Teilzeit bei der Polizei
Wann ist Teilzeit möglich und welche Auswirkungen hat sie auf Gehalt und Pension?
Teilzeitarbeit ist auch für Polizeibeamte möglich – allerdings unter strengeren Voraussetzungen als in der Privatwirtschaft. Als Beamter hast du kein allgemeines Recht auf Teilzeit, aber es gibt mehrere anerkannte Gründe.
Rechtliche Grundlage
Die Teilzeitregelungen für Polizeibeamte sind in den Landesbeamtengesetzen geregelt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:
- Familienpflegezeit: Kinderbetreuung bis zum 18. Lebensjahr oder Pflege von Angehörigen
- Altersteilzeit: Ab einem bestimmten Lebensalter (meist 55+)
- Sonstige Teilzeit: Bei besonderem Interesse des Dienstherren oder individueller Bewilligung
Auswirkungen auf das Gehalt
| Teilzeit-Anteil | Gehalt | Pension (Faustregel) |
|---|---|---|
| 100 % (Vollzeit) | Volles Grundgehalt + Zulagen | Volle Pension |
| 75 % | ~75 % des Grundgehalts | Reduzierte ruhegehaltsfähige Dienstzeit |
| 50 % | ~50 % des Grundgehalts | Stark reduzierte Pension |
Wichtig: Teilzeitjahre zählen anteilig für die ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Das reduziert langfristig die Pension.
Teilzeit und Polizeizulage
Die Polizeizulage wird bei Teilzeit anteilig gekürzt. Bei 75 % Teilzeit erhältst du auch nur 75 % der Zulage. Mehr zur Polizeizulage.
Altersteilzeit Polizei
Das sogenannte Blockmodell erlaubt es, zunächst vollständig weiterzuarbeiten und später die Freistellungsphase in Anspruch zu nehmen. Dieses Modell ist bei Polizisten besonders beliebt, da es eine frühere Freistellung bei reduziertem, aber konstantem Gehalt ermöglicht.
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