdezernate | A11/A12 |
| Kommissariatsleiter (Kripo) | Leitung eines Ermittlungskommissariats | A12/A13 |
| Polizeirat | Abteilungsleiter, Behördeneinsatz | A13 |
| Polizeidirektor | Leitungsebene Behörde | A15/A16 |
Die Tabelle ordnet typische Funktionen den passenden Besoldungsgruppen zu. Wichtig: Die Bezeichnung der Position (z. B. „Dienstgruppenleiter“) ist kein eigener Dienstgrad, sondern eine Funktion, die mit einem bestimmten Amt und einer entsprechenden Besoldung verknüpft ist. Je nach Bundesland und Dienststellengröße können sich Aufgaben und Besoldung innerhalb der angegebenen Spannen leicht unterscheiden. Wer sich für eine bestimmte Führungsfunktion interessiert, sollte sich zusätzlich über die Polizeizulage und weitere Besoldungsbestandteile nach Dienstgrad informieren, da diese je nach Funktion und Bundesland variieren.
Direktaufstieg in den höheren Dienst (gD → hD)
Der Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst ist möglich über:
- Masterabschluss an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster
- Mind. 5 Jahre gD-Erfahrung + überdurchschnittliche Beurteilungen
- Interne Ausschreibung — wenige Plätze, hoher Wettbewerb
Der Direktaufstieg in den höheren Dienst ist der anspruchsvollste Laufbahnwechsel: Er verlangt in der Regel ein zusätzliches Studium an der DHPol und ist zahlenmäßig stark begrenzt. Anders als der Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst, der in fast jedem Bundesland regelmäßig angeboten wird, konkurrieren beim Direktaufstieg in den hD oft deutlich mehr Bewerber um wenige Plätze. Wer diesen Weg ernsthaft verfolgt, sollte frühzeitig mit überdurchschnittlichen Beurteilungen und einem klaren fachlichen Profil planen — mehr zu den grundsätzlichen Wegen ins Polizei-Studium findest du in der entsprechenden Übersicht.
Aufstiegsgeschwindigkeit im Bundesland-Vergleich
Wie schnell man aufsteigt, hängt stark vom Bundesland und der freien Stellen-Situation ab:
| Dienstgrad | Typische Wartezeit | Hauptfaktoren |
|---|---|---|
| PK → POK (A9 → A10) | 3–7 Jahre | Beurteilung, freie A10-Stellen |
| POK → PHK (A10 → A11) | 4–8 Jahre | Führungseignung, Beurteilung |
| PHK → PR/POR (A11/A12 → A13/A14) | 5–10 Jahre | Managementfähigkeiten, Beurteilung |
| POR → PD / Leitungsfunktion (A14/A15) | 8–15 Jahre | Wettbewerb, Potenzialbeurteilung |
In Personalmangel-Bundesländern (MV, SA, Thüringen) geht es schneller — ein Blick auf die aktuelle Personalsituation der Polizei in Deutschland zeigt, wo besonders viele Planstellen unbesetzt sind. In Hamburg oder NRW mit vielen Bewerbern dauert es dagegen länger. Die schnellste Beförderung passiert durch Übernahme einer freien Führungsposition — wer bereit ist, in eine weniger begehrte Dienststelle zu gehen, steigt schneller auf. Wie stark sich das am Ende auswirkt, hängt zusätzlich vom Bundesland ab, siehe dazu der Gehaltsvergleich nach Bundesland.
Rechenbeispiel: Vom PK (A9) bis PR/POR (A13/A14)
Wie lange dauert ein kompletter Aufstieg vom Einstieg im gehobenen Dienst bis zum Sprung in den höheren Dienst (A13/A14) realistisch? Die Antwort ergibt sich direkt aus den Wartezeiten der obigen Tabelle, addiert über die drei Beförderungsschritte:
- PK → POK (A9 → A10): 3–7 Jahre
- POK → PHK (A10 → A11): 4–8 Jahre
- PHK → PR/POR (A11/A12 → A13/A14): 5–10 Jahre
Addiert man die unteren Enden der drei Spannen, ergibt sich eine Mindestdauer von 3 + 4 + 5 = 12 Jahren. Addiert man die oberen Enden, kommt man auf 7 + 8 + 10 = 25 Jahre. Der Weg von PK (A9) bis PR/POR (A13/A14) dauert also ca. 12 bis 25 Jahre Diensterfahrung, im Mittel etwa 18 bis 19 Jahre. In Personalmangel-Bundesländern mit vielen freien Planstellen bewegt man sich eher am unteren Ende dieser Spanne, in stark nachgefragten Bundesländern eher am oberen Ende. Wichtig: Diese Rechnung setzt voraus, dass bei jedem Schritt eine freie Planstelle vorhanden ist und die Beurteilung jeweils mindestens „gut“ ausfällt — fehlt eine der beiden Voraussetzungen, verlängert sich die Wartezeit entsprechend.
Häufige Fragen zum Polizei-Aufstieg
Kann ich als PHK (A11/A12) noch in den höheren Dienst aufsteigen?
Ja — der Aufstieg von gD (A9–A12) in den hD (A13+) ist in allen Bundesländern möglich, aber anspruchsvoll. Voraussetzung: hervorragende Beurteilungen, Aufstiegsprüfung (schriftlich + mündlich), teils Master-Studium. Der Aufstieg dauert meist 10–15 Jahre ab PK-Einstieg. Alternativ gibt es in einigen BL Direktbeförderungen für besonders leistungsstarke PHK in Sonderstellen.
Was ist eine Beurteilung und wie beeinflusst sie den Aufstieg?
Die regelmäßige dienstliche Beurteilung (alle 2–5 Jahre je nach BL) bewertet Leistung, Sozialverhalten und Führungseignung mit Noten oder Punkten. Nur wer „besonders gut“ oder „sehr gut“ bewertet wird, kommt auf die Beförderungsliste. Eine „gut“-Beurteilung reicht in den meisten Bundesländern nicht für eine Beförderung — das motiviert und frustriert gleichzeitig.
Was ist der Unterschied zwischen Beförderung und Aufstieg?
Eine Beförderung ist der Sprung in die nächsthöhere Besoldungsgruppe innerhalb derselben Laufbahngruppe, zum Beispiel von PK (A9) zu POK (A10). Ein Aufstieg dagegen bezeichnet den Wechsel in eine höhere Laufbahngruppe — etwa vom mittleren in den gehobenen Dienst oder vom gehobenen in den höheren Dienst. Aufstiege sind seltener, formal aufwendiger und meist an eine zusätzliche Prüfung oder ein Studium gekoppelt.
Muss ich für einen Laufbahnwechsel eine Prüfung ablegen?
In der Regel ja. Für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst ist meist eine Aufstiegsprüfung oder ein verkürztes Aufstiegsstudium vorgesehen. Für den Direktaufstieg in den höheren Dienst wird üblicherweise ein Masterabschluss an der DHPol verlangt. Die genaue Ausgestaltung — Dauer, Inhalte, Zulassungsvoraussetzungen — unterscheidet sich je nach Bundesland.
Kann ich einen angebotenen Aufstieg ablehnen?
Ja, ein Laufbahnwechsel ist grundsätzlich freiwillig. Wer im mittleren oder gehobenen Dienst bleiben möchte, kann das tun — muss sich dann aber bewusst sein, dass die reguläre Endstufe der eigenen Laufbahngruppe (z. B. A9m im mD oder A12 im gD) ohne Aufstieg die praktische Obergrenze bleibt.
Was passiert mit einem laufenden Aufstiegsverfahren bei einem Bundeslandwechsel?
Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, da Aufstiegsverfahren und Beurteilungssysteme Ländersache sind. Ein begonnener Aufstiegsprozess wird bei einem Wechsel des Dienstherrn nicht automatisch übernommen — im Zweifel sollte das frühzeitig mit der Personalabteilung des neuen Bundeslandes geklärt werden.
Ist ein Aufstieg auch ohne Studium möglich?
Für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst ist je nach Bundesland auch ein Aufstiegslehrgang mit Prüfung statt eines vollständigen Studiums möglich. Für den Direktaufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst ist dagegen in aller Regel ein Masterabschluss an der DHPol erforderlich — hier führt ohne Studium normalerweise kein Weg.
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