
Elternzeit als Polizist
Anspruch, Elterngeld und was bei der Rückkehr in den Dienst zu beachten ist
Polizeibeamte haben Anspruch auf Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Die Regelungen entsprechen weitgehend dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG), weichen aber in einigen Punkten ab, weil für verbeamtete Polizistinnen und Polizisten zusätzlich das jeweilige Landesbeamtenrecht gilt. Anders als bei Angestellten wird Elternzeit bei Beamten nicht als „unbezahlter Sonderurlaub“ behandelt, sondern als eigener beamtenrechtlicher Status mit klaren Auswirkungen auf Besoldung, Pension und Beihilfe. Wer die Elternzeit plant, sollte deshalb nicht nur das Elterngeld im Blick haben, sondern auch, wie sich die Auszeit auf die Pension, auf laufende Beförderungsverfahren und auf den Dienstplan auswirkt. Die folgenden Tabellen und Erläuterungen fassen zusammen, welche Fristen gelten, wie hoch das Elterngeld ausfällt und worauf bei der Rückkehr in den Dienst zu achten ist.
Anspruch und Dauer
| Regelung | Details |
|---|---|
| Maximaldauer | Bis zum 3. Geburtstag des Kindes (36 Monate) |
| Aufteilung | Beide Elternteile können gleichzeitig oder abwechselnd nehmen |
| Antragsfrist | Mindestens 7 Wochen vor Beginn beim Dienstherrn anmelden |
| Übertragung | Bis zu 12 Monate können bis zum 8. Geburtstag genommen werden |
So liest du die Tabelle: Die 36 Monate Maximaldauer gelten pro Kind, nicht insgesamt — bei mehreren Kindern kann sich die Gesamtzeit also entsprechend addieren, auch wenn sich einzelne Zeiträume überschneiden dürfen. Wichtig ist die Zeile „Übertragung“: Wer nicht die vollen drei Jahre am Stück nimmt, kann bis zu zwölf Monate davon aufsparen und später, bis zum achten Geburtstag des Kindes, abrufen — etwa für die Einschulung. Die Antragsfrist von mindestens sieben Wochen ist eine Mindestfrist; bei Schichtdienst empfiehlt es sich, deutlich früher mit der Dienstplanung zu sprechen, damit die Personaldecke im Revier oder in der Dienstgruppe rechtzeitig angepasst werden kann.
Elterngeld für Polizeibeamte
Basiselterngeld: 67 % des Nettoeinkommens, maximal 1.800 € monatlich für 12–14 Monate. Polizisten mit hohem Nettoeinkommen kommen häufig an die Obergrenze. Das ElterngeldPlus ermöglicht doppelt so lange Bezugsdauer bei halbiertem Betrag. Für Polizeibeamtinnen und -beamte ist das relevant, weil viele durch Zulagen und Zuschläge über dem Durchschnittseinkommen liegen und deshalb ohnehin bei der Deckelung von 1.800 € landen — beim ElterngeldPlus liegt die monatliche Obergrenze entsprechend bei der Hälfte (900 €), dafür verdoppelt sich die Bezugsdauer. An der maximal möglichen Gesamtsumme ändert die Wahl der Variante also wenig, wohl aber an der Auszahlungsdauer und daran, wie gut sich das Elterngeld mit einer Teilzeitrückkehr kombinieren lässt.
Tipp: Die Polizeizulage zählt zum relevanten Einkommen für die Elterngeldberechnung. Das erhöht den Basiswert.
Rechenbeispiel: Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus
Ein Beispiel verdeutlicht, warum sich die Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus finanziell in Summe kaum unterscheidet, wohl aber im zeitlichen Verlauf: Beim Basiselterngeld erhalten beide Elternteile zusammen bei Erreichen der Obergrenze ca. 1.800 € monatlich über die maximale gemeinsame Bezugsdauer von 14 Monaten (12 Monate plus 2 Partnermonate; ein Elternteil allein kann höchstens 12 Monate beziehen) — macht in der Summe ca. 1.800 € × 14 = 25.200 €. Entscheiden sich die Eltern stattdessen für ElterngeldPlus, wird der Monatsbetrag halbiert (ca. 900 €), dafür verdoppelt sich die Bezugsdauer auf 28 Monate: ca. 900 € × 28 = ebenfalls 25.200 €. Die ausgezahlte Gesamtsumme bleibt also näherungsweise gleich — ElterngeldPlus streckt sie lediglich über einen doppelt so langen Zeitraum, was sich gut mit einer Teilzeitrückkehr in den Dienst kombinieren lässt, weil das Elterngeld dann parallel zum Teilzeitgehalt läuft.
Auswirkungen auf Beförderung und Karriere
Elternzeit darf laut Beamtenrecht nicht zu Nachteilen bei der Beförderung führen. In der Praxis kann die Abwesenheit jedoch dazu führen, dass Beurteilungen fehlen oder Beförderungslisten überholt werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen.
Rückkehr in den Dienst
Nach der Elternzeit besteht ein Rückkehranspruch auf den bisherigen oder gleichwertigen Dienstposten. Auf Wunsch kann auch eine Teilzeitrückkehr vereinbart werden. Mehr zur Teilzeit bei der Polizei.
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Elternzeit für Polizeibeamte: Rechte und Regelungen
| Aspekt | Regelung für Beamte |
|---|---|
| Dauer | Bis zu 3 Jahre pro Kind (bis 3. Geburtstag) |
| Bezahlung | Elterngeld (max. 1.800 €/Monat) — kein volles Gehalt |
| Pensionsanspruch | Bis 3 Jahre pro Kind ruhegehaltfähig anrechenbar |
| Rückkehr-Anspruch | Voller Rückkehrschutz auf vergleichbare Stelle |
| Teilelternzeit | Möglich: Kombination Elternzeit + Teilzeit |
So liest du diese Tabelle: Sie fasst die wichtigsten Unterschiede zur Elternzeit von Angestellten zusammen. Die Zeile „Bezahlung“ macht deutlich, dass Elternzeit kein bezahlter Urlaub ist — während der Elternzeit gibt es kein Dienstgehalt, sondern ausschließlich Elterngeld nach den oben beschriebenen Sätzen. Die Zeile „Pensionsanspruch“ ist für Beamte ein handfester Vorteil gegenüber Angestellten in der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Elternzeit wird bis zu drei Jahre pro Kind als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet und wirkt sich damit direkt auf die spätere Pension aus. Die letzte Zeile zeigt, dass Elternzeit und Teilzeit nicht nur nacheinander, sondern auch kombiniert genutzt werden können — etwa eine Teilzeit-Elternzeit mit reduzierter Stundenzahl statt einer vollständigen Freistellung.
Besonderheiten bei verbeamteten Polizisten
- Urlaubsanspruch: Bleibt in der Elternzeit erhalten (wird verschoben)
- Heilfürsorge/Beihilfe: Läuft während der Elternzeit weiter
- Beihilfe für das Kind: Kind wird ab Geburt in die Beihilfe aufgenommen
- Elterngeld + Besoldung: Elterngeld wird auf das Teilgehalt bei Teilzeit-Elternzeit angerechnet
Ob während der Elternzeit die Beihilfe oder die freie Heilfürsorge weiterläuft, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, da Heilfürsorge und Beihilfe für Polizeivollzugsbeamte je nach Land unterschiedlich geregelt sind. In beiden Systemen bleibt der Anspruch während der Elternzeit jedoch grundsätzlich bestehen — betroffene Beamtinnen und Beamte müssen also nicht befürchten, in dieser Zeit ohne Absicherung dazustehen. Für das neugeborene Kind gilt: Es wird unabhängig vom gewählten System ab Geburt mit einbezogen, sodass ärztliche Behandlungen von Anfang an abgesichert sind.
Häufige Fragen zur Elternzeit
Kann ich als Polizist während der Elternzeit im Nebenjob arbeiten?
Ja — bis zu 30 Stunden/Woche Nebenbeschäftigung während der Elternzeit ist erlaubt. Als Beamter bleibt aber die Nebentätigkeitsgenehmigungspflicht bestehen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Nebentätigkeit nicht mit Polizeiinteressen kollidiert. Im Zweifelsfall vorab beim Personalrat erfragen.
Wie wirkt sich die Elternzeit auf meinen Pension-Anspruch aus?
Bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind werden als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet — das ist deutlich besser als bei Angestellten (gesetzliche Rente: nur Rentenpunkte für Erziehungszeiten). Bei mehreren Kindern addiert sich der Vorteil. Wer insgesamt 9 Jahre Elternzeit hat, verliert praktisch keine Pension.
Was passiert mit der Polizeizulage während der Elternzeit?
Die Polizeizulage wird für tatsächlich geleisteten Dienst gezahlt und ruht deshalb in der Regel während der vollständigen Elternzeit, da in dieser Zeit kein Dienst verrichtet wird. Für die Elterngeldberechnung wirkt sie sich trotzdem aus: Sie zählt zum relevanten Nettoeinkommen der Monate vor der Geburt und erhöht damit den Basiswert, auf dessen Grundlage das Elterngeld berechnet wird. Bei einer Teilzeitrückkehr während der Elternzeit kann die Zulage anteilig wieder anfallen, sobald wieder entsprechender Dienst geleistet wird.
Bleiben Heilfürsorge oder Beihilfe während der Elternzeit bestehen?
Ja. Unabhängig davon, ob im jeweiligen Bundesland freie Heilfürsorge oder Beihilfe gilt, bleibt der Anspruch während der Elternzeit erhalten. Das gilt sowohl für die Beamtin oder den Beamten selbst als auch für das Kind, das ab Geburt mit einbezogen wird.
Kann ich die Elternzeit auf mehrere Zeiträume aufteilen?
Ja, die Elternzeit muss nicht am Stück genommen werden. Laut Übersichtstabelle oben können bis zu 12 Monate aufgespart und später — bis zum 8. Geburtstag des Kindes — abgerufen werden, etwa rund um die Einschulung. Voraussetzung ist, dass der Antrag jeweils fristgerecht beim Dienstherrn gestellt wird.
Elternzeit und Dienst: Praktische Tipps für Polizisten
- Antrag frühzeitig stellen: Mind. 7 Wochen vor gewünschtem Beginn anmelden (§ 15a Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt sinngemäß für Beamte)
- Absprache mit Dienstplanung: Für Schichtdienst-Beamte gibt es komplexere Übergaben — früh koordinieren
- Elterngeld + Plus: Elterngeld Plus (halber Betrag über 28 Monate) ist für Polizisten mit Teilzeit-Elternzeit oft günstiger
- Kinderkrankengeldt: Während Elternzeit läuft die Beihilfe/Heilfürsorge für das Kind weiter
Tipp: Die Personalstelle frühzeitig kontaktieren und alle Optionen (Elternzeit, Teilzeit, Kombination) besprechen. Jede Situation ist individuell — pauschalierte Antworten aus dem Internet ersetzen kein Gespräch mit dem Personalrat. Wer parallel zur Elternzeit auch über eine dauerhafte Reduzierung der Arbeitszeit nachdenkt, findet weiterführende Informationen dazu bei Teilzeit bei der Polizei.
