Gefahrenzulage Polizei: Wer bekommt sie und wie viel?

Gefahrenzulage bei der Polizei

Wer bekommt sie, wie hoch ist sie und wie unterscheidet sie sich von der Polizeizulage?

Die Gefahrenzulage ist eine besondere Zulage für Polizeibeamte, die regelmäßig und planmäßig mit erhöhten körperlichen Risiken konfrontiert sind. Anders als das Grundgehalt, das sich aus Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ergibt, honoriert sie die konkrete Gefährdung im Dienst: Wer bei einer Spezialeinheit, in der Kampfmittelbeseitigung oder als Polizeitaucher arbeitet, trägt ein Berufsrisiko, das deutlich über dem des regulären Streifendienstes liegt. Genau dafür gibt es diesen finanziellen Ausgleich. Sie ist von der regulären Polizeizulage zu unterscheiden, die fast alle Vollzugsbeamten erhalten.

Im Alltag werden die beiden Begriffe allerdings oft vermischt: Viele Beamte meinen mit „Gefahrenzulage“ die allgemeine Polizeizulage. Diese Seite erklärt beide Zulagen, zeigt die Beträge für 2026, vergleicht die Bundesländer und rechnet an einem Beispiel vor, was am Monatsende zusammenkommt. Wer sein gesamtes Gehalt inklusive aller Zulagen durchrechnen möchte, kann dafür den Polizei-Gehaltsrechner nutzen. Neben der Gefahrenzulage existieren weitere Erschwerniszulagen, etwa die Schichtzulage für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste.

Gefahrenzulage vs. Polizeizulage

Die folgende Tabelle stellt beide Zulagen direkt gegenüber. So liest du sie: Die Polizeizulage ist die Standardzulage für den Polizeivollzugsdienst, die Gefahrenzulage kommt nur bei bestimmten, besonders gefährlichen Verwendungen hinzu. Beide Zulagen schließen sich nicht aus, sondern können nebeneinander gezahlt werden.

Polizeizulage Gefahrenzulage
Wer bekommt sie? Fast alle Polizeibeamten im Vollzugsdienst Nur bestimmte Tätigkeiten (z.B. SEK, Kampfmittelbeseitigung)
Höhe (2026) ~187 € monatlich Bis ~326 € monatlich je nach Tätigkeit
Rechtsgrundlage § 42 BBesG / Landesgesetze § 43 BBesG / Anlage IX BBesG
Pensionsrelevant? Nein Nein

Praktisch bedeutet die letzte Zeile den wichtigsten Haken: Keine der beiden Zulagen ist ruhegehaltfähig. Sie erhöhen also das Monatsbrutto während der aktiven Dienstzeit, zählen aber nicht für die spätere Pension. Wer seine Altersversorgung plant, sollte deshalb nicht mit den Zulagen kalkulieren.

Wer hat Anspruch auf die Gefahrenzulage?

Die Gefahrenzulage wird für besonders gefährliche Tätigkeiten gewährt. Typische Beispiele:

  • SEK/MEK-Einsatzkräfte
  • Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD)
  • Taucher und Taucheinsatzkräfte
  • Hubschrauberbesatzungen
  • Diensthundeführer bei bestimmten Einsätzen

Gemeinsam ist diesen Verwendungen, dass die Gefährdung nicht gelegentlich, sondern regelmäßig und planmäßig zum Dienst gehört. Die Zulage ist dabei an die Tätigkeit gebunden: Wer die Verwendung wechselt oder verlässt, verliert in der Regel auch den Anspruch. Wie sich der Verdienst bei einer Spezialeinheit insgesamt zusammensetzt, zeigt der Beitrag zum SEK-Gehalt.

Höhe der Gefahrenzulage 2026

Die Höhe richtet sich nach der konkreten Tätigkeit und dem damit verbundenen Risiko. So liest du die Tabelle: „bis“ bezeichnet jeweils die Obergrenze — der tatsächlich gezahlte Betrag hängt von Dienstherr, Verwendung und Umfang der gefährlichen Tätigkeit ab. Alle Werte sind ca.-Angaben.

Tätigkeit Monatliche Zulage (ca.)
SEK/MEK-Einsätze bis 326 €
Kampfmittelbeseitigung bis 280 €
Polizeitaucher bis 240 €
Hubschrauberbesatzung bis 200 €

Gefahren- und Polizeizulage werden addiert. SEK-Beamte können also beide Zulagen gleichzeitig erhalten.

Zum Vergleich: Die reguläre Polizeizulage beträgt 2026 ca. 187 € monatlich für alle Vollzugsbeamten.

Rechenbeispiel: SEK-Beamter in Nordrhein-Westfalen

Wie wirken sich die Zulagen konkret aus? Das folgende Beispiel zeigt den Rechenweg für einen Polizeioberkommissar (Besoldungsgruppe A10) beim SEK in NRW, Erfahrungsstufe 7 — Grundgehalt laut Besoldungstabelle NRW (Stand: 1. April 2026):

Grundgehalt A10, Stufe 7 (NRW): 4.344,38 €

+ Polizeizulage: ca. 187 €

+ Gefahrenzulage (SEK-Einsätze): ca. 326 €

= ca. 4.857 € brutto pro Monat

Die beiden Zulagen machen in diesem Beispiel zusammen ca. 513 € pro Monat aus — aufs Jahr gerechnet ca. 6.156 € brutto. Das ist ein spürbarer Unterschied zum Kollegen im Innendienst mit gleicher Besoldungsgruppe. Wichtig für die langfristige Planung: Beide Zulagen sind nicht ruhegehaltfähig. Für die spätere Versorgung zählt im Wesentlichen das Grundgehalt — Details dazu erklärt der Beitrag zur Pension für Polizeibeamte.

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Gefahrenzulage: Alle Fakten im Detail

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Regelungen zusammen. So liest du die Tabelle: Sie beschreibt den pauschalen Grundbetrag, wie er im Vollzugsdienst gezahlt wird — im alltäglichen Sprachgebrauch wird auch dieser Betrag häufig „Gefahrenzulage“ genannt. Entscheidend sind die Zeilen zu Krankheit und Ruhestand, denn dort zeigt sich, dass die Zulage kein garantierter Dauerbestandteil des Einkommens ist.

Aspekt Regelung
Grundbetrag Ca. 148–165 €/Monat (je nach Bundesland)
Anspruchsberechtigung Alle Vollzugsbeamten im aktiven Streifendienst
Zeitlicher Beginn Ab erstem Tag im aktiven Vollzugsdienst
Krankheit Entfällt bei längerer Krankschreibung (Bundesland-Regelungen)
Ruhestand Nicht ruhegehaltfähig — fällt mit Pensionierung weg

Die Gefahrenzulage ist eine monatliche Pauschale — keine Einzelfallvergütung. Es gibt keine Abstufung nach tatsächlichem Gefährdungsgrad. Beamte im Innendienst (Verwaltung, IT) haben keinen Anspruch. Für die Praxis heißt das: Der Betrag ist planbar, solange die anspruchsbegründende Tätigkeit ausgeübt wird — fällt sie weg, etwa durch Versetzung in den Innendienst oder längere Erkrankung, entfällt auch die Zulage.

Gefahrenzulage im Bundesland-Vergleich

Da die Besoldung Ländersache ist, unterscheiden sich auch die Zulagenbeträge von Land zu Land. So liest du die Tabelle: Die Spalte „Besonderheit“ nennt Faktoren, die den reinen Zulagenvergleich relativieren — etwa zusätzliche Zulagen für Ballungsräume oder die Frage, ob das Land Heilfürsorge oder Beihilfe gewährt. Welches Krankenversicherungsmodell gilt, hängt vom Bundesland ab und sollte beim Vergleich immer mitgedacht werden.

Bundesland Gefahrenzulage/Monat Besonderheit
Hamburg ca. 165 € Ballungsraumzulage additional
NRW ca. 165 € Polizeizulage zusätzlich
Bayern ca. 148–155 € Keine Heilfürsorge, aber mehr Brutto
Sachsen-Anhalt ca. 140–148 € Heilfürsorge kompensiert
Sachsen ca. 140–148 € Niedrigstes Grundgehalt, Heilfürsorge

Beim Nettoeffekt gilt: Die Gefahrenzulage ist steuerpflichtig — netto kommt also weniger an als der Bruttobetrag. Wie viel genau, hängt von Steuerklasse, Familienstand und der individuellen Gesamtbelastung ab. Wer die Zulage in seine Finanzplanung einbezieht, sollte deshalb mit dem Nettowert rechnen und nicht mit dem Bruttobetrag aus der Tabelle.

Häufige Fragen zur Gefahrenzulage

Bekomme ich die Gefahrenzulage auch im Krankheitsfall?

Das ist bundeslandabhängig. Die meisten Bundesländer zahlen die Gefahrenzulage für einen begrenzten Zeitraum bei Krankheit weiter (oft bis 3–6 Monate). Bei Langzeitkrankheit oder Dienstunfähigkeit entfällt sie. Das ist ein wichtiger Punkt für die Finanzplanung — wer auf die Gefahrenzulage angewiesen ist, sollte einen Puffer einkalkulieren.

Wird die Gefahrenzulage regelmäßig erhöht?

Ja — die Gefahrenzulage wird im Rahmen der regelmäßigen Besoldungserhöhungen angepasst, aber meist seltener als das Grundgehalt. Seit 2020 haben mehrere Bundesländer die Gefahrenzulage auf Druck der Gewerkschaft GdP erhöht. Der Grundbetrag liegt je nach Bundesland meist zwischen ca. 140 und 165 € — eine weitere Harmonisierung wird diskutiert.

Gilt die Gefahrenzulage auch für Verwaltungsbeamte bei der Polizei?

Nein — nur für Vollzugsbeamte im aktiven Außendienst. Wer in der Polizei in der IT, im Personalwesen oder in der Buchhaltung arbeitet, hat keinen Anspruch. Auch Beamte in Führungsrollen, die hauptsächlich Bürotätigkeit ausüben, verlieren teils den Anspruch. Im Zweifelsfall beim Personalrat nachfragen.

Ist die Gefahrenzulage ruhegehaltfähig?

Nein. Die Gefahrenzulage fällt mit der Pensionierung weg und erhöht das Ruhegehalt nicht. Für die spätere Versorgung zählt im Wesentlichen das ruhegehaltfähige Grundgehalt. Wer die Zulage über Jahre bezieht, sollte diese Versorgungslücke bei der Altersvorsorge berücksichtigen.

Können Gefahrenzulage und Polizeizulage kombiniert werden?

Ja. Beide Zulagen werden addiert — ein SEK-Beamter kann also die reguläre Polizeizulage von ca. 187 € und zusätzlich die Gefahrenzulage von bis zu ca. 326 € monatlich erhalten. Zusammen sind das über 500 € brutto pro Monat zusätzlich zum Grundgehalt.

Wie hoch ist die Gefahrenzulage beim SEK?

Für SEK/MEK-Einsätze liegt die Gefahrenzulage 2026 bei bis zu ca. 326 € monatlich — das ist der höchste Satz unter den zulageberechtigten Tätigkeiten. Kampfmittelbeseitiger erhalten bis ca. 280 €, Polizeitaucher bis ca. 240 € und Hubschrauberbesatzungen bis ca. 200 €.

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