Polizei Sehtest & Augen: Welche Werte zählen 2026?

Polizei Sehtest & Augen

Sehschärfe, Brille, Lasik, Farbsehen — welche Werte über die Tauglichkeit entscheiden.

Die Augen zählen im Polizeidienst zu den sicherheitsrelevantesten Merkmalen der gesundheitlichen Eignung. Ob im Streifenwagen, bei der Observation oder im Nahkampftraining — wer schlecht sieht, gefährdet sich selbst und andere. Deshalb prüft die polizeiärztliche Untersuchung die Augen besonders sorgfältig: Sehschärfe mit und ohne Korrektur, räumliches Sehen (Stereosehen), Farbtüchtigkeit und die allgemeine Funktionsfähigkeit des Sehapparats. Grundlage ist die Polizeidienstvorschrift (PDV 300), die bundesweit als Orientierung dient, aber von den einzelnen Bundesländern und der Bundespolizei in eigenen Erlassen konkretisiert wird. Das bedeutet: Die Grundprinzipien sind überall ähnlich, die genauen Grenzwerte und die Handhabung von Ausnahmen können sich aber je nach Dienstherr unterscheiden.

Für Bewerberinnen und Bewerber ist das Thema oft mit Unsicherheit verbunden, gerade wenn bereits eine Sehschwäche, eine Brille oder eine zurückliegende Augen-OP bekannt ist. Die gute Nachricht vorweg: Eine Fehlsichtigkeit ist in aller Regel kein automatisches Ausschlusskriterium. Entscheidend ist, ob sich die Sehschärfe mit Brille oder Kontaktlinsen ausreichend korrigieren lässt und ob die verbleibenden unkorrigierten Werte innerhalb der zulässigen Grenzen liegen. Wer unsicher ist, sollte die eigenen Werte möglichst früh von einer Augenärztin oder einem Augenarzt dokumentieren lassen, statt sich auf Vermutungen zu verlassen.

Die wichtigsten Anforderungen

Kriterium Typische Anforderung
Sehschärfe unkorrigiert oft mind. 0,3–0,5 je Auge
Sehschärfe korrigiert mind. 1,0 (beidäugig) / 0,7 je Auge
Brille / Kontaktlinsen erlaubt, sofern Korrekturgrenzen eingehalten
Lasik / Augen-OP meist anerkannt nach Heilungs- & Wartezeit
Farbsehen keine relevante Farbsehschwäche (Ishihara-Test)

So liest du die Tabelle: Die linke Spalte nennt das jeweilige Prüfkriterium, die rechte Spalte die in der Praxis häufig verwendete Anforderung. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen unkorrigierter und korrigierter Sehschärfe. Der unkorrigierte Wert beschreibt, wie gut du ohne Brille oder Linsen siehst — er darf einen bestimmten Mindestwert nicht unterschreiten, weil im Einsatz nicht immer sofort eine Sehhilfe verfügbar ist (etwa wenn eine Brille beim Einsatz beschädigt wird oder verloren geht). Der korrigierte Wert zeigt, wie gut du mit Brille oder Kontaktlinsen siehst, und muss deutlich höher liegen, da dieser Zustand im Alltag der Regelfall ist. Bei Kontaktlinsen ist zusätzlich zu beachten, dass manche Bundesländer Vorgaben zur Verträglichkeit und zu Ausweichoptionen (etwa eine mitgeführte Ersatzbrille) machen. Farbsehen wird meist über sogenannte Ishihara-Tafeln geprüft, bei denen Zahlen oder Muster aus farbigen Punkten erkannt werden müssen — eine relevante Rot-Grün-Schwäche kann je nach Ausprägung zum Ausschluss führen, leichte Abweichungen werden aber nicht überall gleich streng bewertet.

Brille, Kontaktlinsen und Lasik im Detail

Eine Brille oder Kontaktlinsen sind für den Polizeidienst grundsätzlich kein Problem, solange die korrigierte Sehschärfe die geforderten Werte erreicht und die unkorrigierte Ausgangsschärfe nicht zu weit darunterliegt. Wer sehr stark fehlsichtig ist, sollte sich vor der Bewerbung genauer informieren, weil einzelne Dienstherren bei extremen Dioptrien-Werten strengere Maßstäbe anlegen. Bei einer Lasik-Operation oder einem vergleichbaren refraktiven Eingriff verlangen die meisten Polizeien eine abgeschlossene Heilungsphase sowie eine gewisse Wartezeit, bevor der Sehtest durchgeführt wird — Hintergrund ist, dass sich Hornhautwerte nach der OP erst stabilisieren müssen. Wichtig ist außerdem, alle OP-Berichte, Voruntersuchungen und Nachkontrollen vollständig aufzubewahren und der Polizeiärztin oder dem Polizeiarzt von sich aus vorzulegen. Das schafft Transparenz und beschleunigt die Begutachtung, weil Rückfragen an die behandelnde Praxis oft entfallen.

⚠️ Die genauen Grenzwerte unterscheiden sich je Bundesland und Laufbahn. Eine bestehende Augen-OP solltest du mit Befunden dokumentieren und früh ansprechen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bewerber trägt seit der Schulzeit eine Brille mit ca. −3,5 Dioptrien auf beiden Augen. Ohne Korrektur liegt seine Sehschärfe je Auge bei ca. 0,3 — also am unteren Rand der in der Tabelle genannten Spanne von 0,3 bis 0,5. Mit Brille erreicht er beidäugig eine Sehschärfe von 1,0 und je Auge einzeln knapp über 0,7. Damit erfüllt er die korrigierte Anforderung vollständig, während sein unkorrigierter Wert gerade noch im zulässigen Bereich liegt. Zwei Jahre vor der Bewerbung lässt er zusätzlich eine Lasik-Behandlung durchführen. Er dokumentiert OP-Bericht, Voruntersuchung und die Kontrolltermine der folgenden Monate lückenlos und legt diese Unterlagen bei der polizeiärztlichen Untersuchung vor. Da die vorgeschriebene Wartezeit nach dem Eingriff zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich überschritten ist und die Nachkontrollen stabile Werte zeigen, wird der Befund ohne weitere Rückfragen anerkannt. Dieses Beispiel zeigt: Nicht die Fehlsichtigkeit an sich entscheidet, sondern das Zusammenspiel aus korrigiertem Wert, Dokumentation und eingehaltenen Fristen.

Kosten für Brille, Kontaktlinsen und Nachuntersuchungen

Wer bereits im Dienst ist oder kurz vor der Einstellung steht, fragt sich häufig auch, wer die Kosten für Sehhilfen trägt. Das hängt vom jeweiligen System der Gesundheitsversorgung im Bundesland ab: In manchen Ländern gilt für Polizeivollzugsbeamte die freie Heilfürsorge, in anderen die klassische Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung. Welche Kosten für Brillen und Sehhilfen im Detail erstattet werden, ist entsprechend unterschiedlich geregelt und lohnt einen eigenen Blick in die Beihilferegeln für Brille & Sehhilfen bei Polizisten. Wer sich generell über die Unterschiede zwischen Heilfürsorge und Beihilfe informieren möchte, findet einen Überblick unter Beihilfe für Polizisten – Heilfürsorge oder Beihilfe?. Auch die private Krankenversicherung im Polizeidienst spielt hier eine Rolle, etwa bei der Frage, welche Tarife Zuschüsse zu Sehhilfen vorsehen — mehr dazu in unserem Beitrag zur Krankenversicherung für Polizisten.

Sehtest im Auswahlverfahren richtig einordnen

Der Sehtest ist meist Teil der umfassenderen gesundheitlichen Untersuchung im Auswahlverfahren und wird oft erst nach den schriftlichen und sportlichen Prüfungen durchgeführt. Bewerberinnen und Bewerber sollten sich daher nicht erst am Untersuchungstag mit dem Thema befassen, sondern schon bei der Vorbereitung auf den Einstellungstest der Polizei die eigenen Augenwerte im Blick behalten und bei Bedarf frühzeitig augenärztlich abklären lassen. Wer den gesamten Ablauf des Auswahlverfahrens verstehen möchte, findet einen strukturierten Überblick über alle Phasen im Beitrag zum Auswahlverfahren der Polizei. Sollte sich die Sehschärfe erst im späteren Dienstverlauf deutlich verschlechtern, etwa durch altersbedingte Veränderungen oder eine Erkrankung, stellt sich mitunter auch die Frage nach der weiteren Dienstfähigkeit — dazu liefert der Beitrag zur Dienstunfähigkeit bei der Polizei weiterführende Einordnung.

Häufige Fragen zum Polizei Sehtest

Ist eine Brille bei der Polizeibewerbung ein Ausschlusskriterium?

Nein, eine Brille allein schließt eine Bewerbung nicht aus. Entscheidend ist, ob die Sehschärfe mit Korrektur die geforderten Werte erreicht und die unkorrigierte Sehschärfe nicht zu weit darunterliegt. Viele aktive Polizistinnen und Polizisten tragen im Dienst eine Brille oder Kontaktlinsen.

Werden Kontaktlinsen genauso akzeptiert wie eine Brille?

Grundsätzlich ja, Kontaktlinsen gelten ebenfalls als zulässige Korrektur. Manche Bundesländer erwarten zusätzlich, dass eine Ersatzbrille griffbereit ist, falls Linsen im Einsatz nicht getragen werden können oder ausfallen.

Wird eine Lasik-Operation bei der Polizei anerkannt?

In der Regel ja, sofern eine ausreichende Wartezeit nach dem Eingriff eingehalten wurde und die Nachuntersuchungen stabile Werte bestätigen. Wichtig ist eine vollständige Dokumentation von OP-Bericht und Kontrollterminen, die du der Polizeiärztin oder dem Polizeiarzt vorlegen solltest.

Was passiert, wenn ich beim Sehtest durchfalle?

Wird die geforderte Sehschärfe nicht erreicht, kann das je nach Ausprägung zur vorläufigen oder endgültigen gesundheitlichen Nichteignung führen. Manche Dienstherren lassen eine Nachuntersuchung zu, etwa nach einer neuen Brillenanpassung oder wenn eine vorübergehende Ursache vorlag.

Wie streng wird das Farbsehen geprüft?

Das Farbsehen wird meist mit Ishihara-Tafeln getestet. Eine relevante Rot-Grün-Sehschwäche kann die Eignung beeinträchtigen, weil Farbsignale im Straßenverkehr und bei technischen Anzeigen sicher erkannt werden müssen. Wie streng leichte Abweichungen bewertet werden, unterscheidet sich je nach Bundesland.

Gelten für alle Laufbahnen der Polizei dieselben Sehanforderungen?

Nein, nicht zwingend. Je nach Laufbahn und Verwendung — etwa im Streifendienst, bei Spezialeinheiten oder in bestimmten fliegerischen oder technischen Bereichen — können abweichende, teils strengere Sehanforderungen gelten. Ein Blick in die aktuellen Voraussetzungen des jeweiligen Dienstherrn schafft hier Klarheit.

Übernimmt die Beihilfe oder Heilfürsorge die Kosten für eine neue Brille?

Das hängt vom Bundesland und dem dort geltenden System ab: Wo freie Heilfürsorge gilt, werden Sehhilfen häufig anders behandelt als im Beihilfesystem mit ergänzender privater Krankenversicherung. Details dazu liefert unser Beitrag zur Beihilfe für Brille & Sehhilfen bei Polizisten.

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