Beihilfebemessungssatz Polizei – alle Bundesländer im Vergleich

Der Beihilfebemessungssatz legt fest, welchen Anteil deiner Krankheitskosten der Dienstherr erstattet. Er variiert je nach Bundesland, Familiensituation und Laufbahngruppe – und gilt nur dort, wo kein Heilfürsorgesystem besteht.

Wichtig für Polizisten: In Bundesländern mit Heilfürsorge gibt es keinen Bemessungssatz – dort übernimmt der Dienstherr die Kosten vollständig. Der Bemessungssatz ist nur relevant, wenn du im Beihilfesystem bist (z. B. Verwaltungsbeamte, Beamte in Bundesländern ohne Heilfürsorge, Pensionäre).

Bemessungssatz nach Familiensituation (bundeseinheitliche Grundregel)

Situation Bemessungssatz Ergänzende PKV-Quote
Aktiv, ledig, keine Kinder 50 % 50 %
Aktiv, verheiratet / mit Kindern 70 % 30 %
Kinder des Beihilfeberechtigten 80 % 20 %
Ruhestand (Pension) 70 % (meist) 30 %
Waisenrente 80 % 20 %

Die Ergänzungs-PKV versichert den verbleibenden Anteil – idealerweise exakt passend zum Bemessungssatz (beihilfekonforme PKV).

Beihilfe-Regelung nach Bundesland

Bundesland System Vollzugsdienst Bemessungssatz (Beihilfe) Rechtsgrundlage
Baden-Württemberg Heilfürsorge entfällt (Verwaltung: 50/70/80 %) BVO BW
Bayern Heilfürsorge entfällt (Verwaltung: 50/70/80 %) BayBhV
Berlin Beihilfe 50 / 70 / 80 % LBhVO Berlin
Brandenburg Beihilfe 50 / 70 / 80 % BbgBhVO
Bremen Beihilfe 50 / 70 / 80 % BremBVO
Hamburg Beihilfe 50 / 70 / 80 % HmbBhVO
Hessen Heilfürsorge entfällt (Verwaltung: 50/70/80 %) HBhVO
Mecklenburg-Vorpommern Beihilfe 50 / 70 / 80 % BhVO M-V
Niedersachsen Beihilfe 50 / 70 / 80 % NBhVO
Nordrhein-Westfalen Heilfürsorge entfällt (Verwaltung: 50/70/80 %) BVO NRW
Rheinland-Pfalz Beihilfe 50 / 70 / 80 % BVO RLP
Saarland Beihilfe 50 / 70 / 80 % SBhVO
Sachsen Heilfürsorge entfällt (Verwaltung: 50/70/80 %) SächsBhVO
Sachsen-Anhalt Beihilfe 50 / 70 / 80 % BhVO LSA
Schleswig-Holstein Beihilfe 50 / 70 / 80 % BhVO SH
Thüringen Beihilfe 50 / 70 / 80 % ThürBhVO
Bundespolizei (Bund) Heilfürsorge entfällt (Verwaltung: 50/70/80 %) BBhV (Bund)

Ohne Gewähr. Regelungen können sich ändern. Die Angaben beziehen sich auf den aktiven Vollzugsdienst; Verwaltungsbeamte fallen i. d. R. stets ins Beihilfesystem.

Bemessungssatz im Ruhestand

Mit Pensionierung ändert sich der Bemessungssatz in den meisten Bundesländern:

  • Pensionäre ohne berücksichtigungsfähige Angehörige: 70 % (statt 50 % im aktiven Dienst)
  • Wer als Vollzugsbeamter Heilfürsorge hatte, wechselt bei Pensionierung meist ins Beihilfesystem
  • Ohne Anwartschaftsversicherung droht eine erneute Gesundheitsprüfung bei der PKV
Tipp: Wer im Vollzugsdienst Heilfürsorge bezieht, sollte spätestens 5 Jahre vor der Pensionierung prüfen, ob eine Anwartschaft bei einer PKV sinnvoll ist. Die Alterungsrückstellungen, die während der Anwartschaft aufgebaut werden, senken den späteren Beitrag erheblich.

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Welcher Bemessungssatz für dich gilt und welche beihilfekonforme PKV am besten passt – das hängt von deiner persönlichen Situation ab. Unsere Partnerberater helfen dir kostenlos und unverbindlich.

PKV & Heilfürsorge Polizei – Erstinformation

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