
Die Beihilfestelle ist die zuständige Behörde, die deine Beihilfeanträge bearbeitet und die erstattungsfähigen Krankheitskosten auszahlt. Je nach Bundesland und ob du Landes- oder Bundespolizist bist, unterscheidet sich die zuständige Stelle.
In der Praxis bedeutet das: Wer als Beamter in Nordrhein-Westfalen Dienst tut, schickt seine Arztrechnungen an eine völlig andere Behörde als ein Kollege in Bayern oder bei der Bundespolizei. Meist ist die Beihilfestelle beim Landesamt für Besoldung bzw. Finanzen angesiedelt – also bei derselben Behördenfamilie, die auch deine Bezüge auszahlt. Für Bundesbeamte, etwa bei der Bundespolizei, ist zentral das Bundesverwaltungsamt zuständig. Diese Seite listet dir alle Anlaufstellen der 16 Bundesländer und des Bundes auf – und zeigt, welche Unterlagen in den Antrag gehören, welche Frist gilt und wie sich Beihilfe und private Krankenversicherung die Kosten teilen.
Wichtig vorab: Nicht jeder Polizist rechnet über eine Beihilfestelle ab. Ob für dich Beihilfe oder freie Heilfürsorge gilt, hängt vom Bundesland, deinem Status (Vollzugsdienst oder Verwaltung) und teilweise vom Einstellungsjahr ab. Einen Überblick über die Systemfrage gibt unser Ratgeber Heilfürsorge oder Beihilfe.
Beihilfestellen nach Bundesland
So liest du die Tabelle: In der ersten Spalte steht dein Dienstherr (Bundesland bzw. Bund), in der zweiten die Behörde, die deine Beihilfeanträge bearbeitet, in der dritten die Postanschrift und – wo vorhanden – die E-Mail-Adresse oder Website. Die Beihilfestelle ist nicht deine Dienststelle: Anträge gehen direkt an die genannte Behörde, nicht über das Revier oder die Direktion. Beamte im Ruhestand nutzen in der Regel dieselbe Stelle wie aktive Beamte; bei berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehepartner, Kinder) läuft der Antrag ebenfalls über den beihilfeberechtigten Beamten.
| Bundesland | Zuständige Stelle | Kontakt / Adresse |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesamt für Besoldung und Versorgung BW (LBV) | Fellbacher Str. 20, 70736 Fellbach lbv.beihilfe@lbv.bwl.de |
| Bayern | Landesamt für Finanzen (LfF) – Dienststelle Ansbach | Strüthstr. 5, 91522 Ansbach poststelle@lff.bayern.de |
| Berlin | Landesverwaltungsamt Berlin – Beihilfestelle | Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin beihilfe@lvwa.berlin.de |
| Brandenburg | Landesamt für Finanzen Brandenburg (LFin) | Steinstr. 104–106, 14480 Potsdam www.lfinbb.de |
| Bremen | Der Senator für Finanzen – Beihilfe | Rudolf-Hilferding-Platz 1, 28195 Bremen |
| Hamburg | Freie und Hansestadt Hamburg – Personalamt, Beihilfestelle | Steckelhörn 12, 20457 Hamburg beihilfe@personalamt.hamburg.de |
| Hessen | Hessisches Competence Center (HCC) – Beihilfe | Mainzer Str. 29, 65189 Wiesbaden beihilfe@hcc.hessen.de |
| Mecklenburg-Vorpommern | Serviceportal MV – Beihilfestelle im Landesamt für Finanzen | Schloßstr. 9–11, 19053 Schwerin |
| Niedersachsen | Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) | Waterloostr. 4, 30169 Hannover beihilfe@nlbv.niedersachsen.de |
| Nordrhein-Westfalen | Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV NRW) | Derendorfer Allee 1, 40476 Düsseldorf www.lbv.nrw.de |
| Rheinland-Pfalz | Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz (LfF RLP) | Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17, 56073 Koblenz lff.beihilfe@lff.rlp.de |
| Saarland | Landesamt für Zentrale Dienste – Beihilfe | Hardenbergstr. 4, 66119 Saarbrücken |
| Sachsen | Sächsisches Landesamt für Steuern und Finanzen (LASF) | Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden |
| Sachsen-Anhalt | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Beihilfe | Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) |
| Schleswig-Holstein | Landesbesoldungsamt Schleswig-Holstein (LBA) | Berliner Allee 22, 24105 Kiel lba@lba.landsh.de |
| Thüringen | Thüringer Landesfinanzdirektion (TLFD) – Beihilfe | Weimarplatz 4, 99423 Weimar |
| Bundespolizei / Bund | Bundesverwaltungsamt (BVA) – Beihilfestelle | 50728 Köln beihilfe@bva.bund.de |
Angaben ohne Gewähr. Adressen und Kontaktdaten können sich ändern – bitte vor Antragstellung auf der Website der jeweiligen Stelle verifizieren.
Praktisch heißt das: Suche die Zeile deines Dienstherrn heraus und nutze für den Erstkontakt die angegebene E-Mail- oder Web-Adresse – dort findest du aktuelle Antragsformulare, Merkblätter und oft den Zugang zum Online-Portal. Auch in Heilfürsorge-Ländern ist die Beihilfestelle relevant, etwa für Anträge berücksichtigungsfähiger Angehöriger oder ab der Pensionierung.
Was gehört in den Beihilfeantrag?
Ein vollständiger Antrag ist der wichtigste Hebel für eine schnelle Bearbeitung. Fehlende Belege oder unklare Rechnungen führen zu Rückfragen – und jede Rückfrage kostet Wochen. Diese Unterlagen solltest du beilegen:
- Ausgefüllter Beihilfeantrag (Formular der zuständigen Stelle)
- Originalrechnungen (oder beglaubigte Kopien) mit Diagnose und Leistungsbeschreibung
- Rezepte, Verordnungen, Krankenhausentlassungsbriefe (falls gefordert)
- Nachweis über bereits geleistete Zahlungen (Kontoauszug)
- Bei Krankenhausaufenthalt: Krankenhausrechnung + Belegarztrechnungen separat
Die passenden Vordrucke, eine Checkliste zum Abhaken und ein Muster für den Widerspruch findest du in unserem Ratgeber Beihilfe-Formulare für Polizisten.
Antragsfrist beachten
Beihilfeanträge müssen in der Regel innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der Rechnung eingereicht werden. Verpasse diese Frist nicht – danach erlischt der Anspruch.
Rechenbeispiel: So teilen sich Beihilfe und PKV die Kosten
Die Beihilfestelle erstattet nie die komplette Rechnung, sondern nur den Anteil, der deinem Beihilfebemessungssatz entspricht. Den Rest deckt deine private Krankenversicherung mit einem beihilfekonformen Resttarif ab. Beim Bund und in vielen Bundesländern liegt der Bemessungssatz für aktive Beamte bei 50 Prozent; mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt er vielerorts auf 70 Prozent. Die genauen Sätze deines Landes können abweichen – prüfe sie im verlinkten Vergleich.
Beispiel: Ein Polizeikommissar reicht bei seiner Beihilfestelle eine Zahnarztrechnung über 1.200,00 Euro und eine Apothekenquittung über 80,00 Euro ein – zusammen also 1.280,00 Euro. Angenommener Bemessungssatz: 50 Prozent.
- Erstattungsfähige Aufwendungen: 1.200,00 € + 80,00 € = 1.280,00 €
- Beihilfe (50 %): 1.280,00 € × 0,5 = 640,00 € zahlt die Beihilfestelle
- Restbetrag: 1.280,00 € − 640,00 € = 640,00 € übernimmt – je nach Tarif – die PKV
Hätte derselbe Beamte zwei Kinder und dadurch einen Bemessungssatz von 70 Prozent, würde die Beihilfestelle 1.280,00 € × 0,7 = 896,00 € erstatten; auf die PKV entfielen dann nur noch 384,00 €. Beachte: Das Beispiel ist vereinfacht – die Beihilfestelle prüft jede Position auf Erstattungsfähigkeit und Höchstbeträge, sodass der ausgezahlte Betrag im Einzelfall niedriger ausfallen kann. Wie das Zusammenspiel mit der PKV insgesamt funktioniert, erklärt unser Überblick zur Krankenversicherung für Polizisten.
Erstinformation – PKV zur Beihilfe
Welche PKV zur Beihilfe in deinem Bundesland am besten passt, hängt von vielen Faktoren ab. Unsere Partnerberater kennen die Regelungen in allen 16 Bundesländern und helfen dir bei der Orientierung weiter.
PKV & Heilfürsorge Polizei – Erstinformation
Häufige Fragen zu Beihilfestellen für Polizisten
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Beihilfeantrags?
Das hängt von der jeweiligen Stelle, dem Antragsvolumen und der Vollständigkeit deiner Unterlagen ab – von wenigen Tagen bei digitaler Einreichung bis zu mehreren Wochen in Stoßzeiten. Vollständige Anträge mit lesbaren Rechnungen und Zahlungsnachweisen werden erfahrungsgemäß deutlich schneller bearbeitet. Viele Beihilfestellen informieren auf ihrer Website über die aktuelle Bearbeitungsdauer.
Welche Frist gilt für den Beihilfeantrag?
In der Regel musst du den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Rechnung einreichen. Nach Ablauf der Frist erlischt der Anspruch ersatzlos. Sammle Belege deshalb nicht zu lange – wer quartalsweise einreicht, verliert keine Fristen und bekommt sein Geld schneller zurück.
Bin ich als Polizeivollzugsbeamter überhaupt beihilfeberechtigt?
Das kommt auf dein Bundesland an. In Ländern mit freier Heilfürsorge werden die Krankheitskosten aktiver Vollzugsbeamter direkt vom Dienstherrn getragen – eine Beihilfestelle brauchst du dann vor allem für Angehörige und ab der Pensionierung. In anderen Ländern gilt von Anfang an das Beihilfesystem mit ergänzender PKV. Kläre deinen Status im Zweifel über deine Personalstelle.
Kann ich meinen Beihilfeantrag online einreichen?
Bei vielen Beihilfestellen ja: Sie bieten Online-Portale oder Apps an, über die du Rechnungen fotografieren und direkt hochladen kannst. Das beschleunigt die Bearbeitung und erspart den Postweg. Ob deine Stelle ein Portal anbietet, erfährst du auf ihrer Website – die Adressen findest du in der Tabelle oben.
Was mache ich, wenn mein Beihilfeantrag abgelehnt wird?
Gegen den Beihilfebescheid kannst du innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen. Begründe den Widerspruch schriftlich und lege fehlende Nachweise (etwa eine ärztliche Begründung der Notwendigkeit) nach. Bleibt der Widerspruch erfolglos, steht der Klageweg zum Verwaltungsgericht offen; Gewerkschaftsmitglieder können dafür häufig die Rechtsberatung ihrer Gewerkschaft nutzen.
Kann ich als Polizist in Bayern die Beihilfestelle wechseln, wenn ich die dortige als schlecht empfinde?
Nein — als Landesbeamter bist du an die zuständige Beihilfestelle deines Bundeslandes gebunden. Wechsel ist nur bei Bundesland-Wechsel möglich. Was du tun kannst: Widerspruch gegen Entscheidungen einlegen, die GdP-Rechtsberatung nutzen, oder bei Beschwerden den Petitionsausschuss des Landtags anschreiben. Systematische Unterversorgung durch eine Beihilfestelle ist ein politisches Thema — Gewerkschaftsdruck kann langfristig Änderungen bewirken.
