Polizeirat werden: Der Weg in den Höheren Dienst

Polizeirat werden

Der Weg in den höheren Dienst – Voraussetzungen, Studium und Gehalt

Der Polizeirat gehört zum höheren Dienst (hD) der Polizei. Es ist die zweithöchste Laufbahngruppe und beginnt in der Regel auf Besoldungsstufe A13. Die Position entspricht dem Einstieg in das Polizeimanagement. Wer Polizeirat wird, verlässt in der Regel den operativen Streifen- oder Ermittlungsdienst und übernimmt stattdessen Führungs- und Steuerungsaufgaben: Dezernate leiten, Personal führen, strategische Entscheidungen treffen. Der Weg dorthin ist anspruchsvoll, aber klar strukturiert – es gibt zwei grundsätzliche Zugänge, die im Folgenden erklärt werden.

Wichtig zu wissen: Der höhere Dienst ist zahlenmäßig klein, die meisten Führungsstellen bleiben im gehobenen Dienst (gD). Wer plant, Polizeirat zu werden, sollte sich daher frühzeitig mit den Laufbahnwegen der Polizei auseinandersetzen, da Master-Studienplätze an der DHPol jährlich begrenzt sind.

Zwei Wege zum Polizeirat

Die Tabelle zeigt die beiden zulässigen Zugangswege im Überblick. Entscheidend ist der Unterschied zwischen Direkteinstieg und Aufstieg aus dem gehobenen Dienst: Direkteinsteiger bringen bereits einen Masterabschluss mit und starten nach einem Referendariat direkt in A13 – ohne vorherige Diensterfahrung als Polizeibeamter. Wer dagegen aus dem gD aufsteigt, hat meist schon mehrere Jahre als Polizeikommissar oder Polizeihauptkommissar gearbeitet und bringt praktische Führungserfahrung mit, muss diese aber über ein Auswahlverfahren und ein berufsbegleitendes Studium nachweisen. Beide Wege münden in derselben Besoldungsgruppe A13, unterscheiden sich aber deutlich in Dauer, Zugangsvoraussetzungen und dem Zeitpunkt im Berufsleben, zu dem sie realistisch sind.

Weg Voraussetzung Dauer Einstieg
Direkteinstieg Masterabschluss (Rechtswissenschaft, Verwaltung, Kriminologie) 5+ Jahre Studium A13 Polizeirat
Aufstieg aus gD Polizeikommissar (gD), Auswahlverfahren, Masterstudium 3–4 Jahre berufsbegleitend A13 Polizeirat

Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol)

Das klassische Instrument für den Aufstieg ist das Masterstudium an der DHPol in Münster. Das Studium dauert 2 Jahre und schließt mit dem Master of Arts (Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement) ab. Zugang über Auswahlverfahren der Bundesländer.

Die Zulassung zum DHPol-Masterstudium ist begehrt: Jedes Bundesland entsendet nur eine begrenzte Zahl von Beamten pro Jahrgang, ausgewählt über ein mehrstufiges Verfahren mit dienstlicher Beurteilung, schriftlichem Test und Auswahlgespräch. Wer bereits als Polizeikommissar oder als Polizeihauptkommissar im gehobenen Dienst arbeitet, sollte sich daher frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen des eigenen Bundeslandes informieren – Fristen und Bewerbungszeiträume unterscheiden sich. Inhaltlich verbindet das Studium Verwaltungsrecht, Kriminologie, Organisationslehre und Führungspsychologie und bereitet gezielt auf Leitungsfunktionen vor.

Gehalt als Polizeirat

Die folgende Tabelle zeigt die Besoldungsgruppen des höheren Dienstes von A13 (Polizeirat) bis A16 (Leitender Polizeidirektor) mit den Grundgehältern des Bundes von der Eingangs- bis zur Endstufe (Zahlungsstand Mai 2026; die Besoldungsanpassung 2025/2026 wird derzeit als Abschlag gezahlt, das zugehörige Gesetz ist noch nicht verkündet). Wichtig: Das tatsächliche Grundgehalt hängt von der individuellen Erfahrungsstufe (beim Bund Stufe 1 bis Stufe 8) und vom Dienstherrn ab – die Landesbesoldungsgesetze nutzen teils andere Stufenmodelle, und die Grundgehaltssätze der Länder weichen von den Bundeswerten ab. Zum Grundgehalt können außerdem Familienzuschläge sowie – je nach Verwendung – Zulagen hinzukommen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der A13-Besoldung mit Stufenverlauf findest du in einem eigenen Beitrag.

Dienstgrad Besoldung Grundgehalt (Bund, Eingang–Endstufe)
Polizeirat A13 5.343,23 – 6.806,11 €
Polizeioberrat A14 5.488,61 – 7.383,21 €
Polizeidirektor A15 6.659,23 – 8.308,00 €
Leitender Polizeidirektor A16 7.323,25 – 9.229,88 €

Im höheren Dienst entfällt die Polizeizulage in einigen Bundesländern oder wird auf bestimmte Verwendungen begrenzt. Details variieren je Bundesland.

Rechenbeispiel: Gehaltssprung vom PHK zum Polizeirat

Um den finanziellen Effekt des Aufstiegs greifbar zu machen, ein vereinfachtes Rechenbeispiel mit den Besoldungswerten 2026 aus Nordrhein-Westfalen im Endstufenvergleich: Ein Polizeihauptkommissar (A11, Endstufe 12) erhält dort ein Grundgehalt von 5.256,99 € brutto, ein Polizeirat (A13, Endstufe 12) 6.381,49 € brutto. Die monatliche Differenz beträgt 6.381,49 € − 5.256,99 € = 1.124,50 € brutto. Hochgerechnet auf ein Jahr entspricht das 1.124,50 € × 12 = 13.494 € brutto allein beim Grundgehalt. Diese Rechnung ist eine Näherung: Direkt nach der Beförderung fällt das Plus kleiner aus, weil das Grundgehalt von der individuellen Erfahrungsstufe abhängt und niemand mit der Beförderung sofort in die Endstufe springt; auch das Bundesland und eventuelle Zulagen verändern das Ergebnis. Sie zeigt aber die Größenordnung, um die es beim Sprung in den höheren Dienst langfristig geht.

Aufgaben eines Polizeirats

Polizeiräte übernehmen Führungsaufgaben: Leitung von Dezernaten, Sachgebieten oder Revieren. Sie sind für Personal, Ressourcen und strategische Planung zuständig – weniger im operativen Einsatz, mehr in Verwaltung und Führung.

Im Alltag bedeutet das: Dienstplanverantwortung für größere Einheiten, Mitarbeitergespräche und Beurteilungen, Budgetplanung sowie – je nach Verwendung – Pressearbeit oder Krisenmanagement bei Großlagen. Wer nach einigen Jahren im gD gezielt Richtung Führung möchte, findet in der Rolle des Polizeirats den Übergang vom operativen zum strategischen Arbeiten.

Als nächste Stufe steht der weitere Aufstieg bis A16 offen. Manche Polizeiräte streben zudem eine Verwendung außerhalb der Landespolizei an, etwa beim BKA oder in internationalen Positionen bei Europol – auch dort sind Führungsstellen des höheren Dienstes regelmäßig ausgeschrieben.

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Der höhere Dienst: Vom PK zum Polizeirat

Die folgende Übersichtstabelle ordnet alle Dienstgrade des höheren Dienstes den passenden Besoldungsgruppen und Wegen dorthin zu – von der ersten Karrierestufe (Polizeikommissar, A9, gehobener Dienst) bis zum Polizeidirektor (A15). So lässt sich auf einen Blick ablesen, welcher Schritt jeweils den Aufstieg in die nächsthöhere Gruppe auslöst: Beförderung, Aufstiegsprüfung oder ein zusätzliches Studium.

Dienstgrad Besoldung Weg dorthin
Polizeikommissar (PK) A9 Bachelor-Studium PD (3 J.)
Polizeirat (PR) A13 Master-Studium oder Aufstiegsprüfung aus gD
Polizeirat (hD-Direkteinstieg) A13 Master + Referendariat (~2 J.)
Polizeioberrat A14 Beförderung + Beurteilung
Polizeidirektor A15 Führungsposition + ggf. Beurteilung

Auffällig ist, dass der Sprung von A9 (PK) zu A13 (Polizeirat) den größten Einschnitt markiert – hier ändert sich nicht nur die Besoldung, sondern auch die Laufbahngruppe selbst. Alle weiteren Schritte bis A15 verlaufen dagegen über reguläre Beförderungen, geknüpft an Beurteilungen und freie Planstellen. Zur Einordnung der eigenen Position: Polizist Gehalt nach Dienstgrad.

Häufige Fragen zum höheren Dienst

Kann ich als Polizeikommissar (gD) zum Polizeirat aufsteigen?

Ja — in allen Bundesländern gibt es Aufstiegsmöglichkeiten vom gD (A9) in den höheren Dienst (hD, A13). Das erfordert: hervorragende Beurteilungen über mehrere Jahre, die Aufstiegsprüfung (schriftlich + mündlich), und teils ein ergänzendes Studium (Master of Public Administration o.Ä.). Der Aufstieg dauert typisch 8–15 Jahre ab PK-Einstieg.

Was ist der Unterschied zwischen einem Direkteinstieg und dem Aufstieg in den hD?

Direkteinsteiger haben einen Master-Abschluss (z.B. Rechtswissenschaften, Kriminologie) und durchlaufen ein 2-jähriges Referendariat. Sie starten direkt in A13. Aufstiegsbeamte aus dem gD haben 10+ Jahre Berufserfahrung, die sie in ihre Führungsrolle einbringen — das wird geschätzt, hat aber den Nachteil des späteren A13-Einstiegs.

Verdient ein Polizeirat deutlich mehr als ein PHK?

Ja — A13 (Polizeirat) liegt deutlich über A11 (Polizeihauptkommissar). Im Endstufenvergleich liegt das A13-Grundgehalt 2026 je nach Bundesland ca. 1.070–1.230 € brutto über der A11-Endstufe; direkt nach der Beförderung fällt der Abstand wegen der Stufenzuordnung kleiner aus. Dazu kommen Führungszulagen und breitere Karrieremöglichkeiten im Ministerium oder bei Bundesbehörden (BKA, Europol).

Was verdient ein Polizeirat konkret im Vergleich zu einem PHK?

Ein Polizeirat (A13) verdient 2026 je nach Bundesland und Erfahrungsstufe zwischen rund 4.900 € (Einstiegsstufe) und rund 6.800 € (Endstufe) brutto Grundgehalt — ein Polizeihauptkommissar (A11, Endstufe) ca. 5.000–5.600 €. Im Endstufenvergleich liegt A13 damit rund 1.100 € pro Monat über A11; unmittelbar nach der Beförderung ist der Abstand wegen der Stufenzuordnung kleiner. Mit Zulagen kann der Unterschied noch größer ausfallen. Dazu kommen bessere Karrierechancen: Polizeiräte können in Ministerien, beim BKA, bei Europol oder in internationalen Positionen eingesetzt werden.

Wie lange dauert der Aufstieg in den höheren Dienst aus dem gehobenen Dienst?

Typisch 10–15 Jahre: mindestens 3–5 Jahre regulärer Dienst als PK, dann Aufstiegsprüfung (schriftlich + mündlich), teils ergänzendes Studium (1–2 Jahre). In einigen Bundesländern gibt es Schnelllaufbahn-Programme für besonders qualifizierte PK — dort kann der Aufstieg in 7–10 Jahren gelingen.

Kann ich mich auch ohne vorherigen Polizeidienst direkt für den höheren Dienst bewerben?

Ja, über den Direkteinstieg: Wer einen passenden Masterabschluss mitbringt (z.B. Rechtswissenschaft, Verwaltungswissenschaft oder Kriminologie), kann sich bei den Bundesländern für das Referendariat im höheren Polizeidienst bewerben, ohne vorher im mittleren oder gehobenen Dienst gearbeitet zu haben. Nach dem rund zweijährigen Referendariat erfolgt der Einstieg direkt in A13. Dieser Weg ist seltener als der Aufstieg aus dem gD, wird aber in mehreren Bundesländern regelmäßig angeboten.

Worin unterscheiden sich die täglichen Aufgaben eines Polizeirats von denen eines Polizeihauptkommissars?

Ein Polizeihauptkommissar (gD) ist meist noch operativ eingebunden — etwa als Dienstgruppenleiter oder Sachbearbeiter mit direktem Bezug zu Einsätzen und Ermittlungen. Ein Polizeirat (hD) arbeitet dagegen überwiegend strategisch und administrativ: Dezernatsleitung, Personalführung, Budget- und Ressourcenplanung, Abstimmung mit dem Ministerium. Der Wechsel bedeutet also nicht nur mehr Gehalt, sondern auch eine deutliche Verschiebung des Tätigkeitsprofils weg vom operativen Einsatz hin zur Führungsarbeit.

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